Sitzung des Gemeinderates vom 14. Juni 2012 VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l Bürgermeisterstellvertreterin Lisa R ü c k e r Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard R ü s c h BAUER Susanne Mag.a / BAUMANN Heinz E BENEDIK Ingrid E BERGMANN Ingeborg / BINDER Sigrid / DE MONTMORENCY Gerald / DREISIEBNER Karl / EBER Manfred / EICHBERGER Klaus / EISEL-EISELSBERG Detlev / FABISCH Andreas / FRÖLICH Klaus Mag. / GESEK Gerda / GRABE Daniela Mag.a Dipl.-Ing.in / GROSZ Gerald / HAAS-WIPPEL Waltraud / HAßLER Gerald Mag. / HERPER Karl-Heinz / HOHENSINNER Kurt / HÖTZL Christoph / JAHN Christina / KOLAR Wilhelm / KOROSCHETZ Johann / KORSCHELT Harald Mag. / KOWALD Mario Mag. / KRAMPL Dagmar E KRAXNER Bernhard / KVAS Karl Mag. / LINHART Gunther Dipl.-Ing. / LOHR Roland Ing. / MARIACHER Gerhard Mag. / MARTINER Andreas / MAYR Peter / MEIßLITZER Edeltraud / MOLNAR Andreas Mag. / MÜLLER Johann / NEUMANN Dominic / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Mag.a E PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / RICHTER-KANIK Nuray Dr.in / RÜSCH Gerhard Dipl.-Ing. Dr. / SCHLOFFER Gertrude / SCHNEIDER Stefan / SCHÖNBERGER Rene Mag. / SCHRÖCK Georg / SIKORA Christian / SIPPEL Armin Mag. / SPATH Gerhard Mag. / SPRACHMANN Karin Mag.a Dr.in / TABERHOFER Ulrike Mag.a / TITZ Martin Mag. E TOPF Georg Dipl.-Ing. / WOHLFAHRT Gerhard Dr. / NAGL Siegfried Mag. Bgm. / RÜCKER Lisa Bgm.-Stvin. / EISEL-EISELSBERG Detlev / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) / GRABNER Sonja Mag.a (FH) / GROSSMANN Michael / KAHR Elke / RÜSCH Gerhard Dipl.-Ing. Dr. / SCHRÖCK Martina Mag.a Dr.in / SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFER: : GR. Stefan SCHNEIDER STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER BEGINN: 12.45 Uhr ENDE DER SITZUNG: 19.58 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur o r d e n t l i c h e n S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 14. Juni 2012 um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. Präs. 21194/2003-11 Universalmuseum Joanneum GmbH Vertretung der Stadt im Aufsichtsrat Änderung Berichterstatter/in: GR De Montmorency (Seite 90-96) 2. A5 – 6179/2005 – 2 Städtische Wohnheime; Einführung eines neuen Wohnkostenmodells ab 1.7.2012 Berichterstatter/in: GR Rajakovics (Seite 51-52) 3. A 8 – 46229/2011-23 Gesundheitsamt Drogenstreetwork für die Jahre 2013-2015; Projektgenehmigung über € 2.360.000,-- in der OG 2012-2014 Berichterstatter/in: GR Hohensinner, MBA (Seite 52-53) 4. A 7-494/2001-292 Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zu “Strategien der Stadt Graz für eine wirksame Suchtpolitik” vom 16. Mai 2002; Umsetzungsmaßnahmen – Projektgenehmigung: Streetwork und Kontaktladen, Laufzeit 2013-2015 Berichterstatter/in: GRin Dr. Sprachmann (Seite 53) 5. A 8 – 18572/06-23 Grazer Schleppbahn GmbH; Ordentliche Generalversammlung; Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 54-55) 6. A 8 – 46231/2011-70 Abt. für Grünraum und Gewässer, Bootshaus an der Mur; 1. Projektgenehmigungen über € 330.000,-- in der AOG 2012-2013 2. Kreditansatzverschiebung über insgesamt € 77.500,-- in der AOG 2012 Berichterstatter/in: GR Mag. Spath (Seite 96-99) 7. A 8 – 46231/2011-69 Umweltamt Großphotovoltaikprojekt; Haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 85.000,-- in der OG 2012 Berichterstatter/in: GRin Mag.a DI (FH) Grabe (Seite 99-101) 8. A 8/2–4515/2007-13 u. 14 Kanalbenützungs- und Müllabfuhrtarife Informationsbericht Berichterstatter/in: StR. Univ.Doz. DI Dr. Rüsch (Seite 101-111) 9. A 8/4 – 41442/2009 Sternäckerweg – Neufeldweg Gehsteigerrichtung Übernahme einer ca. 9 m² großen Tfl. des Gdst. Nr. 359/1 und einer ca. 38 m² großen Tfl. des Gdst. Nr. 358, je EZ 85, KG Liebenau, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 55) 10. A 8/4 – 3864/2011 abgesetzt Rathaus Anmietung von Räumlichkeiten im 1. OG im Ausmaß von ca. 1170 m² von der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG ab 1.1.2013 auf unbestimmte Zeit Berichterstatter/in: GR Neumann, MBA 11. A 10/1-19394/2007-0004 abgesetzt Aktualisierung der Richtlinie über den Vorgang bei Aufgrabungen, Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen für Materiallagerungen und provisorische Verkehrsmaßnahmen im Stadtgebiet von Graz Aufgrabungsrichtlinie 2012 Berichterstatter/in: 12. A 10/6-011801/2009 15. Bezirk Wetzelsdorf Neubenennung „Maria-Pachleitner-Straße“ KG Wetzelsdorf, Grundstücke Nr. Teil von .938 und Teil von .1477 Berichterstatter/in: GR Herper (Seite 55-56) 13. A 14_K_978_2007_160 Erfordernis der 2/3 Mehrheit gem. § 63 Abs 2 StROG 2010 Mindestzahl d. Anwesenden: 29 Zustimmung von mehr als 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates 4.0 STADTENTWICKLUNGSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT GRAZ Beschluss Berichterstatter/in: GR DI Topf (Seite 72-86 14. A 14 – K-978/2007-156 Erfordernis der 2/3 Mehrheit gem. § 63 Abs 2 StROG 2010 Mindestzahl d. Anwesenden: 29 Zustimmung von mehr als 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz „Reininghausgründe Ergänzung zum 4.0 STEK Strategische Umweltprüfung und Umweltbericht Beschluss Berichterstatter/in: GR DI Topf (Seite 86-88) 15. A 14_005295_2012_4 A 23-018424/2004/15 Erfordernis der 2/3 Mehrheit gem. § 63 Abs 2 StROG 2010 Mindestzahl d. Anwesenden: 29 Zustimmung von mehr als 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates Fernwärmeanschlussbereich 2012 Teilgebiete 05/001, 06/001 gemäß § 22 (9) StROG 2010 Berichterstatter/in: Bgm.Stvin Rücker (Seite 88-90) 16. A 14-012828_2008_59 12.17.1 Bebauungsplan – 1. Änderung Stattegger Straße XII. Bez., KG. Andritz Beschluss Berichterstatter/in: GR Herper (Seite 112-113) 17. A 23-023047/2009-0031 A 8-46229/2011-22 Kommunales Energie- und Klimaschutzkonzept KEK 2020 1.) Verlängerung der Förderungen zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen und zur Anschaffung von Fahrrad-Serviceboxen 2.) Verlängerung der Förderung der Anschaffung von Lastenfahrrädern 3.) Projektgenehmigung aus der Feinstaubrücklage über € 16.000,-- in der OG 2012-2013 Berichterstatter/in: GR Dreisiebner (Seite 56-58) 18. SSA-3058/2011-6 Errichtung einer internationalen Volksschule am Schulcampus Algersdorf; Grundsatzbeschluss Berichterstatter/in: StRin Mag.a (FH) Grabner (Seite 113-123) 19. StRH – 8183/2012 Prüfbericht betreffend die HLH Hallenverwaltung GmbH Gebarung und Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 Berichterstatter/in: GR. Rajakovics (Seite 123-124) Graz, 14. Juni 2012 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh N a c h t r a g 20. Präs. 20886/2012-3 BürgerInnenumfrage Reininghausgründe/Umweltzone Berichterstatter/in: GR Dr. Piffl-Percevic (Seite 124-145) 21. A 8-46231/2011-62 Präsidialamt, Bürgerinnenumfrage, haushaltsplanmäßige Vorsorge in Höhe von € 200.000,-- in der OG 2012 Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 145-146) 22. A 8-46231/2011-73 Straßenamt, Übertragung von nicht umgesetzten AOG- Budgets 2011 in Höhe von € 262.000,-- in die AOG 2012 Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 58) 23. A 8-18026/06-64 KIMUS Kindermuseum Graz GmbH Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 58-59) 24. A 8- 18561/06-42 Kunsthaus Graz GmbH Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GR DI Linhart (Seite 59-60) 25. A 8- 18345/06-61 Universalmuseum Joanneum GmbH Richtlinien für die o. Generalversammlung gem. §87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Berichterstatter/in: GR Hohensinner, MBA (Seite 60-61) 26. A 8 – 31806/06-38 Stadion Graz – Liebenau Vermögensverwertungs- und Verwaltungs GmbH; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GR. Hohensinner, MBS (Seite 61-62) 27. A 8-21777/2006-206 Verkehrsverbund Steiermark; Stadtverkehr Graz – Genehmigung zur Neuregelung ab 2013 Berichterstatter/in: GR DI Linhart (Seite 62) 28. A 8- 46231/2011-1 Eckwertbudgets 2012 Erhöhung der Abteilungseckwerte durch Sparbuchentnahmen, haushaltsplanmäßige Vorsorge Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 62-66) 29. A 8- 18793/06-118 Grazer Energieagentur GmbH Richtlinien für die 15. ordentl. Generalversammlung gem § 87 Abs 2 des Statutes des Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 67-68) 30. A 13 – 19810/2010-187 und A 8-32564/2010-7 ASKÖ-Center NEU; Genehmigung zum Abschluss einer Fördervereinbarung zwischen der Stadt Graz und der Sportcenter Graz – Eggenberg Errichtungs- und Betriebs GmbH Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 68) 31. A 23- 23956/2012/1 und A 8-46229/2011-25 1. Förderung von Grazer Gemeinschaftsgärten, Genehmigung der Förderrichtlinien 2. Projektgenehmigung über € 12.000,-- in der OG 2012 und 2013 Berichterstatter/in: GRin Mag.a DI (FH) Grabe (Seite 69) Graz, 14. Juni 2012 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Seite Übersicht der Gegenstände Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Protokollgenehmigung 2) Richtlinien für Grazer BürgerInnenumfragen; Verfügung des Stadtsenates vom 11.6.2012 gemäß § 58 Abs. 1 Statut der Landeshauptstadt Graz 17 17 Fragestunde des Gemeinderates 1) Überprüfung des baulichen Zustandes von denkmalgeschützten Bauwerken (GR. Dreisiebner, Grüne an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 2) Girardi-Geburtshaus „Girardikeller“ (GR. Mag. Fabisch, KPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 3) Ihr Wirtschaftskonzept für die Grazer Innenstadt (GR. Hötzl, FPÖ an StR.in Mag.a (FH) Grabner, ÖVP) 4) Missachtung der Geschäftsordnung des Grazer Gemeinderates (GR. Schröck, BZÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 5) Kannst du lesen – Kannst du lernen! (GR. Mag. Mariacher, parteilos an StR.in Mag.a (FH) Grabner, ÖVP) 6) Taktiles Leitsystem in Graz (GR. Kraxner, ÖVP an Bgm.-Stv.in Rücker, Grüne) 7) Umsetzung Maßnahmen Kulturevaluierungsbericht 2011 (GR.in Jahn, Grüne an StR. Grossmann, SPÖ) 8) Bustrasse „Wohnen am Park/Wiener Straße“ (GR. Eber, KPÖ an Bgm.-Stv.in Rücker, Grüne) 18-24 25-28 29-32 32-37 37-40 41-42 42-46 46-50 Tagesordnung 51 - 147 Dringlichkeitsanträge 1) Verkehrsmisere rund um den Bahnhof (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 2) Handlungsbedarf bezüglich der Parkplatzsituation am Hauptbahnhof (GR. Grosz, BZÖ) 3) Kernstockgasse/St.-Andrä-Platz – Anrainerbeschwerden (GR. Neumann, GR. Dipl.-Ing. Topf und GR. Mag. Molnar, ÖVP) 4) Berufsberechtigung (GR. Mag. Spath, ÖVP) 5) Mittagessen für von Armut Betroffene an Grazer Schulen (GR.in Meißlitzer, SPÖ) 6) Anerkennungszuwendung von Ehrenamtlichen (GR.in Haas-Wippel, SPÖ) 7) Schutz der Grazer Wanderwege (GR. Schneider, Grüne) 8) Ausführliche Informationen für die GrazerInnen noch vor Start der BürgerInnenbefragung zum Ankauf der Reininghausgründe am 29. Juni 2012 (GR. Dreisiebner, Grüne) 9) Behindertenermäßigung im Verkehrsverbund auch bei Zeitkarten (GR.in Schloffer, KPÖ) 10) Petition – Pflegeregress wieder abschaffen (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ) 11) Sicherheit für Kindergarten-Kinder (GR. Schröck, BZÖ) 12) Grundlagen beischaffen für Erörterung des Budgets und allfälliger Disparitäten von Kulturförderung und Sport im Gemeinderat (GR. Mag. Mariacher, parteilos) 148-155 149-155 155-159 159-161 161-175 175-180 181-184 184-192 192-198 198-208 208-211 211-213 Anfragen an den Bürgermeister 1) Leichter-Lesen-Standard auf Anfrage im Behindertenreferat (GR. Mag. Kowald, ÖVP) 2) Beteiligung der Stadt Graz an Gedenkfeierlichkeiten für ruthenische Deportierte (GR.in Mag.a Grabe, Grüne) 3) Europäische Koalition der Städte gegen Rassismus – Umsetzung Commitment 4, Punkt 3 (GR.in Binder, Grüne) 4) Bezirk Gösting wird vernachlässig (GR. Sikora, KPÖ) 5) Bezirkssportplätze mit WC-Anlagen ausstatten (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ) 6) Lukrierung von Einnahmen aus der Hundeabgabe in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 (GR. Grosz, BZÖ) 7) Lukrierung von Einnahmen aus der Kanalbenützungsgebühr in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 (GR. Grosz, BZÖ) 8) Lukrierung von Einnahmen aus dem Kanalisationsbeitrag in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 (GR. Grosz, BZÖ) 9) Lukrierung von Einnahmen aus der Kommunalsteuer in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 (GR. Grosz, BZÖ) 10) Lukrierung von Einnahmen aus der Lustbarkeitsabgabe in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 (GR. Grosz, BZÖ) 11) Lukrierung von Einnahmen aus der Müllabfuhrgebühr in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 (GR. Grosz, BZÖ) 12) Lukrierung von Einnahmen aus den Parkgebühren in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 (GR. Grosz, BZÖ) 13) Lukrierung von Einnahmen aus der Tourismusabgabe in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 (GR. Grosz, BZÖ) 14) Reisekosten für die Mitglieder der Stadtregierung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros in den Jahren 2010 und 2011 (GR. Grosz, BZÖ) 15) Repräsentationskosten der Grazer Stadtregierung in den Jahren 2010 und 2011 (GR. Grosz, BZÖ) 16) Telefonkosten der Stadt Graz in den Jahren 2010, 2011 bis 1.6.2012 (GR. Grosz, BZÖ) 17) Unfallzahlen am neuen „Shared Space“-Sonnenfelsplatz (GR. Grosz, BZÖ) 18) Vollständige Beantwortung der Anfrage bezüglich Kosten der Dienstwägen der Stadtregierungsmitglieder (GR. Grosz, BZÖ) 19) Belebung des neu geschaffenen Joanneumviertels (GR. Schröck, BZÖ) 20) Auskunft zur Unterlassung der Ausschreibung der Finanzierung des geplanten Reininghaus-Deals (Gr. Mag. Mariacher, parteilos) 214 215-216 216-217 217-219 219-220 220-221 221-222 222-223 224-225 225-226 226-227 228-229 229-230 230-231 232-233 233-234 234-236 236-242 242-243 243-245 Anträge 1) Infopoint über Angebote zur Raucherentwöhnung (GR. Hohensinner, ÖVP) 2) Verbund Jugendnetzkarte nach dem Beispiel der Bundesländer Wien/Niederösterreich/Burgenland (GR. Hohensinner, ÖVP) 3) OCR-Scanner auf Anfrage für Menschen mit Blindheit (GR. Mag. Kowald, ÖVP) 4) Ersuchen um verwaltungsbehördliche Maßnahmen der zuständigen Abteilung des Magistrates Graz, damit das „Rasen“ der Kfz-Lenker/-innen im Bereich der Straße Banngrabenweg in Graz-Liebenau in Hinkunft nicht mehr möglich ist (GR. Mag. Kvas, ÖVP) 5) Sanierung des asphaltierten Radweges entlang des Liebenauer Gürtels zwischen der Kreuzung Liebenauer Gürtel/Autobahnabfahrt Graz Ost/Raaba, Ortschild Graz bzw. Liebenauer Gürtel/Neufeldweg (GR. Mag. Kvas, ÖVP) 6) 30-Minuten-Kurzparkzone am Kaiser-Josef-Platz Montag bis Samstag 9.00 – 13.00 Uhr (GR.in Potzinger, ÖVP) 7) Stärkere Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen beim Pflegeregress (GR.in Potzinger, ÖVP) 8) Lückenschluss der Beleuchtung Sternäckerweg und Gehsteig-Verlängerung (GR. Martiner, SPÖ) 9) Video Walls – stundenweise Abschaltung in der Nacht (GR.in Ingeborg Bergmann, KPÖ) 10) Grazer Museum des Wohnens (GR. Eber, KPÖ) 11) Erhaltung der letzten Grazer Buchdruckerei (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 12) Errichtung eines Wartehäuschens an der Bushaltestelle Annenstraße/Volksgartenstraße (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 13) Wiedereinführung des 10-Minuten-Intervalls der Straßenbahnlinie 4 (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 14) Reisepässe und Dokumente – behördliche Mitteilung bei Ablauf der Gültigkeit der Dokumente (GR. Sikora, KPÖ) 15) Tariferhöhung im Verkehrsverbund mit 1. Juli 2012 – sofortige Rücknahme der Tariferhöhung (GR. Sikora, KPÖ) 16) Bautafeln verdecken Verkehrsschild (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 17) Hamerlinggasse, Parkfalle (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 18) Prüfung der Geschäftsordnung des Stadtrechnungshofes auf mögliche Änderung zur Präzisierung der Ladungsbeschlüsse des Kontrollausschusses (GR. Grosz, BZÖ) 19) Unterstützung für das Freilichtmuseum Stübing (GR. Grosz, BZÖ) 20) Anbringung von QR-Codes an Sehenswürdigkeiten, Museen und Ausflugszielen der Stadt Graz (GR. Schröck, BZÖ) 21) Transparenz über die Bearbeitung in dieser Funktionsperiode im Grazer Gemeinderat eingebrachter und bis dato unabgeschlossener Initiativen (GR. Mag. Mariacher, parteilos) 246-247 247-248 248-249 250-251 251-252 252-253 253-254 254-255 255-257 257-258 258-259 259-260 260-261 261-262 262-265 265-266 266-267 267-270 271-272 272-274 274-275 Absetzung der Tagesordnungspunkte: 10) A 8/4-3864/2011, Rathaus, Anmietung von Räumlichkeiten im 1. OG im Ausmaß von ca. 1.170 m2 von der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG ab 1.1.2013 auf unbestimmte Zeit; 11) A 10/1-19394/2007-0004, Aktualisierung der Richtlinie über den Vorgang bei Aufgrabungen, Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen für Materiallagerungen und provisorische Verkehrsmaßnahmen im Stadtgebiet von Graz, Auftrabungsrichtlinien Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses und liegen in der Präsidialabteilung – Verfassungsreferat zur allgemeinen Einsicht auf. Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l , eröffnet um 12.45 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm. Mag. Nagl: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen, damit wir mit der Gemeinderatssitzung beginnen können. Geschätzte Mitglieder der Stadtregierung, werte Klubobleute, hoher Gemeinderat, Herr Magistratsdirektor, meine Damen und Herren, geschätzte Medienvertreter und liebe Zuhörer und Zuhörerinnen auf der Galerie! Ich darf Sie alle ganz, ganz herzlich zur heute anberaumten Gemeinderatssitzung begrüßen. Wir haben ordnungsgemäß eingeladen, wir sind auch beschlussfähig und ich darf diese Sitzung offiziell eröffnen. Ich habe eine Reihe von Entschuldigungen bekommen für die heutige Gemeinderatssitzung, der Herr Gemeinderat Mag. Titz ist heute dienstlich verhindert, ebenso Frau Gemeinderätin Mag.a Pavlovec-Meixner, Herr Gemeinderat Baumann ist ebenso dienstlich verhindert, Frau Gemeinderätin Krampl ist auf Urlaub und Frau Gemeinderätin Benedik ist leider erkrankt. Ich komme zu den Mitteilungen. Mitteilungen des Bürgermeisters 1. Genehmigung des Protokolls Bgm. Mag. Nagl: Das Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates vom 15. März 2012 wurde von Frau Gemeinderätin Sissi Potzinger überprüft und für in Ordnung befunden und das Protokoll vom 10. Mai 2012, das war die Sondersitzung für die Bürgerernennungen, wurde von Herrn Gemeindrat Stefan Schneider überprüft und für in Ordnung befunden. Die Vervielfältigungen ergehen wieder an die Klubs, ich bedanke mich für die Überprüfung bei den genannten Gemeinderäten. 2) Richtlinien für Grazer BürgerInnenumfragen, Verfügung des Stadtsenates vom 11.6.2012 gemäß § 58 Abs. 1 Statut der Landeshauptstadt Graz. Bgm. Mag. Nagl: Eine weitere Mitteilung von mir betrifft die Richtlinie für die Grazer BürgerInnenumfrage. In der Sitzung am 11. Juni hat der Stadtsenat mit einer Dringlichkeitsverfügung die Richtlinien des Gemeinderates für die BürgerInnenumfragen geändert. Durch diese Verfügung wurde Punkt II.4. der Richtlinie dahingehend geändert, dass nunmehr Umfragen nicht genau, sondern mindestens für zehn Tage, und zwar von einem Freitag bis zu einem Sonntag, anzuberaumen sind. Diese Dringlichkeitsverfügung wurde notwendig, da dem Stadtsenat ebenfalls am 11.6.2012 eine Umfrage zu den Themen Reininghausgründe und Umweltzone zur Beschlussfassung vorgelegen ist, bei welcher ein Umfragezeitraum vom 29. Juni bis 15. Juli festgelegt werden sollte und vor diesem Beschluss keine Gemeinderatssitzung mehr stattfand, um die Richtlinie zu ändern. Ich ersuche daher den Gemeinderat, die vom Stadtsenat in seiner Sitzung am 11. Juni getroffene Dringlichkeitsverfügung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. F R A G E S T U N D E Beginn: 12.49 Uhr Ende: 13.55 Uhr Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt 11.49 Uhr den Vorsitz. 1) Überprüfung des baulichen Zustandes von denkmalgeschützten Bauwerken GR. Dreisiebner stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR. Dreisiebner: Schönen guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Damen und Herren auf der Zuhörerschauertribüne, sehr geehrter Herr Bürgermeister! In der letzten Zeit häufen sich Hinweise und Warnungen seitens engagierter Bürgerinnen und Bürger. Einerseits so wie Berichte in diversen Medien, andererseits die darstellen, dass einige denkmalgeschützte Gebäude in Graz in einem immer schlechteren Zustand sein sollen. Die Medienberichte weisen sogar darauf hin, dass in dem einen oder anderen Fall seitens der Eigentümerinnen und Eigentümer ein Downgrading der schützenswerten Bausubstanz in Kauf genommen wird. Ob dies die EigentümerInnen beabsichtigen oder ob es fahrlässig passiert ist, ist natürlich nicht klar. Dass der Abbruch oder der Umbau einzelner Objekte mögliche Ziele solcher anhaltenden Vernachlässigung der Bausubstanz sind, ist in diversen Publikationen, Medien bereits in den Raum gestellt worden. Nun räumt das Steiermärkische Baugesetz der Behörde einige sehr geeignete Rechte ein, die die Hintanhaltung nachträglicher Entwicklungen bei geschützten Gebäuden zum Ziel haben. So sind im Teil 5 § 39 des Steiermärkischen Baugesetzes unter dem Titel Baupolizeiliche Maßnahmen einige hilfsreiche Vorschriften und mögliche behördliche Maßnahmen festgeschrieben, diese lauten: Erstens: Der Eigentümer hat dafür zu sorgen, dass die baulichen Anlagen in einem der Baubewilligung, der Baufreistellungserklärung und den baurechtlichen Vorschriften entsprechenden Zustand erhalten werden. Zweitens: Der Eigentümer hat eine bewilligungswidrige Nutzung zu unterlassen. Er trägt die Verantwortung, dass auch andere Verfügungsberechtigte keine bewilligungswidrige Nutzung ausüben. Drittens: Kommt der Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nach, hat ihm die Behörde die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und die Behebung des der Bewilligung und den baurechtlichen Vorschriften widersprechenden Zustandes unter Festsetzung einer angemessenen Frist aufzutragen. Vor allem mit dem zuletzt zitierten Absatz 3 des § 39 Baugesetz hat die Behörde ein sehr starkes Mittel in der Hand, um das öffentliche Interesse in Sachen Denkmalschutz zu wahren. Hier, sehr geehrter Herr Bürgermeister, möchte ich meine F r a g e an Sie anschließen: Hat die Stadt Graz zum Zwecke der Aufrechterhaltung eines entsprechenden laut Baugesetz geforderten Zustandes für denkmalgeschützte Bauwerke ein Alarmsystem oder ein ähnlich taugliches Prozedere implementiert, das die regelmäßige Überprüfung des baulichen Zustands und gegebenenfalls weitere darauf fußende Maßnahmen vorsieht, und wenn ja, welche Überprüfungsintervalle sieht dieses Alarmsystem vor? Bgm. Mag. Nagl: Geschätzter Herr Gemeinderat! Ich bin Ihnen heute wirklich dankbar, dass ich auch Stellung nehmen kann zu etwas, was wir erst vorgestern auch im Internationalen Städteforum Graz besprochen haben. Auf der einen Seite ist es schön, wenn es Bürgerinnen und Bürger gibt, die in einer Stadt, die eine zweifache Urkunde als Weltkulturstadt schon bekommen hat von Seiten der UNESCO, auch mitschauen, sich mitsorgen, ob es denn da in der Stadt vielleicht den einen oder anderen Hausherrn gibt, der sich nicht dementsprechend um ein schützenswürdiges Gebäude kümmert. Auf der anderen Seite haben wir im Internationalen Städteforum Graz diese Woche beschlossen, dass wir jetzt auch intensiv unsere lokalen Medien einladen werden zu einem Besprechungstermin, weil es die Vertreterinnen und Vertreter und Expertinnen und Experten, die in diesem wichtigen Gremium sind, auch für unerträglich finden, wie in der Stadt Graz immer wieder mit dem Weltkulturerbegedanken umgegangen wird. Wir werden die Medien, unsere Journalistinnen und Journalisten einladen und sie dringlich ersuchen, dass sie künftig ihrer Hauptaufgabe der Recherche wieder nachkommen. Es kann nicht sein, dass jeder Mann und jede Frau, die auch oft ohne fachlichen Hintergrund eine Sorge äußert, in den Medien ohne Recherche einen solchen großen Platz eingeräumt bekommt (Applaus ÖVP). Wir haben auch in den letzten Wochen wieder Zeitungsberichte gelesen und das möchten diese Expertinnen und Experten richtigstellen, da werden Behauptungen aufgestellt, die großen Raum bringen und dann bricht quasi plötzlich in der Stadt Graz etwas aus, wo man sich Sorgen machen muss um das Weltkulturerbe. Ich habe es, seitdem ich jetzt auch Verantwortung trage, mehrfach schon geäußert, es braucht sich in Graz niemand Sorgen machen, weil wir sehr, sehr viele Institutionen haben, sehr, sehr viele aufmerksame Persönlichkeiten, die auch über die Qualifikation verfügen. Nicht jedes Haus, das alt ist, ist auch gleichzeitig schützenswert. Und ich möchte Ihnen jetzt auch zu Ihrer Frage, wie denn unsere Warnsystem ausschaut, einiges sagen. Ich kenne die bewegten Persönlichkeiten nicht alle, aber einige. Wir haben uns sogar ausgetauscht, dass die Damen und Herern, die hier in Sorge sind, persönlich von mir meine Telefonnummer bekommen, wo sie mich Tag und Nacht erreichen können, sie haben davon schon mehrfach Gebrauch gemacht, einmal habe ich sogar um Mitternacht eine Baustelle in Graz eingestellt als Bürgermeister, weil hier nicht nach den Baurechten und nach den Genehmigungen vorgegangen wurde. Aber ich muss hier auch wieder einmal betonen, dass wir bitte strikt unterscheiden sollen zwischen den Personen, die die fachliche Kompetenz haben und den Schutzauftrag für uns erfüllen und jenen, die relativ schnell eine Behauptung aufstellen, die dann auch nach Überprüfung in keinster Weise hält. Das heißt, wir werden das ganz bewusst jetzt vom ISG tun und da schauen die Debattenbeiträge dann interessant aus und ich hoffe, dass genügend Journalistinnen und Journalisten kommen, um dann auch künftig jene Personen in ihrer Recherche miteinzubeziehen, dass wir dann vielleicht auch einmal in den Medien das vorfinden, was diese Experten auch dazu zu sagen haben. Sie kennen unsere gesamten Institutionen vom Bundesdenkmalamt über die ASVK über jetzt den für den Rest der Stadt geltenden Beirat und, und, und. Aber ich möchte Ihnen ganz konkret auch sagen, wie es mit unserem sogenannten Alarmsystem offiziell ausschaut. Gemäß den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes gelten Denkmale, bei denen ein öffentliches Interesse an ihrer Erhaltung gegeben ist, dann als geschützt, wenn durch Bescheid des Bundesdenkmalamtes eine Unterschutzstellung erfolgt. Mit dieser Unterschutzstellung ist die Zerstörung sowie jede Veränderung, die die Erscheinung beeinflussen könnte, ohne Bewilligung nach dem Bundesdenkmalgesetz verboten. Nach § 31 des Bundesdenkmalgesetzes können Sicherungsmaßnahmen vorgeschrieben werden. Besteht nämlich die Gefahr, dass Denkmäler zerstört, verändert werden und dadurch das Interesse an der unversehenen Erhaltung des Denkmales wesentlich geschädigt wurde, so hat die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag des Bundesdenkmalamtes die jeweils geeigneten Maßnahmen einschließlich baulicher Art Verfügungen und Verbote zur Abwendung dieser Gefahren zu treffen. Es fällt somit in die Zuständigkeit des Bundesdenkmalamtes beziehungsweise des Landeskonservators für Steiermark, die nach dem Denkmalschutzgesetz geforderten Zustände von denkmalgeschützten Bauwerken zu kontrollieren und einen entsprechenden Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen. Nach dem Steiermärkischen Baugesetz hat jeder Eigentümer einer baulichen Anlage dafür zu sorgen, dass die bauliche Anlage in einem der Baubewilligung und den baurechtlichen Vorschriften entsprechenden Zustand erhalten werden muss. Dies bezieht sich jedoch auf sämtliche Bauwerke, nicht nur auf denkmalgeschützte Bauwerke. Hier hat die Behörde mit entsprechendem Bescheid Instandsetzungsmaßnahmen aufzutragen. Nach den Bestimmungen des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes, nächste Stufe des Schutzes, haben die Eigentümer in Schutzgebieten die schutzwürdigen Bauwerke in ihrem äußeren Erscheinungsbild nach Maßgabe der Schutzwürdigkeit ganz oder teilweise zu erhalten. Kommt der Eigentümer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann auch nach den Bestimmungen des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes die Pflicht der Beseitigung oder Wiedererrichtung des geschützten Bauwerkes aufgetragen werden. Unter die Aufgaben der Grazer Altstadtsachverständigenkommission fällt es, bei der Baubehörde Anzeige zu erstatten, wenn Grund zur Annahme besteht, dass Eigentümer ihrer Verpflichtung zur Instandhaltung der baulichen Anlagen nicht nachkommen oder den Bestimmungen des GRG zuwiderhandeln. Somit ist für die Überprüfung von denkmalgeschützten Bauwerken das Landeskonservatorrat für Steiermark zuständig und in den Zonen der Altstadterhaltungsgesetzes die Grazer Altstadtsachverständigenkommission. Und ich möchte auch Ihre Anfrage nicht als Kritik an diesen beiden Institutionen verstanden wissen, weil ich weiß, dass sowohl der ehemalige Landeskonservator für Steiermark als auch der jetzt amtierende Landeskonservator für Steiermark sehr gut über die Bausubstanz und die schützenswerte Bausubstanz der Stadt Graz Bescheid weiß. Es gibt Persönlichkeiten, die der Meinung sind, mehr Fachwissen als unser Bundesdenkmalamt zu haben, aber in allen fachlichen Diskussionen hat sich das bislang, seitdem ich dabei bin, dann im Nachhinein eher als ein Irrtum herausgestellt. Wir haben bei der ASVK auch eine klare Zuordnung, das heißt, wir haben, wenn ich so sagen darf, zwei Institutionen geschaffen, die auch unabhängig von Einzelmeinungen in einer Kommission in der ASVK auch immer eine Gesamtentscheidung darstellen. Auch da gab es, weil wir jetzt die Aufregung hatten, weil wir Vorsitzende haben, die sehr deutlich und klar zu einigen Bauwerken in Graz Stellung genommen haben, große Aufregung. Meine Antwort war relativ klar, ich habe es schon oft erlebt, dass auch ein Mitglied der Altstadtsachverständigenkommission in der Beratung um ein Bauwerk letztendlich selbst in der Kommission eine ganz andere Entscheidung, dann in der Kommission zu einer anderen Entscheidung gekommen ist und deswegen glaube ich, dass wir immer sehr gut aufgestellt sind, auch den richtigen Mix haben in der ASVK, der nicht „nur“ Anführungszeichen, aus Architekten besteht, sondern auch immer aus Denkmalpfleger, aus HistorikerInnen etc., dass wir da gut aufgestellt sind. Das heißt, es wird sehr oft in großer Aufregung, und wir werden heute noch bei einer zweiten Anfrage Gelegenheit haben, da wieder ein bisschen, ich sage einmal, näher der Wahrheit hinzukommen, als das, was medial jetzt auch dargestellt wurde. Meine Bitte ist nur, vertrauen wir auch diesen von uns eingesetzten Institutionen, dahinter gibt es dann, wenn ich so sagen darf, auch noch die Beamtenschaft der Stadt Graz von der Baubehörde bis zum Stadtplanungsamt und den Herrn Baudirektor, die ebenso drüber wachen, aber ich denke mir, nachdem wir diese Urkunden erhalten haben, nachdem wir fast alle Gebäude in Graz auch wirklich sichern konnten, sodass wir sie heute mit Stolz präsentieren, sind einige wenige Problemzonen übrig geblieben und ich halte es für eine gute Idee, diese einmal jetzt alle auf den Tisch zu bringen, auch das, was die sogenannten Soko Altstadt ins Internet gestellt hat. Gebäude, ich war dankbar, bitte, wenn ihr ein Gebäude findet, das wir vielleicht übersehen haben, sagt es uns. Aber das Bundesdenkmal überprüft auch diese Gebäude und wenn sie sie nicht für schützenswert erklären, dann denke ich mir, sollte man auch mehr den Experten glauben als so manchem aufgebrachten Bürger, der manchmal auch oft nur wegen der Baustelle daneben eine andere Haltung einnimmt, ist ja auch legitim (Applaus ÖVP). GR. Dreisiebner: Vielen Dank. Zwischenruf GR. Schröck: Die Zusatzfrage geht sich jetzt nicht mehr aus. GR. Dreisiebner: Ich werde versuchen, es kurz zu halten. Ich habe mich natürlich nur auf denkmalgeschützte Gebäude bezogen und nicht auf Gebäude, die alt sind und von vielen auch als schützenswert, sehr persönlich und privat verständlich, betrachtet werden, aber es unter Umständen nicht in der Form sind. Das heißt, dieses Prozedere, auf das Sie sich stützen und die Stadt sich stützt, ist eng mit der Altstadtsachverständigenkommission und mit dem Bundesdenkmalamt verwoben. Von sich aus wird das Amt nicht aktiv, hält keinerlei Nachschau, wenn etwa BürgerInnen berechtigt oder unberechtigt aus begründeter Sorge an die Öffentlichkeit oder an Sie beziehungsweise die Behörde geht. Bgm. Mag. Nagl: Jetzt bin ich kürzer. Wir haben in Österreich eine klare Aufgabenverteilung. Die Stadt Graz übernimmt, und nicht nur wir, sondern fast alle Kommunen, sehr oft auch Aufgaben, die es woanders gibt, Landes-/Bundesaufgaben etc. In dieser Frage ist eine ganz klare Kompetenzzuweisung da, die ASVK muss es uns mitteilen, das Bundesdenkmalamt muss es uns mitteilen und wenn es einen besorgten Bürger gibt oder wenn es einen Journalisten gibt, der angerufen wird oder auch sonst eine Person, dann wäre es halt einfach immer gut, da biete ich mich persönlich an, aber ich denke mir, das wird auch in der Baubehörde der Fall sein, in der ASVK etc. nachzufragen und dann kommen wir nicht zu solchen Aufgeregtheiten, die manche vielleicht auch benutzen wollen, wir kommen dann gleich zu einem Thema. Also ich denke mir, dass ausreichend Schutz gegeben ist, wenn jemand eine Sorge hat, direkt mich als zuständigen Stadtsenatsreferenten oder unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Baubehörde kontaktieren, dann klärt sich sehr oft auf, warum wir leider, zum Beispiel am Kai drüben, wir noch immer so ein halb abgerissenes Gebäude haben etc. könnte ich Ihnen jetzt einen Vortrag halten darüber, warum das so ist, da sind wir bemüht. Aber die Zeit wollen wir nicht ganz in Anspruch nehmen. Danke (Applaus ÖVP). 2) Girardi-Geburtshaus „Girardikeller“ GR. Mag. Fabisch stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR. Mag. Fabisch: Lieber Herr Bürgermeister, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit vielen Monaten weist die KPÖ auf den stetigen Verfall des Girardikellers in der Leonhardstraße hin. Obwohl das Geburtshaus des Volksschauspielers Alexander Girardi denkmalgeschützt ist, wird vom Eigentümer wohl gezielt mit seinem Verfall spekuliert, indem das ganze Jahr über Fenster offen bleiben und so durch Unwetter die Zerstörung des Objektes voranschreitet. Von einer längst fälligen Aufforderung für die gesetzliche Instandhaltung ist genau so wenig zu hören wie von der Androhung einer Ersatzvornahme. Ähnliches gilt auch für weitere Objekte wie zum Beispiel das Haus Kaiser-Franz-Josef Kai 36. Das Schicksal des Kommod-Hauses muss uns eine Warnung sein. Vor kurzem haben Sie, Herr Bürgermeister, hast du in einer Zeitung ein klares Bekenntnis zur Erhaltung des Girardikellers abgegeben. Daher stelle ich an dich, lieber Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende F r a g e : Welche Schritte hast du nun für die Erhaltung des Objektes Girardikeller gesetzt und welche planst du weiterhin (Applaus KPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat! Das was ich vorhin gesagt habe, sollte auch für Gemeinderatsmitglieder gelten, im Speziellen auch für dich. Ich denke mir, es wäre gut gewesen, bevor man auch medial oder jetzt auch hier Behauptungen aufstellt, einfach einmal zu hinterfragen, warum ist denn das Girardihaus noch nicht umgebaut? Es wäre ganz einfach gewesen vielleicht hier zum Hörer zu greifen, aber ich mache es auch hier sehr gerne, weil es ist eine Behauptung, die einen Bauherrn jetzt trifft, der das nicht verdient hat, weil er hat das Girardihaus gekauft um es zu sanieren und dort umzubauen. Ich habe den Eigentümer, Herrn Dipl.-Ing. Otto Reuß, auch vergangene Woche bei mir im Rathaus gehabt und er hat mir auch seine Sorgen erzählt, wieso es noch nicht so weit gekommen ist. Ich will über die aufgehängten Transparente, kann jeder gerne hingehen, Sargnagl, und ich bin da stark wieder drauf, gar nicht viel sagen, aber das Bild ist mir aus einem Grund wichtig, weil da wieder Vergleiche mit einem Kommod-Haus kommen. Ein Kommodhaus, wo ich einen Abrissauftrag meiner Vorgänger Alfred Stingl und Dipl.-Ing. Josel damals übernommen habe, bei dem andere, auch politische Mandatare, 20 Jahre zugesehen haben, wie es oben in ein Haus hineinregnet, ist bei diesem Haus, und jeder kann es sich gerne anschauen kommen, überhaupt nicht der Fall. Dieses Gebäude trägt ein frisch gemachtes Ziegeldach. Über den Erhaltungszustand haben wir auch in der ISG gesprochen; wäre interessant, wenn Sie auch einmal Frau Resch oder andere Experten anrufen würden, dieses Gebäude ist unter Bundesdenkmalschutz gestellt, dieses Gebäude ist von oben her konserviert und dieses Gebäude ist in keinem guten Zustand. Aber die Behauptung aufzustellen, dass jemand dieses Gebäude jetzt verfallen lassen möchte, stimmt nicht, jetzt darf ich aus den Baubescheiden aus dem Bauamt hier auch zitieren. Am 28. September 2010, also fast vor zwei Jahren, wurde von Herrn Dipl.-Ing. Otto Reuß ein Ansuchen für einen Zu- und Umbau, eine Verbindungsbrücke, ein Dachgeschoßausbau und eine Nutzungsänderung von Lager auf Wohnen eingebracht. Im hinteren Bereich haben wir nämlich ein Lager. Da die Liegenschaften in der Altstadtschutzzone liegen, wurde der Akt zur Begutachtung an die Altstadtsachverständigenkommission übermittelt. Diese entschied mit Gutachten vom 8.11.2010 über das Bauvorhaben negativ. Das Bauansuchen läuft weiterhin und wird von dem Bauherrn adaptiert, das heißt, der Bauherr hat eigentlich schon was eingebracht, das ist nur von Seiten der ASVK nicht positiv gesehen worden, also geht es zurück an den Start und er muss es wieder umplanen, was er ja schon, wenn ich so sagen darf, jetzt mehrfach gemacht hat. Bezüglich der Baugebrechen gab es am 20. Februar 2012 eine Überprüfung. Dieser Überprüfung folgte am 16. April ein bescheidmäßiger Auftrag zur Behebung der Baugebrechen. Der Bescheid wurde am 19. Mai rechtskräftig und ergab am 4. Juni die Überprüfung der Sofortmaßnahmen. Dass die Punkte 1 bis 4 des Auftrages, da ging es bitte nur um Abschlagen von lockeren Putzteilen an der Giebelwand sowie an der straßen- und hofseitigen Fassade, morsche Holzteile entfernt, Absichern der Holzstiege erfüllt wurden, das heißt, der Hausherr hat den Auftrag von uns sofort wahrgenommen und auch erfüllt. Dazu muss gesagt werden, dass derzeit mindestens eine Überprüfung in der Woche durchgeführt wurde wegen der großen Aufregung. Erst in dieser Woche wurde ein Transparent, jetzt sind es schon mehrere, straßenseitig registriert, das Schließen der Türen und Fenster kann von der Behörde nicht auferlegt werden. Es können lediglich Baugebrechen angezeigt und bescheidmäßige Aufträge erlassen werden. Und der Bauherr befindet sich jetzt zwischen dem Bundesdenkmalamt, zwischen der ASVK, zwischen wirtschaftlichen Überlegungen und unseren Planungsämtern wieder einmal in der schwierigen Situation, eine Gesamtlösung zu finden, aber es liegt im Moment, wenn ich so sagen darf, nicht nur an ihm, sondern auch an allen Behörden und Institutionen, hier mitzuhelfen. Ich will heute hier noch einmal deutlich sagen, die Aufregung um dieses Haus ist zum Teil eher politischer Natur, was ja Transparente letzten Endes auch wieder zeigen. Der Hausherr, und das kann ich versichern, hat ein sie auch vor kurzem erworben, auch wirklich etwas zu machen. Auszahlen tut es sich im Übrigen bitte nur dann, auch wirtschaftlich, wenn im Hofbereich oder auch dahinter oder darüber was entsteht und da sind wir noch nicht handelseins (Applaus ÖVP). GR. Mag. Fabisch: Zumindest einmal eine Feststellung. Also ich bin sehr froh, dass es in Graz einige sehr aktive Bürger gibt, Bürger und Bürgerinnen, die sich mit dem Zustand schützenswerter Gebäude, wie sich aktuell vorfinden, nicht so abfinden und bin auch froh, dass es Gemeinderäte gibt, die sich in dieser Sache engagieren. Tatsache ist, und das hat jeder sehen können, der dort seit Monaten, um nicht zu sagen seit Jahren, vorbeifährt und vorbeigeht, dass dort ständig Fenster offen sind, dass dort, ich will nicht sagen, das Dach undicht ist, es hat auch Begehungen gegeben von Privatleuten, ob die in Ordnung sind oder nicht, weiß ich nicht, auf jeden Fall wurde mir auch zugetragen, dass der Zustand im Inneren des Hauses katastrophal ist und ich glaube, dass bei diesem Gebäude genauso wie beim Kommod-Haus ganz sicher schon Gefahr im Verzug ist, Gefahr, was den Schutz unserer Altstadt betrifft. Und mir ist dieses Gebäude wichtig genug, um ständig darauf hinzuweisen, dass es hier aus meiner Sicht, und davon lasse ich mich auch von einem amtierenden Bürgermeister nicht abbringen, ein gezieltes Vorgehen gibt, damit dieses Gebäude, so mein Eindruck, im Laufe der Zeit devastiert wird (Applaus KPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Vielleicht darf ich dir dieses Bild auch mitgeben, weil die Behauptung, dass es beim Dach hereinregnet, stimmt genauso wenig, wie die Absicht eines Hausherrn angeblich da sein sollte, dieses Gebäude in einen Zustand zu versetzen, um es abzureißen. Es stimmt einfach nicht und ich ersuche einfach, vielleicht auch einmal als Gemeinderat die Verantwortung insofern wahrzunehmen, dass man sich auch mit einem Eigentümer trifft, mit ihm darüber spricht, auch mit den zuständigen Damen und Herren, die das bearbeiten, es sind einfach Behauptungen, die in die Luft gesetzt werden (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 13.10 Uhr den Vorsitz. 3) Ihr Wirtschaftskonzept für die Grazer Innenstadt GR. Hötzl stellt an StR.in Mag.a (FH) Grabner folgende Frage: GR. Hötzl: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Stadträtin! Nach dem plötzlichen Ende der schwarz/grünen Rathauskoalition durften wir diversen Medien entnehmen, dass die ÖVP zwar zahlreiche Beschlüsse dieser Koalition aus Rücksicht auf den grünen Koalitionspartner mitbeschlossen habe, deren Inhalt aber nicht immer geteilt habe. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass vor allem die innerstädtische Wirtschaft durch zahlreiche Maßnahmen dieser Koalition massiv geschädigt wurde. Beispielgebend sind zahlreiche Parkplatzstreichungen sowie die Reduzierung der Ladezeiten anzuführen. Wenn auch eine Aufhebung dieser Beschlüsse nicht in Ihre Ressortzuständigkeit fällt, so sind Sie bei Ihren künftigen Überlegungen im Rahmen Ihrer politischen Zuständigkeit dennoch nicht mehr an den grünen Koalitionspartner gebunden. Sie können also geradezu befreit ans Werk gehen, um wirksame kompensatorische Maßnahmen zu präsentieren, die geeignet sind, die innerstädtische Wirtschaft nachhaltig zu unterstützen. Daher richte ich an Sie, sehr geehrte Frau Stadträtin, nachstehende F r a g e : Welche konkreten politischen Maßnahmen sind Ihrerseits für die restliche Gemeinderatsperiode geplant, um die stark geprüften innerstädtischen Wirtschaftstreibenden nachhaltig zu unterstützen (Applaus FPÖ)? StR.in Mag.a Grabner: Vielen Dank, Herr Kollege, für die Frage. Denn somit habe ich die Möglichkeit, einmal auch ein paar Zahlen kundzutun, was unsere Wirtschaft in Graz anbelangt. Der Wirtschaftsbericht 2011 hat auch niedergeschrieben, dass wir ein Kommunalsteueraufkommen lukrieren konnten von über 100 Millionen Euro, das gab es in Graz in diesem Ausmaß noch nie. Die Frequenz, auch in der Innenstadt, hat sich erhöht, teilweise beinahe um 20 % und auch die Nächtigungszahlen konnten wir überschreiten, was das Kulturhauptstadtjahr anbelangt, sprich 900.000 Nächtigungen. Wenn ich in die Vergangenheit blicke, und das sind jetzt die letzten Jahre der Tätigkeit auch, haben wir aus der Innenstadt wieder einen Juwel schaffen können, die Verbindung nicht nur von Moderne auch mit der Tradition, wir konnten Veranstaltungen weiter forcieren und somit auch die Frequenz steigern. Gerne zähle ich Ihnen die weiteren, und im Grund sind es Marketingmaßnahmen, ganzheitliche Marketingmaßnahmen, dass auf der einen Seite die innerstädtischen Betriebe, die Wirtschaft, der Tourismus, ja, der gesamte Bereich gestärkt wird und wir werden das Programm, das strategische Programm, das wir festgehalten haben, sei es auf der einen Seite mit dem City-Management und auch mit Graz-Tourismus fortsetzen mit der Grundlagenarbeit, wie beispielsweise Passantenfrequenzmessungen, Erheben von Kaufkraftdaten, es wird weiterhin Innen-Puplic-Relation geben, Kommunikation mit den Anspruchsgruppen, sprich eine City-Frühstück für die Handelsbetriebe, KooperationspartnerInnen werden wir zum Austausch auch von aktuellen Entwicklungen informieren und erarbeiten. Auch gemeinsame Konzepte erarbeiten, es gibt die Marktkommunikation und die Öffentlichkeitsarbeit zum Beispiel mit dem Magazin Stadtleben, die Ostermärkte, Advent, Kundenbindungsmaßnahmen mit dem Graz Gutschein und selbstverständlich die Veranstaltungsbeteiligung, die ich sehr wichtig finde, die wir auch von öffentlicher Hand finanzieren, denn genau diese sind es, die wir auch gemeinsam in der Stadtregierung beschließen, die die Menschen zu uns in die Stadt bringen, die den Tourismus fördern und somit auch die Arbeitskräfte sichern und die Umsätze auch für die Handelsbetriebe steigern beziehungsweise beibehalten können. GR. Hötzl: Aber jetzt gibt es natürlich diesen Zusammenschluss der innerstädtischen Kaufleute, die ja zu, ich weiß nicht, ob es 100 % sind, aber nahezu 100 % vom schwarzen Wirtschaftsbund sind und wenn man mit denen spricht, die sind ja alles andere als zufrieden. Nicht, dass sie völlig unzufrieden sind, das sage ich nicht, aber es gibt einige Maßnahmen, die getroffen wurden, ich habe es eh angeführt, Ladezeitenverkürzung, Parkplatzstreichungen usw. die auch bei denen, und das sind Innenstadtkaufleute, nicht auf Wohlwollen getroffen sind, sagen wir so. In der Zeitung hat man lesen können, die Schwarzen waren nicht immer ganz zufrieden, weil sie das mittragen haben müssen, was die Grünen wollten und Sie sagen, es ist alles in Ordnung. Aber ich nenne Ihnen ein Beispiel, die Schaukästen am Joanneumring, wie man hört, sind die jetzt ja gekündigt worden, der geplante Radweg soll offenbar kommen, zumindest die Kündigung für die Schaukästen ist draußen, die sollen auf ihre eigenen Kosten jetzt von den Gewerbetreibenden entfernt werden, wie stehen Sie dazu, was haben Sie da für ein Patentrezept in petto, das Sie noch umsetzen wollen (Applaus FPÖ)? StR.in Mag.a Grabner: Herr Kollege, ich dachte, dass Sie mir diese Frage stellen, ich danke Ihnen auch dafür. Was die Parkplätze anbelangt, es gibt immer ein Für und ein Wider. Wie Sie selbst wissen, wurde schon einmal eingeführt, das die Blauen Zonen beispielsweise am Samstag aufgehoben wurden, ein paar waren dafür, Herr Kollege, Sie waren ja auch dabei im Gemeinderat, ein paar waren dagegen, es gibt immer Aktionen für die einen, die dafür sprechen, und dagegen. Beispielsweise haben sich dann auch teilweise nur mehr die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hingestellt und es konnten die Kunden nicht mehr Platz finden auf den Parkplätzen, gibt immer diese Dinge. Des Weiteren machen wir selbstverständlich auch Aktionen, wie Sie wissen, mit dem City-Management, Parkaktionen, speziell an frequentierten Tagen, dass wir den Kunden vergünstigte Parktickets ausgeben für die Garagen. Joanneumring, ich bin nicht dafür, dass die Vitrinen geräumt werden, auch wir sind nicht dafür, auch wurden wir nicht informiert, ich danke für die Frage und wir werden uns dafür einsetzen, dass das nicht passieren wird (Applaus ÖVP und FPÖ). Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt um 13.15 Uhr den Vorsitz. 4) Missachtung der Geschäftsordnung des Grazer Gemeinderates GR. Schröck stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR. Schröck: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Der Kontrollausschuss der Stadt Graz hat in seiner Sitzung am 2.5.2012 mehrheitlich den Beschluss gefasst, zur Anhörung über den Bericht des Stadtrechnungshofes betreffend die Prüfung „UNESCO – City of Design“ die ressortzuständigen Mitglieder der Stadtregierung nämlich dich, Stadtrat Rüsch und Stadträtin Grabner, einzuladen. Grundlage dafür ist die auf dem § 67 Statut der Landeshauptstadt Graz jahrzehntelang basierende Gepflogenheit, mündliche Auskünfte von betroffenen Stadtsenatsmitgliedern zu Prüfungsgegenständen in Form von Anhörungen im Kontrollausschuss einzuholen. Diesbezüglich habe ich dir auch in der Anfrage die betreffenden Paragraphen aus dem Statut aufgelistet, ich werde sie nicht vorlesen, um auch die anderen Fragesteller hier heute noch zu Wort kommen zu lassen. Ich frage dich deswegen, lieber Bürgermeister, um es kurz zu machen, du bist nicht gekommen, deine Stadträte sind nicht gekommen. Wieso missachten sie bewusst die Geschäftsordnung des Gemeinderates, um den Sitzungen des Kontrollausschusses fern zu bleiben? Bgm. Mag. Nagl: Sehr geehrter Herr Gemeinderat Schröck! Gemäß § 67a Abs. 3, zweiter Satz des Statutes der Landeshauptstadt Graz, den du selbst in deiner Frage zitierst, ist der Kontrollausschuss berechtigt, vom Bürgermeister und den vom Prüfungsgegenstand betroffenen Stadtsenatsmitgliedern Auskünfte einzuholen. Da in dieser Bestimmung über die Form der Erteilung dieser Auskünfte keine Aussage getroffen wird, steht es dem jeweiligen Stadtsenatsmitglied frei, die verlangte Auskunft schriftlich oder mündlich dem Ausschuss zu erteilen. Aus dieser Bestimmung lässt sich kein Recht des Kontrollausschusses ableiten, ein Stadtsenatsmitglied verbindlich vorzuladen und mündlich zu befragen, ganz im Gegenteil. Die Formulierung „Auskünfte einholen“ deutet darauf hin, dass der Gesetzgeber von einer schriftlichen Abwicklung der Auskunftserteilung ausgegangen ist. Auch nach dem von dir zitierten § 39 Abs. 3a der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz sind die Mitglieder des Stadtsenates zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet, an den Sitzungen des Kontrollausschusses teilzunehmen. Auch ein Vergleich mit den Bestimmungen über die Anwesenheitspflicht von Mitgliedern der Landesregierung bei Sitzungen des Landtages Steiermark und seiner Ausschüsse, von Mitgliedern der Bundesregierungen bei Sitzungen des Nationalrates oder seiner Ausschüsse sowie über Zeugeneinvernahmen in Untersuchungsausschüssen zeigt, dass diese völlig anders formuliert sind und erhärtet daher diese Rechtsansicht. So legt § 12 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages Steiermark dezidiert fest, dass der Landtag und seine Ausschüsse die Anwesenheit von bestimmten Mitgliedern der Landesregierung verlangen können. Die Abwesenheit eines Mitgliedes der Landesregierung von solchen Sitzungen kann nur durch triftige Gründe entschuldigt werden. § 31a Abs. 4 dieser Geschäftsordnung sieht darüber hinaus vor, dass die Untersuchung durch Beweiserhebung insbesondere durch die Einsichtnahme in Urkunden, Akten und sonstigen Unterlagen, durch die Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen durch die Beiziehung von Sachverständigen oder durch die Vornahme eines Augenscheines erfolgt. Zeugen sind aufgrund eines Beschlusses des Untersuchungsausschusses zu beeiden. Dasselbe gilt im Bereich des Nationalrates, hier wird es im § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung auch detaillierte Ladungen etc. vorfinden. Ebensolche Regelungen über die Verpflichtungen von Regierungsmitgliedern zur persönlichen Anwesenheit in einem Gremium durch dieses selbst enthalten das Statut der Landeshauptstadt Graz beziehungsweise die Geschäftsordnung von uns nicht, sie sind diesen Vorschriften daher auch nicht zu unterstellen. Somit ist die von dir ausgesprochene Interpretation des Statutes durch die Präsidialabteilung vom 16. Mai nicht, wie du es formulierst, eigenwillig, sondern stichhaltig. Sie basiert auf dem Wortlaut des Statutes beziehungsweise der Geschäftsordnung für den Gemeinderat unserer Landeshauptstadt und steht im Einklang mit den Interpretationsregeln des Österreichischen Rechts. Auch wenn Mitglieder der Stadtregierung den Sitzungen des Kontrollausschusses fernbleiben, stellt das keine Missachtung oder gar einen Bruch der Organisationsvorschriften der Stadt Graz dar. Vielmehr dürfte bei dir eine irrige, im Übrigen durch keine rechtlich beachtenswertes Argument untermauerte, Ansicht über die Funktion und die Möglichkeiten des Kontrollausschusses beziehungsweise die Pflichten der Stadtregierungsmitglieder diesem gegenüber vorliegen, heißt ganz konkret… Zwischenruf GR. Grosz: Lesestunde. Bgm. Mag. Nagl: Ist einmal wichtig, weil Behauptungen wieder aufgestellt werden, die einfach wieder einmal nicht stimmen. Wir haben hier in keinster Weise, wie du es gesagt hast, eine Missachtung der Geschäftsordnung des Grazer Gemeinderates, sondern wir halten uns an jene Gesetze und Regelungen, die hier auch festgelegt wurden für die Landeshauptstadt Graz. Ich habe auch eine für mich klare Interpretation, wieso das bei uns so ist, weil das, was politisch abzuhandeln, ist kann man hier jederzeit tun zum Beispiel durch eine Anfrage, eine Frage in der Fragestunde, da müsste man nur einmal seine Fragen auch einmal vorher formulieren, will ich halte es schon auch aus meiner Sicht jetzt für befremdlich, wenn man dem Kontrollausschuss mitteilt, dass man diese Fragen gerne hätte und dass man diese nicht bekommt und wenn es Fragen gibt im Rahmen der Öffentlichkeit hier auch diskutiert gehören, dann ist genau hier dieses Gremium und deswegen gibt es keine Missachtung, sondern aus meiner Sicht noch ein wesentlich stärkeres Instrument. Der Kontrollausschuss hat eine ganz klare Aufgabe… Zwischenruf GR. Grosz: Für was ist er dann da? Bgm. Mag. Nagl: Der Kontrollausschuss wird all jene Projekte, die durch den Gemeinderat gegangen sind, zu überprüfen haben. Und alle Fragen, die in diesem Zusammenhang auch an Stadtsenatsmitglieder zu stellen sind, kann man entweder schriftlich auch formulieren oder hier im Gemeinderat diskutieren. Dazu lade ich ein, bis zum heutigen Tag habe ich diese Fragen leider nicht bekommen (Applaus ÖVP). GR. Schröck: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Diese Antwort war zu erwarten, deswegen möchte ich dich auf einer anderen Ebene fragen, nämlich auf der moralischen, denn du weißt, dass es bislang die Gepflogenheit war im Kontrollausschuss, dass alle Stadträtinnen und Stadträte, die wir eingeladen haben zu einer Befragung bislang, zumindest die letzten Jahre, in denen ich hier auch tätig war, in den Kontrollausschuss gekommen sind und dort sehr wohl Rede und Antwort gestanden haben, auch wenn es diese Interpretation, wie sie du uns heute vorgelesen hast, vielleicht nicht verlangt. Dennoch ist es geschehen, es war nun zum ersten Mal der Fall, dass, als es um dich ging… Zwischenruf GR. Grosz: Weil er feig ist. GR. Schröck: …und wir dich eingeladen haben, dass du nicht gekommen bist und Stadtrat Rüsch und Stadträtin Grabner haben sich dann dem Bürgermeister angeschlossen. Deswegen meine Frage, warum brichst du mit einer jahrelangen Usance, die bislang reibungslos, wenn auch nicht in den Statuten deiner Meinung nach vorgeschrieben ist, wieso brichst du damit und bist du dir bewusst, dass du damit die Mitglieder des Kontrollausschusses sehr wohl brüskiert hast? Bgm. Mag. Nagl: Also die Frage der Moral da hineinzuverknüpfen. ist recht eigenartig, wenn ich sage, dass das übergeordnete Organ der Gemeinderat eine Reihe von Möglichkeiten hat, diese Fragen zu stellen. Noch einmal, es gibt unterschiedliche Aufgaben und ich sage es jetzt auch noch einmal sehr deutlich, wenn hier einige Gemeinderatsmitglieder der Meinung sind, dass sie die Bestimmungen, die wir haben, falsch interpretieren, dann mögen sie das tun, ich habe jetzt nur noch einmal klargestellt, dass wir hier eine sehr, sehr deutliche Spielregel haben, ich alles gesetzlich einhalte und ich mich auch gar nicht erinnern kann, dass ich irgendwann in diesen fast 15 Jahren einmal auch im Kontrollausschuss Rede und Antwort gestanden habe. Also wenn es jetzt nach meinem Erinnerungsvermögen gehe hat das überhaupt noch nie stattgefunden und das was ich… Zwischenruf unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Und jetzt kommt ein ganz wichtiger Punkt, ich hätte bis zum heutigen Tag gerne die Fragen gehabt, um die es geht. Anscheinend gibt es gar keine, warum soll ich mir die Zeit nehmen, wenn es nicht einmal möglich ist, diese Fragen zu bekommen, weil ich ja auch sagen muss, deswegen haben wir diese Einrichtung hier im Gemeinderat in der Fragestunde, als Anfrage, Sie kriegen dann oder ihr kriegt dann auch die Beantwortung, die man dann auch geben sollte, diese Antworten sind wichtig, aber die gehören aufbereitet und bis zum heutigen Tag war es nicht einmal möglich, die Frage zum City of Design zu formulieren. Aus diesem Grund, denke ich mir, man hätte statt dieser Frage heute gleich die Fragen stellen können, die manche haben, der Gemeinderat ist übergeordnet, er ist öffentlich zugänglich und da stelle ich mich auch moralisch sehr gerne allen Fragen (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 13.25 Uhr den Vorsitz. 5) Kannst du lesen – kannst du lernen GR. Mag. Mariacher stellt an StR.in Mag.a (FH) Grabner folgende Frage: GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Frau Stadträtin! Vorab, die Kompetenzverteilung zwischen der Stadt Graz und Land und Bund sind mir durchsaus bewusst, aber dennoch, von vielen zitiert, sind die Kinder unser höchstes Gut und daher ist deren Entwicklung, deren Ausbildung, deren soziale Integration und deren beruflicher Lebensweg und Integration in die spätere Arbeitswelt ein fundamentaler und daher soll da auch aus meiner Sicht Platz sein hier in der Gemeinderatssitzung. Unter dem Titel „Kannst du lesen –Kannst du lernen“, ein Motto der pädagogischen Hochschule der Stadt Wien wurde in Wien jetzt unter deren wissenschaftlicher Begleitung am 30.5. bereits der zweite Lesetest durchgeführt, der PflichtschülerInnen betroffen hat, und hier 31.000 SchülerInnen in ihrer Lesekompetenz überprüft worden sind. Und wir wissen alle, dass gerade diese Lesekompetenz auch sehr wichtig für die gesellschaftliche soziale Integration. Der Anteil der sogenannten Risikoschüler liegt in Wien bei beachtlichen 21%, bei den Schülern der achten Schulstufe waren es sogar 25%. Und noch ein Ergebnis sticht heraus: Mit zunehmendem Alter der SchülerIn sinkt trotz intensiver Beschulung die Chance, ein besseres Ergebnis zu erzielen. Das bedeutet wiederum, dass auf die Erreichung der Lernziele, hier besonders die Lesekompetenz, größtes Augenmerk zu legen ist. Denn: „Kannst du lesen – kannst du lernen!“ und wohl nicht nur lernen, sondern auch arbeiten und vieles mehr, was den späteren Lebensweg anbelangt. Frau Stadträtin Grabner, folgende F r a g e : Welche Handlungen haben Sie bisher gesetzt, um vergleichend zu Wien eine Evaluierung der Lesekompetenz der PflichtschülerInnen in Graz anzuregen? StR.in Mag.a Grabner: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Ich möchte festhalten, dass die Förderung der Lesekompetenz für das Grazer Stadtschulamt auch im Vordergrund stehen muss, nicht nur für das Stadtschulamt, sondern für alle Menschen, für unsere gesamte Gesellschaft, die sich nicht nur für unsere Kinder bemühen, engagieren, sondern auch die, die Verantwortung für unsere Zukunft übernehmen. Obwohl rein formell die Evaluierung, wie Sie auch wissen, der Lesekompetenz nicht die Aufgabe des Schulerhalters, welche Aufgabe uns oder unsere Pflicht ist, sondern der Schulbehörde ist. Wir kennen auch die Ergebnisse von Pisa und EU-weiten Evaluierungen, wonach wirklich dringender Handlungsbedarf besteht, nicht nur bei der Evaluierung, sondern vorrangig in puncto Leseförderung. Und hiermit möchte ich dann auch allen, sie sind zwar leider nicht hier, aber seit dem Jahr 2011 konnten wir in der Stadt Graz und das ist wirklich einzigartig, auch gemeinsam mit meinem Kollegen Kurt Hohensinner die Lesepaten, freiwillige Lesepaten in unseren Pflichtschulen motivieren, dorthin zu gehen und mit den Kindern zu lesen. Wir haben es geschafft, bereits 100 freiwillige Helfer an den Schulen zu haben, an dieser Stelle möchte ich wirklich ein herzliches Dankeschön aussprechen all diesen ehrenamtlichen und freiwilligen Helfern, die für unsere Zukunft und für unsere Kinder eintreten (Applaus ÖVP). Das ist ein Projekt, des weiteren unterstütze ich auch in diesem Schuljahr gemeinsam mit dem Wissenschaftsressort unseres Herrn Bürgermeisters das Projekt Lars – differente Lese- und Sprachförderung für Grundschulkinder des Institutes für Erziehungs- und Bildungswissenschaften der Universität Graz. Zudem wird auch die sogenannte Pirls Progress in International Reading Literacy Study alle fünf Jahre durchgeführt und misst die Lesekompetenz am Ende der 4. Schulstufe. Die letzten Tests haben 2006 und 2011 stattgefunden, die Ergebnisse der letzten Testung sind für Dezember zu erwarten. Außerdem wird es auch auf dem genannten Bildungsstandard erhoben, es handelt sich um österreichweite Kompetenzüberprüfungen an allen Schulen, mit allen SchülerInnen. Für die 4. Schulstufe finden die Tests ab dem Schuljahr 2012 und 2013, in Mathematik 2013/14 in Deutsch, Lesen und Schreiben statt (Applaus ÖVP). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Frau Stadträtin! Dass manches unternommen wird, ist klar, ich weise nur darauf hin, dass es in Wien zwischen der ersten Studie, zwischen der ersten Evaluierung und der zweiten sehr intensive Maßnahmen gegeben hat der zuständigen Stellen in Wien, hier eine Verbesserung erreichen zu wollen. Faktum ist, in Wien hat es nichts gebracht oder viel zu wenig gebracht. Die Ressourcen sind zumindest nicht zielgerichtet angekommen. Ich bedanke mich bei Ihnen dafür, dass Sie auch sagen, genauso wie ich, dass die Lesekompetenz im Vordergrund steht, Sie haben auch selber gesagt, dass ein Bedarf, ein zusätzlicher Bedarf an Evaluierungen besteht und daher meine Zusatzfrage: Was werden Sie tun, um hier eine Evaluierung entsprechend einem Wiener Ergebnis und auch eine Vergleichbarkeit herzustellen? StR.in Mag.a Grabner: Herr Kollege, das habe ich gerade vorhin beantwortet und auch um es zu vergleichen mit anderen Städten, es gibt Benchmarks, die man macht, aber wir können auch nicht komplett die gleichen Tests und Standards durchführen. Wie gesagt, wir haben gemeinsam mit dem Wissenschaftsressort unseres Herrn Bürgermeisters das Projekt Lars, differenzielle Lese- und Sprachförderung für Grundschuldkinder, des Institutes für Erziehungs- und Bildungswissenschaften der Universität eingeführt, das ist ein neues Projekt, wo wir es auch evaluieren können. Weiters gibt es auch Progress in International Reading Literacy Study alle fünf Jahre, das durchgeführt wird und die Lesekompetenz auch misst. Es gibt zahlreiche, nicht nur Evaluierungen, Studien, außerhalb unserer Pflicht als Stadtschulerhalter, das zu überprüfen, aber an vorrangiger Stelle ist, die Kinder in den Leseunterricht zu fördern und es nicht nur zu evaluieren (Applaus ÖVP). 6) Taktiles Leitsystem in Graz GR. Kraxner stellt an Bgm.-Stv.in Rücker folgende Frage: GR. Kraxner: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, liebe Lisa! Ich darf heute im Namen meines Gemeinderatskollegen Mario Kowald und in meinem eigenen Namen folgende Frage in Bezug auf taktile Leitsysteme an dich stellen. Eine gemeinsame blinde Bekannte sprach uns vor geraumer Zeit auf das teilweise desolate taktile Leitsystem in Graz an und wies uns auf die unhaltbaren Zustände am Jakominiplatz hin. Gerade dieser Platz ist auch für Menschen mit Blindheit ein besonders wichtiger, da er der Verkehrsknotenpunkt Nummer eins in Graz ist. Mein Kollege Kowald und ich haben uns daraufhin dieser Sache angenommen und unter anderem diesen Hotspot näher angeschaut. Dabei ist uns die Idee gekommen, dass man diesen oft gesehenen Unterbrechungen der taktilen Leitsysteme einfach entgegenwirken könnte, indem man eine jährliche Evaluierung nach der Winterzeit, zum Beispiel nach dem Frostbruch, vornehmen könnte. Gerade diese Jahreszeit eignet sich besonders gut dafür, da hier ohnedies viele Ausbesserungsarbeiten seitens des Straßenerhalters vorgenommen werden müssen. Aus diesem Grund dürfen wir dich, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, fragen: Bist du bereit, unserer Forderung nachzukommen, indem du das dir unterstellte Straßenamt anweist, diese jährliche Überprüfung ins Pflichtenheft aufzunehmen? Bgm.-Stv.in Rücker: Ja, es gibt in diesem Sinne kein Pflichtenheft im Straßenamt, aber es wird als Aufgabe übernommen werden. Das Fachamt für den Straßenerhalter, zuständig für die Holding, wird eine Anweisung geben, dass man jeweils im Frühjahr das taktile Leitsystem kontrollieren wird und dann, wenn notwendig, die Sanierung vornehmen. Dazu braucht es aber auch Mittel zur Sanierung und insofern wird auch der Herr Stadtrat, der für die Finanzen zuständig ist, mit dem wir in der nächsten Zeit hoffentlich fruchtbare Gespräche führen werden zum Thema Sanierungsaufgaben, die in der Holding brach liegen, also es heißt, kontrollieren gerne, sanieren auch gerne, dazu wird es aber fruchtbare Gespräche brauchen mit dem Herrn Stadtrat (Applaus Grüne). GR. Kraxner: Ich bedanke mich dafür und wünsche euch beiden sehr fruchtbare Ergebnisse. 7) Umsetzung Maßnahmen Kulturevaluierungsbericht 2011 GR.in Jahn stellt an StR. Grossmann folgende Frage: GR.in Jahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Stadtrat! Jetzt habe ich mir schon Sorgen gemacht, dass ich heute wieder nicht drankomme, weil immer die Kulturfragen sind immer die, die dann genau nach der Fragestunde drankommen, aber gut, es geht sich heute aus, zum Glück. Wir haben letztes Jahr im Herbst, im September, die Kulturevaluierung hier mit großer Mehrheit im Gemeinderat beschlossen, wir haben das damals auch sehr begrüßt als Grüne, weil in der Evaluierung auch sehr, sehr wichtige Dinge über die Grazer Kulturszene ausgesagt wurden und auch der eine oder andere Reformvorschlag an das Kulturressort, aber nicht nur an das Kulturressort, auch an das Ressort vom Herrn Finanzstadtrat, der ja auch mit zuständig ist für Theaterholdung, Kunsthaus etc. so wie auch an das Land Steiermark auch Vorschläge gehabt hat, die wir auch sehr, sehr gerne auch mitdiskutieren. Für uns Grüne waren da vor allem Fragen zentral wie die finanzielle Verteilungsgerechtigkeit, Stichwort Senioritätsprinzip, wie die Empfehlung eines mittelfristigen Mitteltransfers von der Theaterholding hin zu kleineren und auch zur freien Theaterszene einerseits, andererseits aber auch die Hinterfragung der Vormachtstellung, also finanziellen Vormachtstellung unseres Kunsthauses im Verhältnis zu den kleineren und mittleren Ausstellungs- und Sammlungshäusern außerhalb, aber auch innerhalb des Joanneums. Ein Thema, das für uns auch wichtig gewesen ist, ist die Frage der zielgruppenadäquaten Kulturförderung. Da speziell im Zusammenhang für junge Menschen, für Jugendliche, es war ein großes Thema auch im Evaluierungsbericht, wo empfohlen wurde, ob nicht über das Kulturamt beispielsweise Kunst- und Kultur Coaches, also Künstler und Künstlerinnen engagiert werden könnten stundenweise um Kindern und Jugendlichen Kunst und Kultur näherzubringen, das war zum Beispiel eine Idee. Auch empfohlen wurde bei den großen Kultureinrichtungen, die ja auch zu Recht sehr viel Fördergelder erhalten, hier konkretere Ziel- und Leistungsvereinbarungen zum öffentlichen Auftrag zu erstellen, vor allem auch in der Frage der Zielgruppenorientierung, Stichwort Jugend, sowie auch zum Thema Interkulturalität. Daher, nachdem jetzt schon ein halbes Jahr auch vergangen ist, seit wir diesen Bericht bekommen haben und daher leider nicht immer Kulturstücke auf der Tagesordnung stehen und da nicht soviel Zeit bleibt zur Diskussion im Ausschuss, meine F r a g e an Sie: Welche der im Kulturevaluierungsbericht 2011 empfohlenen Maßnahmen wurden von Ihnen bereits umgesetzt? StR. Grossmann: Sehr geehrte Frau Klubobfrau, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen herzlichen Dank, ich bin auch glücklich, dass wir einmal drankommen und über Kultur sprechen können. Erste Vorbemerkung, die Fragestellung des Evaluierungsberichtes, der hier im Gemeinderat zur Kenntnis genommen wurde, ist eine zentrale Fragestellung des Kulturbeirates. Es gibt ja intensive Beratungen im Kulturbeirat, es gibt Arbeitsgruppen, die im Kulturbeirat dazu tagen, das Kulturbeiratsplenum wird die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen noch vor dem Sommer beraten und es ist ja auch geplant, dass wir den großen Kulturdialog dann unter dieses Thema stellen, wo wir dann auch die Evaluierungsberichte und die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen im Kulturbeirat entsprechend diskutieren. Viele dieser Vorschläge, die Professor Zembylas und die Frau Dr.in Alton im Kulturevaluierungsbericht angemerkt haben, konnten wir im Rahmen der begrenzten budgetären Möglichkeiten und auch der begrenzen Zuständigkeit des Kulturressorts aufgreifen und umsetzen. Das Kulturamt hat freundlicherweise eine sehr umfassende Stellungnahme dazu abgegeben, sie umfasst fünf Seiten in Summe. Ich denke, dass wir sie wahrscheinlich im Detail nicht durchdiskutieren können, deshalb würde ich ganz gerne zu den von Ihnen in der Einleitung angefragten Dingen etwas sagen. Auf die Frage des Senioritätsprinzipes, die im Evaluierungsbericht sehr kritisch angemerkt wurde, haben wir versucht, insofern zu reagieren, dass wir von 49 auf 60 mehrjährige Förderverträge erhöht haben, dass wir hier einen besonderen Schwerpunkt darauf gesetzt haben, neue innovative Projekte mitaufzunehmen, ohne dadurch aber bereits bewährte institutionalisierte Einrichtungen, die über lange Zeit bereits tätig sind, zu gefährden, die ja genauso für Innovation im künstlerischen und kulturellen Bereich Sorge tragen, zu gefährden. Die Fragestellung, die sehr stark andiskutiert wurde im Theaterbereich auf der einen Seite, im bildenden Kunstbereich insbesondere dem Kunsthaus auf der anderen Seite, diese Förderungsasymmetrie, die vorhanden ist, wie sie der Prof. Zembylas und die Frau Dr.in Alton anmerken, scheitert an: erstens, den budgetären Möglichkeiten, zweitens an der Aufgesplittertheit natürlich auch der Zuständigkeiten; für alle Beteiligungen der Stadt Graz, die direkt an den großen Einrichtungen erfolgen, ist der Kollege Rüsch zuständig, wir führen aber Gespräche in dieser Fragestellung, wir führen auch Gespräche mit dem Land Steiermark, weil das ja auch angemerkt wurde. Ich denke (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke), dass wir hier eine sehr starke gemeinsame Verantwortung haben, was die Kulturpolitik und die Förderung des künstlerischen Schaffens in dieser Stadt betrifft, mit der Stadt und dem Land Steiermark hier führen. Wir führen auf Stadtebene gute Gespräche, sind aber auch im guten Gespräch mit dem Herrn Kulturlandesrat. Dass es immer wieder unterschiedliche Zugänge gibt, gehört an und für sich zur Sache als solches. Aber da in dieser Frage stellt sich halt auch immer ein Problem, nämlich dass wir dann diskutieren Groß gegen Klein, freie Szene gegen etablierte Szene. Ich glaube, wenn wir den Begriff Kulturstadt Graz ernst nehmen und das sage ich schon seit vielen Monaten, dann müssen wir grundsätzlich darüber diskutieren, in welcher Intensität wir Investitionen in das künstlerische Schaffen, in die Kultur dieser Stadt vornehmen gemeinsam mit dem Land und dann müssen wir in Summe über diese Fragestellung diskutieren. Diese Diskussion über Asymmetrie ist zu führen, wird auch sehr intensiv im Kulturbeirat geführt selbstverständlich, sie ist auch aufzuzeigen, wir brauchen ja auch Lösungsansätze, aber ich glaube, eine reine Mittelübertragung aus den großen Institutionen und den Beteiligungen der Stadt Graz in die freie Szene würde das Problem als solches nicht lösen. Es geht mehr darum, beide zusammenzuführen und damit mehr künstlerische Innovation in dieser Stadt möglich zu machen. Wir versuchen über die Weiterführung des Konzeptes der Stipendienvergabe besonders junge Künstlerinnen und Künstler zu fördern, wir versuchen Ausstellungsmöglichkeiten für junge Künstlerinnen und Künstler einzuplanen, es gibt sehr viele Ideen. Ich darf nur noch einmal anmerken, dass wir natürlich in einem sehr beschränkten budgetären Rahmen arbeiten müssen, der ja im Budget 2012 von der damaligen Rathauskoalition so festgelegt wurde. Aber wir sind kreativ, dankenswerterweise durch den Kulturbeirat und vor allem Dingen auch durch die Arbeit des Kulturamtes hier in unserer Stadt. Wir werden einige Initiativen, unter anderem ja auch mit Ihrer Gemeinderatskollegin Binder, diskutiert im Bereich der Förderung junger Menschen, setzen, wo wir auch den Zugang in den Kulturbereich fördern werden und das mit den Leistungsvereinbarungen, um eine abschließende Bemerkung zu machen, ist eine Sache, die angemerkt ist im Evaluierungsbericht, würde aber im Prinzip dem IntendantInnenprinzip widersprechen. Also das ist eine Frage, die man noch sehr intensiv ausloten und diskutieren muss (Applaus SPÖ). GR.in Jahn: Danke für die ausführliche Beantwortung. Eine Nachfrage hätte ich zum Thema Publikumsvertretung im Kulturbeirat. Ich kann mich erinnern, in der Evaluierung war das auch ein großes Thema, sozusagen wie kann man die Nachfrage an Kunst und Kultur in der Stadt, wie kann man konkreter auf die Bedürfnisse eingehen von bestimmten Zielgruppen, aber auch zu bestimmten Themen und Inhalten in verschiedenen Sparten? Und das war Thema, dass die Publikumsvertretung schon verankert ist im Kulturbeirat, aber nicht wirklich eine besonders herausragende Rolle hat oder auch nicht ganz klar ist, was sie können soll und was sie auch darf. Gibt es dazu schon nähere Überlegungen, wie man da in eine Reform gehen kann? StR. Grossmann: Ich denke, dass das eine wichtige Überlegung ist, die jetzt noch nicht in dieser Tiefe diskutiert worden ist. Ich werde das aber im Kulturbeirat machen und lade Sie natürlich auch herzlich ein, uns hier zu unterstützen und Ihre Vorschläge miteinzubringen, weil ich glaube, dass man das durchaus intensiver beachten könnte (Applaus SPÖ). 8) Bustrasse „Wohnen am Park/Wiener Straße“ GR. Eber stellt an Bgm.-Stv.in Rücker folgende Frage: GR. Eber: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die Frage der Bustrasse im Bereich des Hirtenklosters/ Wohnen am Park war ja schon oft Thema in diesem Gemeinderat. Nunmehr liegt ein Bericht des Stadtrechnungshofes vor, der beauftragt wurde von 14 Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, und der Bericht sieht 12 Empfehlungen vor, 12 Empfehlungen natürlich, nicht 214, wie es irrtümlich da in dieser schriftlich eingebrachten Frage von mir heißt, da war ich noch ganz im Gedanken an die Gemeinderäte. Der Stadtrechnungshof empfiehlt unter anderem, jedenfalls darauf zu achten, dass die erforderlichen Genehmigungen und Rechtstitel vor Baubeginn eingehoben werden. Der Stadtrechnungshof empfiehlt, klären zu lassen, ob durch die Nichteinhaltung des Vergabegesetzes rechtliche Folgen für die Stadt Graz zu erwarten sind“ und im Punkt acht empfiehlt der Stadtrechnungshof sicherzustellen, dass die Vergabe von Bauleistungen künftig vergaberechtlich konform erfolgt. Wenn der Stadtrechnungshof diese Empfehlungen ausspricht, so ja nicht einfach aus luftleerem Raum heraus, sondern natürlich deswegen, weil das nicht erfolgt ist, und zwar ist beispielsweise die Bau- und Anlagenbehörde von den Bauarbeiten erst informiert worden zu einem Zeitpunkt, wo die Bauarbeiten eben schon sehr weit fortgeschritten waren, wo die ersten Rechnungen bereits bezahlt worden sind. Und schließlich, auch darauf möchte ich noch hinweisen, die Dienstbarkeit für die Errichtung einer Bustrasse, einer ÖV-Trasse und eines Geh- und Radweges von der Wohnbaugenossenschaft wurde erst am 20. April 2012 eingeräumt. Also nicht auszudenken sozusagen, wenn diese Dienstbarkeit im Nachhinein nicht eingeräumt worden wäre, dann hätten wir da mit Schadenersatzforderungen wahrscheinlich und auch mit Rückbauten zu tun. Ich richte nunmehr an dich, liebe Lisa, folgende F r a g e : Wirst du, liebe Frau Vizebürgermeisterin, dich in deiner Eigenschaft als Verkehrsreferentin in Hinkunft an die Empfehlungen des Stadtrechnungshofes halten, damit nicht ähnliche oder vergleichbare Mängel in Ihrem Einflussbereich auftreten (Applaus KPÖ)? Bgm.-Stv.in Rücker: Danke für diese Frage. Zuerst, nachdem ich ja selbst einmal Kontrollausschussvorsitzende war, ist es für mich selbstverständlich, dass ich nicht nur hinkünftig mich an Empfehlungen des Stadtrechnungshofes halten werde, sondern dass das für mich natürlich klar ist, dass, wenn es Empfehlungen des Stadtrechnungshofes gibt, dass die auch zu beachten sind von der Stadtsenatsreferentin. Das Zweite ist, ich bin ja eingeladen in den Kontrollausschuss, werde da selbstverständlich natürlich auch kommen, dann auf diese Fragen einzugehen, die Fragestellung, jetzt zum Inhalt. Zwei Punkte sind ja angesprochen. Generell möchte ich noch einmal festhalten, dass in der Sache der Stadtrechnungshof die Zweckmäßigkeit der Errichtung dieser Bustrasse bestätigt hat, aber natürlich muss man hier nichts beschönigen, es kam offensichtlich zu Mängeln in der Umsetzung, was das straßenrechtliche Verfahren anbelangt. Ich bin auch froh, dass das jetzt im Rahmen dieser Untersuchung durch den Stadtrechnungshof genau auf den Tisch kommt, wo da in Zukunft anzusetzen ist, dass so etwas nicht mehr passiert. Ein Grundproblem, das wir haben und das kommt immer wieder vor, ist, dass wir zwar Bebauungspläne haben, dieser ist ja schon seit dem Jahr 2001 existent, aber nirgendwo klar ist, wann dann wirklich dort die Bauumsetzung beginnt, das heißt, davon hören und erfahren, wann dann ein Grundstück wirklich in Angriff genommen wird, dazu sind wir gerade genau aus dieser Erfahrung in Arbeit, um festzuhalten, wann muss wer wen in Kenntnis setzen, damit die Verfahren zeitgemäß in Gang gesetzt werden. Es hat sich dort als deutlich erwiesen, weil da ist zufällig ein Mitarbeiter von uns draufgekommen, dass dort schon die Bautätigkeiten im Gange sind. Deswegen hat es natürlich auch entsprechenden Zeitdruck gegeben. Zum Thema Vergabeverfahren, es stimmt nicht, dass hier mutwillig eine rechtliche Grundlage umgangen wurde, aber es stimmt, dass aufgrund der genau in dieser Phase stattfindenden Übertragung und neuer Regelungen zwischen Holding und der Stadt Graz zum Thema Vergabeverfahren sich einige auf Aussagen anderer verlassen haben und das Prozedere nicht abgeklärt war. Auch daraus werden wir lernen und wie gesagt, ich bin dann gerne bereit, gemeinsam mit meinen Mitarbeitern, die da zuständig sind, im Kontrollausschuss noch einmal näher auf diese Fragestellungen, die hier sehr detailliert sind, einzugehen. GR. Eber: Ich habe eine Zusatzfrage, und zwar wird im Bericht vom Stadtrechnungshof öfter darauf hingewiesen, wie gut sozusagen die Vergabe funktioniert hat, wie es noch diesen Vergebungsausschuss gegeben hat und meine Frage lautet daher: Bist du bereit, dich in Zukunft auch dafür einzusetzen, dass es diesen Vergebungsausschuss dort, wo wir ihn brauchen, wieder geben soll (Applaus KPÖ)? Bgm.-Stv.in Rücker: Ich war in der letzten Periode auch Mitglied des Vergebungsausschusses und ein Problem, das hatten wir damals und das würde durch die Wiedereinsetzung in der gleichen Form nicht gelöst sein: Im Vergebungsausschuss war es so, dass erst im Nachhinein, nachdem eine Vergabe erfolgt ist, diese dort behandelt wurde. Also dieses Problem, ob eine Vergabe jetzt richtig erfolgt ist oder nicht, hätte ein Vergebungsausschuss in der damaligen Form auch nicht gelöst. Was aber stimmt ist, dass wir noch keine, obwohl wir öfter im Stadtsenat darüber diskutiert haben, noch keine gute Form gefunden haben, wie ein internes Controlling sozusagen über den demokratischen Zugang möglich ist, dass Vergabeverfahren im Auge behalten werden, das stimmt und ich denke, das wird sicherlich auch Anlass sein müssen, das weiter zu diskutieren. Aber wie gesagt, damals der Vergebungsausschuss, das war heftige Diskussion von denen, die drinnen gesessen sind, immer wieder, wir hatten Stücke auf dem Tisch, die eigentlich schon beschlossen und vergeben waren und damit hat es eigentlich eine ziemliche Infragestellung gegeben der Funktion zu dem Zeitpunkt. Ich habe das öfter andiskutiert, es hat auch hier öfter Initiativen dazu gegeben, das ist noch nicht gelöst, ohne dass man einerseits im Verfahren politisch eingreifen kann, das ist ja auch wichtig, es sollte ja ein objektives Verfahren sein und die rechtlichen Grundlagen gewährleistet sein, trotzdem die Möglichkeit zu haben, die Transparenz herzustellen, die notwendig ist, damit man sieht, ob es richtig gelaufen ist. Bin ich voll dabei (Applaus Grüne). T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H Bgm. Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, die Tagesordnung zur Hand zu nehmen. Wieder wurden im Vorfeld sehr, sehr viele Stücke als gemeinsam beschlossen jetzt abgehandelt. Ich darf diese aufzählen. Es ist das Stück Nummer 2) gegen die Stimmen von KPÖ, BZÖ und Mariacher, das Stück 3) gegen das BZÖ, es ist das Stück 4) gegen BZÖ, das Stück 5) gegen BZÖ und Kollegen Mariacher, im Punkt 5a und b gegen die Stimmen der KPÖ, FPÖ und der Grünen, der fünfte Abstimmungspunkt gegen die KPÖ, gegen die FPÖ und gegen die Grünen, dennoch so beschlossen. Stück Nummer 9) gilt als beschlossen, Stück Nummer 10) und 11) wurden abgesetzt, 12) gilt als beschlossen, Stück 17) gegen die Stimmen FPÖ und Mariacher. Vom Nachtrag sind es die Stücke 22) gegen Mariacher, 23) gegen BZÖ und Kollegen Mariacher, 24) gegen Mariacher und BZÖ im Punkt 5 auch mit den Gegenstimmen der FPÖ, Stück 25) gegen KPÖ, BZÖ, Mariacher, auch im Punkt 5 wieder Gegenstimmen der FPÖ, Stück 26) gegen BZÖ und Mariacher, 27) gegen Mariacher, 28) beschlossen gegen die Stimmen von FPÖ, BZÖ und Mariacher, 29) beschlossen gegen BZÖ und Mariacher, im Punkt 5 auch Gegenstimmen der KPÖ. Stück Nummer 30) ist einstimmig beschlossen, Stück Nummer 31) gegen Mariacher. 2) A 5-6179/2005-2 Städtische Wohnheime; Einführung eines neuen Wohnkostenmodells ab 1.7.2012 Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und SeniorInnen stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1.) Ab 1.7.2012 orientieren sich die monatlichen Wohnkostenanteile für die Benutzung der Angebote des städtischen Frauen- und Männerwohnheimes an der jeweils geltenden Höhe des Wohnbedarfes gemäß § 10 Steiermärkisches Mindestsicherungsgesetz. Die Wohnkostenanteile werden für längstens 36 Aufenthaltsmonate mit 25 % des Haushaltseinkommens, das über dem Standard für den Lebensbedarf nach dem Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz liegt, festgesetzt. Als generelle Obergrenze gilt die jeweilige Höhe der jeweils maximal zulässigen Wohnkosten gemäß StMSG gemäß § 10 Steiermärkisches Mindestsicherungsgesetz. Für Aufenthalte, die in Summe über 36 Monate hinausgehen, sind 100 % der jeweils maximal zulässigen Wohnkosten gemäß StMSG einzuheben. Für die ersten drei Monate Aufenthalt kann von der Einhebung eines Wohnkostenanteils i.S. des Motivenberichtes Abstand genommen werden. 2.) Der Gemeinderat nimmt das Wohnkostenmodell im Sinne des Motivenberichtes zur Kenntnis. 3) A 8 – 46229/2011-23 Gesundheitsamt, Drogenstreetwork für die Jahre 2013 bis 2025; Projektgenehmigung über € 2.360.000,- in der OG 2012-2014 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGB. 8/2012 beschließen: In der OG 2012-2014 wird die Projektgenehmigung „Drogenstreetwork“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 2.360.000,- Projekt Ges. Kost. RZ MB 2013 MB 2014 MB 2015 Drogenstreetwork 2.360.000 2013-2015 761.000 786.000 813.000 beschlossen. Die Kosten für die Jahre 2013 bis 2015 sind über den Eckwert des Gesundheitsamtes zu finanzieren. 4) A 7-494/2001-292 Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zu „Strategien der Stadt Graz für eine wirksame Suchtpolitik“ vom 16. Mai 2002. Umsetzungsmaßnahmen – Projekt-genehmigung: Streetwork und Kontaktladen, Laufzeit 2013-2015 Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und SeniorInnen stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Die Projektgenehmigung für das Projekt „Streetwork und Kontaktladen“ mit einer Laufzeit von 2013 bis 2015 zu einer anzunehmenden Projektsumme von maximal 2.360.000,- Euro wird erteilt. 2. Eine EU-weite Ausschreibung des Projekts soll umgehend stattfinden. 5) A 8 – 18572/06-23 Grazer Schleppbahn GmbH; ordentliche Generalversammlung; Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle A) gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, idF LGBl. 42/2010 beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, in der am 22.5.2011 stattfindenden o. Generalversammlung der Grazer Schleppbahn GmbH insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 und die Zurkenntnisnahme des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2011 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses zum 31.12.2011 (Vortrag des im Geschäftsjahr 2011 ausgewiesenen Jahresfehlbetrages von € -2.716,07 zusammen mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € -244.335,82 und unter Berücksichtigung der Dotierung unversteuerter Rücklagen von € 0.00 als Bilanzverlust in Höhe von € -247.051,89 für das Geschäftsjahr 2012), 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2011 4. Zustimmung zur Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 Zustimmung zur Bestellung des Moore Stephens Austria, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 5. Übernahme der 13,4-%-Anteile der Stadt Graz an der Grazer Schleppbahn GmbH zum Nominalwert von € 4.958,00 durch die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH B) gemäß § 45 Abs. 2 Z. 8 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, idF LGBl. 42/2010 beschließen: Der Abschluss und die Unterfertigung eines Abtretungsvertrages zwischen der Stadt Graz und der Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH betreffend den Erwerb von 13,4 % Geschäftsanteilen an der Grazer Schleppbahn GmbH um den Kaufpreis von € 4.958,00, zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Eintragung der Anteilsabtretung im Firmenbuch, wird genehmigt. 9) A 8/4 – 41442/2009 Sternäckerweg – Neufeldweg Gehsteigerrichtung Übernahme einer ca. 9 m2 großen Tfl. des Gdst.Nr. 359/1 und einer ca. 38 m2 großen Tfl. des Gdst.Nr. 358, je EZ 85, KG Liebenau, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idgF. LGBl.Nr. 42/2010, beschließen: Die Übernahme einer ca. 9 m2 großen Tfl. des Gdst.Nr. 359/1 und einer ca. 38 m2 großen Tfl. des Gdst.Nr. 358, je EZ 85, KG Liebenau, somit insgesamt 47 m2, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 12) A 10/6-011801/2009 15. Bezirk Wetzelsdorf Neubenennung „Maria-Pachleitner-Straße“ KG Wetzelsdorf, Grundstücke Nr. Teil von .938 und Teil von .1477 Der Gemeindeumweltausschuss und der Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung stellen den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1.) Die von der Peter-Rosegger-Straße in nördliche Richtung führende Aufschließungsstraße im Bereich des Geländes der ehemaligen Hummelkaserne wird in Maria-Pachleitner-Straße benannt. 2.) Die Beschaffung und Anbringung der Benennungstafeln erfolgt durch die Holding Graz Services-Spartenbereich Stadtraum. 17) A 23-023047/2009-0031 A 8 – 46229/2011/22 Kommunales Energie- und Klimaschutz-konzept KEK 2020 1.) Verlängerung der Förderungen zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen und zur Anschaffung von Fahrrad-Serviceboxen und Projektgenehmigung 2.) Verlängerung der Förderung der Anschaffung von Lastenfahrrädern und Projektgenehmigung GR. Sitzung vom 14.6.2012 Der Gemeindeumweltausschuss und der Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 25 iVm § 90 Abs. 4 und § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 8/2012 beschließen: 1.a) die Verlängerung der Richtlinien der Förderungen zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen und zur Anschaffung von Fahrrad-Serviceboxen, die Gültigkeit der Richtlinie ab dem GR-Beschluss bis zum 31.12.2013 b) die Verlängerung der Richtlinie der Förderung zur Anschaffung von Lastenfahrrädern gemäß den Ergebnissen des Kommunalen Energie- und Klimaschutzkonzeptes – KEK 2020, die Gültigkeit der Richtlinie ab dem GR-Beschluss bis zum 31.12.2013 2.a) die Projektgenehmigung der Förderungen zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen und zur Anschaffung von Fahrrad-Serviceboxen in der OG 2012-2013 über € 110.000,-, davon für 2012 mit € 45.000,- und 2013 mit € 65.000,- und die aus der Feinstaubrücklage finanziert wird. In der OG des Voranschlages 2012 wird die Fipos 1.52200.775100 „Kap. Transferzahlungen an Unternehmungen“ um € 45.000,- (Anordnungsbefugnis: A 23) (Deckungsklasse: 23105) erhöht und zur Bedeckung die Fipos 2.52200.2980022 „Rücklagen, Entnahmen, Feinstaubrücklage“ um denselben Betrag aufgestockt. b) die Projektgenehmigung der Förderung zur Anschaffung von Lastenfahrrädern in der OG 2012-2013 über € 16.000,-, davon für 2012 mit € 7.000,- und 2013 mit € 9.000,- und die aus der Feinstaubrücklage finanziert wird In der OG des Voranschlages 2012 wird die Fipos 1.52200.775100 „Kap. Transferzahlungen an Unternehmungen“ um € 7.000,- (Anordnungsbefugnis: A23) (Deckungsklasse: 23105) erhöht und zur Bedeckung die Fipos 2.52200.298002 „Rücklagen, Entnahmen Feinstaubrücklagen“ um denselben Betrag aufgestockt. c) um flexibel auf etwaige Betragsveränderungen zu 2a) und 2b) reagieren zu können, wird weiters vorgeschlagen, die o.g. Projektgenehmigung gegenseitig deckungsfähig zu machen. NT 22) A 8-46231/2011-73 Straßenamt Übertragung von nicht umgesetzten AOG-Budgets 2011 in Höhe von € 262.000,- in der AOG 2012 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 8/2011 beschließen: In der AOG des Voranschlages 2012 werden die Fiposse 5.64000.050000 „Sonderanlagen, Verkehrssignalanlagen- Neubau“ um € 65.400,- 5.64000.050200 „Sonderanlagen, Verkehrssteuerungs- zentrale“ um € 196.600,- 6.64000.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 262.000,- erhöht. NT 23) A 8 – 18026/06-64 KIMUS Kindermuseum Graz GmbH Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 67 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 i.d.F. LGBl.Nr. 42/2010, im Sinne des Motivenberichtes beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der KIMUS-Kindermuseum Graz GmbH, Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, im Umlaufwege insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Abstimmung auf schriftlichem Wege 2. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2011 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 NT 24) A 8 – 18561/06-42 Kunsthaus Graz GmbH Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Umlaufbeschluss Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 42/2010 beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung der Kunsthaus Graz GmbH, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, mittels beiliegendem Umlaufbeschluss insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Beschlussfassung im schriftlichen Weg gemäß § 34 GmbHG 2. Feststellung des Jahresabschlusses per 31.12.2011 3. Verwendung des Bilanzergebnisses per 31.12.2011. Zur Sicherstellung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses wird die Auflösung von nicht gebundenen Kapitalrücklagen i.H. von € 87.902,21 genehmigt. 4. Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 5. Wahl in den Aufsichtsrat: Der Wahl der vom Land Steiermark nach Meldeschluss namhaft gemachten vier Personen für die Wahl in den Aufsichtsrat wird zugestimmt. A 8 – 18345/06-61 Universalmuseum Joanneum GmbH Richtlinien für die o. Generalversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 i.d.F. LGBl.Nr. 42/2010 beschließen: Die Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung der Universalmuseum Joanneum GmbH, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch und StR. Michael Grossmann, werden ermächtigt, in der Generalversammlung der Gesellschaft, der Termin ist noch nicht bekannt, insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Genehmigung des Jahresabschlusses 2011 3. Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 4. Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder für die Geschäftsjahre 2012-2015 für die Stadt Graz: GR Mag. Martin Titz GR.in Sigrid Binder für das Land Steiermark: Der Wahl der vom Land Steiermark nach Meldeschluss namhaft gemachten sieben Personen für die Wahl in den Aufsichtsrat wird zugestimmt. NT 26) A 8 – 31806/06-38 Stadion Graz-Liebenau Vermögens-verwertungs- und Verwaltungs GmbH; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss. Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 42/2010 im Sinne des Motivenberichtes beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Stadion Graz-Liebenau Vermögens-, Verwertungs- und Verwaltungs GmbH, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, im Umlaufwege insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Abstimmung auf schriftlichem Wege 2. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 3. Beschlussfassung über die Überrechnung aufgrund des Verlustabführungsvertrages in der Höhe von € 647.693,07 4. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2011 5. Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2011 6. Allfälliges NT 27) A 8-021777/2006/0206 Verkehrsverbund Steiermark; Stadtverkehr Graz – Genehmigung zur Neuregelung ab 2013 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß 3 45 Abs. 2 Z 10 und Z 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 42/2010 beschließen: • Die im Motivenbericht beschriebene Vorgehensweise zur Neuregelung des Grazer Stadtverkehrs ab dem Jahr 2013 wird zustimmend zur Kenntnis genommen und der Abschluss der erforderlichen von der Steirischen Verkehrsverbund GmbH zu erstellenden Verträge - vorbehaltlich der Sicherstellung der Mitfinanzierung durch das Land Steiermark und dem Verkehrsverbund Steiermark – bis zum Ende des Weihnachtsferienfahrplans im Jänner 2017 genehmigt. • Die jährlichen Finanzierungsbeiträge sind in der OG der jeweiligen Voranschläge sicherzustellen. NT 28) A 8-46231/2011-1 Eckwertbudgets 2012 Erhöhung der Abteilungseckwerte durch Sparbuchentnahmen haushaltsplanmäßige Vorsorge Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: In der OG 2012 werden folgende Fiposse geschaffen bzw. erhöht: 1.06100.757200 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck“ SK 007 – „Verschiedene“ um € 70.000,- 1.06300.757000 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck“ SK 010 – „Verschiedene“ um € 45.000,- 1.06300.2357000 „Nicht investitionsförd. Darlehen an priv. Org. o. Erwerbszweck“ € 55.000,- 1.77100.755000 „Lfd. Transferz. an Unternehmungen (ohne Finanzuntern.)“ SK 002 – „Verschiedene“ um € 200.000,- 1.01900.728200 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 300.000,- 1.70000.728900 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 220.000,- 1.70000.755000 „Lfd. Transferz. an Unternehmungen (ohne Finanzuntern.)“, um € 70.000,- 1.77100.755800 „Lfd. Transferz. an Unternehmungen (ohne Finanzuntern.)“, um € 28.800,- 1.74900.75510 „Lfd. Transferz. an Unternehmungen „ohne Finanzuntern.), Jagdpachttopf“, um € 23.100,- 1.27300.043000 „Betriebsausstattung“ um € 30.000,- 1.27300.400000 „Geringwertige Wirtschaftsgüter d. Anlagevermögens“, um € 10.000,- 1.27300.457200 „Druckwerke, Bücher“ um € 10.000,- 1.27300.728200 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 12.000,- 1.30000.042006 „Amtsausstattung, GBG“ um € 12.000,- 1.30000.400006 „Geringwertige Wirtschaftsgüter d. Anlagevermögens, GBG“, um € 2.500,- 1.30000.459000 „Sonstige Verbrauchsgüter“ um € 2.500,- 1.30000.757000 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck“ SK 020 – „Verschiedene“ um € 5.000,- 1.28000.754000 „Lfd. Transferz. an sonst. Träger d. öffentl. Rechts,“ SK 001 – „Verschiedene Universitäts- förderungen“ um € 7.900,- 1.07000.729300 „Sonstige Ausgaben, Bezirksbudget“ € 120.000,- 1.01600.728007 „Entgelte für sonstige Leistungen, ITG“ um € 500.000,- 1.16200.042100 „Amtsausstattung“ um € 50.000.- 1.16200.400200 „Geringwertige Wirtschaftsgüter d. Anlagevermögens“, um € 100.000,- 1.16200.631100 „Telekommunikationsdienste“, um € 80.000,- 1.16200.61700 „Instandh. von Fahrzeugen“, um € 70.000,- 1.11900.728000 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 4.200,- 1.01050.728400 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 79.000,- 1.01510.403100 „Handelswaren, Ressortübergreifende Öffentlichkeitsarbeit“ um € 44.800,- 1.01000.728000 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 12.000,- 1.01510.042000 „Amtsausstattung“ um € 15.000,- 1.01510.728810 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 34.000,- 1.01510.728800 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 10.000,- 1.46900.757000 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck“ SK 015 – „Verschiedene“ um € 12.000,- 1.03000.728500 „Entgelte für sonstige Leistungen, Gebietsbetreuung“, um € 120.000,- 1.40100.670100 „Versicherungen“, um € 16.400,- 1.24000.510000 „Geldbezüge der Vertragsbediensteten der Verwaltung“ um € 80.000,- 1.25900.755000 „Lfd. Transferz. an Unternehmungen (ohne Finanzuntern.)“, SK 003 – „Verschiedene“ um € 18.500,- 1.25900.757000 „Lfd. Tansferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck“ SK 015 – „Verschiedene“ um € 20.000,- 1.25900.757000 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck“ SK 055 –„Verschiedene“ (AOB: 0600, DR 06055) mit € 40.800,- 1.25900.775000 „Kap. Transferz. an Unternehmungen (ohne Finanzuntern.)“ (AOB: 0600, DR 06055) mit € 56.000,- 1.25900.700300 „Mietzinse“ (AOB: 0600, DR 06055) mit € 8.000,- 1.20000.757000 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck“ SK 005 – „Verschiedene“ um € 60.000,- 1.21100.042010 „Amtsausstattung“ um € 45.000,- 1.21100.614000 „Instandh. von Gebäuden“ um € 108.000,- 1.21200.614000 „Instandh. von Gebäuden“ um € 144.000,- 1.21100.728000 „Entgelte für sonstige Leistungen“, (AOB: SSA, DR GSSAO) mit € 280.000,- 1.06100.774000 „Kap. Transferzahlungen an sonst. Träger d. öffentl. Rechts“ (AOB: BG00) mit € 900.000,- 1.64910.728107 „Entgelte für sonstige Leistungen, ITG“ um € 30.000,- 1.64910.728000 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 10.000,- 1.64910.457000 „Druckwerke“ um € 1.500,- 1.64910.042000 „Amtsausstattung“ um € 24.000,- 1.64910.400000 „Geringwertige Wirtschaftsgüter d. Anlagevermögens“ um € 6.000,- 1.01510.728400 „Entgelte für sonstige Leistungen, ressorts- übergreifende Öffentlichkeitsarbeit“ um € 150.000,- 1.34000.775000 „Kap. Transferz. an Unternehmungen (ohne Finanzuntern.)“ (AOB: 0804) mit € 700.000,- 1.90000.728200 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 100.000,- Zur Bedeckung wird die Fipos 1.91200.298102 „Rücklagen, Zuführung Ausgleichsrücklage“ um € 5.153.000,- gekürzt. Die Eckwerte der genannten Abteilungen werden jeweils zu Lasten der jeweiligen Sparbücher wie folgt erhöht: Abteilung Wert alt Wert neu Bürgermeisteramt 1.567.200 3.137.200 Finanzdirektion 28.621.600 28.721.600 Abt.f. Wirtschafts- und Tourismusentwicklung 4.364.700 4.706.600 Kulturamt – Ressort StR.in Grabner 3.103.400 3.165.400 Kulturamt – Ressort StR. Grossmann 8.850.100 8.872.100 Kulturamt – Ressort Bgm. Mag. Nagl 1.324.300 1.332.200 Magistratsdirektion – Anteil ITG 930.600 1.430.600 Katastrophenschutz und Feuerwehr 14.165.600 14.465.600 Magistratsdirektion - Ordnungswache 925.100 929.300 Magistratsdirektion 3.964.700 4.309.500 Referat Frauen & Gleichstellung 989.600 1.001.600 Stadtbaudirektion 2.365.400 2.485.400 Amt für Jugend und Familie 56.638.600 56.878.300 Stadtschulamt 16.385.700 17.022.700 Straßenamt 4.646.300 4.717.800 NT 29) A 8 – 18793/06-118 Grazer Energieagentur GmbH Richtlinien für die 15. ordentliche Generalversammlung am 25.6.2012 gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Stimmrechtsermächtigung Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 42/2010 beschließen: Die Vertreterin der Stadt Graz, Bürgermeister-Stellvertreterin Lisa Rücker, wird ermächtigt, in der am 25.6.2012 stattfindenden 15. ordentlichen Generalversammlung der Grazer Energieagentur GmbH, im Sinne der Ausführungen im Motivenbericht insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Beschlussfassung über die Festsetzung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2011 und über die Kenntnisnahme des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Geschäftsführers sowie der Aufsichtsräte für das Geschäftsjahr 2011 4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 5. Der Gewährung von Erfolgsprämien für den Geschäftsführer wird in Einklang mit dem Gemeinderatsbeschluss der Stadt Graz vom 9.6.2011, GZ. A 8 – 30180/2006-16 und unter Berücksichtigung folgender Prämissen zugestimmt: Die Gewährung der Erfolgsprämien ist abhängig von geeigneten gesellschaftsspezifischen Leistungsparametern bzw. Jahreszielsetzungen zu gestalten. Diese werden vom Aufsichtsrat jeweils für das folgende Wirtschaftsjahr spezifiziert und beschlossen. Die Auszahlung der Erfolgsprämie erfolgt nach Prüfung der Erfüllung der Kriterien durch den Aufsichtsrat und nach Entlastung des Geschäftsführers durch die Generalversammlung. Bei Erreichung/Überschreitung aller Jahresziele pro Kalenderjahr wird eine maximale Erfolgsprämie von einem Bruttomonatsgehalt (Gesamtjahresfixbezug durch 14) zusätzlich zum Fixbezug zugestanden. Im Interesse der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft sind darüber hinaus mehrjährige Kumulierungen möglich. NT 30) A 13 – 19810/2010/0187 A 8 – 032564/2010/0007 ASKÖ-Center Neu; Genehmigung zum Abschluss einer Förderungsvereinbarung zwischen der Stadt Graz und der Sportcenter Graz-Eggenberg Errichtungs- und Betriebs GmbH Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss und der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Sport stellen den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: Gemäß § 45 Abs. 2 Z 10 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 42/2010 wird der Abschluss der sich in der Beilage befindlichen und einen integrierenden Bestandteil bildenden Förderungsvereinbarung zwischen der Stadt Graz und der Sportcenter Graz-Eggenberg Errichtungs- und Betriebs GmbH (100% Tochtergesellschaft des ASKÖ Landesverbandes Steiermark) genehmigt. Die Rechtswirksamkeit dieser Förderungsvereinbarung ist abhängig von der Vorlage einer schriftlichen und rechtsverbindlichen Bestätigung des Landes Steiermark (bzw. eines rechtsverbindlichen Vertrages zwischen dem Förderungsnehmer und dem Land Steiermark) gemäß der dem Förderungsnehmer für das Projekt seitens des Landes Steiermark Förderungsmittel zumindest in gleicher Höhe wie die vertragsgegenständlichen Förderungsmittel der Stadt Graz gewährt werden. NT 31) A 23-023956/2012/0001 A 8 – 46229/2011-25 1. Förderung von Grazer Gemeinschafts-gärten; Genehmigung der Förder-richtlinien 2. Projektgenehmigung über € 12.000,- in der OG 2012 und 2013 Der Gemeindeumweltausschuss und der Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 25 und § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 8/2012 beschließen: 1. Die Förderrichtlinien für Grazer Gemeinschaftsgärten in der Fassung vom 14.6.2012 werden genehmigt. Die Richtlinie gilt ab dem 1.7.2012 bis zum 31.12.2013 oder bis zur Ausschöpfung der vorhandenen Fördermittel. 2. Die Projektgenehmigung in den OG 2012 und 2013 über insgesamt € 12.000,- (davon für 2012: € 5.600,- und für 2013: € 6.400,-) wird erteilt. In der OG 2012 wird die Fipos 1.52900.757000 „Kap. Transferzahlungen an Unternehmungen“ und 1.52900.755000 „Kap. Transferzahlungen für Private“ mit insgesamt € 5.600,- (Anordnungsbefugnis: A 23/DR GO230) bedeckt. Die Kosten für die Jahre 2012 und 2013 sind über die Eckwerte des Umweltamtes zu finanzieren. Die Tagesordnungspunkte 9), 12) und NT 30) wurden einstimmig angenommen. Die Tagesordnungspunkte 2), 3), 4), 5), 17),.NT 22), NT 23), NT 24), NT 25), NT 26), NT 27), NT 28), NT 29) und NT 31) wurden mit Mehrheit angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herren! Jetzt darf ich noch um Ihre Aufmerksamkeit bitten, weil wir jetzt die Stücke vorziehen werden, die eine erhöhte Mehrheit brauchen. Unter anderem werden wir mit dem Stadtentwicklungskonzept beginnen. Zum Stadtentwicklungskonzept habe ich aber einige Anmerkungen, die für die Gemeinderatsmitglieder sehr wichtig sind, weil es geht auch um Befangenheit. Zuerst einmal möchte ich Ihnen mitteilen, wir sind 56 Gemeinderatsmitglieder abzüglich der heute entschuldigten fünf Gemeinderatsmitglieder, bleiben 51. Um eine Zwei-Drittel-Mehrheit zu erreichen, benötigen wir also 34 Stimmen. Sie wissen auch, dass das Stadtentwicklungskonzeptstück als auch das Stadtentwicklungskonzept für die Reininghausgründe bei der Abstimmung sich auf zwei Antragspunkte bezieht. Der eine Antragspunkt, bei dem können, wenn ich so sagen darf, alle sowohl die im Gemeinderatssaal verbleiben als auch mitdiskutieren. Beim Punkt zwei jeweils da geht es um die Einwendungserledigung; im Sinne des Gemeinderatsberichtes haben wir durch die Einwendungen auch von Gemeinderatsmitgliedern den Umstand der Befangenheit. Das heißt ganz konkret, ich würde vorschlagen, dass wir zuerst das Stadtentwicklungskonzept beraten, dass wir dann zur Abstimmung kommen, im Punkt 1, dann geht es aber um die Beratung der Einwendungspunkte und da müssen die Gemeinderatsmitglieder Eichberger, Eber, Gemeinderat Mariacher und Gemeinderat Dreisiebner aufgrund ihrer Einwendungen können sie quasi nicht mitdiskutieren und ich darf Sie ersuchen, auch den Gemeinderatssaal zu verlassen. Kann Ihnen aber auch gleich anbieten, dass Sie beim Herrn Dr. Stepantschitz in der Zwischenzeit sich auch laben können, damit wir sie dann auch möglichst schnell wieder rein bitten können. Das Gleiche gilt dann… Zwischenrufe unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Ich hoffe, dass ich deswegen nicht etwas verursacht habe, dass beim nächsten Stadtentwicklungskonzept ein Abstimmen nicht mehr möglich ist. Also meine Bitte wäre, dass wir das so handhaben, das heißt, die Beratungen dazu müssen in dem jeweiligen Punkt ohne stattfinden. Wenn wir uns vereinbaren könnten, dass man sagt, man geht in dieser Diskussion generell hinaus, sind wir wieder schneller fertig, weil sonst muss ich Punkt für Punkt bei den Einwendungen beraten. Die Einwendung 192 war der Herr Gemeinderat Eichberger, normalerweise müsste er nur bei diesem Punkt draußen sein, falls diese Vorgangsweise gewünscht ist, würde ich sagen, bei den Einwendungsberatungen alle zur gleichen Zeit hinaus und bei der Abstimmung dürfen sie bitte auch nicht mit dabei sein, das Gleiche gilt für den Kollegen Eber, wenn er so einverstanden wäre, für den Herrn Gemeindrat Mariacher und für Herrn Gemeinderat Dreisiebner. Zwischenruf GR. Dr. Wohlfahrt: Habe auch eine Einwendung gemacht, bin aber nicht erwähnt. Bgm. Mag. Nagl: Der Herr Gemeinderat Wohlfahrt hätte auch ein Einwendung gemacht, dann gilt bitte dasselbige. Ich Übrigen gilt dann bei dieser Abstimmung in den Punkten 2, dass von den 51 hier anwesenden Gemeinderatsmitgliedern noch einmal vier abzuziehen sind, in dem Fall jetzt fünf, dann bleiben 46, brauchen wir 31 Mitglieder pro, zustimmend für die Zwei-Drittel-Mehrheit. Gemeinderat Korschelt ist auch entschuldigt, der musste weg, dann sind es im zweiten Punkt 45, damit haben wir nur mehr 30, im anderen Fall brauchen wir dann nur 33. Es geht sich aber noch knapp aus. Ich darf wieder einmal alle Gemeinderatsmitglieder jetzt bitten, bei den nächsten zwei beziehungsweise drei Stücken, es gibt dann noch ein weiteres mit der Erfordernis der erhöhten Mehrheit, dann auch wirklich im Gemeinderatssaal zu bleiben und das sollte auch für Stadtsenatsmitglieder gelten, die gleichzeitig Gemeinderat sind. Berichterstatter: GR. Dipl.-Ing. Topf 13) A 14-K-978/2007-160 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz Beschluss GR. Dipl.-Ing. Topf: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hohe Stadtregierung, werte Kolleginnen und Kollegen! Danke für die Einbegleitung zu diesem Stück. Es geht in diesem Stück um das 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz. Es ist so, dass ich ganz kurz die Chronologie noch einmal darstellen möchte beziehungsweise die Bestandteile dieses Stadtentwicklungskonzeptes. Es besteht aus der Verordnung, aus dem Erläuterungsbericht, dazugehängt auch die Umweltprüfung, dem Entwicklungsplan und verschiedenen Deckplänen. Es ist wichtig anzumerken, dass es dazu auch eine Umweltprüfung gegeben hat, die integrierender Bestandteil des Erläuterungsberichtes ist. Wichtig ist auch anzumerken, das nenne ich jetzt nur in ein paar Sätzen, weil es unmittelbar auch zum Stadtentwicklungskonzept gehört, den Entwicklungsschwerpunkt Reininghaus, der ja zuerst im Auflageentwurf als Linse quasi dargestellt wurde, aufgrund einer Einwendung der Aufsichtsbehörde musste jedoch auch die zukünftige Entwicklung des Entwicklungsschwerpunktes Reininghaus im Stadtentwicklungskonzept angeschlossen beziehungsweise behandelt werden. Der Vorentwurf wurde am 13. Juli 2010, daraus kann man schon sehen, wie lange der Prozess zur Entwicklung dieses Programms gedauert hat, wurde dem Ausschuss eben vorgestellt. Die öffentliche Auflage wurde vom 3. März bis 29. April 2011 und im Amtsblatt 2. März 2011 eben kundgemacht. Es hat auch eine Sonderausgabe der Bürgerinformation dazu gegeben und aufgrund dieser Auflage sind insgesamt 700 Einwendungen herangetragen worden. Ich darf hier gleich einmal den Dank an alle Raumordnungssprecher und Beteiligte aussprechen, die in insgesamt über 20 Sitzungen hier die Beratungen durchgeführt haben. Es ist dann so gewesen, dass bei diesen 700 Einwendungen 44 amtswegige Änderungen durchgeführt wurden, 97 Änderungen aufgrund individueller Einwendungen stattgefunden haben. Das hat bedingt, dass ein Anhörungsverfahren, wir haben das Anhörungsverfahren 1 genannt, durchgeführt wurde. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens 1 wurden insgesamt 132 Einwendungen zum Entwurf zwei registriert, davon 82 auf bereits einmal vorgebrachte Einwendungen und 53 auf neue Einwendungen. Das hat wiederum dazu geführt, dass ein Anhörungsverfahren Nummer 2 durchgeführt worden ist und in diesem Anhörungsverfahren 2 wurden insgesamt 14 Einwendungen und eine positive Stellungnahme abgegeben, das wurde nochmals in der letzten Sitzung am 21.5.2012 mit den Raumordnungssprecherinnen und -sprechern durchgeführt und hier wurden sechs Fälle der Einwendungen eben positiv behandelt. Es hat dadurch natürlich auch Änderungen im Verordnungswortlaut gegeben, das sei hier angeführt. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch einen Namen nennen, der Kollege Dipl.-Ing. Rogl, der heute wegen eines Todesfalles in seiner Familie nicht da sein kann, dem gebührt aus meiner Sicht ein besonderer Dank. Insgesamt dem Stadtplanungsamt und der Stadtbaudirektion, aber auch, werte Kolleginnen und Kollegen, insgesamt sehr vielen Dienststellen des Magistrates, aber auch externen Beraterinnen und Beratern, die diesen langen Prozess aus dem Jahr 2009 beginnend, könnte man sagen, begleitet haben. Ich glaube, das sollte man mit einem Applaus begrüßen (allgemeiner Applaus). In dem Ausschuss vorberatend, also im gestrigen Ausschuss, wurden noch Ergänzungen durchgeführt aufgrund der Wünsche der grünen Fraktion, man hat im § 3 des Verordnungstextes noch den zusätzlichen Grundsatz „Graz bekennt sich zum Schutz seines Grünraum“ dazugefügt und auch eine entsprechende Ausführung dann in der ergänzenden Darstellung mitangefügt. Auch ein Hinweis ist durch die KPÖ gekommen, dass also der Wortlaut Weltkulturerbe, der in den Grundsätzen genannt wurde auch nachfolgend in den weiteren Erläuterungen mitaufgenommen wurde. Im § 30 wurde, aus meiner Sicht vollkommen zu Recht auch der Einwand gemacht beziehungsweise dem Einwand Rechnung getragen, dass wir unter Punkt 3 dazugefügt haben, ich formuliere das, weil das im Text hier ergänzt wurde. Weiterer Ausbau der Fernwärmeversorgung und Festlegung von Fernwärmeanschlussbereichen, jetzt kommt die Ergänzung: „Im Sinne der Umsetzung des Kommunalen Energiekonzeptes beziehungsweise dessen allfälliger Aktualisierung“. Im § 31 Entwicklungsschwerpunkt Reininghaus wurde dazugefügt mach einer Darstellung des Maßnahmenpakets auch auf Wunsch der grünen Fraktion: Diese projektbegleitenden Maßnahmen orientieren sich im Rahmenplan für Reininghaus“, den wir hier einstimmig beschlossen haben, „und den Grundsätzen einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung“. Diese Punkte wurden, wie gesagt, gestern noch einmal im Ausschuss diskutiert und eben entsprechend angeführt. Ich möchte also zum Antrag nun kommen und bitte jetzt auch im Sinne der Ausführungen des Bürgermeisters, dass wir diesen Antrag in zwei Punkte teilen, so wie es auch im Antragstext vorgelegen ist beziehungsweise vorgeschlagen wurde. Der Punkt 1 des Antragestextes lautet: Das Stadtentwicklungskonzept 2012, 4.0 STEK, der Landeshauptstadt Graz bestehend aus der Verordnung, dem Entwicklungsplan, den Deckplänen 1 bis 4, dem Erläuterungsbericht und der Umweltprüfung möge beschlossen werden. Ich bitte um Annahme des Punkte 1 dieses Antrages. Der Berichterstatter stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1.) das 4.0 Stadtentwicklungskonzept 2012 (4.0 STEK) der Landeshauptstadt Graz bestehend aus der Verordnung, dem Entwicklungsplan, den Deckplänen 1 bis 4, dem Erläuterungsbericht und der Umweltprüfung. 2.) die Einwendungserledigungen im Sinne dieses Gemeinderatesberichtes. GR. Eichberger: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mehr oder weniger in Vertretung unserer fraktionellen Planungssprecherin, der Dagmar Krampl, die ja nicht nur als Vertreterin unserer Fraktion in zahlreichen Sitzungen hier teilgenommen hat und auch mitgetragen hat dieses Werk, möchte ich mich hier auch als Gemeinderat bei den vielen Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen bedanken, die uns, glaube ich, diesbezüglich unheimlich viel Arbeit abgenommen haben, die mit unheimlicher Ernsthaftigkeit hier mitgearbeitet haben. Ich bedaure es genauso wie mein Vorredner, der Dipl.-Ing. Topf, dass mehr oder weniger der Vater dieses Stadtentwicklungskonzeptes, der Herr Dipl.-Ing. Rogl, der ja in monatelanger, wenn nicht jahrelanger Arbeit sich hier um dieses neues STEK 4.0 bemüht, gekümmert hat, heute aufgrund dieses tragischen Umstandes leider nicht teilnehmen kann, was ja umso bedauerlicher ist, wenn man weiß, dass dieses Stadtentwicklungskonzept ja heute mit einer breiten Mehrheit von den meisten Fraktionen in diesem Haus mitgetragen wird und sicherlich auch für das nächste Jahrzehnt ein ganz wesentliches Handbuch für die Kommunalpolitik in unserer Stadt darstellt. Und bevor ich noch hier zu einigen Bemerkungen meinerseits kommen darf, möchte ich vor allem darauf hinweisen, dass es diesmal schon was Besonderes ist, und wir haben es vielleicht auch vergessen, verdrängt oder haben es nicht mehr im Kopf, dass wir diesmal bei diesem Stadtentwicklungskonzept 4.0 ja als Stadt Graz einen total neuen Weg auch einer intensivsten Bürgerbeteiligung eingeschlagen haben. Mir selber war es nicht so sehr mehr bewusst und ich habe gestern noch mit dem Herrn Dipl.-Ing. Rogl gesprochen, wo er gemeint hat, es war ja ein Meilenstein in dieser Stadtentwicklungskonzeptgeschichte, weil es zum ersten Mal hier zu einer öffentlichen Auflage und auch zu diesen Einwendungsmöglichkeiten in dieser Art und auf diese Weise gekommen ist und hier, glaube ich, hat sich schon wieder einmal bewiesen, dass es Sinn macht, hier Grazerinnen und Grazer auch zu dieser relativ komplexen, zum Teil im Detail gehende Materie miteinzubinden und wenn man allein heute auch schon gehört haben, es gab rund 760 Einwendungen, dann sehen wir auch, dass die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt ein großes Interesse an der Stadtentwicklung ihrer Stadt haben. Also so gesehen sicherlich auch diesbezüglich ein Herzeigeprojekt einer aktiven Bürgerbeteiligung, auch natürlich dadurch jetzt entstanden eine starke Vorgabe für den Flächenwidmungsplan, und dieses Stadtentwicklungskonzept hat letztendlich auch die Handschrift oder trägt die Handschrift vieler Fraktionen in vielen Bereichen. Vom Thema Kleingärten angefangen, und dazu möchte ich jetzt auch sagen, weil es hier ein gewisses Murren gegeben hat, ob der Klaus Eichberger vielleicht ein Großgrundbesitzer dieser Stadt ist oder sonst ein Interesse hat, weil er befangen ist, also wie viele andere Kollegen ging es nicht um Eigeninteresse oder Einzelinteresse von Gemeinderäten, sondern meine Einwendung bezog sich zum Beispiel auf den Passus der Kleingärten, wo für unsere Fraktion einfach ein Satz gefehlt hat, dass sich die Grazer zu weiteren Heimgartenanlagen in der Stadt bekennen und wir für unsere Fraktion diesen Satz und dieses Passus eben gerne im Stadtentwicklungskonzept vorgefunden haben und bei den Kollegen, die heute ebenfalls befangen sind, sind ähnliche Gründe, also nicht Eigeninteresse, Eigennutz im Vordergrund gestanden, sondern allgemeine Dinge. Dieses Stadtentwicklungskonzept, und ich muss und darf dann schon zum Schluss kommen, weil das Licht darauf hinweist, dass die Zeit zu Ende geht meiner Wortmeldung, muss man eines sagen, dass dieses Stadtentwicklungskonzept zum einen genauso Platz gefunden hat für Traditionelles, aber letztendlich, und das ist das Erfreuliche, auch für Neuerungen für zukünftige Entwicklungen (Der Bürgermeister läutet mit der Ordnungsglocke) in unserer Stadt und ich darf hier in dem Zusammenhang nur drei Dinge nennen, die für uns, für mich von besonderer Bedeutung sind. Das ist sicher die Entwicklung zum Beispiel des Begriffes Smart City, sicherlich ein neuer Zugang innerhalb der Stadt. Denke vor allem also auch an den Schwerpunkt der nachhaltigen ökologischen Stadtentwicklung bis hin natürlich, dass dem zusätzlichen Grünraum hier in unserer Stadt auch entsprechend Platz eingeräumt wurde in dieser Festschreibung. Das Letzte aber, und da bitte ich schon alle, die hier an der Umsetzung auch dieses Stadtentwicklungskonzeptes hier Verantwortung übernehmen und dabei sind, dass dieses Stadtentwicklungskonzept nicht nur ein Wunschkatalog bleibt, sondern dass dieses Stadtentwicklungskonzept für jede/für jeden in dieser Stadt, ob Kommunalpolitiker, ob Beamter, ob Bürgerinteressensvertretung hier auch zu einem Pflichtenheft wird. Das heißt, nicht nur, dass wir die wunderschönsten Ziele formuliert haben, unsere Absichten kundgetan haben, sondern es geht letztendlich und daran werden wir auch dann gemessen werden, wie gut dieses Stadtentwicklungskonzept ist, letztendlich in der Umsetzung, in der Realisierung dieser Vorhaben. In diesem Sinne freut es mich, dass hier nach monatelangen Behandlungen, Verhandlungen, Diskussionen, Besprechungen, heute, glaube ich, ein Werk hier vor uns liegt, das es wirklich verdient, Anerkennung zu zollen. In diesem Sinne dankeschön (Applaus SPÖ). GR. Dreisiebner: Ich kann hier nur an die Wortmeldungen meiner Vorredner anschließen. Vielen Dank an den Georg Topf, vielen Dank an den Klaus Eichberger. Dieses Stadtentwicklungskonzept ist wirklich eine ganze Menge Arbeit gewesen, ich sage es jetzt als jemand, der quasi in der Mitte der Spielzeit, es ist ja gerade die Euro, eingewechselt worden ist, weil den ersten Teil, den Start und mehr als die erste Halbzeit hat ja der Kollege Peter Hagenauer, der ja seit jetzt knapp einem dreiviertel Jahr dem Gemeinderat nicht mehr angehört, für die Grünen verantwortlich erledigt. Auf jeden Fall haben wir hier, wie es Klaus Eichberger gesagt hat, eine neue Qualität der BürgerInneninformation, der BürgerInnenbeteiligung erreichen können. Viele dieser Einwendungen waren natürlich auf sehr persönliche und individuelle Bedürfnisse hin ausgerichtet, aber das war nicht wirklich die Mehrheit dieser Einwendungen, die etwas mehr Baugrund haben wollten oder ähnliche Interessen verfolgt haben. Viele dieser Einwendungen waren getragen von der Sorge um den Grünraum, von sozial ökologischen, ökonomischen Aspekten, die niemals sie selber betreffen. Und ähnlich wie der Klaus Eichberger ist auch der Karl Dreisiebner kein Grundbesitzer, kein Wahlkind, Stiefkind oder keine Schwiegermutter von mir war der Gegenstand dessen, warum ich eingewendet habe, sondern es ging um den Ansatz, mehr Grün und Freiflächen in gewissen Bereichen möglich zu machen oder, wie es meine heute nicht anwesende Kollegin Andrea Pavlovec-Meixner in einer wichtigen Einwendung dann Platz gefunden hat, formuliert hat, im Bereich der Bäche und Flüsse, die Uferregion im Ausmaß von zehn Metern bei Bächen, 20 Meter bei der Mur von Bauten freizuhalten, wo nicht schon Bauten vorhanden sind natürlich. Also das sind wichtige Momente und dahingehend sind Einwendungen meistens gegangen, zumindest von den Gemeinderatskollegen, aber eben auch von den BürgerInnen, und das macht mich sehr froh und auch sehr stolz. Ich möchte hier auch noch einmal danke schön sagen, den Peter Hagenauer habe ich erwähnt, den Georg Topf, die Dagmar Krampl, die heute nicht da ist, den Kollegen Lohr, den Kollegen Eber und den Kollegen Peter Mayr, die da im Unterausschuss gemeinsam unter der Federführung von Herrn Rogl mit den Expertinnen und Experten des Stadtplanungsamtes in vielen Sitzungen daran gearbeitet haben (Applaus Grüne). Mir ist es auch wichtig, wir haben noch einige Punkte hineinreklamiert, auch dafür danke für das konsensuale Miteinander, denn die Grundsätze, die genannt worden sind, sind alle sehr, sehr wichtig und uns ist bei einer letzten Durchschau eben auch aufgefallen, dass man den Grundsatz des Erhalts und Ausbaus des Grünraums nicht vergessen solle, der ist jetzt auch drinnen. Wir haben hier auch tatsächlich sehr viel geschafft beim STEK, wir haben unsere Grün- und Waldflächen freihalten können, wir haben noch viel zu tun, wir haben in Bezirken, wo Grün- und Freiflächen Defizite sind, Jakomini, Lend, Gries, einiges an Flächen sichern können, sicher nicht genug, manches wird noch mit anderen Werkzeugen der Raumordnung zu erledigen sein, aber jetzt kommt natürlich auch der Punkt, wo man es im Flächenwidmungsplan zuwege bringen muss beziehungsweise dann auch dementsprechend unter Umständen durch Erwerb durch die Stadt sichern muss. Denn das, glaube ich, ist ein wichtiges Moment bei einer wachsenden Stadt, bei einer sich immer weiter verdichtenden Stadt, egal ob Reininghaus jetzt so oder so entwickelt wird und was da weiterhin passieren wird, das ist sehr, sehr wichtig, dass man hier für die Menschen dementsprechende Räume anbieten können. Auch diesen Konsens hat es gegeben und dafür möchte ich noch einmal bei allen Fraktionen danke sagen und ich hoffe auf eine breite oder breitestmögliche Zustimmung. Danke (Applaus Grüne). GR. Ing. Lohr: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, werte Gäste! Auch seitens der FPÖ natürlich den Dank an die gesamte Beamtenschaft, die am STEK beteiligt war. Viele Ämter und Abteilungen waren ja hier über vier Jahre hinweg mit der Bearbeitung beschäftigt, federführend dem Herrn Dipl.-Ing. Rogl als Projektleiter ein Dankeschön. Sehr geehrte Damen und Herren! Zusammenfassend darf ich gleich ankündigen, dass wir dem Verordnungstext sowie dem Entwicklungsplan zustimmen werden. In der Verordnung und in dem Plan sollen ja im Wesentlichen die raumplanerischen Dinge für die nächsten 15 Jahre festgelegt werden. Das ist in unzähligen Unterausschusssitzungen mit den Planungssprechern aller Klubs beraten worden, sowohl die Anwendung, die Praxis dann daraus und die zahlreichen Bürgereinwendungen. Aus unserer Sicht sind auch die raumplanerischen Regeln das Einzige, das in einem Stadtentwicklungskonzept Platz finden sollte. Überwiegend stehen wir natürlich hinter diesen gemeinsam erarbeiteten Regeln. Ich nenne nur zwei Beispiele, es ist sinnvoll, dass man Bauland an guten Verkehrsanbindungen verdichtet, ebenso ist natürlich der Schutz des Grüngürtels in einer wachsenden Stadt wie Graz ein oberstes Gebot. Gleichzeitig hoffen wir aber auch mit diesen Regeln, dass wir in Zukunft sogenannte Monsterbauten, die wir ja in dieser Periode im Bezirk Geidorf etwa hatten, dass die in Zukunft verhindert werden können. Sehr geehrte Damen und Herren! So wie in der Auflage forderten wir auch jetzt im Beschluss eine getrennte Abstimmung des Erläuterungsberichtes, das lässt die Gesetzesmaterie leider nicht zu, warum wir gegen den Erläuterungsbericht sind oder warum wir keine große Freude damit haben, sage ich auch gleich. Hier sind eben gesellschaftspolitische Ziele und schwarz/grüne Wahlprogramme hineingepackt. Diese finden keine Unterstützung durch die FPÖ und ich nennen auch natürlich ein paar Beispiele, das betrifft eben den Erläuterungsbericht im Kapitel C, hier heißt es etwa, die Beschäftigung von Menschen mit Migrationsgeschichte in allen Ämtern der Stadt Graz wird gefordert, dann soll eine ausdrückliche Einladung an Zuwanderer bei Stellenausschreibungen geschehen, dann im Verkehrsbereich wird eine Einführung von Umweltzonen sowie die verkehrspolitische Leitlinie 2020 gefordert, das sind natürlich Dinge, die es mit der FPÖ nicht geben sollte. Wir können uns keine türkischsprachigen Inserate vorstellen, aber das brauche ich nicht weiter ausführen. Zwischenruf GR.in Binder: Was ihr euch alles nicht vorstellen könnt. GR. Ing. Lohr: Zurück zum STEK, es findet im Gesamten, das Gesamtwerk unsere Zustimmung, da es hier um den sinnvollen und raumplanerisch nötigen Entwicklungsplan und den Verordnungstext geht. Der ideologiebehaftete Erläuterungsbericht findet nicht unsere Zustimmung (Applaus FPÖ). GR. Eber: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Auch von meiner beziehungsweise von unserer Seite natürlich danke, vielen Dank an den Herrn Dipl.-Ing. Rogl und sein Team, vielen Dank auch an die Mitglieder des Unterausschusses, wo wir, wie das schon mehrmals gesagt worden ist, sehr sachlich, sehr konstruktiv zusammengearbeitet haben. Zunächst unter dem Vorsitz, von Herrn Kollegen Topf, dann unter dem Vorsitz vom Kollegen Dreisiebner. Es ist schon gesagt worden, die KPÖ wird diesem Stadtentwicklungskonzept nicht die Zustimmung geben, wiewohl wir natürlich anerkennen die viele Arbeit die darinnen steckt, wir anerkennen auch das Bemühen, ich möchte fast sagen von praktisch allen Seiten, da im Interesse der Grazerinnen und Grazer ein Entwicklungskonzept zu gestalten, das für die nächsten Jahre, Jahrzehnte fast zukunftsweisend ist. Wir haben zwei Jahre lang eigentlich in vielen Sitzungen sehr intensiv Punkt für Punkt diskutiert in diesem Stadtentwicklungskonzept, sind da sehr oft auch natürlich auf einen grünen Nenner gekommen, bis im Mai schließlich des heurigen Jahres zu unserer Überraschung und wie ich meine, nicht nur zu unserer, sondern zur Überraschung der Mehrheit in diesem Ausschuss, ich möchte sagen, Forderungen, Vorschläge des Stadtbaudirektors, des Leiters der Stadtplanung und der Leiterin der Bau- und Anlagenbehörde gekommen sind, die durchaus in diesem Ausschuss zu Befremden und Verwunderung geführt haben. Es ging darum, meines Erachtens letztlich sehr investorenfreundliche Punkte da zu verändern und hineinzunehmen und beispielsweise manche Punkte, die im Interesse der Bevölkerung, im Interesse des Schutzes des Grünraumes in unserer Stadt eliminiert werden hätten sollen. Der Ausschuss hat natürlich sich mit diesen Punkten auch sehr detailliert behandelt und auseinandergesetzt, es sind einige Punkte aufgenommen worden, es sind einige Punkte zurückgewiesen worden. Letztlich ist im Verordnungstext unter Punkt 5 sachbereichbezogene Ziele und Maßnahmen eine sogenannte Generalklausel hineingekommen. Was das bedeutet, vielleicht anhand eines Beispiels: Im ursprünglichen Entwurf hat es geheißen unter dem Unterpunkt Kunst und Kultur, Baukultur schlicht und einfach: Erhaltung und Attraktivierung der alten Ortszentren. Ein natürlich guter und wichtiger Punkt. Im Zuge der Beschäftigung mit dem STEK ist es dann schon abgeschwächt worden auf weitgehende Erhaltung und Attraktivierung der alten Ortszentren und schließlich kommt nun diese Generalklausel zur Anwendung, wo es heißt, generell bekennt sich die Stadt natürlich zur qualitätsvollen Stadtentwicklung. Im Einzelfall muss man das aber natürlich alles gegeneinander abwägen und in Ausnahmefällen kann begründet davon abgegangen werden. Dazu kommt dann noch, durchaus verständlicherweise, dass jeweils nur nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Möglichkeiten die Umsetzung dieser Punkte erfolgen kann. Meines Erachtens besteht die Gefahr, dass das Stadtentwicklungskonzept mit dieser Generalklausel Gefahr läuft, sich selbst auszuhebeln und die sehr ambitionierten Ziele und Zielsetzungen, die da drinnen waren und zum Teil immer noch sind, eigentlich außer Kraft zu setzen. Nachdem ich noch ganz kurz Zeit habe, der Kollege Eichberger hat bereits darauf hingewiesen, die Einwendungen, die von den insgesamt, ich glaube, fünf Gemeinderäten gemacht worden sind, dienen ja nicht dem persönlichen Interesse, sondern wurden im Interesse der Bürger, im Interesse des Stadtentwicklungskonzeptes gemacht, verstehe ich es eigentlich nicht, dass wir Fünf sozusagen befangen sein sollen und möchte jedenfalls auch noch darauf hinweisen, dass es zumindest dann auch für die Zukunft, wenn wir das nächste Mal über ein Stadtentwicklungskonzept diskutieren, es auch die Möglichkeit gibt, dass das Kollegialorgan, also der Gemeinderat, die Befangenheit sozusagen mit Mehrheitsbeschluss aufheben kann. Dankesehr (Applaus KPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Gibt es weitere Wortmeldungen zum Stadtentwicklungskonzept, wenn das jetzt nicht der Fall ist, möchte ich auch als zuständiges Stadtsenatsmitglied es nicht versäumen, mich bei einer Reihe von Persönlichkeiten zu bedanken. Dieses Stadtentwicklungskonzept hat im Gegensatz zu früheren, wie gesagt, eine ganz, ganz andere Bedeutung. Und ob uns letzten Endes ein großer Wurf gelungen ist oder nicht, wird sich in den nächsten 15 Jahren herausstellen. Die Herausforderungen an die Städte sind gewaltig. Letzte Volkszählung 221.000, jetzt schon bald 270.000 Personen. Es wird sich weisen, ob wir im Stadtentwicklungskonzept uns die Grenzen selbst sehr eng gesetzt haben oder ob wir möglichst auch diese starke Entwicklung Richtung urbanen Raum jetzt schon richtig mitbeantwortet haben. 15 Jahre ist ein langer Zeitraum. Dieses Stadtentwicklungskonzept hat Verordnungscharakter, es wurde ja schon vor Vorrednern aufgezeigt, dass damit auch einiges zu verhindern ist, was uns in der letzten Periode Probleme bereitet hat. Die Flächenwidmungspläne, die wir zu beschließen haben, haben, wenn ich so sagen darf, nachgelagert nicht mehr die Bedeutung, die sie bisher hatten. Es wird natürlich auch einiges leichter werden in der jährlichen Arbeit, weil ja auch in der Geschwindigkeit man dazu gewinnen kann, sollten aber Änderungswünsche da sein, werden wir die immer sehr stark auch dem Land Steiermark gegenüber zu argumentieren haben. Nachdem wir heute auf der ZuhörerInnengalerie einige wenige Zuhörerinnen und Zuhörer haben, ich aber weiß, dass mit diesem Stadtentwicklungskonzept, wenn ich so sagen darf, alle Grazerinnen und Grazer betroffen sind, sehr viele Einwendungen da waren, sehr viele Wünsche da waren, zeigt auch das Fehlen von Bürgerinitiativen und Bürgergruppen, dass hier richtig gearbeitet wurde. Ich möchte mich bedanken, weil es mir als Bürgermeister in den vielen anderen Funktonen, die ich habe, nicht so möglich war, wie es sonst ein Stadtsenatsreferent kann, ein solches Projekt zu begleiten. Umso dankbarer bin ich, dass es gelungen ist, mehrfach, stufenmäßig fast, demokratisch ein solches Werk zustande zu bringen. Einmal durch das Einbeziehen der Bürgerinnen und Bürger, zweitens dadurch, dass wir auch in Verwaltungsebene sehr stark jenen Damen und Herren zugehört haben, die vom Fach sind und die auch durch ihre tägliche Arbeit wissen, was sie künftig brauchen werden und last but not least in dieser politischen gemeinsamen Arbeit, die durch die Gemeindratsmitglieder erfolgt ist. Ich möchte mich bedanken bei folgenden Persönlichkeiten und möchte sie alle hier nennen. Dieses Stadtentwicklungskonzept 4.0 wurde, wenn ich so sagen darf, begleitet von Stadtrat Gerhard Rüsch, von der Frau Stadträtin Eva-Maria Fluch, von den Planungssprechern Georg Topf, Peter Hagenauer und Karl Dreisiebner, aber auch durch intensive Mitarbeit mit Peter Mayr, der erfahrenen Gemeinderätin Dagmar Krampl, den Gemeinderäten Lohr und Eber. Ein herzliches Dankeschön für dieses sachliche und fachliche Ringen um diese vielen, vielen einzelnen Punkte, die ihr da auf dem Tisch gehabt habt (allgemeiner Applaus). In der Stadtplanung haben wir ein ganzes Team gehabt, manche sind genannt worden, manche nicht, aber dieses Bearbeitungsteam über Jahre hinweg jetzt beginnend mit dem Abteilungsleiter Michael Redik, mit Josef Rogl und mit Heinz Schöttli, der Herr Rogl, der diese Aufgabe auch nach seiner interimistischen Leitung dann fortgeführt hat, auch beim Kollegen Bernhard Inninger, bei der Frau Eva-Maria Benedikt, bei der Frau Dipl.-Ing., bei Alfred Hofstätter und bei Markus Dröscher, das sind jene Personen, die dieses Werk jetzt aufbereitet haben. Herzliches Dankeschön für diese Arbeit (allgemeiner Applaus). Wir sollten aber an einem Tag wie diesem auch nicht darauf vergessen, dass es 20 beteiligte Dienststellen im Hause Graz waren, die zuarbeiten durften und mussten, dass es bei den Veranstaltungen und durch Einwendungen die Mitarbeit von Bürgerinnen und Bürgern gegeben hat, aber dass wir auch externe Experten dabei hatten, Raumplanungsbüros, Fachexperten, aber auch die Landesdienststellen, die auch in der Beantwortung von Voranfragen mit ihrem Know-how uns immer zur Seite gestanden sind. All diesen Persönlichkeiten gilt auch mein und unser Dank. Ja, jetzt würde ich vorschlagen, dass wir zur Abstimmung von Punkt 1 kommen. Ich darf noch einmal wiederholen, wir sind heute auch durch das Fehlen vom Herrn Kollegen Korschelt jetzt 50 Gemeinderatsmitglieder, zwei Drittel davon, das heißt, wir brauchen jetzt 34 Pro-Stimmen, um hier auch einen Beschluss zustande zu bringen. Der Punkt 1) der Tagesordnung wurde mit Mehrheit angenommen (41:9). Der Punkt 2) der Tagesordnung wurde mit Mehrheit angenommen (38:7). Bgm. Mag. Nagl: 41 Prostimmen und 9 Gegenstimmen, damit ist das Stadtentwicklungskonzept 4.0 im ersten Punkt auch beschlossen (Applaus ÖVP). Beim zweiten Punkt darf ich jetzt das Angebot der Labung wiederholen, kurz Platz zu nehmen beim Herrn Dr. Stepantschitz im Büro. Es betrifft wie gesagt die Kollegen Wohlfahrt, Eichberger, Eber, Pavlovec-Meixner ist nicht da, Gemeinderat Mariacher bitte auch und den Herrn Gemeinderat Dreisiebner. GR. Dipl.-Ing. Topf: Werte Kolleginnen und Kollegen, Herr Bürgermeister, hohe Stadtregierung! Einwendungserledigung wäre jetzt ein Vortrag von mehreren Stunden, glaube ich, notwendig, die Einwendungserledigungen, die auch im Internet abrufbar sind, die zu jeder einzelnen Einwendung die entsprechenden Einwendungserledigungen mit sich gebracht haben, umfasst in etwa 400 Seiten, das heißt, es ist also ein sehr umfangreiches Kompendium, das sehr strukturiert auch übersichtlich in den ersten Seiten dargestellt ist. Ich glaube, ich darf mir das ersparen, die Einwendungserledigungen hier Punkt für Punkt durchzugehen, es ist so, dass auch hier bei dieser Einwendungserledigung noch einmal ein Danke zu sagen ist an alle, die bereits genannt wurden, denn diese Einwendungserledigung hat natürlich einerseits individuelle Einwendungen mit sich gebracht, die also Punkt für Punkt den einzelnen Bürger und die einzelne Bürgerin betreffend abgehandelt wurden aber auch Einwendungen, die aus Initiativen, aus Bürgergruppen gekommen sind. Diese Einwendungserledigungen, wie gesagt, sind im Internet entsprechend abrufbar, es ist eine Vielzahl von Seiten, die eben Punkt für Punkt diese Einwendungserledigungen korrekt abhandeln. Vielleicht sollte auch noch angeführt werden, dass der Dank natürlich auch dem Herrn Bürgermeister, Stadtsenatsreferent, zu gelten hat, der uns das Vertrauen geschenkt hat. Er hat es angedeutet, er hat die Begleitung da und dort durchaus wahrgenommen, uns in den letzten zwei Runden persönlich die Raumordnungssprecher in seine Räumlichkeiten eingeladen, um eben einige Dinge noch abzusprechen. Aber, danke Herr Bürgermeister, auch an dich, dass wir das Vertrauen gehabt haben, dieses Stadtentwicklungskonzept mit deiner Begleitung hier entsprechend über die Bühne zu bringen (Applaus ÖVP). Es sei noch in zwei Sätzen angeschlossen, dass eine Ausfertigung natürlich des zu beschließenden Stadtentwicklungskonzeptes natürlich auch der Landesregierung vorzulegen ist, der Aufsichtsbehörde vorzulegen ist, das ist überhaupt keine Frage. Also wir werden sehen, ob das Stadtentwicklungskonzept auch allen Anforderungen aus raumordnungsrechtlicher Natur der Aufsichtsbehörde sozusagen „genügt“ unter Anführungszeichen und ob das in Ordnung geht; soweit ich weiß, steht der Landesregierung eine sechsmonatige Prüfungsfrist zu. Parallel dazu denke ich aber, wird es notwendig sein, den Flächenwidmungsplan zur Bearbeitung, und ich lade jetzt schon alle ein, die also unter der Federführung wieder des Stadtplanungsamtes nun auch sehr zügig, die Flächenwidmungsplanänderungen vornehmen werden. Auch hier gibt es wieder eine Vielzahl von Einwendungen zu behandeln, das ist der nächste Schritt und ich lade alle dazu ein, konstruktiv wieder mitzuarbeiten. Ich komme nun zur Beschlussfassung des Punktes 2), die Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund ihrer Befangenheit den Raum verlassen haben, haben den Raum verlassen und ich darf den Punkt 2), die Einwendungserledigung im Sinne dieses Gemeinderatsberichtes, zur Abstimmung bringen und ersuche um entsprechende Zustimmung. Der Punkt 2) der Tagesordnung wurde mit Mehrheit angenommen (38 : 7). Berichterstatter: GR. Dipl.-Ing. Topf 14) A 14-K-978/2007-156 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz „Reininghausgründe“ Ergänzung zum 4.0 STEK Strategische Umweltprüfung und Umweltbericht Beschluss GR. Dipl.-Ing. Topf: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen! Hier geht es um das 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz, um die Reininghausgründe und im Wesentlichen um eine Ergänzung zum 4.0 STEK Strategische Umweltprüfung und Umweltbericht. In einer Sonderausgabe der BIG wurden die Grazerinnen und Grazer über die Änderungen im Bereich Reininghaus informiert. Es hat innerhalb der Auflagefrist eine Bürgerinformationsveranstaltung am 14. Februar 2012 im Hotel Europa gegeben. In diesem Auflagezeitraum wurden insgesamt 15 Einwendungen und 9 Stellungnahmen abgegeben. Diese Stellungnahmen wurden im Gemeinderatsbericht ausführlich beschrieben, es sind einerseits Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern gewesen, von Interessensgemeinschaften, aber auch Stellungnahmen aus der Wirtschaft, die intensiv diskutiert wurden und letztendlich haben diese Einwendungen zu folgenden Änderungen geführt, die ich jetzt ganz kurz anführen möchte. Es ist einerseits notwendig gewesen, bestimmte Abstände im entsprechenden Stadtentwicklungskonzept einzutragen, Sie kennen im Bereich der Reininghausgründe die Betriebe, die sich entlang der Südbahn hier befinden, es ist eine Firma, die den sogenannten Seveso-II-Bereich ausweisen muss beziehungsweise die einer Seveso-II-Richtlinie unterliegt, also diese Seveso-Kreise, nennen wir das im Fachjargon, mussten eben entsprechend der Aufforderung auch durch die Aufsichtsbehörde eben eingetragen werden. Ein wesentlicher Punkt wurde dann auch für den Zentralpark hier festgelegt, auch hier hat die Aufsichtsbehörde gesagt, ihr müsst das genau festlegen und genau einzeichnen, weil wir zuerst einmal eine disposable Lage dieser Eignungszone festgelegt haben. Ein dritter Punkt, der ist auch im Erläuterungsbericht ausführlich dargestellt, war es notwendig, zwischen dem bestehenden Industriebetrieb Reininghaus, also hier dieser Gewerbebereich der Mälzerei, eine entsprechende Pufferzone auszuweisen. Diesen Forderungen, die eben, wie gesagt, auch durch die Aufsichtsbehörde an uns herangetragen wurde, wurde eben Rechnung getragen, sodass sich das Stadtentwicklungskonzept für Reininghaus jetzt wie folgt darstellt, und es geht in der Beschlussfassung wiederum um zwei Punkte: Der erste Punkt ist, dass ich den Antrag stellen darf, das 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz, Reininghausgründe, gemäß der Verordnung, der graphischen Darstellung und dem Erläuterungsbericht zur Abstimmung zu bringen und ich ersuche auch hier um Ihre Zustimmung. Der Berichterstatter stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz möge beschließen: 1. das 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz – „Reininghausgründe“ gemäß der Verordnung, der graphischen Darstellung und dem Erläuterungsbericht 2. die Einwendungserledigung im Sinne dieses Gemeinderatsberichtes. Der Punkt 1) der Tagesordnung wurde mit Mehrheit angenommen (41 : 8) GR. Dipl.-Ing. Topf: Da darf ich bitten, dass sich der Herr Karl Dreisiebner zu einer Stärkung wieder mit dem Herrn Stepantschitz verabschiedet hinaus ganz kurz. Danke, weil, wie gesagt, du eine Einwendung zu diesem Stück gebracht hast und darf dich bitten, ganz kurz den Gemeinderatssitzungssaal zu verlassen. Die Einwendungserledigung habe ich im Wesentlichen schon angesprochen, es ist hier diesen Einwendungen im Wesentlichen Rechnung getragen worden, es hat Veränderungen im Bereich dieser drei genannten Bereiche gegeben. Im Wesentlichen ist es auch darum gegangen, dass eben eine gewisse Schutzzone für die Seveso-II-Betriebe gemacht wurde und auch ein entsprechender Puffer zwischen der Mälzerei und dem hier beabsichtigten Wohnbauland. Die Einwendungserledigungen, wie gesagt, sind im Stück selbst enthalten, haben die Punkte im Detail angeführt und ich ersuche jetzt zum Punkt 2 des Antrages, die Einwendungserledigung im Sinne des Gemeinderatsberichtes zu beschließen. Der Punkt 2) der Tagesordnung wurde mit Mehrheit angenommen (40 : 9). Berichterstatterin : Bgm.-Stv.in Rücker 15) A 14-K-005295/2012-4 A 23 – 018424/2004/0015 Fernwärmeanschlussbereich 2012 Teilgebiete 05/001, 06/001 gemäß § 22 (9) StROG 2010 Bgm.-Stv.in Rücker: Sehr geehrte KollegInnen im Gemeinderat und auf der Stadtregierungsbank! Dieses Stück ist ein Fortsetzungsstück, ungefähr vor einem Jahr haben wir hier herinnen gemeinsam und mehrheitlich beschlossen, die Anschlussverpflichtung im Bereich der Fernwärme anzugehen. Dann hat es daraufhin auch die entsprechende Gesetzgebung mit dem Land gegeben. Dieses Stück ist auch im Ausschuss sehr ausführlich präsentiert worden. Der nächste Schritt, es geht darum, dass die ersten zwei Gebiete in Graz definiert wurden, auf die diese Verordnung angewandt wird. Das bedeutet, wir haben definiert, in welchem Gebiet eine Anschlussverpflichtung in Zukunft ausgesprochen werden kann. Der Zwischenschritt bedeutet, die Grundlage ist geschaffen, der nächste Schritt wird dann sein, das pro dort anliegender Gebäudeeinheit ein Bescheid zu erstellen sein wird, in dem genau definiert sein wird, in welcher Zeit welche Form der Umrüstung notwendig ist. Dabei wird natürlich auf die bestehenden Heizungssysteme und auf die Zumutbarkeit, auf die Größe der Heizfläche etc. Rücksicht genommen. Ich halte dieses Stück für ein sehr wesentliches Stück, wir haben auch im Ausschuss präsentiert die unterschiedlichen Entwicklungen im Bereich des Fernwärmeausbaus, die anzudenken wären, je nachdem, ob man jetzt mit dieser Verpflichtung noch mehr Unterstützung anlegt oder nicht und wir sehen, dass wir bis zum Jahr 2020 so eine in Richtung 820 oder 830 KW-Ausbauleistung kommen können, was natürlich, das ist ja auch schon gesagt worden vom Herrn Bürgermeister, ein wesentlicher Beitrag ist zur Luftgüte in Graz, viel diskutiert und in den letzten Jahren auch sehr intensiv gemeinsam fächerübergreifend, ämterübergreifend in Angriff genommen. In dem Zusammenhang möchte ich auch Danke sagen, es gab hier eine sehr intensive, weil es wirklich erstens darum ging, das erste Mal diese Verordnung in ein Papier zu gießen, es gab eine sehr intensive Zusammenarbeit vom Umweltamt, vom Stadtplanungsamt, auch dem Herrn Inninger möchte ich besonders danken, der schon aus der Stadtplanungszeit, aber dann auch im Bürgermeisterbüro das sehr intensiv betreut hat, die Bau- und Anlagenbehörde, das heißt, alle notwendigen Ämter inklusive des Landes Steiermark und der Energie Graz waren eingebunden, um hier ein Prozedere zu entwickeln, das gangbar, wirtschaftlich darstellbar ist und auch vom Zeitrahmen her gut umsetzbar erscheint. Die zwei Gebiete, um die es geht, eines liegt in Jakomini, eines liegt in Gries, sind alle im Stück ganz genau detailliert dargestellt und ich ersuche um Fragen oder Diskussion, falls da noch offene Punkte wären und natürlich ersuche ich um Annahme dieses wichtigen Stückes. Die Berichterstatterin stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz möge den Fernwärmeanschlussbereich 2012 beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen (48 : 1). Berichterstatter: GR. De Montmorency 1) Präs. 21194/2003-11 Universalmuseum Joanneum GmbH; Vertretung der Stadt im Aufsichtsrat, Änderung GR. de Montmorency: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Ich darf wieder zu einem Veränderungsstück im Aufsichtsrat kommen, und zwar wurden ins Universalmuseum Joanneum mit Gemeinderatsbeschluss vom 8. Mai 2008 Herr Gemeinderat Martin Titz und die Frau Abgeordnete Edith Zitz entsandt. Nunmehr ist auf Vorschlag des ÖVP-Gemeinderatsklubs weiterhin Herr Gemeindrat Martin Titz und auf Vorschlag des Grünen-ALG-Klubs Frau Gemeinderätin Sigrid Binder nominiert, um in den Aufsichtsrat des Universalmuseums Joanneum entsandt zu werden. Ich stelle daher namens des Stadtsenates den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen, Herrn Gemeinderat Titz und Frau Gemeinderätin Sigrid Binder für diesen Sitz zu nominieren. Bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Stadtsenates den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Als Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat der Universalmuseum Joanneum GmbH werden Frau GR.in Sigrid Binder und Herr GR. Mag. Martin Titz nominiert. GR. Grosz: Hoher Gemeinderat! Eine kurze Verständnisfrage, vielleicht kapiere ich es nicht. Vor einer Woche hatten wir eine Sondersitzung, weil vor zwei Wochen die Grünen und die Österreichische Volkspartei eine Koalition aufgekündigt haben, sehe ich das richtig oder… Zwischenruf unverständlich. GR. Grosz: Also die Koalition wurde von der ÖVP aufgekündigt und sie existiert seit dem nicht mehr, glaube ich. Zwischenruf GR. Dr. Wohlfahrt: In der Sondersitzung ist etwas anderes besprochen worden, ich weiß nicht, ob du das mitbekommen hast. GR. Grosz: Aber in der Sondersitzung war das natürlich ein Hauptthema. Jetzt frage ich mich aber, jetzt haben wir den Tagesordnungspunkt 1) und da ist ein Gemeinderatsbeschluss, der vorbereitet ist, dass wir statt der parteipolitischen schwarz/grünen Besetzung Mag. Martin Titz und ehemalige Grün-Landtagsabgeordnete Edith Titz nun nicht eine schwarz/rote oder vielleicht einmal eine fachliche Besetzung durchführen, nein, wir führen durch Schwarz/Grün, Mag. Martin Titz für die Österreichische Volkspartei und siehe da, drei Wochen nach der Koalitionsaufkündigung die Gemeinderätin Sigrid Binder, glaube ich, in der zweiten Reihe, ist sie ident mit der grünen Sigrid Binder? Sehr gut, also vor drei Wochen Koalitionsaufkündigung und nach wie vor funktioniert das schwarz/grüne Werkl. Und jetzt glaube ich, auch im Interesse der Sozialdemokratie einen Abänderungsantrag einzubringen, aber auch im Interesse überhaupt… Zwischenruf unverständlich. GR. Grosz: Nein, nein, wir haben einen Kulturstadtrat, einen ehemaligen, den Wolfgang Riedler, der ist ein hervorragender Kenner der Kulturmaterie, da wird mir der jetzige Kulturstadtrat sicherlich Recht geben, vielleicht auch Teile der Fraktion der SPÖ, war doch ein guter Mann oder der Wolfgang Riedler und da werden wir schauen, dass wir einen Abänderungsantrag einbringen, der wie folgt lautet: Gemeinderat Mag. Martin Titz und Herrn Stadtrat außer Dienst Wolfgang Riedler zu nominieren und dann schauen wir einmal, wie da die Abstimmung jetzt lauft, weil eines kann nicht sein, dass wir eine Vizebürgermeisterin einer Partei haben, die bei der Wahl Drittstärkster geworden ist, aus welchen Gründen auch immer noch immer auf dem Platz der Zweiten klebt die nächsten acht Monate und das auch kassiert für diesen Platz zwei, aber dass wir in dem Gemeinderat zumindest bei solchen Stücken nicht die Möglichkeit haben, die demokratische Rechtmäßigkeit herzustellen. Die zweitstärkste Fraktion in diesem Gemeinderat ist die Sozialdemokratie. Jetzt bin ich kein Freund der Sozialdemokratie, aber ich akzeptiere demokratische Spielregeln, ist in Ordnung oder? Weil die stärksten, die Bürgermeisterfraktion Österreichische Volkspartei, laut Wahlergebnis 20. Jänner 2008 die zweitstärkste Fraktion Sozialdemokratische Partei Österreichs, glaube ich, Liste Walter Ferk hat das damals geheißen das Vehikel. So, jetzt gestatte ich der Sozialdemokratie selbstverständlich das Nominierungsrecht zu, nachdem ich annehme, ihr tut es für eure Leute eh nicht, tut lieber für alle anderen verhandeln, auch für eigene, aber nicht unbedingt für den Riedler, bringe ich diesen Abänderungsantrag ein, auch im Interesse selbstverständlich des Universalmuseums Joanneum GmbH und ersuche um breiteste Zustimmung. GR. Herper: Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, lieber Gerald! Dein Süßlied, dass du da hier offerierst, ist mit Zyankali versetzt, gar keine Frage… Zwischenruf GR. Schröck: Wie redest du über den Wolfgang Riedler? GR. Herper: Geh, komm hört auf, eure Art umzugehen ist grässlich, wie über Menschen geredet wird. Wolfgang Riedler ist unbestritten ein hervorragender Politiker, ein hervorragender Fachmann in vielen Gebieten, nicht nur in Kulturfragen, sondern auch in seinem Fachgebiet, gar keine Frage. Aber ich glaube, so kann man miteinander nicht umgehen. Man kann ja nicht im offenen Haus einfach über Personen verhandeln und einfach erklären, den wählen wir ab, den nehmen wir nicht. Zwischenruf GR. Schröck: Ach so, du machst das im stillen Kämmerlein. GR. Herper: Ich glaube, so kann man miteinander nicht umgehen. Du hast ja heute Glück, weil du ausgezogen bist mit deiner Fraktion im Parlament, sonst müsstest du ja dein Sitzungsgeld absitzen im Parlament. Als gewählter Mandatar im Parlament müsstest du deiner Verpflichtung im Parlament nachkommen. Du hast Glück gehabt, dass du da bist, um deiner Doppelverpflichtung nachzukommen. Also so ein Angebot nehmen wir auf keinen Fall an, weil wir halten uns an Verabredungen und wir halten uns an Worte. Erstens geht es darum, wie man über Menschen nicht reden kann, es geht um Gendergerechtigkeit in der Frage und es geht um Vereinbarungen, die wir schon und Beschlüssen, die wir schon im Stadtsenat getroffen haben. Ich glaube, dein Angebot können wir ruhig ablehnen. Wolfgang Riedler ist ein guter Mann, ist der beste Mann für viele Fragen, aber nicht von dir benutzt und genutzt zu werden, das lehnen wir dringend und strikt ab (Applaus SPÖ) GR. Dr. Wohlfahrt: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum politischen Kleingeld, was hier gewechselt wird, nehme ich jetzt nicht Stellung, aber die angesprochene Gendergerechtigkeit vom Herrn Klubobmann wurde inzwischen auch abgesichert. Also Schwarz/Grün hat ja was weitergebracht, wie auch der Bürgermeister bestätigt hat, wir haben sehr viel weitergebracht, deswegen sind manche Dinge nicht ganz verständlich, aber die Gendergerechtigkeit in Aufsichtsräten ist eigentlich in der Richtlinie drinnen und ich bitte daher den Magistratsdirektion zu prüfen, ob dieser Antrag zulässig ist, weil wir haben eine 40 % Frauenquote in Aufsichtsräten, und zwei Männer und keine Frau entspricht meines Erachtens nicht der 40-%-Genderquote und deswegen glaube ich, dass dieser Antrag nicht zulässig ist und bitte um entsprechende Klärung (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Also der Abänderungsantrag, der gestellt wurde, ist möglich, wenn er sehr verwirrend, wäre könnte ich auch auf die Schriftlichkeit bestehen, er ist aber nicht verwirrend, sondern er ist in erster Linie, wie soll ich sagen, ein weiterer Versuch des Kollegen Grosz, Zwietracht zu säen. Es braucht vielleicht eine gute Antwort, geschätzter Herr Gemeindrat, es hat einen Beweis gebraucht, dass die schwarz/grüne Koalition immer danach getrachtet hat, auch für Aufsichtsratspositionen geeignete Kolleginnen und Kollegen fachlich hier auszuwählen und auch vorzuschlagen und es hat vielleicht auch den Beweis gebraucht, dass die Sozialdemokratie, auch wenn sie in einer Frage jetzt auch meine Vorstellungen mitgetragen hat, nicht dahinter ist, dass es ihnen nicht nur um Jobs und Positionen geht und diesen Beweis können wir jetzt auch dann nach dem Abänderungsantrag so bringen. Das ist vielleicht einmal eine gute Antwort in deine Richtung (Applaus ÖVP). Darüber hinaus denke ich mir, dass unsere Aufsichtsrats-, und da schließe ich mich durchaus auch dem Vorredner an, dass es ganz, ganz wichtig ist, auch mit Persönlichkeiten im Vorfeld drüber zureden, ob sie Aufgaben übernehmen oder nicht und in diesem Fall denke ich mir, dass wir mit dem Kollegen Martin Titz einen wirklich fachkundigen Menschen haben, die Frau Kollegin Zitz hat ihre Aufgabe auch hervorragend erfüllt und ich möchte ihr auch dafür meinen Dank aussprechen und die Frau Gemeinderätin Binder, weiß auch jeder hier im Gemeinderatssaal, dass ihr das Thema der Kultur auch in unserer Stadt ein wichtiges Anliegen ist und sie wird diese Position sicherlich auch gut bekleiden. Der Abänderungsantrag von GR. Grosz wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Spath 6) A 8 – 46231/2011-70 Abteilung für Grünraum und Gewässer, Bootshaus an der Mur; 1. Projektgenehmigung über € 330.000,- in der AOG 2012-2013 2. Kreditansatzverschiebungen über insgesamt € 77.500,- in der AOG 2012 GR. Mag. Spath: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Hier geht es um die Projektgenehmigung über 330.000 Euro in der AOG 2012-2013. Als letzter Baustein des Murmasterplans Graz-Süd soll nun das Bootshaus geplant und errichtet werden. Laut aktualisierter Kostenabschätzung werden sich die Planungs- und Errichtungskosten inklusiver Reserve auf 330.000 Euro belaufen. Das Projekt kann zur Gänze durch Umschichtungen im AOG-Programm 2011-20215 im Bereich der Abteilung für Grünraum und Gewässer, Ressort Bürgermeister Nagl, bedeckt werden. Ich stelle daher den Antrag, in der AOG 2012/2013 wird die Projektgenehmigung Bootshaus an der Mur mit Gesamtkosten in der Höhe von 330.000,- Euro wie folgt erteilt. 330.000 Euro, 2012 277.500 und 2013 52.500. In der AOG des Voranschlages 2012 wird die neue Finanzposition Gebäude, Bootshaus mit 77.500,- geschaffen und zur Bedeckung die Finanzpositionen Investitionsdarlehen von Kreditinstituten um 50.000 Euro erhöht beziehungsweise die Finanzpositionen Solaranlagen um 27.500,- Euro, Wasser und Kanalisationsbauten, Rettenbachklamm um 50.000 Euro und Investitionsdarlehen von Kreditinstituten um 50.000 Euro gekürzt. Ich darf vielleicht noch ergänzen, dass im Finanzausschuss einstimmig diesem Antrag zugestimmt wurde. Mit der Ergänzung vom Herrn Dipl.-Ing. Wiener, dass von der Höhe her eben dieses nicht gemeinderatspflichtig ist, sondern dass das in der nächsten Woche dieses Fachstück im Stadtsenat beschlossen wird. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 bzw. § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 8/2012 beschließen: 1. In der AOG 2012-2013 wird die Projektgenehmigung „Bootshaus an der Mur“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 330.000,- wie folgt erteilt: Projekt Ges.Kost. RZ MB 2012 MB 2013 Boothaus an der Mur 330.000 2012-2013 277.500 52.500 2. In der AOG des Voranschlages 2012 wird die neue Fipos 5.81500.010000 „Gebäude; Bootshaus“ (Deckungsklasse: 10555) (Anordnungsbefugnis: A 10/5) mit € 77.500,- geschaffen und zur Bedeckung die Fipos 6.81500.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 50.000,- erhöht und zur die Fipos 5.81500.050300 „Solaranlagen“ um € 27.500,- 5.63900.004500 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Rettenbachklamm“ um € 50.000,- 6.63900.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 50.000,- gekürzt. Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt um 14.30 Uhr den Vorsitz. GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in dem einen Fall einmal einzigartig, dass kein Fachstück vorliegt, noch nicht einmal in Entwurfsfassung, und hier ein Budgetbeschluss beschlossen worden ist einmal im Finanzausschuss und eigentlich als Grund angegeben wird, naja, es ist in der AOG-Planung und jetzt rufen wir einfach das Geld ab. Es ist in der Planung der seinerzeitigen ÖVP/Grünen Koalition drinnen, man hat sich das vor Jahren einmal ausgeschnapst, dass man das macht und jetzt will man es umsetzen. Anscheinend auch so ein Wahlgeschenk, weil es kann mir keiner einreden, dass das wirklich eine verpflichtende Ausgabe ist, die unbedingt rechtlich determiniert durchsetzbar ist. Es war auch erschreckend zu hören, weil es doch ein bisschen eine Diskussion gegeben hat im Finanzausschuss, was eigentlich dort passieren soll in diesem sogenannten Bootshaus, wer denn dort einzieht. Naja, da ist zuerst einmal von der Wasserrettung gesprochen worden. Naja, ok, kann man drüber diskutieren, das sind ehrenamtliche Mitarbeiter, die dort tätig sind, aber wohlwissend, dass es die Berufsfeuerwehr ist, die zumeist auszurücken hat, wenn etwas auf der Mur passiert und dort wirklich tatkräftige und sehr positive Hilfe leistet. Und die Wasserrettung meistens eben nicht handlungsfähig ist, weil sie auch nicht rund um die Uhr im Einsatz stehen kann oder einsatzbereit sein kann. Aber wenn es dann noch heißt, naja, aber aufgrund der Kubatur soll auch möglicherweise ein Ruderklub dort einziehen (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), ein Verein, der bisher noch nicht einmal sich angemeldet hat, wo es noch nicht einmal einen Vorstand gibt, wo es noch nicht einmal Mitglieder gibt dazu und dafür schon Vorhalteflächen vorgesehen sind, damit das alles in diesem Bootshaus passieren kann, dann frage ich mich, nach welchen Zielen, nach welchen Grundlagen hier wirklich geplant worden ist? So etwas finde ich einfach ungeheuerlich, mit Steuergeldern so umzugehen und hier Vorbehaltsflächen zu planen, Budgetbeschlüsse, Gemeinderatsbeschlüsse zu fassen und so das Geld wirklich nicht zweckmäßig einzusetzen im Sinne der Grazer Steuer- und AbgabenzahlerInnen. Danke. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatterin: GR.in Mag.a Grabe 7) A 8 – 46231/2011-69 Umweltamt, Großphotovoltaikprojekt; haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 85.000,- in der OG 2012 GR.in Mag.a Grabe: Es geht wie erwähnt um die Großphotovoltaikanlage, ein Projekt aus dem Umweltamt und zwar um die haushaltsplanmäßige Vorsorge in Höhe von 85.000 Euro in Form einer Subvention für dieses Projekt, das umgesetzt wird von der Energie Graz GmbH und Co KG. Konkret geht es darum, dass Bürgerinnen und Bürger der Stadt Graz sich an einem Photovoltaikanlageprojekt beteiligen können, das an zwei Standorten in Graz geplant ist und zwar mittels eines sogenannten Sale-and-lease-back-Vertrages, das heißt, sie kaufen Anteile von dieser Anlage an, vermieten sie zurück an die Energie Graz, die wiederum dafür dann Solarstrom zur Verfügung stellt, den die Kundinnen und Kunden beziehen können, sowie jährlich eine Gutschrift für die Verzinsung der Finanzierungsbeiträge, die sie mit diesem Kauf gemacht haben. Das Stück ist ausführlich im Finanzausschuss behandelt worden, auch noch mit zusätzlichen Erläuterungen, die von Energie Graz und der Tochtergesellschaft Solar Graz eingeholt worden sind und ich bitte um Annahme dieses Stücks. Die Berichterstatterin stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß 3 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 13071967 idF LGBl. 8/2012 beschließen: In der OG des Voranschlages 2012 wird die neue Fipos 1.52200.775400 „Kap. Transferzahlungen an Unternehmungen“ (Anordnungs- befugnis: A 23) mit € 85.000,- geschaffen und zur Bedeckung die Fipos 2.52200.298002 „Rücklagen, Entnahme Feinstaubrücklage“ um denselben Betrag erhöht. GR. Mag. Mariacher: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal vorwegstellen, dass mir sämtliche Formen der regenerativen Energie ein Herzensanliegen sind, weil wir diese Quellen brauchen für den erforderlichen Strom. Aber dieses Stück, wir haben es heute im Finanzausschuss auch zum Teil hinterfragt, ist in dieser Art und Weise zwar ein Weg, hier eine Bürgerbeteiligung zu beginnen, das durchaus meiner Intention entspricht, nur in der Art und Weise wirtschaftlich für den Bürger, der gebeten wird, aufgefordert wird, sich an diesem Projekt zu beteiligen, das entbehrt wirklich einer wirtschaftliche Ratio aus der Bürgersicht und die haben wir zu vertreten. Wenn hier Preise angeboten werden für die Beteiligung, an dem sich jeder Private auf seinem Haus eine Photovoltaikanlage errichten kann und hier eine Anlage geplant ist mit 170 Kilowatt/Peak eine Großanlage und Preise dort gefordert werden pro Kilowattpikstunde die dem eines ganz normalen privaten Haushaltes, der eine Photovoltaikanlage einrichtet, entspricht, dann sage ich ihm, hier werden Skaleneffekte, die einfach bei Großanlagen entstehen, nicht an den Bürger, nicht an den investierenden Bürger für diese Großanlage weitergegeben, es ist ein wirklich nicht attraktives Angebot und die Frage ist, warum soll die Stadt Graz dieses Projekt fördern, wenn der Bürger, der da aufgerufen wird, sich zu beteiligen, im Grunde der Geprellte ist und wir im Grazer Gemeindrat das eigentlich wissen? Daher diesem Projekt aus meiner Sicht keine Zustimmung, aber das bedeutet in keiner Weise, dass ich der Photovoltaik an sich oder der Industrie, die da im Hintergrund steht, kritisch oder ablehnend gegenüberstehe, ganz im Gegenteil. GR. Dr. Wohlfahrt: Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte da keine Fachdiskussion anfangen, ich möchte nur darauf hinweisen, dass bei Projekten wie Solaranlagen keine Skaleneffekte auftreten, weil jedes Modul gleich viel kostet und wenn ich mehr Module habe, kostet das entsprechend mehr und der Wechselrichter, wo Skaleneffekte auftreten könnten, wird auch entsprechend teurer. Das heißt, was ich mir spare, ist eine Leitung mehr oder weniger und der Skaleneffekt ist im Prinzip mehr oder weniger nicht messbar (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch 8) A 8/2-004515/2007/13 A 8/2-004519/2007/14 Kanalbenützungs- und Müllabfuhrtarife, Informationsbericht StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Hoher Gemeinderat! Mit Beschluss zu einem dringlichen Antrag am 19. Jänner 2012 wurde Folgendes festgesetzt, und zwar die zuständigen politischen Referenten werden ersucht, dem Beteiligungsausschuss und dem Gemeinderat bis zum Juni 2012 eine umfassende Kostenaufstellung, getrennt für Müllabfuhr und Kanalbenützung, für das Jahr 2011 vorzulegen. Der Bericht, der hier vorgelegt wird, der von der Finanzdirektion ausgearbeitet wurde, bearbeitet der Mag. Gerald Nigl, hat diese Fragestellung erweitert und zwar erweitert insoferne, dass die Kostenaufstellung nicht nur für das Jahr 2011 erfolgt, sondern für einen zehnjährigen Zeitraum, ich werde dann gleich erläutern weshalb. Und zum Zweiten wurden in diesem Bericht auch Vergleiche mit anderen Großstädten in Österreich zwischen Graz und anderen Großstädten in Österreich sowie zwischen Graz und den Umlandgemeinden durchgeführt. Ich darf Ihnen die wichtigsten Ergebnisse zu diesem Bericht zusammenfassen. Ich verweise bezüglich der rechtlichen Grundlagen auf den Bericht selbst und beginne Ihnen die Ergebnisse zu erläutern und zu erzählen und zwar über die Entwicklung, über die Wachstumsrate, also um die Erhöhung der Kanal- und der Müllgebühren im Laufe der letzten zehn Jahre. Ein Blick auf die Tabelle zeigt, dass die Kanalgebühren von 2002 bis zum Jahr 2011 im Durchschnitt um etwas mehr als zwei Prozent pro Jahr gestiegen sind, um 2,42 %. Die Müllgebühren sind im selben Zeitraum um durchschnittlich jährliche 2,7 % gestiegen. Das sind also Anstiegswerte, Indexwertsteigerungsraten, die durchaus in der Größenordnung des Verbraucherpreisindexes liegen, des VPI. Zu den Kosten beziehungsweise Kostendeckungsgraden. Es ist zunächst einmal festzuhalten, dass für die Gemeinden es möglich ist, entsprechend dem Finanzausgleichsgesetz von 1993 die Gebühren, die eingehoben werden, insgesamt bis zu 200 % der Kosten decken dürfen, das heißt, vereinfacht ausgedrückt, dass die Einnahmen aus diesen Gebühren doppelt so hoch sein können wie die Kosten und wie die Ausgaben. Dazu sind aber einige wichtige Bemerkungen zu machen. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass, falls mehr Einnahmen eingenommen als die Ausgaben sind, dass dann dieser Mehrwert in einem Zusammenhang mit der Aufgabe stehen muss, etwa dass angespart wird für eine große Investition oder, das sei durchaus erwähnt, dass auch etwa aus ökologischen Gründen erhöhte Gebühren festgesetzt werden, um letztlich etwa eine Reduzierung des Wasserverbrauchs oder auch eine Reduktion des anfallenden Mülls zu erzielen. Wichtig in dem Zusammenhang ist auch, dass wir mit einem einfachen Vergleich von Einnahmen und Ausgaben hier nicht diskutieren können und zwar deshalb, weil auch das Land als Aufsichtsbehörde auch nach den gesetzlichen Gegebenheiten es möglich ist und auch gewünscht ist, dass nicht die Ausgaben für die Bereitstellung von Kanal und der Müllabfuhr gerechnet werden, sondern die tatsächlichen Kosten, das heißt, da sind auch kalkulatorische Kosten, etwa Pensionsrückstellung und Dergleichen, mitzuberücksichtigen, sodass es also nicht nur darum geht, die Ausgaben festzuhalten, sondern es ist eine Kostenrechnung. Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang erläutern, dass der Kostendeckungsgrad, ich komme zunächst zum Kanal, dass im Kanal im Jahr 2011 wir Gesamtkosten von knapp 41 Millionen hatten und Gesamteinnahmen im Ausmaß von knapp 46 Millionen Euro, das heißt, wir haben einen Kostendeckungsgrad von 112,29 %, das heißt, die Einnahmen haben die Kosten um insgesamt 12 Prozent überschritten. Das ist das Ergebnis für das Jahr 2011, gleichzeitig und in Folge darf ich Ihnen die Kostendeckungsgrade, die sehr wichtig sind, die Kostendeckungsgrade im Kanal von 2002 bis zum Jahr 2011 kumuliert angeben. Wir hatten, wenn man die Kostendeckungsgrade in diesen einzelnen Jahren zusammenzählt, kommen wir im Jahr 2011 auf einen zehnjährigen Kostendeckungsgrad von knapp 92 %, das heißt, im Jahr 2011 allein gerechnet eine Überschreitung der Kosten von 12 %, also mehr Einnahmen als Kosten, im zehnjährigen Zusammenhang sind es insgesamt 92 %, das heißt, wir befinden uns um etwas mehr als 8 % in dieser Zehn-Jahres-Periode unter dem Kostendeckungsgrad. Und wir erfüllen allein schon dadurch die rechtlichen Vorgaben der Gesetze und auch der Landesaufsichtsbehörde. Wie sieht es aus im Bereich des Mülls? Wir hatten im Jahr 2007 eine Umstellung im Bereich der Müllgebühren und haben insgesamt im Jahr 2011 Kosten von 32 Millionen Euro und wir haben Gesamteinnahmen aus den Gebühren von etwas über 35 Millionen Euro, das heißt, der Deckungsgrad für das Jahr 2011 ist 110 %, also eine 10%-ige Überschreitung der Kosten. Der zehnjährige Kostendeckungsgrad beim Müll von 2002 bis zum Jahr 2011 bringt das Ergebnis von 96 %, das heißt, im Betrachtungszeitraum unterschreiten die Einnahmen die Kosten um insgesamt 4 %. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Umstellung der Müllgebühr im Jahr 2007 auf den ersten Blick, nun ich denke, der ist ja durchaus sehr wichtig, verbunden war mit einer beträchtlichen Kostenreduzierung letztlich für die einzelnen Haushalte. Das kommt auch besonders zur Geltung, wenn die Gebühren der Stadt mit jenen von anderen Großstädten verglichen werden. Ich darf das zunächst für die Müllgebühr Ihnen angeben. Die Stadt Innsbruck etwa hat nahezu doppelt so hohe Müllgebühren, nämlich für einen Durchschnittshaushalt, so wie er berechnet wurde, in Höhe von 454 Euro pro Jahr, die Stadt Graz liegt bei einer 14-tägigen Entleerung des 120-Liter- Kübels bei 230 Euro pro Jahr, wenn ein Haushalt sogar auf eine vierwöchige Entleerung umstellt, dann liegen die Kosten bei 116 Euro pro Jahr, das ist übrigens der absolut niedrigste Wert von allen verglichenen Gemeinden, also sowohl von allen Großstädten in Österreich als auch von den Umlandgemeinden im Großraum Graz. Beim Kanal gibt es ein ähnliches Ergebnis, die Stadt Graz liegt wiederum in der Mitte, die Großstadt mit den höchsten Gebühren ist in diesem Fall Klagenfurt mit 475 Euro pro Jahr bei den betrachteten repräsentativen Haushalten, die Stadt Graz liegt bei 250 Euro pro Jahr. Günstiger bei den Kanalgebühren ist etwa die Stadt Linz mit 191 Euro pro Jahr. Ich darf ganz kurz zusammenfassen. Ich denke, dass die Vorgangsweise, in dieser Gemeinderatsperiode die Gebühren regelmäßig, aber mäßig anzuheben, nämlich im Ausmaß des Verbraucherpreisindexes, durchaus zu einem akzeptablen Ergebnis führt und politisch, glaube ich auch, gut begründet ist, wir nähern uns damit eben im mittelfristigen Bereich also im Bereich der zehn Jahre einem Kostendeckungsgrad von 100 % an, das heißt, dass dann die Einnahmen genau gleich hoch sind, wie die Kosten, die durch die Aufgaben verursacht worden sind und ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang sagen, dass Gebühren ganz explizit nach dem Äquivalenzprinzip zu gestalten sind, nämlich im Prinzip nach der Verursachergerechtigkeit, dass also die Einnahmen aus dieser Aufgabe die Kosten durchaus decken sollen und ich darf hier wiederholen, dass wir in einem zehnjährigen Betrachtungszeitraum hier, denke ich, durchaus ein gutes Ergebnis im Sinne auch der Grazer Bürgerinnen und Bürger mit akzeptablen Gebühren vorlegen können. Danke (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle den vorstehenden Informationsbericht zur Kenntnis nehmen. GR.in Bergmann: Sehr geehrter Herr Stadtrat! Danke für den Bericht. Ich möchte mich hier an dieser Stelle auch beim Herrn Mag. Nigl bedanken für den ausführlichen Bericht, den er bearbeitet hat. Der ursprüngliche Antrag oder die Intention, diesen Antrag zu stellen, dass wir einmal so einen Bericht hier im Gemeinderat vorliegen haben, war ja durchaus der Beschluss, dass es in den nächsten Jahren zu einer automatischen Anhebung der Müll- und Kanalgebühren kommt. Dieser Bericht hat uns gezeigt, dass wir hier richtig liegen, dass wir gegen die automatische Anhebung von Gebühren sind, weil sich natürlich hier gezeigt hat, dass in den letzten Jahren durchaus der Deckungsgrad sozusagen über die 100 % liegt. Wenn jetzt ein zehnjähriger Vergleich angestellt wird, so ist das jetzt von der Statistik her und von der Entwicklung her durchaus interessant, wie sich das entwickelt hat und wo wir vor zehn Jahren gestanden sind, aber für mich ist der Rückschluss jetzt, weil wir im Jahr 2001 so eine Unterdeckung gehabt haben, dass die Überdeckung in den nächsten Jahren, die ja, wenn das so weitergeht, wahrscheinlich höher wird, dass das gerechtfertigt ist, dem kann ich eigentlich nicht zustimmen. Wichtig für uns ist es, dass hier im Gemeinderat auch weiterhin Informationen, wie sich diese Kosten zusammensetzen, wie der Deckungsgrad von Gebühren für unsere Bürger ist, dass das hier transparent gemacht wird, denn nur so können auch die Entscheidungen darüber, wie diese Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger aussehen sollen, wirklich entschieden werden hier. Wir sehen natürlich jetzt schon das Problem, dass wir in Zukunft hier in diesem Saal die Gebühren nicht mehr beschließen werden und wir werden auch dagegen ankämpfen, denn für uns besteht durchaus die Gefahr, und das hat ja auch, wir haben ja im Beteiligungsausschuss ja beschlossen und es ist auch heute auf der Gemeinderatstagesordnung ja schon beschlossen, der Jahresabschluss der Holding. Es birgt für uns schon die Gefahr, dass jetzt Leistungsverträge mit der Holding abgeschlossen werden, aber die natürlich, nachdem sie ja wirklich aus den rein betriebswirtschaftlichen Überlegungen handeln muss, dass hier natürlich Leistungen indirekt für die Bürger und Bürgerinnen verschlechtert werden bei steigenden Gebühren und das kann nicht sein. Was das Finanzausgleichsgesetz 1993 beschlossen hat, den 200%-igen Deckungsgrad, ich denke, das geht auch in die falsche Richtung, man hat damals viele Steuern oder Steuereinnahmen den Gemeinden vorenthalten, ich denke nur an die Getränkesteuer, und ich glaube, man kann das nicht mit Gebühren für Müll und Kanal kompensieren und dadurch einfach mehr und höhere Gebühren einheben (Applaus KPÖ). Auch am Städtetag ist ja in den letzten Jahren eigentlich schon immer das Thema des Finanzausgleiches ein großes Thema gewesen und diesmal waren auch diese Gebühren, die Deckungsgrade der Gebühren, die Kostenrechnung von Gebühren ein Thema und ich denke hier gehört einfach massiv weitergearbeitet, ich weiß, dass hier die Stadt allein das nicht machen kann, aber in diese Richtung, denke ich, dass die Finanzierung der Gemeinden und Städte wieder auf ein Level gestellt werden, wo die Gemeinden und Städte ihren Aufgaben nachkommen können und der Bürger nicht zusehends belastet wird. Das ist, denke ich mir, eine politische Aufgabe. Der Städtevergleich, denke ich, es ist nämlich interessant, die Stadt Graz ist immer gerne bei den Besten und an den vordersten Rängen und hier in diesem Bereich, denke ich, ereifern wir uns eigentlich nicht zu den Besten zu gehören, zu den Allerbesten zu gehören, sondern da haben wir nicht das Bedürfnis, die billigsten Gebühren sind etwas Gutes für unsere Bürgerinnen und Bürger, sondern da nehmen wir uns eigentlich zum Vorbild jene Städte, die hohe Gebühren verlangen und das kann es meiner Meinung nach auch nicht sein. Jedenfalls wir werden diesem Informationsbericht natürlich zustimmen, er hat uns über einiges aufgeklärt. Die Steuerungselemente wollte ich eigentlich auch noch ansprechen. Wie erklären Sie, dass die Müllgebühren gestiegen sind, dass der Kostendeckungsgrad erhöht worden ist und aber die Müllberge trotzdem im Steigen begriffen sind? Also man muss Steuerungen nicht immer über den Preis und über die Höhe der Gebühren machen, man kann sich vielleicht auch andere Dinge überlegen, wie wir den Bürger und die Bürgerin zur Müllvermeidung bringen können und auch für weniger Wasserverbrauch. Dankeschön (Applaus KPÖ). GR.in Mag.a Grabe: Ich wollte zwei Kommentare zu der Tarifaufstellung geben. Erstens auch einmal vielen Dank für die ausführliche Gegenüberstellung, auch für diesen Zehn-Jahres-Vergleich. Zu einer Wortmeldung von dir, die Gefahr, dass die Holding jetzt ausschließlich betriebswirtschaftlich da agiert, einerseits ist das ihr Auftrag, betriebswirtschaftlicher als bisher zu arbeiten, aber es gibt genauso auch Gegenbeispiele, etwa hätten wir betriebswirtschaftlich gesehen, dass es rein betriebswirtschaftlich viel sinnvoller gewesen wäre, die Mülltonnen nicht mehr aus dem Keller herauszutransportieren, sondern das auf die Bewohnerinnen und Bewohner abzuwälzen. Sei es, dass sie dafür zahlen oder das selber tun. Ist sehr wohl eine bewusste politische Entscheidung gewesen, dass das nicht gemacht wird, weil es eben nicht allen Leuten zumutbar ist, also es gibt trotz betriebswirtschaftlicher Dinge natürlich trotzdem noch politische Steuerungsmöglichkeiten. Worauf ich aber eigentlich hinauswollte waren, eine Sache, die man bei diesem Zehn-Jahres-Vergleich ganz gut gesehen hat, das richtet sich auch ein bisschen an euch, weil immer wieder der Vorwurf kommt, dass wir dauerhaft immer die Gebühren so stark erhöht hätten oder viel stärker als das sonst der Fall wäre. Wenn ihr diese fünf Jahre heranzieht, die nicht in unserer Zuständigkeit war, sondern die Zeit von euch vorher und man da den Jahresschnitt macht, dann kommst du beim Kanal auf 2,52 Prozent und unter unserer Zuständigkeit 2,3 %, wobei natürlich klar ist mit Inflationsberechnung und auch den Berechnungen welche Transferleistungen inflationsmäßig anders ausschauen, ist das jetzt keine Garantie, dass es der Bevölkerung jetzt deswegen nicht schlechter geht oder so, aber nur das als Hinweis, dass eben die Erhöhungen, die bei uns waren, im jährlichen Schnitt nicht höher waren, im Gegenteil, und wenn du das beim Müll anschaust, dann kommt man in den Jahren 2002 bis 2007 auf 3,1 % und in der Zeit danach auf 2,28 %, also das wollte ich nur aus diesen Zahlen noch einmal herauslesen und unterstreichen. Danke (Applaus Grüne). GR. Mag. Mariacher: Liebe Kolleginnen und Kollegen! So interessant einige Details in dem Bericht sind, auf eine Frage bringt der Informationsbericht nichts heraus oder sagt nichts aus. Er betrachtet die anfallenden Kosten sowohl beim Kanal als auch beim Müll als Blackbox, die sind einfach entstanden, die waren da, logisch, wenn man das Jahr 2011 betrachtet, und die Einnahmen sind auch ganz klar aus der Buchhaltung entsprechend herauslesbar, wie viel haben wir eingenommen und die kalkulatorischen Kosten kann man sich auch errechnen, keine Frage. Aber das Entscheidende für den Bürger im Verhältnis ist eigentlich, ob die Kosten, die entstanden sind, wirklich sozusagen nahe des Minimums sind, um diese Arbeit und diese Leistung zu erstellen, oder ob das möglicherweise gewaltigen Overhead hat, den letztlich bei dieser Berechnungsformalität der Bürger mitzuzahlen hat oder nicht. Das heißt, es wäre eigentlich das ganz Spannende gewesen, bei dieser ganzen Frage wirklich Kennzahlen herzunehmen, die wirklich aussagefähig sind für die Leistungserstellung und hier Benchmark-Vergleiche heranzunehmen, aber nicht mit Gössendorf oder Raaba, sondern sage ich einmal, durchaus mit vergleichbaren Größenordnungen, Amstetten etwa aus Deutschland, und dann zu schauen, hoppla wie liegen wir eigentlich zu denen? Weil in Österreich ist das alles so ein bisschen zum Teil manche Dinge abgesprochen, die man weiß, zwischen den gleich gelagerten Landeshauptstädten, die es gibt, ok, aber das sind eigentlich konkrete Fragen, was die Kostenerstellung angeht, welche Kostenstruktur haben wir, sind wir wirklich bei den Besten bei der Leistungserstellung dabei, ja oder nein, und zu dieser Fragestellung bringt eigentlich dieser Informationsbericht nichts heraus. GR. Mag. Haßler: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn man sich das Ganze anschaut, dann möchte ich mich auf zwei Anmerkungen beschränken. Das eine oder beide betreffen eigentlich den Bereich Kanal. Wenn man sich die Kostenaufstellung anschaut, dann könnte man es auch so interpretieren, dass von den 45 Millionen Einnahmen, dass man 45 Millionen Einnahmen hat, und wenn man die kalkulatorischen Kosten weglasst, dass man 20 Millionen sozusagen an tatsächlich anfallenden laufenden Kosten, das sind die kalkulatorischen buchhalterischen Rechnungen. Das heißt, 25 Millionen sind theoretisch für Investitionen zur Verfügung und wenn ich mich zurückerinnere, im Jahre 2009 war der Herr Dipl.-Ing. Maurer im Beteiligungsausschuss, da haben wir damals den Kanalbereich dort näher vorgestellt, der hat damals gesagt, dass pro Jahr ungefähr zehn Millionen Euro notwendig sind, um den Kanal relativ gut in Schuss zu halten. Also da rede ich nicht von neuen Kanalanschlüssen oder Kanälen, die gebaut werden müssten und Entlastungskanälen, sondern um das bestehende Netz. Momentan sind wir noch drüber, was ich mich erinnern kann von damals, war die Vorschau so, dass man ab 2013 zirka auf ungefähr fünf Millionen runtergehen, um auch budgetär da gewisse Spielräume zu eröffnen. Ob das noch immer geplant ist, weiß ich nicht, was ich mir einfach erwarte ist, wenn ich schon die Überdeckung über 100 % habe, dann erwarte ich mir, dass man das laufende Kanalnetz so gut in Schuss hält, dass wirklich da kein Problem entsteht, das ist einmal die Anmerkung zu dem Thema. Und das Zweite ist, der Städtevergleich im Kanal, ja da muss man sagen, da ist sicher der Vergleich für Graz sehr freundlich ausgefallen, weil wenn ich den Normhaushalt annehme mit 163 m2 Wohnraum, ein Einfamilienhaus mit zwei Geschossen, und da nur ein WC ansetze mit vier Personen, dann weiß ich aus eigener Erfahrung, da entsteht ein ziemlicher Stress in der Früh und ich nehme an, dass dieses eine WC deshalb angesetzt wurde, weil Graz eben hauptsächlich nach WCs auch die Kanalkosten bemisst. Ich habe mir dann erlaubt, ein zweites WC dazuzunehmen, was der Realität entspricht, und gebe ungefähr 200 Euro dazu, dann liegen wir bei 450 Euro, da sind wir nicht mehr im untersten Drittel, sondern eher schon im obersten Drittel. Das nur meine Anmerkung dazu (Applaus SPÖ und KPÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Gleich mit dem Letzten beginnend, Herr Haßler, das dürfen Sie natürlich auch nicht machen. Wenn Sie den Standardvergleich verändern, da müssen Sie es bei anderen Städten auch machen, das heißt, wenn Sie das zweite WC bei uns dazurechnen, haben Sie eine größere Wassermenge für die Dinge, dann müssten Sie auch bei den anderen Städten, die zum Teil auch noch WC haben, aber viel weniger als Graz, das ist durchaus richtig, müssen Sie es auch noch machen. Diese Vergleiche, das haben wir im Ausschuss gesagt, diese Vergleichen setzen immer voraus, dass man sich auf einen repräsentativen Haushalt einigt und den muss man durchziehen, das muss man eben deshalb machen, weil die Kriterien einfach unterschiedlich sind. Wir haben ein sehr starkes auf die Zahl der WC ausgerichtet, ist völlig richtig, das haben andere nicht. Darum muss man das halt irgendwie machen. Ich denke, dass wir bei den Vergleichen zumindest im Mittelfeld liegen, wie gesagt, wir haben beim Müll aufgezeigt, dass wenn wir durchaus bei der Stadt eben auch zum Beispiel einen Haushalt nimmt, der sehr, sehr sparsam Müll ansammelt, dass der durchaus die Möglichkeit hat, an der alleruntersten Ebene, nämlich wirklich, wie es die Frau Bergmann von der Stadt auch erwartet, am besten abschneidet, das heißt, die niedrigsten Gebühren hat. Also zugegeben ist, dass diese Vergleiche immer durchaus auch möglicherweise was Willkürliches haben, aber es geht halt leider nicht anders, weil die Gebührenlandschaft so unterschiedlich ist. Zwei Dinge möchte ich schon noch gerne sagen zur Frau Bergmann: Es liegt selbstverständlich die Gebührenhoheit hier herinnen im Gemeinderatssaal, die Müllgebühren und die Kanalgebühren werden hier bestimmt im Gemeinderat und nicht in der Holding. Genauso werden, wie es irgendwie angedeutet wurde von der Frau Bergmann, die Leistungsverträge, bei denen wir festlegen, zu welchen Preisen, zu welchem Entgelt die Holding die Kanalabgabe erfüllt und auch die Müllgebühr, das wird ebenfalls hier festgelegt. Da ist nichts übertragen worden an die Holding, das möchte ich schon ganz klar festhalten und da sind Mehrheitsbeschlüsse gefallen, die von Ihnen nicht akzeptiert werden, das ist auch zur Kenntnis zu nehmen, aber selbstverständlich sind sie hier festgelegt worden. Und ich möchte aus meiner Sicht nochmals einfach klar festlegen, es gibt bei uns, und ich denke in der Regierung, nicht nur in der früheren Koalitionsregierung, sondern jetzt auch, ein klares Bekenntnis zu dieser VPI-Anpassung, wir wissen ja, wohin das führt, wenn das nicht gemacht wird. Ich erinnere nur an Wien, Wien hat im Laufe dieses Jahres die Wassergebühren um 33 % erhöht, das ist ein Drittel und weshalb, weil sie diese Gebühren eben im Laufe der letzten, ich glaube, da waren Jahrzehnte sogar in Wien, nicht mehr angehoben wurden. Das ist der erste Punkt, das sind ja dann nur immer relativ geringe Erhöhungen und das Zweite ist ein politischer Grund, Frau Bergmann, den verzeihen Sie mir, der kommt einfach immer, wenn es um Auseinandersetzungen mit der KPÖ geht. Ich höre von der KPÖ immer nur, ja nicht erhöhen. Sie plakatieren, die Mieten werden nicht erhöht, wir dürfen die Kanalgebühren nicht erhöhen, die Müllgebühren dürfen wir nicht erhöhen, ich meine, wir leben doch nicht jetzt in irgendeinem Wunderland, wo solche Kosten einfach durch Zurufe oder durch gute Wünsche oder durch sonst irgendwas gedeckt werden. Woher, liebe KPÖ, liebe Frau Bergmann, woher nehmen Sie das Geld, um diese Kosten zu decken? Da ist es doch ein Ansatz, indem man sagt, liebe Leute, wir erhöhen mäßig, regelmäßig, aber mäßig, ist doch sehr, sehr viel gescheiter politisch (Applaus ÖVP). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Herper 16) A 14-012828/2008-59 12.17.1 Bebauungsplan – 1. Änderung Stattegger Straße XII. Bez., KG. Andritz GR. Herper: Werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um den Bebauungsplan 1. Änderung auf dem Areal der Stattegger Straße. Auf der ehemaligen Tennishallenanlage war ja geplant die Errichtung von zirka 48 Garten- und Terrassenwohnungen mit Tiefgarage gemäß dem neuen Eigentümer, der Ennstaler, wurde ersucht, den Bebauungsplan in einigen Punkten abzuändern. Ein Pflegeheim soll anstelle der ursprünglich angedachten Wohnverbauung für das Geriatrische Gesundheitszentrum GGZ errichtet werden. Es geht in der Verordnung, im Planwerk um die Änderungen in der Bebauungsweise, im Fall der Errichtung von Pflegeheimen gilt ja der Bebauungsgrad maximal mit 0,4 zu beschränken, es geht um die Möglichkeit der Reduktion der Abstellplätze, der Entfall der Tiefgaragenzufahrten beziehungsweise der Behindertengerechtigkeit und es entfällt auch der vormals benötigte Kinderspielplatz. Die Freiflächen und die Grüngestaltung sind ja entsprechend der Behindertengerechtigkeit mit erhöhtem Anspruch einzurichten und die Ausstattung von Pflegeheimen mit Grünflächen ist in entsprechenden Materiengesetzen geregelt. Ich habe gestern im Ausschuss über Vorschlag unseres Klubs auch eingebracht in Bezugnahme auf das Stück Nummer 31), das schon eigentlich der Beschlussfassung zugefügt wurde, Gemeinschaftsgärten, die Anregung eingebracht, mit der Ennstaler, dem neuen Eigentümer in einer privatrechtlichen Vereinbarung heranzutreten, einen Gemeinschaftsgarten einzurichten, ich weiß das von meiner Mutter, wie wichtig das ist, nämlich der Kontakt nicht nur zu Familienangehörigen, sondern auch nach außen. Daneben war ein Kinderspielplatz, ein betreutes Wohnen, auch eine Gartenanlage und wie wichtig das für den Kontakt ist, und ein Gemeinschaftsgarten dient ja nicht nur entsprechend positive Resonanz ökologisch, hat auch eine große soziale Komponente. Dieser Vorschlag wurde gerne aufgegriffen und wir werden uns auch gemeinsam mit der Abteilung Grünraum dem nähertreten wollen, auch in Abstimmung mit der Vizebürgermeisterin, die das sehr unterstützt auch. In diesem Sinne stelle ich den Antrag der Zustimmung zu diesem Planwerk, nämlich Bebauungsplan im Wortlaut, zeichnerischer Darstellung, Planzeichenerklärung und Erläuterungsbericht zu beschließen. Dankeschön (Applaus SPÖ). Der Berichterstatter stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle den 12.17.1 Bebauungsplan Stattegger Straße, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: StR.in Mag.a (FH) Grabner 18) SSA-3058/2011-6 Errichtung einer Internationalen Volksschule am Schulcampus Algersdorf; Grundsatzbeschluss StR.in Mag.a Grabner: Werter Gemeinderat! Es geht in diesem Bericht um die Errichtung der ersten Internationalen Volksschule am Schulcampus Algersdorf und vorweg einmal um den Grundsatzbeschluss. Wir hatten heute auch im Ausschuss noch einige Abänderungen zu dem Stück, sie wurden auch schon ausgeteilt und ich werde mir erlauben, diese auch bereits einzufügen. Die Bildungslandschaft ist ein hochwertiges Gut in Graz und auch haben wir stetig den Ausbau von bilingualen Schulen forciert, jedoch ist es auch nicht ausreichend, für Schlüsselkräfte mit Englisch als Mutter- oder Verkehrssprache, die von den Universitäten, Forschungsinstituten, aber auch von High-Tech-Betrieben aus dem Ausland angeworben werden, ist dieses Schulangebot speziell mit englischsprachiger, durchgehender englischsprachiger Bildung Voraussetzung auch für die Ansiedelung. Auch für die bereits in Graz ansässigen Kinder mit deutscher oder auch anderer Muttersprache benötigen ebenfalls Schulplatz mit bilingual geführtem Unterricht. Genau das war auch der Grund, mit dem ich 2010 dann das erste Team, das erste pädagogische Fachexpertenteam, beauftragt habe zu recherchieren, wo wir diese Schule nicht nur bauen können, sondern auch inhaltlich, wie wir es tun können mit dem bilingualen Unterricht. Es wurde dann der Standort Algersdorf mit dem Campus gewählt, wo hier auch Synergien mit der bereits jetzt stattfindenden und angesiedelten Schule Algersdorf, mit der neuen Mittelschule, der Volksschule getan werden kann. Algersdorf könnte im Endausbau mit der Internationalen Schule mit acht Klassen und maximal 200 Schülern dann erweitert werden. Die erste Internationale bilinguale Volksschule, und das war uns auch beziehungsweise war auch der Frau Gemeinderätin Binder und auch Meißlitzer, wir haben das dann eingefügt, nicht nur wichtig, auch uns wichtig, haben wir auch angeführt, dass bei der Konkretisierung des pädagogischen Konzeptes auch zu prüfen ist, inwieweit zusätzlicher Muttersprachenunterricht in einer andere Sprache als Englisch möglich ist. Im Antrag wird auch das Stadtschulamt beauftragt, im Zusammenwirken mit den zuständigen Magistratsabteilungen, Gesellschaften des Hauses Graz sowie den zuständigen Landes- und Bundesbehörden alle erforderlichen Schritte zur Realisierung des Pilotprojektes einer Internationalen Schule zu überprüfen und auch sozusagen die ersten wesentlichen Schritte einzuleiten. Ich stelle hier nun den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen, dass insbesondere mit den nächsten Schritten die Sicherstellung der Verfügbarkeit über die notwendigen Flächen auf dem Areal des zukünftigen Schulcampus Algersdorf, dann die Durchführung eines kostenoptimierten Planungswettbewerbes für den Schulcampus für die Internationale Schule getan und eingerichtet werden kann. Die finanzielle Vorsorge ist zu treffen und auch die Schaffung der schulrechtlichen Voraussetzungen, denn das Ganze muss auch noch in Abstimmung mit dem Landesschulrat, mit dem Bezirksschulrat und auch der Steiermärkischen Landesregierung erfolgt. Ich danke auch allen Beteiligten, denn es war fast zweieinhalb Jahre nicht nur Arbeit, auch ein Vorbereiten, dass wir diesen ersten und weiteren Schritt in die Zukunft für unsere Kinder setzen können. Vielen Dank auch den Abteilungen, der Baudirektion, auch dem Bürgermeisteramt, den mobilen Abteilungen und auch meinen Kolleginnen und Kollegen, die mir da nicht nur zur Seite gestanden sind, aber auch inhaltlich schon getan haben. Auch den Schulschwestern, den nur mit diesen haben wir die Möglichkeit, den Campus zu errichten, da Grünfläche benötigt wird, und wir können einen Teil der Grünfläche von den Schulschwestern anmieten. Hoher Gemeinderat, ich ersuche um Zustimmung und um Annahme dieses unseres wichtigen Stückes (Applaus ÖVP). Die Berichterstatterin stellt namens des Bildungsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Das Stadtschulamt wird beauftragt, in Zusammenwirken mit den zuständigen Magistratsabteilungen, Gesellschaften des Hauses Graz sowie den zuständigen Landes- und Bundesbehörden zeitnah alle erforderlichen Schritte zur Realisierung der Internationalen Volksschule zu setzen, insbesondere zur • Sicherstellung der Verfügbarkeit über die notwendigen Flächen auf dem Areal des zukünftigen Schulcampus Algersdorf • Durchführung eines kostenoptimierten Planungswettbewerbes für den Schulcampus bzw. die Internationale Volksschule (gegliedert in Errichtungsschritten) • finanziellen Vorsorge für diesen ArchitektenInnenwettbewerb einschließlich der für die Herstellungskosten des ersten Bauteils des Schulcampus, der die Internationalen Volksschule und eine gemeinsame Verteilerküche mit Essräumen beinhaltet • Schaffung der schulrechtlichen Voraussetzung für das pädagogische Konzept der internationalen Volksschule einschließlich der Zurverfügungstellung der erforderlichen Lehrer-Innenressourcen in Abstimmung mit Landesschulrat, Bezirksschulrat und Steiermärkischer Landesregierung. GR.in Meißlitzer: Sehr geehrte Stadtsenatsmitglieder, hoher Gemeindrat! Die Frau Stadträtin hat ja schon gesagt, dass wir im Ausschuss auch sehr, sehr viel drüber gesprochen haben. Wir als SPÖ-Fraktion sind selbstverständlich hocherfreut, wenn es in Graz neue Schulbauten gibt und wenn unsere Grazer Kinder Zugang zu allen Bildungseinrichtungen, zu allen Schulstandorten bekommen, denn jeder von uns weiß, gut ausgebildete Kinder sind gut ausgebildete Jugendliche, haben viel mehr Chancen und das ist einfach notwendig, dass wir darauf schauen, dass alle Grazer Kinder die gleichen Voraussetzungen bekommen. Wir haben natürlich auch im Klub heftig diskutiert und wir sind der Meinung, es gibt unterschiedliche Zugänge auch zu diesem Schulbau und daher wird bei uns die Abstimmung in der Fraktion freigegeben sein. Es ist also so, dass es Meinungen gibt, dass man nicht für spezielle Schulkinder einen eigenen Schulbau erstellen soll, ich freue mich schon, denn gerade in Algesdorf ist ja schon lange der Plan und jeder, der das Areal kennt, weiß, dass dort bereits zwei Pflichtschulen auf dem Grund stehen, die ganz, ganz dringend einen Ausbau brauchen, weil einfach der Bedarf ein sehr großer ist und daher werde ich gerne diesem Schulbau zustimmen, vor allem auch mit der Voraussetzung, dass genau diese Dinge, die wir eingefordert haben, auch im Stück wieder aufscheinen und ich bedanke mich bei allen Abteilungen genauso für diese tolle Vorarbeit (Applaus SPÖ). GR.in Potzinger: Geschätzte Frau Vizebürgermeisterin, hohe Regierung, liebe KollegInnen, geschätzte Damen und Herren auf der Galerie! Die ÖVP-Fraktion freut sich außerordentlich über dieses Stück, es ist ein großartiges Zeichen für die Zukunftsfähigkeit unserer Bildungspolitik, eine internationale Volksschule mit dem Schwerpunkt Englisch ist dringend notwendig, wie Frau Stadträtin Grabner schon ausgeführt hat. Das Angebot deckt bei weitem nicht die Nachfrage, die in unserer Stadt besteht. Es sind vor allem Familien, die nach Graz zugezogen sind, weil sie hier arbeiten oder lehren im internationalen Bereich, mit Englisch als Muttersprache zu uns gekommen sind, aber selbstverständlich bietet diese Schule die Möglichkeit für alle Kinder, wo die Eltern es wünschen und das Gefühl haben, dass es ihren Kindern gut tut und wichtig ist, dass wir dort den Campus haben, die Vernetzung mit verschiedenen Bildungseinrichtungen, das heißt, es wird kein intellektuelles Getto für eine Eliteschule, sondern es werden von Haus aus Kooperationen gesucht mit den bestehenden Bildungseinrichtungen. Heute beschließen wir aber kein detailliertes pädagogisches Konzept, sondern ich freue mich sehr, dass wir heute dieses Projekt einmal auf Schiene bringen, wo noch viele Beschlüsse notwendig sein werden, bis es dann tatsächlich zur Umsetzung kommt. Wir haben ja schon bilinguale Angebote in der Stadt, aber diese internationale Schule ist ein Meilenstein, wo wir erfreulicherweise auch schon die Signale haben vom Land, vom Bund, aus der Wirtschaft, danke auch der Frau Stadträtin für die Vernetzungsarbeit, dass es hier so einen breiten Konsens gibt auch für die Unterstützung dieses Modells, auch was Nachmittag, Freizeit usw. der Kinder betrifft, dass die Kinder der unterschiedlichen Bildungseinrichtungen auch Kontakt zueinander haben, auch das ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Projektes. Wir freuen uns darüber, bitte um möglichst breite Zustimmung und danken Ihnen, vor allem Frau Stadträtin, für dieses zukunftsweisende Projekt. Danke (Applaus ÖVP). Bgm.-Stv.in Rücker: Ich möchte kurz als Verkehrsreferentin was anmerken, ich habe es zuerst mit der Sonja Grabner schon kurz besprochen. Was wichtig sein wird in den weiteren Vorbereitungen an diesem Schulstandort, ist auch über die Beginnzeiten rechtzeitig eine Vereinbarung zu treffen, weil wir dort, wie alle wissen, die in diesem Raum regelmäßig unterwegs sind, wenn Schulbeginnzeit ist, dass wir dort schon sehr dicht beziehungsweise überlastet sind, weil die Schulen, die jetzt dort sind, zu knapp aneinander beginnen. Ich will das noch einmal mitgeben und ersuche darum, auch diese Variante zu prüfen, dass man dort abrückt von den üblichen Schulbeginnzeiten, die dort sind. Danke. GR.in Gesek: Frau Stadträtin, weil du jetzt die Verkehrsmisere bei den Schulschwestern in der Georgigasse angesprochen hast, so möchte ich schon in Erinnerung bringen, dass wir seit vielen Jahren an dich schon herangetreten sind, um die Intervalle zu verdichten. Und ich glaube, es wäre auch zweckmäßig, wenn man die 1er-Linie in dem derzeitigen Zustand so belassen würde. Das würde den Schulen zugute kommen, die Infrastruktur dort ist bestens für einen Schulstandort geeignet und als Eggenbergerin und als Gemeinderätin der Stadt Graz bin ich sehr, sehr stolz, dass dieser Schulstandort dort entstehen kann. Ich möchte mich aber auch ganz herzlich bei den Schulschwestern bedanken, durch monatelanges Verhandeln der Frau Stadträtin Grabner ist dieser Schulstandort überhaupt erst möglich geworden (Applaus ÖVP). Die Schulschwestern waren nicht von Anfang an sehr angetan, uns dieses Grundstück zu überlassen, das muss man auch wissen. Aber letztendlich haben sie gesagt, für unsere Jugend sind sie sehr, sehr gerne bereit, uns dieses Grundstück zu überlassen. Ich ersuche noch einmal an dich, Frau Stadträtin, dort wirklich den Verkehr zu verdichten, was den öffentlichen Verkehr betrifft und die Intervalle wirklich auch zu verkürzen und unserem ständigen Anliegen auch nachzukommen. Danke (Applaus ÖVP). Bgm.-Stv.in Rücker: Liebe Gerda! Ich muss jetzt doch noch replizieren, wenn du beobachtet hättest, dann hättest du gesehen, dass in den letzten zwei Jahren erstens der Takt dort verdichtet wurde und dass verhandelt wurde mit beiden Schulen, um ein Auseinanderlegen der Öffnungszeiten, mehr als eine Viertelstunde war nicht erreichbar. Nächstes Mal lade ich dich gerne zu solchen Gesprächen dazu ein (Applaus Grüne). StR. Grossmann: Liebe Kolleginnen und Kollegen, hoher Gemeinderat! Ich denke, es ist wichtig, die Gelegenheit zu nutzen, über bildungspolitische Grundsätze zu sprechen, wenn wir schon ein solch bedeutsames Stück auf der Tagesordnung haben, weil es wird, glaube ich, viel zu wenig darüber gesprochen. Wir reden letztendlich ja um die Gestaltung sozusagen der Zukunftsmöglichkeiten für unsere Kinder und Enkelkinder und deshalb glaube ich, dass es richtig ist, dass wir auch darüber intensiv diskutieren. Als Sozialdemokratie sehen wir die Notwendigkeit einer bilingualen Ausbildung als absolut gegeben an. Deshalb sind wir auch sehr glücklich über die Formulierung in diesem Stück, dass diese Schule, die jetzt hier entstehen soll, ein Pilotprojekt für die Stadt Graz ist. Pilotprojekt bedeutet für uns, dass wir diesen Grundsatz der bilingualen Ausbildung nicht nur auf diesem Schulstandort konzentriert sehen wollen, sondern dass wir das tatsächlich als Pilotprojekt sehen wollen, um hier richtungweisend in der Stadt und der Ausbildungspolitik auch für die Steiermark und für ganz Österreich wirken zu können. Wir sehen es als grundsätzlich notwendig an, bilinguale Ausbildung bereits in der Volksschule für unsere Kinder anzubieten, weil das ihre Chancen, im Arbeitsmarkt integriert zu sein und international tätig zu werden, intensiv stärkt (Applaus SPÖ und ÖVP). Wir nehmen immer stärker wahr, dass die Grundausbildung so wichtig ist, dass internationale Vernetzung heute für ein erfolgreiches Berufsleben unerlässlich ist und ich denke, da müssen wir in der Bildungspolitik ansetzen. Uns ist es ein Anliegen, dass diese Schule als Pilotprojekt bezeichnet wird und dass mit diesem Projekt nicht nur die Internationale Schule angesehen wird, sondern dass es in Summe zu einer Attraktivierung des Schulstandortes kommt und dass alle Synergieeffekte für diesen Schulstandort genutzt werden, sodass die dort bereits befindlichen Schulen genauso von dieser Einrichtung profitieren können wie die neue Schule. Das erscheint mir wichtig zu sein, dass wir das festgestellt haben. Dankeschön (Applaus SPÖ und ÖVP). GR.in Binder: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Stadträtin! Also wie ich das erste Mal das Stück vor mir gesehen habe und gelesen habe, habe ich mir gedacht, das ist jetzt so ein Stück, wo es um eine Zwei-Klassen-Bildungspolitik geht… Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: 8 Klassen. GR.in Binder: Ok, der Peter Piffl-Percevic, ich rede einfach weiter. Also eine Zwei-Klassen-Bildungspolitik, das heißt, eine Internationale bilinguale Schule Deutsch-Englisch für Kinder von Führungskräften usw. und das noch dazu in Algersdorf. Algersdorf ist das Einzugsgebiet von Kindern mit ganz, ganz vielen Muttersprachen. Und dann ausgerechnet nur Deutsch-Englisch. Wir haben sehr heftig, sehr intensiv bei uns im Klub diskutiert. Meine Kollegin Daniela Grabe hat dann auch im Ausschuss, an dem ich nicht teilnehmen konnte, weil um 9.00 Uhr Vormittag angesetzt ist, wo an sich andere Leute arbeiten und die Daniela konnte sich aber freimachen, Entschuldige Daniela, du arbeitest auch, aber du konntest die Zeit zumindest nehmen, die ich mir nicht nehmen habe können. Jedenfalls auch in diesem Ausschuss wurden viele kritische Fragen von der Daniela eingebracht und mir war noch wichtig herauszukristallisieren, und da danke ich auch, dass wirklich diese Ideen aufgenommen wurden, nämlich herauszukristallisieren, dass man gerade, weil dort sehr viele Kinder mit anderen Muttersprachen sind und diese Schule achtklassig geführt werden soll, dass eine Klasse Deutsch-Englisch ist und eine Klasse, und das soll geprüft werden, Deutsch mit einer relevanten Muttersprache. Welche das ist, können wir heute noch nicht sagen, ich kann nicht sagen, ist es Türkisch, ist es Kroatisch, ich weiß es nicht. Das wird seriös geprüft. Und insofern möchte ich schon auch anknüpfen… Zwischenruf unverständlich. GR.in Binder: Ich weiß, das passt Ihnen überhaupt nicht, aber es täte Ihnen gar nicht schaden, so eine Muttersprache auch ein bisschen reden zu können, Herr Mariacher. Ich möchte aber anknüpfen an das, was der Herr Stadtrat Grossmann auch gesagt hat, es bedeutet, Bildungschancen für alle Kinder zu heben, für alle Kinder, nicht nur für jene, die auch die Förderung zu Hause haben. Und wenn ich jetzt davon ausgehe, dass zum Beispiel eine Klasse Deutsch, ich sage es nur so, damit die Herren hinten sich wieder aufregen könne, Deutsch-Türkisch hätten, dann würden diese Kinder auch, nicht nur in Deutsch, sondern auch in Türkisch alphabetisiert werden. Diese Kinder werden mit einem wesentlich anderen Niveau in die Neue Mittelschule weitergehen können, hätten dort Türkisch als Freigegenstand, dieser Freigegenstand würde dann auch benotet werden können und die Kinder würden auch im Zeugnis in ihrer Muttersprache sozusagen eine Note haben. Was ganz was anderes ist als der Muttersprachenunterricht, der nur zwei Stunden in der Woche stattfindet. Das ist ja lächerlich, ist ja ein Tropfen auf dem heißen Stein und wirtschaftlich wäre das auch sehr wichtig. Unser Wirtschaftsraum geht in den Südosten, auch immer mehr in die Türkei, wenn ich jetzt nur von Türkisch ausgehe, aber es muss ja nicht sein, kann ja auch etwas anderes sein. Das heißt, hier wird große Sorgfalt angelegt, um diese Schule als Pilotschule wirklich gut über die Bühne zu bringen und da bin ich wirklich guter Hoffnung und es gefällt mir und es gefällt mir heute auch an diesem Standort (Applaus Grüne). GR. Rajakovics: Jetzt muss ich das zur Vollständigkeit zum Thema bilinguale Schulen doch etwas sagen. Wir haben ja eine bilinguale Schule, die seit fünf Jahren besteht, die erste bilinguale Schule haben wir in Geidorf errichtet mit Deutsch-Kroatisch, also keine Eliteschule in Englisch, sondern eine Schule Deutsch-Kroatisch und an dem Standort in Geidorf deshalb, weil sich damals nach Suche des Bezirksschulinspektors keine Schule am rechten Murufer gefunden hat, die das machen wollte. Im Übrigen war auch das große Ansinnen, eine Schule mit bilingual Deutsch-Ungarisch zu bekommen, es hat sich leider in Graz keine Schule bereit erklärt, diese zwei Sprachen, obwohl genügend Kinder auch da gewesen wären, weil es über den ungarisch-rumänischen Verein eine entsprechende Nachfrage gegeben hat und auch auf längere Zeit es gesichert gewesen wäre, hat sich keine Schule gefunden. Also ich bin grundsätzlich für alle Sprachen, und gut organisiert, auch immer dafür, dass man an Direktoren und Direktorinnen herantritt, solche Projekte auch mitzuunterstützen. Das eine kann aber das andere nicht ausschließen, wir brauchen als Stadt, die international auch sein möchte, dass an den Universitäten, in den Firmen etc. die Menschen auch kommen und sie kommen ja nach Graz vor allem deshalb, weil die Lebensqualität hoch ist und Leute, die in der ganzen Welt gefragt sind, kommen sehr stark auch nach Graz deshalb, weil da hier die Sicherheit von Kindern gewährleistet ist. Du kannst in andern Städten vielmehr verdienen, aber deine Kinder müssen halt mit Polizeieskorte in die Schule oder in den Kindergarten geführt werden oder hinter hohem Stacheldraht eine Schule besuchen, weil halt die Sicherheit in sehr vielen Ländern unserer Welt für Leute, die ein bisschen ein besseres Einkommen haben, nicht gewährleistet ist. Das ist ein Grund, warum die Graz wählen und damit haben wir einen Standortvorteil und dieser Standortvorteil gehört aber abgesichert, dass deren Kinder auch ohne Probleme weiter die Schule besuchen können. Jetzt können wir das absichern von den Zehn- bis Achtjährigen, weil wir ja die GIBS haben, wir können es aber bisher nicht bei den kleineren Kindern und deshalb ist es für uns eine ganz wichtige Entscheidung, dass wir diese Schulen fällen, aber wie gesagt, es ist ein Pilotprojekt im Bereich dieser englischsprachigen, es ist kein Pilotprojekt im Sinne von zweisprachiger bilingualen Ausbildung, weil die haben wir jetzt, die ist im fünften Jahr, ist hervorragend besucht und es geben auch ohne Probleme Eltern, zweisprachige Eltern ihre Kinder über die Mur, so sie im Westen von Graz wohnen und melden sie in der Volksschule Geidorf an. Also die Mobilität innerhalb des Stadtgebietes, wo eine Schule ist, ist normal kein Hinderungsgrund für Eltern sich anzumelden. Und deshalb danke noch einmal, dass das Projekt geht, aber wie gesagt, es gibt sogar mehr Interesse an Sprachen und es gibt Volksgruppen, die auch sehr dahinter sind, es ist aber im Moment die Begeisterung von Direktorinnen und Direktoren, diese Sprachen auch in ihrer Schule zu übernehmen, endenwollend. Das wollte ich nur sagen (Applaus ÖVP). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Rajakovics 19) StRH – 8183/2012 HLH Hallenverwaltung GmbH Gebarung und Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 GR. Rajakovics: Es wurde geprüft die HLH Hallenverwaltung GmbH. Die Prüfung der gesellschaftsrechtlichen steuerlichen Grundlagen, Miet- und Vermietungsverträge, alles Anlagemögen. Wer genaue Zahlen darüber nachlesen möchte, ist im Bericht beigelegt. Es wurde vom Rechnungshof alles geprüft, es wurde auch alles als in Ordnung befunden und ich bitte daher, diesen positiven Bericht so anzunehmen. Danke. Der Berichterstatter stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Bgm.-Stv.in Rücker: Weil die Unruhe da herinnen jetzt langsam steigt, möchte ich ankündigen, dass wir nach den nächsten zwei Stücken zu einer kleinen Pause übergehen, bevor wir zu den Dringlichen kommen. Aber bis dahin halten wir noch durch, das heißt, wir kommen jetzt zum Stück 20) auf dem Nachtrag, da geht es um die BürgerInnenumfrage Reininghausgründe und Umweltzone. Berichterstatter: GR. Dr. Piffl-Percevic NT 20) Präs. 20886/2012-2 BürgerInnenumfrage Reininghausgründe/ Umweltzone GR. Dr. Piffl-Percevic: Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat! Da weht ein gutes Lüfterl aus dem Grazer Westen her, weil nicht nur die Stadtentwicklung durch so wichtige bildungspolitische Pilotentscheidungen heute profitiert, sondern weil wir jetzt auch ein Stück haben, das die Stadtentwicklung im größeren Stadtteil Eggenberg, aber es sind auch die Bezirke Gries und Wetzelsdorf davon umfasst und auch am Rande der Bezirk Lend. Wir haben ein Informationsstück, über das ich zu berichten habe, das uns wie kaum ein anderes Stück in den letzten Tagen und Wochen beschäftigt hat. Wir haben so, Georg Topf würde sagen, eine Art Verhandlungskonzentration gehabt, wir haben nicht weniger als sieben Sitzungen einer erweiterten Klubobleutekonferenz gehabt zu dem Thema Reininghaus und Umweltzone. Das Thema Reininghaus wird schon seit über zwei Jahren in den Ausschüssen, mittlerweile auch in einem extra für diesen Zweck gegründeten Ausschuss, wo sämtliche Kompetenzen des Gemeinderates, ausgenommen der öffentliche Verkehr, konzentriert sind, hier auf- und abgewälzt, abgewogen und ist nunmehr, nach diesen eingehenden Beratrungen für reif empfunden worden, es einer Abstimmung nach unserem neuen Modell der BürgerInnenumfragen zuzuführen. Es ist dieses neue Modell, das im Jänner des Vorjahres beschlossen wurde, mehrfach richtungweisend. Richtungweisend, weil erstmals ganz im Sinne unseres Integrationsansatzes nicht nur österreichische Staatsbürgerinnen, nicht nur auch EU-BürgerInnen, sondern sämtliche BürgerInnen über 16 Jahre, die in unserer Landeshauptstadt leben, aufgerufen werden können, ihre Meinung zu äußern. Und das bezieht sich nicht nur auf das Thema Reininghaus, sondern auch auf das Umweltthema. Zum Umweltthema ist ebenfalls, und ich möchte mich hier besonders beim Umweltthema bei Herrn Dr. Prutsch, dem Abteilungsleiter des Umweltamtes und seinen MitarbeiterInnen, auch bei der Sanitätsdirektion der Stadt und allen MitarbeiterInnen herzlich bedanken, sind umfangreichste Vorarbeiten geleistet worden und gestern hat eine Pressekonferenz mit internationalen Experten und ein Workshop stattgefunden, Frau Vizebürgermeisterin und viele andere waren auch dabei, Karl-Heinz Herper und viele Experten der Stadt. Es ist in der Früh dazu noch zur Dramaturgie die Meldung von der WHO gekommen über die besondere Gefährlichkeit bestimmter Fraktionen des Feinstaubes, die vor allem oder fast ausschließlich auf den Straßenverkehr mit Dieselfahrzeugen zurückzuführen, über die4 Medien gekommen, die uns mehr als aufmerksam zu machen hat. Es sind beide Themen Reininghaus und Umwelt durch unsere Fachleute umfangreichst vorbereitet worden und wir sollen und haben jetzt die Aufgabe, diese Intensität der Befassung, wie sie von den Fachleuten vorangetrieben wurden, und da möchte ich mich für das Thema Reininghaus bei Dr. Karl Kamper, unserem Finanzdirektor, herzlich bedanken, beim Herrn Baudirektor. Das waren die fachlichen Vorarbeiten, beim Herrn Dipl.-Arch. Schöttli, dann kamen die rechtlichen Vorarbeiten für die BürgerInnenumfrage versus Reininghaus beim Herrn Magistratsdirektor, bei der Frau Dr. Ursula Hammerl, beim Herrn Mag. Schmalenberg herzlich für die fundierten Vorarbeiten bedanken (Applaus ÖVP). Diese Vorarbeiten haben es ermöglicht, dass wir jetzt eine konzentrierte Öffentlichkeitsoffensive stattfinden, um unsere Bürgerinnen und Bürger über die Wichtigkeit der vor uns stehenden Entscheidungen zu informieren. Es geht um die Entwicklung eines ganzen Stadtteiles, und beim Gesundheits- und Umweltthema geht es um die Gesundheit von unseren Kindern, Enkelkindern und auch von uns. Wir tragen in dieser Stadt Verantwortung für viele Menschen und wir haben sie auch wahrzunehmen. Ich möchte mich auch nochmals bei all meinen Kollegen Klubobleuten bedanken, welche Position sie jetzt immer eingenommen haben, wir haben ihnen auch hier im Gemeinderatssaal, ich kann mich an keinen anderen Gegenstand erinnern, in welchem wir über die Jahre und auch im letzten Monat so intensiv verhandelt haben. Herzlichen Dank und ich kann nur nochmals versichern, eine Sonder-BIG steht vor uns, die elektronischen Informationsmedien auf der Homepage der Stadt Graz werden dem Thema ganz vorrangig gewidmet sein. Ich appelliere auch an die politischen Parteien und Fraktionen, auch über ihre Medienpolitik die Sensibilität zu diesen Themen und die Informationspolitik zu intensivieren. Die Themen sind erstklassig vorbereitet und geschlichtet, wir geben keineswegs ein Problem, das wir nicht selber lösen wollen oder das wir nicht lösen könnten, an die BürgerInnen weiter, sondern wir haben ausgearbeitet, nochmals das Umweltamt und auch unsere Raumordnungsspezialisten und der Herr Dr. Kamper, worum es geht, wir haben ausgewogene Lösungsvorschläge erarbeitet und jetzt sehen wir uns in der Lage, den Bürgerinnen und Bürgern das zur Abstimmung zu unterbreiten, das ist der zentrale Inhalt des Informationsberichtes. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Verfassung, Personal, Organisation, EDV, Katastrophenschutz und Feuerwehr den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen, diesen Informationsbericht zur Kenntnis zu nehmen. GR. Grosz: Also die Umfrage, die Kollege Piffl-Percevic gerade präsentiert hat, erinnert mich so an die Fragestellung: „Stimmt es, wenn es im November schneit, ist der Winter nicht weit?“, also das ungefähr von der Qualität dieser Umfrage auch, wie sie die Österreichische Volkspartei gemeinsam mit ihrem neuen Koalitionspartner, vulgo Handlanger, im Übrigen auch durchführt. Sehr geehrte Damen und Herren, was mir aber bei dieser Umfrage sehr wohl fehlt, ist ein entscheidender Punkt und das ist die Wahrheit. Warum beziffern Sie denn nicht die wahren Beweggründe für die Übernahme der Reininghausgründe? Warum sagen Sie nicht, Sie schnüren ein kleines städtisches Bankenpaket? Warum fragen Sie nicht, sehr geehrte Damen und Herren Grazerinnen und Grazer, ist es in Ordnung, dass wir mit Steuergeld einer Bank aus ihrem faulen Kredit helfen? Hätten Sie das doch gefragt. Oder zweite Frage, wäre auch von mehr Wahrhaftigkeit und Sinnhaftigkeit geprägt gewesen: „Sehr geehrte Grazerinnen und Grazer, ist es in Ihrem Interesse, dass wir mit Steuergeld Spekulationsverluste von Spekulanten wettmachen, die ihren Gewinn durch die Einführung von Umwidmungsabgabe und Immobilienabgabe gemindert sehen?“, warum haben Sie das denn nicht gefragt, sehr geehrter Herr Herper? Warum habt ihr denn das nicht hineininterveniert? Das ist ja der wahre Grund dieser Reininghausübernahme, das Spekulieren mit Immobilien ist seit dem Beschluss der österreichischen Bundesregierung und des Nationalrates zur Umwidmungsabgabe und zur Immobilienabgabe unattraktiv geworden. Ein Riesengrundstück, das im Übrigen noch fleckerlteppichmäßig gewidmet ist und zwar noch schlechter gewidmet ist, umzuwidmen und dann quasi doppelt und dreifach Abgaben und Steuern zu zahlen, das derhebt keiner, der ohnedies schon einen Kredit von 75 Millionen Euro bei einer Bank aushaftend hat, wo der Bankdirektor, der zuständige, ein- und ausgeht und darum bittet, dieser Bank aus dem faulen Kredit zu helfen. Warum jetzt aber der Steuerzahler, die Grazerinnen und Grazer, dieses kleine städtische Bankenpaket schnüren müssen, das ist mir komplett schleierhaft. Aber ich hätte mir zumindest von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren der ÖVP und der Sozialdemokratie, nein, ich hätte es mir eh nicht erwartet, Blödsinn, das ist jetzt reine pure Rhetorik, ich hätte es mir von Ihnen nicht erwartet. Es ist perfekt, genauso wie es ist, so habe ich Sie eingeschätzt. Die Leute hinters Licht zu führen, die Wahrheit zu verschleiern, eine Scheinumfrage zu tun und damit wahrscheinlich eh auf die Schnauze zu fallen, weil, das prophezeie ich Ihnen auch, und dafür halt, weiß ich nicht, Herper, ein paar Posterln zu bekommen nach dem Motto „Wie haben ja unseren Preis“, gell, Genosse Herper. So macht man in der Stadt Politik. So hat die Kaltenbeck-Michl Politik gemacht, so hat der Stingl Politik gemacht, so haben alle Politik gemacht und so macht Ihr jetzt weiter Politik, nachdem ihr vier Jahre und drei Monate auf die Macht wieder gewartet habt, aber das ist nicht direkte Demokratie und das ist keine Umfrage. Weil wenn man eine Umfrage macht, dann führt man die Menschen nicht hinters Licht, sondern sagt ihnen ganz klar, warum man diese Umfrage macht. Das Gleiche bei der Umweltzone. Warum fügt man denn nicht hinzu bei der Umweltzone wahre Gründe? Die Umfrage zur Umweltzone ist ja ausschließlich dazu da, dass der Herr Bürgermeister mit einer schwächelnden Volkspartei bei 31 %, wo ihm die letzten drei Reihen ohnedies schon den Dolch gezückt haben, weil sie nicht wissen, ob sie noch auf eine Liste oder in den Gemeinderat kommen, nichts anderes tun, als der Bürgermeister sich vom Thema der Umweltzone befreit wissen will. Er weiß ganz genau, dass ihm das bei der Gemeinderatswahl schadet. Der Bürgermeister hat bereits einmal über die Umweltzone befragt und damals bei der Pressekonferenz gemeint, diese Parteiumfrage ist für ihn bindend. Daher frage ich Sie, wie oft erleben wir diese Umfragen, bis zum Sankt-Nimmerleinstag noch, wie oft befragen Sie, bis es Ihnen passt? Hauen Sie so oft hinauf, bis irgendwann unten bei dem Gerät die richtige Umfragezahl rauskommt, das verstehen Sie unter Demokratie? Zu Tode fragen, bis es endlich passt, damit der Herr Bürgermeister und die Österreichische Volkspartei, die sich verrannt hat mit ihrer glorreichen Werbeunternehmerin, höchstbezahlte Frau Babel, die Länge mal Breite überall kassiert, endlich die Strategie rauskommt, wir können zur Umweltzone ade sagen? Weil selbst die bürgerlichen Regimenter, zwar nicht in Döbling, aber in Mariatrost und in Andritz, schon längst euch, ich weiß nicht was alles, zeigen und sagen, so lange ihr so einen Blödsinn verfolgt, seid ihr für uns nicht mehr wählbar. Und jetzt fragt man halt ein zweites Mal. Ja warum war denn die erste Befragung, die hochgelobte, ich habe da noch die ganzen verklausulierten Jubelreden da noch im Kopf, im Gehör, ja so toll, so klass und was wir alle haben, dass es eine Parteiumfrage gibt. Ja, warum war denn das Ergebnis nicht bindend, warum müssen wir denn jetzt noch einmal herumfragen, wenn das damalige Ergebnis ja so toll war? Ich glaube, 300.000 Euro habt Ihr ja gesetzt mit Inseraten alles, wovon ich eh gerne einmal fragen würde bei einer nächsten Gemeinderatssitzung, woher das Geld überhaupt kommt. Das werden wir aber noch fragen und es wird halt auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft fragen müssen, das ist alles eine andere Sache. Ich frage mich, wie viele Umfragen, wie viele Inserate in der „Woche“ eines Bürgermeisters noch, der dorthin schreibt, quasi den Eindruck erweckt, er ist die Stadt Graz und ist für eine Umfrage und eigentlich zahlt es seine eigene Partei mit einem Geld, das sie überhaupt nicht mehr haben dürfte. Sehr geehrte Damen und Herren, diese Fragen beantworten Sie uns von der Österreichischen Volkspartei gemeinsam mit Ihrem neuen Handlanger da, den Wurmansatz der Geschichte. GR.in Jahn: Ein paar weitere Anmerkungen zum Thema BürgerInnenumfrage. Ich kann mich noch gut erinnern, vor ein paar Wochen, wie die Debatte losgegangen ist, war die SPÖ sehr darum bemüht zu sagen, dass sie Zeit braucht, um sich auch dementsprechend inhaltlich mit der Materie Reininghaus auseinanderzusetzen. Es gab viele inhaltliche Fragen, die damals offen waren, die inzwischen zum Teil geklärt wurden und es gab auch massive Einwände eurerseits, was die Pros und Kontras und die Fragestellung betrifft. Ich habe mir gerade noch eure Unterlage von vor zwei Wochen durchgeschaut und stelle fest, da ist nicht sehr viel übriggeblieben von dem, was ihr eigentlich einmal wolltet. Also gut, wir nehmen das so zur Kenntnis, das ist eure Sache, wie ihr hier umgeht. Auch zum Thema Umweltzone muss ich sagen, ist mir besonders schleierhaft, wie wir da zu dieser Umfrage kommen, denn tatsächlich ist es so, dass die Unterlagen, wie das Pro und Kontra ausschaut, und die Frage zur Umweltzone, die habe ich zum ersten Mal gesehen am Montag in der Früh, ungefähr zweieinhalb Stunden, bevor das Ganze dann im Stadtsenat von ÖVP und SPÖ beschlossen wurde. Also selbst bei gutem Willen, und wirklich, ich diskutiere sehr gerne mit euch allen über die Umweltzone und die Wichtigkeit der Umweltzone für die Stadt Graz und auch über andere verkehrsreduzierende Maßnahmen. Aber wie bitte, sollen wir das seriös diskutieren, wenn nur zweieinhalb Stunden zur Verfügung sind? Das kann mir wirklich niemand erklären. Ich habe mir dann gedacht, nachdem schon in der Kronen Zeitung und auch in anderen Medien angekündigt wurde, es gibt jetzt die große Informationsinitiative und wenn ich schon nicht in der Klubobleutekonferenz dementsprechend informiert werde, schaue ich auf die Homepage der Stadt Graz und wenn man dort momentan eingibt www.graz.at/umfrage2012, dann kommt nämlich Folgendes: Autorisierung, Sie haben einen Bereich ausgewählt, der eine Autorisierung erfordert, bitte geben Sie hier Ihren Benutzernamen und das Kennwort ein. Sollten Sie nicht über diese Zugangsdaten verfügen, wenden Sie sich bitte an den Webmaster. Ich weiß nicht, ob mir der Herr Webmaster jetzt zum Thema Umweltzone die dementsprechenden Erklärungen geben kann, aber gut, vielleicht kann uns das die Sozialdemokratie oder auch die ÖVP erklären, da wäre ich euch wirklich zu ganz großem Dank verpflichtet. Zum Thema Umweltzone, aus meiner Sicht ist das in zweierlei Hinsicht seltsam, dass wir die Umweltzone zu einer, also jetzt auch über eine Umfrage abfragen wollen, einerseits es gibt sehr, sehr gute Argumente, warum wir besonders die Dieselfahrzeuge in unserem städtischen Verkehr massiv reduzieren müssen bis hin zur völligen Abschaffung, natürlich mit Übergangsfristen, so wie sie auch vorgesehen sind. Wir sind zum Handeln gefordert, auch die Weltgesundheitsorganisation weißt darauf hin in aktuellen Studien, wie schlimm gerade Dieselpartikel für unsere Gesundheit sind und ich sehe uns als Politiker/Politikerinnen hier mit einem klaren Handlungsauftrag und auch der Bürgermeister hat das ja immer wieder betont. Deswegen es ist mir nicht erklärlich, warum wir jetzt diese Frage dieser Umfrage unterziehen, es tut mir leid, aus meiner Sicht gibt es klare politische Verantwortung und warum kommen wir der nicht nach. Es liegt wahrscheinlich am Wahlkampf und dass manche aus dem, wo sie schon einmal waren, nämlich zu sagen, Umweltzone, ja machen wir, einfach wieder einen Schritt zurückgehen wollen, um den diversen Lobbyisten im Hintergrund einen Gefallen zu tun. Das Zweite, war bei einer Umfrage der Umweltzone seltsam ist, die Umweltzone wird im steirischen Landtag beschlossen oder auch nicht beschlossen, wird wissen es nicht, was dann wirklich der Landtag in den Mehrheiten entscheiden wir und ehrlich gesagt, wir haben immer gesagt, Umfragen, Mittel der direkten Demokratie, ja, sehr gerne, wenn sie seriös und gut gemacht sind, aber wir können doch nicht über etwas abfragen, wo wir nicht einmal selber im Gemeinderat die Entscheidung treffen. Ehrlich gesagt, ich finde, das ist ein bisschen ein Humbug, Dinge abzufragen, und was machen wir dann, dann sagen wir den Leuten, ja ok, ihr habt jetzt abgestimmt, aber eigentlich ist der Landtag zuständig. Es tut mir leid, ich finde das unseriös und ich finde das auch kein adäquates…ich finde das eigentlich einen Missbrauch von direkter Demokratie, so vorzugehen in dieser Frage. Es tut mir leid, man kann das nur in der Form ablehnen (Applaus Grüne). Ja, aus diesen genannten Gründen sehen wir uns nicht in der Lage, bei dieser BürgerInnenumfrage, die noch dazu auch bei den Pros und Kontras, gerade bei der Umweltzone, da stehen so Sachen drinnen, wie andere verkehrsverringernde Maßnahmen können eine vergleichbare Wirkung erzielen, sind aber sozial ausgewogener, nachhaltiger und bewirken weniger volkswirtschaftlichen Schaden. Ja interessant, was ist da gemeint, es erschließt sich nicht im Geringsten aus dem Text, der da vorliegt, bitte, wenn es so Superlösungen gibt, warum ÖVP und SPÖ habt ihr nicht in den letzten 20 Jahren genau in die Richtung hineingearbeitet? Rätsel über Rätsel, aber vielleicht könnt ihr ja davon das eine oder andere noch beantworten (Applaus Grüne). GR. Rajakovics: Also ich nehme zur Kenntnis, dass die Grünen jetzt die Volksbefragung zum Murkraftwerk absagen, weil wenn da hier etwas beschlossen ist mit großer Mehrheit und dazu ein UPV-Verfahren und ein rechtlich einwandfreies Verfahren und Eigentumsverhältnisse alles abgeklärt ist, braucht man die Bevölkerung nicht mehr befragen und wir sind nicht einmal im entferntesten zuständig, das heißt, wir ersparen uns eh 250.000 Euro, also danke, dass ihr das gerade abgesagt habt (Applaus ÖVP). Aber abgesehen davon, ich glaube nach wie vor, dass es wichtig ist, gerade auch bei der Umweltzone, wo uns genau von vielen, auch von euch, aber von allen anderen, das haben nicht alle bekommen, da waren nur wenige Leute dabei, das ist nur die Meinung der ÖVP, dass wir noch einmal, da wir nicht selbst das alleine entscheiden können, noch einmal auch ein ganz klares Signal auch an jenes Gremium schicken, nämlich an den Landtag, an die Landesregierung, dass das, was wir möchten, nämlich eine Umweltzone wo Euro-1-, 2-, 3- Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter betroffen sind, dass wir das noch einmal verstärkt mit einer ordentlichen Unterstützung der Grazer Bevölkerung ans Land schicken. Das und nicht mehr und nicht weniger ist der Grund, warum wir die BürgerInnen bitten, da auch eine klare Entscheidung zu fällen. Ich bin überzeugt davon, aufgrund der vielen Argumente, die auch gestern, auch heute und auch durch die Information der WHO an die Menschen herangetragen wird, dass es ein klares Bekenntnis geben wird, dass diese Umweltzone in Graz eingeführt werden soll. Insofern verstehe ich die Aufregung nicht, gerade Argumente, es ist zur Frage, wann diese Volksbefragungsseite freigeschalten wird, am 25., wenn ausgesandt wird an die Haushalte, wird diese auch freigeschalten, aber die Argumente zur Umweltzone sind bestens aufbereitet im Bereich… Zwischenrufe unverständlich. GR. Rajakovics: Nein, die Information des Umweltamtes und was wir sinnvollerweise vorschlagen, ist gut aufbereitet, Kontraargumente kann ich im Übrigen jeder auch gerne noch auf seine eigene Homepage stellen, man kann auch schalten in Zeitungen, man kann auch sein Geld in die Hand nehmen, wenn man wirklich dafür ist, so wie wir, dann tut man das auch. Das Zweite zum Gerald Grosz, da gibt ein Wortspiel, dass jedes Wort überflüssig ist und trotzdem plappern wie ein Wasserfall, das ist Unsicherheit, das ist eine andere Definition, es ist klar, wenn man nur mehr acht Monate in einem Gremium sitzt, dass man versucht, möglichst viel Gift zu verspritzen, damit zumindest irgendwas in Erinnerung bleibt. Es ist schade, der Georg Schröck hat immer wieder ganz produktive und interessante Ideen, heute auch wieder zwei, dass jemand wie du sich einfach hier herausstellt, eine Unwahrheit nach der anderen sagt, Leuten alles Mögliche unterstellt, zum Teil Sachen, die auch strafrechtlich relevant sind, das finde ich ungeheuerlich und ich finde wirklich, dass du irgendwann einmal nachdenken solltest, bevor du den Mund aufmachst, ob es nicht ein bisschen einen Funken eines Anstandes gibt, dass man sich das eine oder andere verkneift, was definitiv in so einer Form auf diesem Rednerpult nichts verloren hat. Wirklich, da würde ich dich wirklich dringend drum ersuchen (Applaus ÖVP). Deshalb zurück zur BürgerInnenumfrage. Die BürgerInnenumfrage ist gleich, nämlich wie die Volksbefragung, ein Mittel, um festzustellen, wie ist die Stimmungslage in der Bevölkerung. Verbindlich ist sie nur dann, wenn Parteien ab einer gewissen Teilnahme vereinbaren, sich daran zu halten. Eure Volksbefragung, die ihr da einleiten wollt, hat keinen Deut mehr an Verbindlichkeit als unsere BürgerInnenbefragung, der einzige Unterschied ist, dass man am Sonntag ins Wahllokal gehen muss, die Teilnahme wahrscheinlich relativ gering ist und man auch nicht mehr hat, als dass dann im Gemeinderat nochmals darüber diskutiert wird. Das heißt, nur wenn Parteien so etwas auch ernst nehmen, hat das eine Verbindlichkeit. Das ist in dem Fall geschehen, der Unterschied noch zur Volksbefragung ist, dass wir in unserem Regierungsübereinkommen festhalten haben, dass wir eigentlich auch wollen, dass alle, die in Graz wohnen und über 16 Jahre sind, entsprechend ihre Stimme abgeben können, das ist, wie wir wissen, im Wahlrecht so nicht vorgesehen. Jetzt haben wir endlich einmal ein Modell, wo alle, die in Graz leben und die öffentlichen Verkehrsmittel, ein Auto oder sonst was verwenden, über 16 sind, mitstimmen können, wer ist dagegen und pocht darauf, das Volksrechtegesetz muss her, seid ihr und dann wundert ihr euch, dass man irgendwann einmal sagen, wir kennen uns leider nicht mehr aus, deshalb ist es besser, dass man inhaltlich weiter konstruktiv arbeiten, aber vielleicht getrennte Wege gehen. So einfach ist es nämlich, da kennt man sich dann leider nicht mehr aus bei euch (Applaus ÖVP), und ein letztes Wort noch zum Thema Reininghaus. Wir sprechen die ganze Zeit davon und der Bürgermeister hat es das letzte Mal auch betont, die Stadt wächst aus gutem Grund 3.000 Einwohner jährlich und wenn jemand da herausgeht und sagt, da ist irgendein Bankendeal und wird jemand aufgefangen, Faktum ist, da gibt es Grundstücke, ein großes Areal, fast so groß wie die Grazer Innenstadt, das wir allesamt, wir haben einen Rahmenplan gemeinsam beschlossen, wir haben Vorstellungen davon, wie so etwas zu entwickeln ist, das wir um 145 Euro der Quadratmeter haben können und letztlich dann entsprechend gemeinsam entwickeln, Investoren dafür gibt es zum Teil auch schon, die einzelne Projekte davon umsetzen wollen, nicht mehr und nicht weniger ist es und das fragen wir die Grazerinnen und Grazer, ob sie glauben, dass es gescheiter eine Stadt macht oder dass man das, vom Herrn Grosz zitierten Immobilienhaien, Spekulanten etc. überlassen soll. Ich glaube, dass es gescheiter ist, wir machen das und deshalb hoffe ich auch erstens einmal in dem Fall, nehme ich an, dass wir das mit zwei Parteien abstimmen dieses Stück, aber ich hoffe, dass zumindest trotz allem bei der Information alle Parteien sich auch aufgerufen fühlen, ein bisschen was als Information aus ihrer Sicht auch an die Bürgerinnen und Bürger in Graz weiterzugeben. Danke (Applaus ÖVP). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt zweierlei Dinge zu betrachten, das eine ist das Prozedere und das Zweite ist die inhaltliche Komponente mit den zwei Fragebereichen. Zum Prozedere selbst, das ja in der Demokratie ganz wichtig ist, ist eingehend von der ÖVP-grünen Koalition und jetzt auch von der SPÖ sind sehr viele Fehler passiert, die einfach dieses Instrument bedrohen, in Misskredit gebracht zu werden. Ich war seinerzeit und bin auch heute der Ansicht, dass man natürlich so ein Instrument entwickeln und weiterentwickeln soll, deswegen habe ich auch damals in meiner Rede in der Gemeinderatssitzung gesagt, probieren wir es, gehen wir den Schritt. Aber wenn ich jetzt zum Beispiel den Kollegen Thomas Rajakovics höre, der sagt, naja, ihm ist es eigentlich wurscht, egal, er billigt es, dass sich eigentlich die Gesamtmenge derer, die jetzt abstimmen können, eigentlich nicht gleich groß ist wie der des Souveräns, der Grazer Wäherinnen und Wähler, dann sage ich, das ist ein falsches Verständnis von Demokratie, wenn ich Leute abstimmen lasse und das Ergebnis dann auch werten möchte entsprechend hoch, wenn einfach diese Grundlagen nicht gegeben sind. Und wenn ich an die ÖVP-parteiinterne Umfrage erinnere, wo Firmen aufgesucht worden sind, wo Leute zu einer Zweit- und Drittabgabe einer Stimme gedrängt, gebeten, wie auch immer, worden sind, dann sage ich auch, das ist ein demokratisches Missverständnis. Zwischenruf GR.in Potzinger: Das ist eine Unterstellung. GR. Mag. Mariacher: Das ist mir berichtet worden und Sie können es erwidern, sie können es ja sagen, aber ich habe es so gehört und das ist eine ganz entscheidende Sache von Demokratieverständnis, meinen Verständnis entspricht das nicht und je größer Ihre Aufregung, desto eher ist die Wahrscheinlichkeit für mich einmal in meiner subjektiven Betrachtung, dass das einer Wahrheit entspricht. Zwischenruf StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Von wem haben Sie das gehört? GR. Mag. Mariacher: Die zweite Sache ist die inhaltliche. Ich werde die inhaltlichen zwei Themen anschneiden, ich lasse mir da meine Redezeit nicht beschneiden. Die Umweltzone ist eine ganz entscheidende Sache und da bin ich durchaus beim Kollegen Grosz, so sehr ich seine Rede auch nicht gutgeheißen habe; aber einfach immer wieder herzugehen, wie das die letzten 15/20 Jahre in ganz Österreich war, immer wieder auf einen Teil der Autofahrer reinzuhacken, immer wieder genau den anderen Teil eigentlich zu fördern und zu präferieren, einmal waren die mit den Otto-Motoren die Schuldigen, dann musste der Kat eingeführt werden, dann waren die Dieselmotoren die braven und die guten, dann hat man das gefördert, der Marktanteil ist gestiegen, auf einmal wurde dann auch die Dieselmotoren eingehackt etc. wir haben das ganze Spiel da, die schon ein bisschen älter sind, verfolgt. Und man kann mit jeder Studie herausziehen und sagen, irgendein Motorentypus ist der falsche, einmal tut man die Stickoxyde untersuchen, einmal den CO2, einmal die Rußpartikel, immer hat man ein anderes Auto. Wenn ich allein hernehme den CO2-Vergleich. Ein Elektroauto mit einem Energiemix EU-weit ein Auto, ein Energiemix EU-weit, wie der im Strom verfügbar ist, so ist er im CO2-Vergleich mit einem modernen Dieselfahrzeug de facto gleichauf. Nur wenn ich den österreichischen Energiemix hernehme, wo ich einen höheren aus Wasserkraftanteil habe, dann ist da der Energiemix des Elektroautos etwas besser, eine Spur besser, aber nicht einmal signifikant hoch. So zur Güte der modernen Dieselfaktoren, hier wie es vorher auch in der Rede war, gerade diesen Treibstoff zu vergraulen und zu verteufeln, ist ein absoluter, auch wissenschaftlicher Nonsens. Und wenn ich zum Beispiel beim anderen Thema Reininghaus bin, so frage ich auch, warum hat man in der Unterlage nicht gefragt, liebe Bürger, seid ihr bereit in jedem Grazer Haushalt 2.000 bis 2.500 Euro dafür herzugeben zusätzlich zu euren Steuereinnahmen, zusätzlich zu den Abgabeneinnahmen, um diesen Dal zu ermöglichen? Warum ist es zum Beispiel nicht möglich, dass die Finanzierung allein dieses 50-Millionen-Euro-Deals, der geplant ist, an Kreditübernahmen nicht öffentlich im Rahmen eines Bieterverfahrens ausgeschrieben wird, warum macht man das nicht, wenn man möchte das Geld möglichst billig auf dem Markt zu erwerben? Und ich frage mich, warum diesen wesentlichen Teil, obwohl es in den Gremien und in den Ausschüssen diskutiert worden ist, sich die Sozialdemokratie in keiner Weise positiv eingebracht, um hier wirklich mehr Licht ins Dunkel zu bringen. Danke. GR. Grosz: Der Kollege Rajakovics ist jetzt leider nicht da, aber er stellt sich, vielleicht kann es mir die ÖVP-Fraktion beantworten, er stellt sich hier heraus und sagt, ich hätte die Unwahrheit gesagt. Und jetzt hätte ich nur gerne gewusst, also mir reicht es nicht, auf mich zu replizieren, zu sagen, Sie sagen die Unwahrheit, aber nicht zu sagen, wo sage ich die Unwahrheit und das hätte ich gerne von Ihnen gewusst. Stimmt es nicht, dass es seit zwei Monaten eine Immobilienabgabe gibt? Stimmt es nicht, dass es in Österreich seit zwei Monaten eine Flächenwidmungsabgabe gibt, die quasi jede Flächenwidmung verteuert und damit das Spekulantentum, und als solches war sie ja gedacht, einschränken soll, stimmt das jetzt alles nicht? Stimmt das nicht, dass Investoren, ob man sie jetzt Spekulanten nennt oder im wunderschönen bürgerlichen konservativen Ausdruck „Investoren“, sich schwerer tun, diese Grundstücke zu verschneiden, stimmt das alles nicht? Ist das alles so klass wie vorher? Ja dann frage ich mich, wenn das alles so toll ist wie vorher, warum denn das diese Investoren nicht selbst tun? Ja, wenn diese Reininghausgründe ja so ein tolles Filetstück der Grazer Stadtentwicklung in der zweitgrößten Stadt sind, ja glauben Sie, der Herr Benko, einer der größten Immobilienhaie in dem Land, würde dann zu einer Stadt gehen und sagen, wir geben es euch für einen Bettel zurück, der würde es selber machen, wenn er sieht, dass da Gewinne sind. Glauben Sie wirklich, dass ein Unternehmer, ein Privater, ein Immobilienunternehmer dieser Stadt Ihnen um einen sogenannten Bettel, um eine Okkasion Grundstücke überlassen würde, wenn er damit höhere Gewinne machen würde? Wo ist da die Unwahrheit, Kollege Rajakovics? Ja, wo ist denn die Unwahrheit, dass der aushaftende Kredit bei der Steiermärkischen Bank ist, und ich rede jetzt gar nicht von den verwandtschaftlichen Verhältnisse etc. zu Verantwortlichen der Stadt, jetzt lasse ich einmal alles beiseite, den Krimskrams, über den die ganze halbe Stadt mittlerweile schon redet, das ist ja unwürdig, über das rede ich gar nicht mehr. Aber da stellen sich natürlich die Grazerinnen und Grazer auch ihre Fragen. Aber wo ist da die Unwahrheit, Kollege Rajakovics? Wo ist denn die Unwahrheit, mein lieber Kollege Rajakovics, wenn du mir kurz die Höflichkeit deines Ohres leihen würdest, wo ist denn die Unwahrheit, dass der Haus- und Hofanwalt eurer Chefwerberin, der Frau Babel, zufälligerweise der Sprecher dieser Investorengruppe ist, ja wo ist denn da die Unwahrheit? Zwischenruf GR. Dipl.-Ing. Topf: Das haben wir gar nicht gesagt. GR. Grosz: Nein, du kommst da heraus und erzählst also die Unwahrheit, es gibt keine Immobilienabgabe, das gehört alles nicht der Steiermärkischen Bank, du verklausulierst das alles, die Unwahrheit. Pauschal beschuldigst du, dass das, was ich da hier an Fakten genannt habe, die Unwahrheit ist, ohne dass du dir die intellektuelle Redlichkeit machst, hier herauszugehen und mir überhaupt zu sagen, wo die Unwahrheit ist. Alles ist nicht die Unwahrheit. Es stimmt leider Gottes alles. Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: Du bist das Opfer deiner Phantasie. GR. Grosz: Und es ist Graz wirklich die einzige Stadt, wo so ein Deal ungestraft über die Bühne geht. Wo Steuergeld in die Hand genommen wird, um einer Bank zu helfen, wo Steuergeld in die Hand genommen wird, um einigen windigen Spekulanten noch einen Restgewinn von ihrer Fehlspekulation zu sichern und wo Steuergeld in die Hand genommen wird, mehr als 200.000 Euro, dass man Scheinumfragen macht, um der Parteipolitik Genüge zu tun, das ist die Stadt Graz. Ihr macht eine Scheinumfrage, nehmt damit Steuergeld, um euch aus eurem parteipolitischen Debakel zu retten und die Sozialdemokraten helfen euch dazu noch. Wo ist da mit Verlaub gesagt, vielleicht können die Nachredner mir jetzt sagen, wo da die Unwahrheit ist, ich frage mich noch immer, wo ist die Unwahrheit? Ich bin ja bereit, Kollegin Potzinger, heute beichten zu gehen, wenn ich hier gelogen habe. Selbstgeiselung á la christlich-sozialer Wertvorstellung, alles drinnen, aber bitte sagt mir, wo denn da die Unwahrheit ist, es war nicht die Unwahrheit. Es ist die traurige Wahrheit und für das solltet Ihr euch schämen. Bgm.-Stv.in Rücker: Ich will mich jetzt nicht einmischen ins Beichtgeheimnis vom Herrn Gemeinderat Grosz, sondern ganz einen anderen Aspekt da jetzt noch einmal aufgreifen, weil die Diskussion, die wir jetzt da erleben und vor allem um die Umweltzone und das, was die letzten Jahre rund um Feinstaubmaßnahmen in Graz passiert ist, mir doch sehr zu denken gibt. Es gibt inzwischen eine sehr intensive Diskussion, es ist ja demnächst Rio 20+, 20 Jahre nach Rio zum Klimaschutz gab es damals großen Aufbruch, heute stehen wir vor einem sehr traurigen Ergebnis. Insbesondere wird dort momentan diskutiert, und das finde ich sehr spannend, warum wir in Europa so eine extrem traurige Bilanz haben, wenn es um ökologische Maßnahmen und umgesetzte Politik geht versus, wenn wir jetzt nach China schauen, dort in einem autoritärem System eine sehr rigorose und konsequente Umsetzung von ganz viel Klimaschutzmaßnahmen passiert. Die Diskussion, die sich nämlich daraus ableitet, ist nicht, dass ich jetzt… Zwischenrufe unverständlich. Bgm.-Stv.in Rücker: Darf ich fertig sagen? Könnte mir jetzt jemand zuhören, ich versuche jetzt, etwas auseinanderzuklauben, um dann zu einem Schluss zu kommen und wenn ich fertig argumentiert habe, können wir drüber diskutieren. Ich will jetzt hier nicht einem autoritärem System das Wort reden, es ist nur, auf der anderen Seite gibt es Erklärungen dafür, warum wir in unseren demokratischen Systemen derzeit zu keiner konsequenten Politik geht, wenn es um den Schutz von Gesundheit und die Sicherung für unsere Nachwelt kommen, weil die Politik immer wieder der Mut verlässt, weil jedes Mal nur zum nächsten Wahltermin gedacht wird, weil jedes Mal nur ganz schnell versucht wird, wieder abzuweichen von dem Kurs und weil keine Prioritätensetzung da ist, das ist die Erklärung dafür, warum in den Demokratien derzeit eine beschämende Bilanz da ist, wenn es um die ganz konkrete nachhaltige Politik von übermorgen geht. Das heißt für uns eigentlich, dass wir wirklich über unsere Demokratie und genau über neue Formen von Demokratie reden müssen, das ist ganz klar, deswegen bin ich ja noch da, wenn die ÖVP sagt, sie erfindet was, um direkte Demokratie zu stärken und damit auch die Motivation der Menschen beizutragen. Aber wenn dem gegenüber eine Politik steht, die nie mutig genug ist, auch sich hinzustellen und zu sagen, die Priorität in Graz ist, die Gesundheit der Menschen zu schützen, die Priorität in Graz ist, für morgen vorzusorgen, ohne um den nächsten Wahltermin zu sorgen, dann kann das nicht passieren, dass ein Bürgermeister hergeht, ein paar Wochen, ein paar Monate vor der Wahl eine Umweltzone, wo er ganz ein klares Bekenntnis dazu abgegeben hat, abzusagen und in eine sehr fadenscheinige und das ist das, was vorliegt, fadenscheinige Befragung wieder auszulagern und damit die Verantwortung abzuschieben und das ist etwas, was sich genau in dieser Diskussion sehr schön spiegelt. Nicht dass ich hier sage, dass ich dafür bin, dass das chinesische Prinzip bei uns einkehren soll, aber wenn man von Demokratie reden, dann reden wir wirklich drüber und das heißt auch Verantwortung für übermorgen übernehmen und das fehlt hier in dieser Stadt momentan eindeutig (Applaus Grüne). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich möchte gerne dem Gerald Grosz ein paar Beispiele für seine Unwahrheiten sagen. Er hat hier behauptet, dass die Investoren die Umwidmungsabgabe umgehen können und wir helfen den Investoren, indem wir Grundstücke kaufen und damit müssen die keine Umwidmungsabgabe zahlen. Jetzt, lieber Gerald Grosz, du bist meines Wissens Mitglied des Nationalrates und Steuern werden im Nationalrat bestimmt und beschlossen. Dass es eine Umwidmungsabgabe gibt, ist leider völlig falsch, es gibt keine Umwidmungsabgabe in Österreich. Es wird gefordert, aber er hat hier behauptet, wir helfen den Investoren, indem wir sie von der Umwidmungsabgabe…nun gibt es die Umwidmungsabgabe leider nicht. Ein zweites Beispiel, dann würde ich mit den Beispielen eh schon aufhören, das zweite Beispiel ist die Immobiliensteuer, wird auch im Nationalrat beschlossen, vielleicht warst du nicht anwesend. Die Immobiliensteuer, die einfach bei Verkäufen angewandt wird, trifft private Personen und Gemeinden. Gesellschaften, und ich darf daran erinnern, dass die Grundstücke immer in Gesellschaften waren, mussten die immer schon zahlen. Das heißt, hier gibt es überhaupt keine Veränderung durch die neue Steuersituation. Was du möglicherweise gemeint hast, aber gesagt hast du es nicht, ich interpretiere jetzt, was du möglicherweise gemeint hast, das ist das, dass die Stadt, wenn die Stadt das übernimmt, bessere Möglichkeiten hat als ein privater Investor, diese Steuer zu umgehen ganz legal, das stimmt. Aber können wir sie eben ganz legal umgehen, indem wir etwa, was weiß ich, Baurechte vergeben, das sind also Dinge, die…also auch hier einfach ein falscher Zusammenhang. Dieser Hinweis sei schon erlaubt und ich verstehe dich wirklich nicht, dein Selbstbewusstsein möchte ich wirklich haben, du behauptest das hier am Rednerpult, das ist die Unwahrheit und dann spielst dich auf wie ein Hampelmann da vorne, wie ein Kasperl und dröhnst nochmals in den Saal hinein, dass wir eine Unwahrheit behaupten, dabei strotzt deine Rede von Unwahrheiten, schade, dass wir sie nicht schriftlich haben (Applaus ÖVP). Hätten wir sie schriftlich, können wir Punkt für Punkt durchgehen. Ich möchte gerne noch zwei Dinge sagen zum Herrn Mariacher und zwar, das sind immer wieder Behauptungen, komme ich auf meinen Methodenzugang vom letzten Donnerstag. Es wird immer behauptet, wir retten eine Bank und die Bank verlangt von uns erhöhte Zinsen. Es hat noch nie jemand wirklich darlegen können, wie unser Fall ist und wie im Vergleichsfall Zinsen von anderen Banken sind. Sie haben übrigens auch, das ist auch die typische Methode, Sie haben gehört irgendwas, was ein schwerer Vorwurf war uns gegenüber und wenn ich frage, von wem haben Sie gehört, das sagen Sie natürlich nicht, das ist wahrscheinlich Ihr Geheimnis. Ich kann es nur nochmals sagen, Sie behaupten ja auch nicht, Sie fragen ja nur. Erstens einmal, was ganz wichtig ist, wir haben doch gar keine Chance um auszuschreiben, Herr Mariacher, das steht doch gar nicht zur Diskussion. Wir bekommen ein Angebot, wir, die Stadt Graz bekommt ein Angebot von Asset One und fragt uns, ob wir mit dem Gläubiger Steiermärkische Bank zu den und den Konditionen diese Grundstücke kaufen und wir müssen entscheiden, nehmen wir sie oder nehmen wir sie nicht, wir kommen gar nicht zum Ausschreiben. Es wird allerdings, das haben wir wirklich ausgeführt, das ist ja intensiv ausgeführt worden auch in dieser Klubobleutekonferenz, wir haben ausgeführt, dass das Management der neuen Gesellschaft selbstverständlich in der Lage sein wird, sich auch unterschiedliche Angebote zur Finanzierung zu holen und wenn es dann ein besseres Angebot gibt, gibt es selbstverständlich die Möglichkeit, aus diesen Bestimmungen und auch aus diesem Vertrag dann mit der Steiermärkischen auszuscheiden und eine andere Finanzierungsfrage. Das ist alles offen, das ist aber nicht unsere Aufgabe hier und jetzt, sondern jetzt müssen wir entscheiden, nehmen wir das Angebot an oder nicht. Ein anderes Bankenkonsortium wird es wohl nicht geben, weil das eben die Gläubiger sind von Asset One und der letzte Punkt, das ist mir eigentlich der wichtigste Punkt, ich meine, irgendwie ist das Ganze heute einfach eine Widderholung vom letzten Dienstag, es kommen dieselben Argumente. Ein Argument möchte ich einfach noch einmal sagen. Wenn man davon ausgeht, wovon ich überzeugt bin, dass Reininghaus nicht im Dornröschenschlaf versinken kann, dann bin ich der Überzeugung, dass die Variante, die wir haben, erstens einmal sicherstellt, dass wir mehr Einfluss haben und zweitens sicherstellt, dass wir die Chance auf einen Infrastrukturbeitrag haben, das heißt, dass es eine günstigere Lösung gibt, wenn wir es kaufen. Das ist mir sehr wichtig und in Anbetracht der wachsenden Stadt ist es eben sehr, sehr wahrscheinlich und kann man einfach und muss man davon ausgehen, dass dort in jedem Falle eine Entwicklung passiert. Wenn wir die Grundstücke kaufen, haben wir mehr Einfluss und es ist insgesamt die günstigere Lösung (Applaus ÖVP). GR. Grosz: Der Herr Finanzstadtrat hat gemeint, ich bin ein Umwissender, es wurde niemals eine Umwidmungssteuer beschlossen. Es wurde im Stabilitätsgesetz 2012 die Umwidmungsabgabe für Veräußerung von Grundstücken beschlossen, nein, sie nennt sich Umwidmungsabgabe, Stabilitätsgesetz 2012, bitte lesen. 1. April in Kraft getreten, ich habe da das Parlamentsprotokoll jetzt mitgenommen und das lasse ich mir von einem Finanzstadtrat nicht sagen, noch dazu einem Finanzstadtrat, und selbstverständlich Umwidmungsgabe ist erhöht worden und selbstverständlich 25 % Immobiliensteuer, zwei Maßnahmen, ein Gesetz, nennt sich Österreichisches Stabilitätsgesetz 2012, Inkrafttreten 1. April, das war kein Aprilscherz dieser 1. April, das war das Sparpaket 2012. GR. Dr. Piffl-Percevic: Herr Stadtrat Rüsch hat die wesentlichsten Antworten gegeben und auch darauf hingewiesen auch in diesem Fall, auch im Baumkircherzimmer, auch im Stadtsenatssitzungssaal, da waren jedes Mal auch Dejavu-Erlebnisse. Dieselben Fragen wurden nochmals gestellt. Heute tauchen wieder ein Großteil oder ein Teil dieser Fragen auf. Eine Behauptung, Gerald Grosz, es ist schwer diesem Schwall von Un- und Halbwahrheiten auch aufmerksam zu folgen, aber wenn ich das, und da bin ich überzeugt, dass ich das richtig gehört habe, du hast zum Beispiel in keinem einzigen Punkt den Business-Plan, der von Dr. Kamper ausgearbeitet wurde, in Frage gestellt. Wenn du das Schicksal unserer Stadt, wir sind hier auf die Verfassung vereidigt und verpflichtet, alles zu tun, damit die Zukunft unserer Stadt bestmöglich abgesichert ist. Wenn es ein Modell gibt, und das gibt es, das diesen Einsatz, den wir jetzt machen, wir verwenden Mittel der Stadt, um das anzukaufen in der beschriebenen Weise, wenn der Business-Plan, und das tut er, es als sehr, sehr wahrscheinlich darstellt, dass das nicht nur monetär, wir verdienen ja unser eingesetztes Eigenkapital bei einem Medium-Cash, beim Best-Cash bekommen wir sogar wesentlich mehr heraus als wir einsetzen, wenn das geeignet ist, dass wir einen ganzen Stadtteil planmäßig entwickeln können und die Alternative ein Verschneiden und ein Filettieren eines ganzen Stadtteiles ist, dann sind wir meines Erachtens verpflichtet, dieser Variante zuzustimmen. Und da hast du nicht einmal ein Argument gefunden aus diesem Bündel von Argumenten, das das entkräftet hätte, Gerald Grosz, du hast nur, wie gesagt, mit einem Schwall von Halb- und Unwahrheiten eine Kategorie Menschen und auch Mitmenschen beschimpft, auf die wir angewiesen sind, auf die wir angewiesen sind, denn die Stadt ist nämlich nicht der Investor, der finale Investor, wir müssen nur, und wir wollen auch gar nicht Grundstückseigentümer zum Quadrat werden, wir wollen nur nochmals, und wir sind gezwungen, wir wollen den Grazerinnen und Grazern helfen. Wir wollen, wenn sich das rechnet, und das tut es, sind wir kraft unserer Funktion verpflichtet, diese Variante zu wählen. Ich appelliere an alle, die Zukunft der Stadt zu ermöglichen, so ähnlich, wie wir es im Bildungsbereich (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) auch in dem Stück über die Volksschule und das Kompetenzzentrum Algersdorf getan haben. Wir dürfen insbesondere, das möchte ich abschließend noch sagen, die Investoren nicht beschimpfen und das weise ich auf das Schärfste zurück. Investoren sind höchst willkommene Menschen in unsere Stadt, die ihre Steuern abliefern auf der einen Seite, von denen wir leben und Gott sei Dank auch ihr Eigenkapital in unserer Stadt wachsen lassen wollen zu unserem Vorteil. Ich lehne daher insbesondere eine Beschimpfung von Investoren auf das Schärfste ab (Applaus ÖVP). Zur Christina Jahn noch ein Wort, wir haben in unseren BürgerInnenumfragerichtlinien genau festgelegt, dass die Fragestellung einerseits zu definieren ist und ein Bündel von Pro- und Kontra-Argumenten. Selbstverständlich ersetzt das nicht die Information dessen, was dahinter und davor steht. Es stehen auch Vorsätze zu dieser Frage drinnen, wie zum Beispiel die Definition der Umweltklassen versus Fahrzeuge, aber selbstverständlich bedarf es einer umfangreichen inhaltlichen Information und die wird nochmals, damit man weiß, was gemeint ist, nochmals in einer Sondernummer der BIG abgedruckt werden, auf allen elektronischen Medien, die die Stadt aufzuwenden hat und abschließend, ich hoffe, dass auch die einzelnen politischen Parteien entsprechend in ihren Publikationen und Informationen der Mitglieder die richtigen Informationen transportieren werden. In diesem Sinne habe ich von meinem Schlusswort Gebrauch gemacht und appelliere nochmals, der Zukunft der Stadt nicht im Wege zu stehen (Applaus ÖVP). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Haßler NT 21) A 8 – 46231/2011-62 Präsidialamt, BürgerInnenumfrage, haushaltsplanmäßige Vorsorge in Höhe von € 200.000,- in der OG 2012 GR. Mag. Haßler: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nach der hitzigen politischen Diskussion darf ich nun, bevor wir die Gelegenheit haben werden, in einer kurzen Pause uns wieder ein bisschen abzukühlen, die nüchternen Finanzdaten zur BürgerInnenumfrage darlegen. Laut Schätzung des Präsidialamtes wird ein Budget von 200.000 Euro für die BürgerInnenumfrage benötigt. Es wurden sechs Varianten der Durchführung der BürgerInnenumfrage evaluiert und die Variante der Post-AG mit Etikett im Ausmaß von 122.794,50 ganz exakt hat sich als Best- und Billigstvariante für die Durchführung dieser Umfrage erwiesen. Die Personalkosten, die noch benötigt werden, werden 18.200 Euro betragen und die Kosten der IT werden mit zirka 40.000 Euro veranschlagt und mit einer 10-%igen Reserve kommen wir eben auf den Betrag von 200.000 Euro. Der Bürgermeister hat in einer Verfügung die 200.000 Euro in der Dringlichkeitsverfügung bereits bereitgestellt und ich darf jetzt namens des Finanzausschusses den Antrag stellen, dass im Bereich der „Entgelte für sonstige Leistungen“ die im Antrag dargestellte Finanzposition neu geschaffen wird und dass im Bereich der „Sonstigen Ausgaben“ die im Antrag dargestellte Finanzposition als Gegenstück um die 200.000 Euro, die für die neue Position gebraucht werden, gekürzt wird. Der Berichterstatter stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl. 8/2012 beschließen: In der OG 2012 werden folgende neue Fiposse geschaffen: 1.02410.728000 „Entgelte für sonstige Leistungen“ (Anordnungsbefugnis: MDPA) (Deckungsklasse: PA002) mit € 200.000,- geschaffen und zur Bedeckung die Fipos 1.97000.729000 „Sonstige Ausgaben“ um denselben Betrag gekürzt. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Unterbrechung des Gemeinderates von 16.55 bis 17.25 Uhr Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 17.25 Uhr den Vorsitz. Bgm. Mag. Nagl: Es wäre ein Wunsch da, dass wir heute zwei dringliche Anträge, die eigentlich im Wesen ähnlich sind und den Bahnhof betreffen, dass wir einmal den vom Kollegen Korschelt und einmal den vom Kollegen Grosz auch vorziehen und behandeln, weil die Frau Vizebürgermeisterin auch einen Termin für uns bei einer Diskussion heute wahrnimmt und bei dieser Diskussion gerne mit dabei wäre, dass wir also mit diesen beiden dringlichen Anträgen anfangen, wenn alle einverstanden sind. D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E 1) Verkehrsmisere rund um den Bahnhof GR. Mag. Korschelt stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Korschelt: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Es geht um die Verkehrsmisere rund um den Hauptbahnhof. Die Parksituation vor dem Eingang des Grazer Hauptbahnhofes wird immer problematischer. Man kann wohl ohne Übertreibung davon sprechen, dass sie zu gewissen Zeiten einem Chaos gleicht und es zeitweise fast unmöglich scheint, Fahrgäste vom Bahnhof abzuholen oder zum Bahnhof zu bringen. Der Stau reicht oft bis weit in die Keplerstraße zurück und blockiert somit auch die Kreuzung am Bahnhofgürtel. Zu gewissen Zeiten, wie am Freitagnachmittag und am Sonntagabend, geht oft sprichwörtlich „gar nichts mehr“. Der Hinweis auf die Garage im anliegenden Hotel stellt sicherlich keine brauchbare Alternative dar. Fast jede Bahnreise ab Graz beziehungsweise nach Graz beginnt beziehungsweise endet daher mit Ärgernissen. Will man etwa auf diese Weise Kunden zum Umstieg auf den Bahnverkehr motivieren? Durch das Blockieren der Bahnhofskreuzung ergibt sich zudem ein zusätzliches Gefahrenmoment. Daher stelle ich namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Frau Bürgermeister-Stellvertreterin Lisa Rücker wird ersucht, dem Gemeinderat bis zur nächsten Sitzung am 5. Juli 2012 einen Lösungsvorschlag vorzulegen, der diese Verkehrsmisere rund um den Bahnhof wesentlich entschärft (Applaus FPÖ). 2) Handlungsbedarf bezüglich der Parkplatzsituation am Hauptbahnhof GR. Grosz stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Grosz: Hoher Gemeinderat! Ich darf einen dringlichen Antrag vortragen betreffend Handlungsbedarf der Parkplatzsituation am Hauptbahnhof. Kollege Korschelt hat bereits ausgeführt. Medien begleiten uns jetzt seit Wochen und Monaten in dieser Situation, dass am zentralen Bahnhof der zweitgrößten Stadt Österreichs wir ein massives Problem mit dem Parkplatz haben, mit dem Verkehr dort haben und das eigentlich für Pendler, für Reisende, die gerade auf den öffentlichen Verkehr umsteigen, aber immerhin zumindest Personenkraftwägen benützen, bis sie einmal zum Bahnhof kommen, eigentlich eine unerträgliche Situation ist. Und diese unerträgliche Situation gehört aus unserer Sicht gelöst, da gibt es mehrere Bereiche verkehrstechnisch vor Ort, die Stadt kann sich überlegen, ob man eine Tiefgarage anmieten, es gibt so viele Varianten, wie man etwas lösen kann. Der Eindruck, den ich habe ist, dass das seit Monaten vor uns hergeschoben wird und keine Lösung im Interesse der Menschen dort stattfindet, aber wir Woche für Woche von der Kleinen Zeitung, vom Grazer, von betroffenen Autofahrerinnen und Autofahrern anderer Verkehrsteilnehmer gesagt bekommen, Freunde, macht dort endlich etwas. Und aus diesem Grund, und ich möchte die heutige Gemeinderatssitzung jetzt nicht länger oder verlängern, stelle ich den d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen: Die zuständigen Stellen werden aufgefordert, die Parkplatzsituation am Hauptbahnhof unter Einbeziehung aller Einwände und Bedenken von Wirtschaftstreibenden, Anrainern und Kunden der ÖBB und Graz Linien zu prüfen und zu entschärfen. Ich bitte um Zustimmung. Bgm.-Stv.in Rücker zur Dringlichkeit: Die Diskussion rund um den Hauptbahnhof und die Parkplätze dort ist ja wirklich eine, die schon ein bisschen andauert. Vielleicht ist einigen aufgefallen, dass wir dort derzeit eine große Baustelle haben und deswegen natürlich gerade im Moment die Situation für alle, die dort unterwegs sind, eine schwierige ist. Ich erinnere daran, dass vor allem auch die Leute, die auf die Straßenbahn umsteigen müssen, derzeit extrem weite Wege haben, dass es sehr eng ist, zu manövrieren für die Autobusse, für die RadfahrerInnen momentan keine angenehme Situation ist, das heißt, alle, die momentan den Hauptbahnhof benützen, wie das übrigens bei jedem Hauptbahnhof, und man hat ja in der letzten Zeit, ich weiß nicht, wie oft Sie mit der Bahn fahren in Österreich, viele Projekte miterleben können, Salzburg, Linz schon vor einer Zeit, Innsbruck schon vor einer Zeit, Westbahnhof war gerade, Bruck ist gerade auch eine große Baustelle, eine Baustelle rund um einen Bahnhof, wo täglich tausende und das ist ja auch richtig erwähnt, zig-tausende Menschen um-, aus-, einsteigen, ist natürlich eine Situation, die alle vor große Herausforderungen stellt, das will ich hier gar nicht zur Abrede stellen, das ist für alle, die dorthin kommen oder dort wegfahren, eine große Herausforderung. Jetzt möchte ich nur zwei Punkte dazusagen, was noch am Bahnhof eine Besonderheit darstellt. Vielleicht wissen einige von Ihnen auch, dass wir dort, nicht wir, sondern die Immobilien der ÖBB dort an die Firma Spar vermietet, das ist übrigens die bestgehende Filiale in ganz Österreich, die dort eingemietet ist in diesem Bahnhof, ohne dass damals überhaupt darüber nachgedacht wurde, wie man das mit der Parkplatzsituation macht bei einem sehr stark frequentierten Geschäft. Ich möchte auch daran erinnern, dass es gegenüber einen Merkur gibt, der sehr wohl eine Lösung zustande brachte, dass in der Tiefgarage die Merkur-Kunden und Kundinnen parken können. Also dieses Problem, wie der Spar dort mit seinen Kunden und Kundinnen umgeht, ist ein Thema, dass innerhalb der ÖBB-Immobilien zu lösen gewesen wäre, als man damals die Bewilligung erteilte, dass der Spar dort reinkommt. Was allerdings natürlich in der Aufgabenstellung der Stadt liegt, ist einerseits jetzt das möglichst gut abzuwickeln und möglichst reibungslos, ganz reibungslos ist irreal, ich denke mir, eine große Baustelle wird immer Probleme bereiten und das zweite Thema, das natürlich auf dem Tablett steht, wie schaut das in Zukunft dort aus? Und da möchte ich noch einen Mythos ein bisschen da entkräften, auch weil er vom Bürgermeister letztes Mal medial ein bisschen bedient wurde. Es ist nicht so, dass die Rücker hergeht, wenn ihr eine Planung vorgelegt wird, dann den Rotstift nimmt und einzelne Parkplätze herausstreicht aus einer Willkür. Das hoffe ich wohl, dass jeder so viel Sachverstand hat da herinnen, dass das keine Form von Stadt- und Verkehrsplanungspolitik ist, dass man hingeht, eine Planung vorgelegt bekommt und dann sagt, schauen wir, dass wir möglichst viel Parkplätze herausstreichen. Das ist ein Mythos, der ist wirklich lachhaft, das möchte ich einmal da ganz klar sagen. Was passiert nun am Bahnhof, wie übrigens an allen Bahnhöfen in Österreich (Der Bürgermeister läutet mit der Ordnungsglocke)? Ich weiß nicht, sind Sie schon einmal ausgestiegen in Linz, in Salzburg, in Innsbruck überall bin ich schon x-mal ausgestiegen, in Wien wird es auch in Zukunft am Südbahnhof nicht anders sein, Meidling ist dort sowieso ganz ein eigenes Kapitel, Westbahnhof, sind Sie dort jemals ausgestiegen und haben Sie da direkt vor dem Bahnhof, vor den neu errichteten Bahnhöfen eine große Parkzone gesehen, wo Autos längerfristig abgestellt werden? Nein. Aber vor jedem dieser Bahnhöfe gibt es für die Menschen, die ihre Angehörigen, ihre Liebsten, wen immer, zum Bahnhof bringen, das System von Kiss-and-Ride, Sie kennen das, Küssen kennen Sie alle, Ride kann man übersetzen und dann geht jemand weiter, das heißt, die Möglichkeit, jemanden auch privat mit einem Fahrzeug an den Bahnhof zu bringen, dort aussteigen zu lassen, nett zu verabschieden, wie liebevoll immer, manche machen es leider weniger liebevoll, das wird dort auch in Zukunft gewährleistet sein. Derzeit gibt es drei solcher Kiss-and-Ride-Parkplätze, in Zukunft wird es neun solcher Kiss-and-Ride-Parkplätze geben. Weiterhin wird an den Behindertenstellplätzen, an der Ladezone dort nicht gerüttelt; was sich verändert, das stimmt, es wird die Kurzparkzone von derzeit 39, die dort im Gelände ist, auf zirka, ich würde sagen, laut aktuellem Stand zirka 15 Parkplätze reduziert werden müssen, weil erstens das längerfristige Abstellen von Fahrzeugen für Einkäufe nicht der Zweck des Bahnhofes ist, das ist einmal so. Zweitens, weil es eine Nahverkehrsdrehscheibe ist und die meisten Menschen, 99 % würde ich sagen, die dort täglich aus- und einsteigen, fahren dorthin mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, mit dem Taxi, das auch eine gute Gelegenheit bietet, mit schwerem Gepäck anzukommen, ganz viele mit dem Fahrrad, deswegen haben wir auch diesen Nahverkehrsgedanken dort den Planungen unterstellt. Übrigens schon vor mir begonnen wurden und die an und für sich von Fachleuten so entwickelt wurden. Das heißt, neben den Parkgaragen, und da gibt es einige dort, die nicht ausgelastet sind, neben dem Tarif, den wir dort verhandelt haben, am Sonntag in der Ibis-Garage für einen Euro in der Stunde parken zu können, gibt es dort Möglichkeiten, wenn man sein Fahrzeug längerfristig abstellen will, auch weiterhin. Für das kurzfristige Ein- und Ausladen wird es mehr Parkplätze geben und darüber hinaus denke ich mir, dass diese Argumentation, die da kommt von wegen, dass Grünflächen, was war die Behauptung, das muss ich noch korrigieren, Parkplätze geopfert wurden, um Grünflächen auszudehnen (Der Bürgermeister läutet mit der Ordnungsglocke), leider ist das nicht so. Die Grünflächen, die am Ende dort übrigbleiben, weil wir weiterhin vor dem Hotel Daniel Parkplätze haben, weil wir Stellflächen für Busse etc. brauchen, werden leider nicht größer, sondern sie werden durchaus knapper werden, weil eben dort ganz viel Dinge auf einem Platz, der nicht größer geworden ist, in der Dimension unterzubringen sind. Insoferne verstehe ich die Diskussion nicht, insbesondere eben nicht in einer Phase einer sehr großräumigen Baustelle, die jede Woche, jede zweite Woche ihre Dimension verändert. Ich kann aber eine gute Nachricht an alle übermitteln, im November ist diese Baustelle vorbei und dann werden wir sehen, wie es dann funktioniert. Ich gehe davon aus, dass es sehr gut funktionieren wird. Insofern kann ich der Dringlichkeit im Namen des grünen Klubs nicht zustimmen (Applaus Grüne). GR. Eichberger: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Man muss sich einfach zu diesen dringlichen Anträgen zu Wort melden, auch wenn einige Kollegen gebeten haben, darauf zu verzichten aus zeitökonomischen Gründen, aber das ist heute wieder einmal ein Beispiel einer Grazer Verkehrspolitik, wie sie nicht passieren sollte und muss natürlich auch Anlass sein, dass man darüber debattieren soll und debattieren darf. Eines muss man ja der Frau Vizebürgermeister und zuständigen Verkehrsreferentin zugute halten, sie ist total linientreu, sie bleibt bei der Devise, sie will keine Autofahrer, sie will den Autofahrern das Fahren, das Parken, das Halten in Graz nicht erleichtern, sondern erschweren und auch hier ist es ihr wieder anscheinend recht gut gelungen und ihrem Team, hier Maßnahmen zu setzen, dass eben ja der Grant bei den Autofahrern, bei den Zugpassanten, wer immer, bei Einkäuferinnen, bei Einkäufern, bei Bewohnern riesengroß ist und deshalb verstehe ich auch diese beiden dringlichen Anträge, die wir auch in dieser Form, nicht nur was jetzt die Dringlichkeit betrifft, sondern was auch den Inhalt betrifft, natürlich hundertprozentig unterstützen. Und wenn ich hier heute zugehört habe die Argumente der Frau Vizebürgermeister, dann wäre ich ja eher so auf die Idee gekommen, sie ist Beziehungsreferentin und nicht Verkehrsstadträtin, weil ihr es eher um die Frage des Küssens gegangen, aber das Wort des Parkens, des Haltens, eines ordnungsgemäßen Ablaufes des Verkehrs im Bereich des Hauptbahnhofes ist nicht unbedingt heraus- und hervorgegangen. Und eines muss man schon sagen, wenn man sich dort am Hauptbahnhof bewegt, ist es schon so, bei allem Verständnis, dass es eine Großbaustelle ist, dass wir alle begeistert sind ob des neuen Bauwerks, aber ich glaube, gerade in Fragen der Verkehrsführung der Parkplatzgeschichten könnte man etwas anderes tun. Und was schon auch dazukommt, und was die Frau Vizebürgermeister hier in den Raum gestellt hat, ab November wird möglicherweise alles besser, wird alles anders und die Wogen werden sich glätten, dann darf ich nur einmal darauf hinweisen, dass unser Bezirksvorsteher Otto Trafella, der wie gesagt, fast täglich vor Ort ist, bereits vor vielen Jahren dazu beigetragen hat zu diesem Artikel in der Kronen Zeitung: „Verkehrschaos am Bahnhof birgt viele Gefahren“. Schon damals ohne Baustelle war der Bahnhof echte Baustelle, nämlich in Angelegenheiten Verkehr. Heißt im Klartext, und da darf ich auch noch erinnern die Frau Vizebürgermeister, die ja vor ungefähr zwei Jahren auch bei einer Bürgerversammlung im Bezirk Lend dabei war, wo es nicht nur darum gegangen ist, jetzt das direkte Nahfeld des Hauptbahnhofes mit der Problematik der fehlenden Parkplätze, der Sonntagseinkäufer etc. sondern, dass sich auch wahnsinnig viele Anrainerinnen und Anrainer in den umliegenden Straßen hier über die Situation in Bezug auf Parkverhalten, Suchverkehr und, und, und, beschwert haben, das war vor zwei Jahren, wo die Frau Vizebürgermeister dort vor Ort war, sich die Probleme, sich die Sorgen der Bewohner angehört hat und bis heute ist nichts geschehen und dann heute hier an das Rednerpult zu treten und zu sagen, ich sehe keine Dringlichkeit, wo bereits vor fünf Jahren darauf aufmerksam gemacht worden ist, wo vor zwei Jahren in einer Bürgerversammlung sie persönlich gebeten wurde, hier einzugreifen, hier einzuschreiten, Maßnahmen zur Verbesserung der Situation beizutragen, das finde ich natürlich schon ein starkes Stück heute, diese Politik, die aus unserer Sicht nicht unbedingt die richtige Verkehrspolitik für die Grazerinnen und Grazer ist, hier zu verteidigen, ist ein starkes Stück. Wir selbstverständlich sind für geordnete Verhältnisse im Straßenverkehr, wir wollen Parkplätze dort auch haben, damit Besucherinnen/Besucher, Bewohnerinnen/Bewohner dort auch entsprechende Parkmöglichkeiten, Haltemöglichkeiten vorfinden nicht nur jetzt für die Anrainerinnen und Anrainer, sondern selbstverständlich auch für Käuferinnen/Käufer, Besucher des Sparmarktes und, und, und. Hier gilt es, eben kreativ zu sein und Maßnahmen zu suchen, ob jetzt in Tiefgaragen oder in sonstigen Alternativabstellmöglichkeiten, das erwarten wir von einer Vizebürgermeisterin, die Verkehrsreferentin ist und in diesem Sinne ein hundertprozentiges Ja zu beiden dringlichen Anträgen und auch dem Inhalt. Danke (Applaus SPÖ und FPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit angenommen. Bgm.-Stv.in Rücker zum Antrag: Lieber Klaus Eichberger, ich freue mich schon, wenn du nächstes Jahr Verkehrsstadtrat bist, auf deine kreativen Lösungen. Zwischenruf GR. Eichberger: Wieso warten wir bis zum nächsten Jahr? Der Antrag von GR. Mag. Korschelt wurde mit Mehrheit angenommen. Der Antrag von GR. Grosz wurde mit Mehrheit angenommen. 3) Kernstockgasse/St.-Andrä-Platz - Anrainerbeschwerden GR. Neumann, GR. Dipl.-Ing. Topf und GR. Mag. Molnar stellen folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Neumann: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf gemeinsam mit Kollegen Georg Topf und Kollegen Andreas Molnar diesen Antrag einbringen. Es geht um den St.-Andrä-Platz und die dort vorhandenen Anrainerbeschwerden. Von den Bewohnerinnen und Bewohnern rund um den seit März des vorigen Jahres neu benannten St.-Andrä-Platzes werden immer wieder massive Beschwerden darüber geführt, dass unter anderem beziehungsweise vor allem auch die Personen, die das VINZI-Nest in der Kernstockgasse 14 auch nicht besuchen, das Vinzi-Nest versteht sich als Notschlafstelle für Ausländerinnen und Ausländer und ist täglich von 18.00 bis 7.00 Uhr geöffnet, sich allerdings dort sehr lautstark aufhalten, Motoren von abgestellten Fahrzeuge laufen lassen, Unrat, Kleidungsstücke, Essensreste etc. zurücklassen und bedauerlicherweise auch direkt am Platz oder im Nahbereich des Platzes ihre Notdurft verrichten. Dabei kommt es naturgemäß zum Teil zu unerträglichen Lärm- und Geruchsbelästigungen, aber klarerweise auch zu einer starken Verschmutzung des Platzes. Diese Situation wurde auch in einem durch das Friedensbüro initiierten Versammlung am 22.9.2011 unter dem Motto „Verbesserung des Zusammenlebens um den St.-Andrä-Platz“ eingehend diskutiert, wobei die Themenbereiche „Parken“, „Fäkalien“, „Campieren“, „Müll“, „unleidliches Verhalten“ und „Lärm“ angesprochen wurden. In diesem Zusammenhang wird ebenso auf das Ergebnisprotokoll einer Besprechung in der Stadtbaudirektion vom 13.10.2011 verwiesen. Auch hat Kollege Gemeinderat Georg Topf in der Gemeinderatssitzung vom 20.10.2011 bereits einen einfachen Antrag zu diesem Thema gestellt, der bisher leider noch nicht beantwortet wurde. Ebenfalls wurde vom Bezirksrat Gries ein diesbezüglicher Antrag am 5.7.2011 einstimmig verabschiedet, an dieser Stelle möchte ich auch den Bezirksvorsteher von Gries Jonny Heidinger herzlich hier begrüßen (Applaus ÖVP). Ein Lösungsvorschlag seitens der Antragsteller wäre ein Parkverbot am St.-Andrä-Platz von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr früh. Tagsüber wäre eine Kurzparkzone eine praktikable Lösung, die vor allem wichtig für die Eltern der Kinder ist, die im dortigen Kindergarten verweilen und am Sonntag könnten auf diese Art und Weise natürlich auch die Kirchgänger und Kirchgängerinnen problemlos dort parken. Namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs stellen wir daher folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g: Der Gemeinderat wolle die zuständigen Magistratsabteilungen beauftragen, da sei mir noch der Nebensatz erlaubt, dass durch diese komplexe Problematik dort entsprechend mehrere Abteilungen betroffen sein werden und wir den Herrn Magistratsdirektor bitten, die betroffenen Abteilungen zu bestimmen beziehungsweise zu beauftragen, eine sowohl für die NutzerInnen brauchbare als auch für die AnrainerInnen des Platzes vertretbare Lösung für diese Lärm-, Verschmutzungs- und Geruchsproblematik am St.-Andrä-Platz, zwischen Pfarrkirche und Pfarramt, gemeinsam mit der Pfarre, NachbarvertreterInnen und dem mit dieser Problematik bereits befassten Friedensbüro zu erwirken, um den Platz wieder einer geordneten und verträglichen Nutzung zuzuführen. Dem Gemeinderat soll hierüber bis zu seiner Sitzung im Oktober ein Bericht vorgelegt werden. Danke (Applaus ÖVP). GR. Herper zur Dringlichkeit: Herr Bürgermeister, Herr Bezirksvorsteher, Servus liebe Antragsteller! Nachdem ich dort seit eineinhalb Jahrzehnten Nachtdienst mache im Vinzi-Nest in der Kernstockgasse 14, kenne ich natürlich die Missstände und die Umgebungsverhältnisse im Besonderen sehr gut, habe natürlich auch genauere Kenntnis, habe mich auch mit dem Hermann Klettler zusammengesetzt, dem Pfarrer von St. Andrä. Der darauf hinweist, und da bin ich gleicher Meinung, dass es ja nicht nur Missstände gibt, sondern auch sehr viel Erfreuliches am St.-Andrä-Platz, nämlich bevor das Vini-Nest öffnet jeden Abend, jeden Tag können die dortigen unterzubringenden Romas und andere nicht nur an Gehsteigen und Hauseingängen herumhängen, wie das so schön heißt, sondern den schönen Platz auch nutzen bis zum Öffnen des Vinzi-Nestes. Es gibt ja auch dann die Möglichkeit, die Kinder der angrenzenden Schulen, vom Pfarrkindergarten nützen den Platz gerne zum Treffen, der Platz ist auch wunderschön geeignet für größere und kleinere Veranstaltungen. Zuletzt, Herr Bezirksvorsteher, war das ja beim Frühstück der Nachbarschaft am 12. Mai und war ein großartiger Erfolg und die Leute, die in der Andräkirche den Gottesdienst besuchen, stehen gerne nach der Messe auf dem Platz zusammen, gar keine Frage, kenne ich selber. Ein gemeinsames Gartenprojekt „Gottesacker“ bietet seit zwei Jahren den NachbarInnen und anderen Einzelpersonen, Gruppen der Volksschule, dem Kindergarten ISOP die Möglichkeit, Blumen und Gemüse zu pflanzen und ernten und dieses Projekt verändert die Platzatmosphäre sehr, sehr positiv. Also es gibt nicht nur Missstände und Negativa, sondern auch sehr viel Positives. Ich bin der Ansicht, wir unterstützen den Antrag sowohl inhaltlich als auch in der Dringlichkeit und ich habe auch mit dem Pfarrer Klettler gesprochen, der unterstützt das auch selbstverständlich das generelle Parkverbot, wie er da im Antrag formuliert ist. Er meint nur, es wäre gut und recht und notwendig, dass die Stadt einen Platz am Stadtrand fände und dafür bestimmten Durchreisenden unterschiedlichster Provenienz die Nächtigung ermöglicht, auch mit Toilettenzugang. Zwischenruf GR. Ing. Lohr: Die Reininghausgründe. GR. Herper: Das wäre natürlich die Möglichkeit, der Platz müsste generell einmal saniert werden, da gibt es schon eine Begehung, zu der die Grünraumabteilung eingeladen hat, die Maßnahme ist für 2013 angekündigt und der Hermann Klettler meint noch, das Kunstprojekt von Markus Wilfling, das mittels einer Ausschreibung vom Institut für Kunst im öffentlichen Raum initiiert wurde, sollte so rasch wie möglich umgesetzt werden. Es sieht nämlich vor den Abbruch des bestehenden Pavillons und sieht vor, dass nämlich das geplante Objekte vom Markus Wilfling, eine überdachte Unterstehmöglichkeit, für die Wartenden einen Platz bietet. In dem Sinne gibt es viele Anregungen, Unterstützenswertes und wir begrüßen sehr diese Initiative und wir unterstützen gerne diesen dringlichen Antrag. Danke (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 4) Berufsberechtigung GR. Mag. Spath stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Spath: Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Bei meinem dringlichen Antrag geht es um die Berufsberechtigung für die BMHS-AbsolventInnen. Die Ausbildung an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, wie Handelsakademie, HTL, HLW, BAKIP, Tourismusschulen, Sozialschulen setzt sich aus Allgemeinbildung, Fachtheorie und Fachpraxis zusammen. Die AbsolventInnen können unter anderem unmittelbar nach der schulischen Ausbildung in das Berufsleben einsteigen, da sie an den BMHSen den Beruf nicht nur kennenlernen, sondern auch erlernen. Die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen haben international ein sehr hohes Ansehen und tragen wesentlich dazu bei, dass die Jugendarbeitslosigkeit in unserem Land im europäischen Vergleich auf sehr niedrigem Niveau ist. Derzeit ist wieder eine intensive Diskussion im Gange, in der es darum geht, über welche Berufsberechtigungen die AbsolventInnen nach erfolgreichem Abschluss der schulischen Ausbildung verfügen. Bis 1993 war im § 28 Berufsausbildungsgesetz der Ersatz von Lehrzeiten und der Ersatz der Lehrabschlussprüfung für AbsolventInnen der BMHS geregelt. Seither gibt es für AbsolventInnen der BMHS nur mehr die Möglichkeit der Anrechnung von Lehrzeiten (bis max. 1,5 Jahre) und es werden keine Lehrabschlussprüfungen mehr ersetzt. Dieser Umstand führt vermehrt dazu, dass immer mehr AbsolventInnen der BMHS, mangels Anerkennung ihrer erworbenen Qualifikationen und Berufsberechtigungen im Rahmen der schulischen Ausbildung, in eine Lehrausbildung gedrängt werden. Gravierende negative Auswirkungen für den Einzelnen, Verlängerung der Grundausbildung, finanzielle Einbußen, etc., aber auch für den Staat höhere Ausbildungskosten, sind die Folge. Durch diese in der Vergangenheit erfolgte Gesetzesänderung müssen AbsolventInnen der BMHS – trotz Berufsdiplom – noch einmal eine Lehre absolvieren, da die schulisch erworbene Qualifikation nicht anerkannt werden muss. Auch die öffentliche Hand müsste ein Interesse haben, dass AbsolventInnen der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen im jeweiligen Berufsfeld der Ausbildung mindestens einen Lehrberuf sicher anerkannt bekommen. Ich möchte hier einige Beispiele anführen: • Ein/e HAK/HAS - AbsolventIn bekommt den Lehrabschluss im Beruf Bürokaufmann/Bürokauffrau nicht ersetzt. • Ein/e AbsolventIn der HBLA Tourismus bekommt die Lehrabschlussprüfung in den Berufen Hotel- und GastgewerbeassistentIn und Restaurantfachmann/ -frau nicht anerkannt. • Ein/e Fachschul - Bautechnik - AbsolventIn bekommt die Lehrabschlussprüfung im Beruf Maurer/Maurerin nicht angerechnet. Ich stelle daher namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den d r i n g l i c h e n A n t r a g , der Grazer Gemeinderat möge an den Bundesgesetzgeber herantreten und ihn auffordern, wieder im Berufsausbildungsgesetz zu verankern, dass AbsolventInnen der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen in jedem Berufsfeld der Ausbildung mindestens einen Lehrberuf sicher anerkannt bekommen (Applaus ÖVP). Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 17.55 Uhr den Vorsitz. Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 5) Mittagessen für von Armut betroffene Kinder an Grazer Schulen GR.in Meißlitzer stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Meißlitzer: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 3. Juni hat es eine Zeitungsmeldung gegeben, in der steht, dass 797 junge Grazer nicht einmal eine richtige Mahlzeit am Tag haben. Ich habe bereits am 7. Juni, also vor fast genau einem Jahr, an Frau Stadträtin Grabner die Frage gerichtet, welche Maßnahmen sie in ihrem Ressorts im Zusammenhang mit dem „Aktionsprogramm“ gegen Armut gesetzt habe. Wobei mir versichert wurde, dass ein Punkt des Aktionsprogramms auch „Bewusstseinsbildungsarbeit an Schulen“ sei. Konkretes geschehen ist in diesem Bereich bis heute nichts – weder, was die Enttabuisierung des Themas Armut betrifft, noch im Bereich von Prävention. Dabei gibt es dringende Notwendigkeiten, aber auch Möglichkeiten, geeignete Schritte zu setzen. Konkret denke ich in diesem Zusammenhang an diese Pressemeldung vom 3. Juni, wonach 797 junge GrazerInnen bis 16, das heißt also Schulkinder, nicht einmal eine richtige Mahlzeit am Tag haben. Dem könnte man durchaus begegnen, indem man diesen jungen Menschen in unseren Grazer Schulen ein Mittagessen zur Verfügung stellt, das in der Zentralküche zubereitet wird und mit der generellen Essenslieferungen für die Nachmittagsbetreuung zusätzlich zugestellt werden könnte. Mit Juli 2012 wird das GGZ, also die Geriatrischen Gesundheitszentren, nicht mehr von der Zentralküche beliefert, das heißt, die Zentralküche hätte hier freie Kapazitäten, die in diesem Sinne genutzt werden könnten. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher nachfolgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Die zuständigen Abteilungen mögen überprüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit besteht, ab September 2012, sprich: ab Schulbeginn, Essen für von Armut betroffenen jungen Menschen in den Grazer Schulen zur Verfügung zu stellen (Applaus SPÖ). GR. Rajakovics zur Dringlichkeit: Ja, Kollegin Meißlitzer, ich habe Ihnen was mitgebracht, das war gestern nämlich auch Thema bei der Feinstaubdiskussion. Die Aussagekraft von Durchschnittswerten, die mittlere Temperatur auf der Erde beträgt in Bodennähe 15 Grad Celsius, das hilft aber relativ wenig, wenn man in Sibirien landet. Der Herr Kloiber, und ich habe Ihnen das gesagt, hat diese Zahl heruntergerechnet aus einer UNICEF-Studie, wo er von vielen Millionen Menschen heruntergerechnet hat auf eine Anzahl von jungen Menschen bis 16 in Graz. Auf Rückfrage beim Kollegen Schmidt, Pressesprecher der Caritas, hat dieser ihm mitgeteilt, dass er das so nicht machen kann und dass es ein kompletter Quatsch ist die Zahl. Daraufhin hat ihm die Caritas sogar Zahlen zur Verfügung gestellt aus dem Armutsbericht. Er hat das nicht zur Kenntnis genommen, hat zwar die Zahlen der Caritas dann auch verwendet in seinem Artikel, aber die Zahl trotzdem stehen lassen. Jetzt, da Sie ja lange Zeit auch Leiterin einer Grazer städtischen Einrichtung waren, gehe ich davon aus, dass Sie wissen, dass ein dringlicher Antrag die Qualität eines Gemeinderatsantrages ersetzt. Das heißt, wenn bei uns ein Antrag hereinkommt, vorberaten in diversen Ausschüssen, dann gehen wir davon aus, dass ein Motivenbericht ordentlich recherchiert ist und dass man sich darauf verlassen kann. Wenn ein Beamter der Stadt Graz hergeht und uns so etwas vorlegt, dann würden in den Ausschüssen alle sagen, ja bitteschön, wie kommen Sie zu der Zahl, der sagt, na ja, der sagt, da gibt es einen UNICEF-Bericht und da gibt es viele Millionen Kinder, die haben nichts zu essen und wenn ich das herunterrechne auf die Zahl, dann komme ich auf diesen Wert. Es stimmt einfach nicht und deshalb wundert es mich, dass so ein Antrag als dringlicher Antrag gestellt wird. Dass man immer noch nachdenken kann, ob es noch irgendwo Kinder gibt, die eventuell noch günstig ein Essen brauchen, dann kann man da gerne drüber reden, dann macht man einen normalen Antrag, aber einen dringlichen Antrag aufgrund einer solchen Zahl zu machen, das ist wirklich, das wundert mich, dass eine Partei, die einen gewissen staatstragenden Impetus noch ein bisschen mit sich führt, so einen Antrag überhaupt zulässt und nicht schon im Klub sagt, na bitteschön, aufgrund so einer Zahl machen wir jetzt keinen dringlichen Antrag. Ich würde wirklich ersuchen, gerade in den Schulen haben wir sehr stark auch uns bemüht, von den Kosten herunterzukommen, wir haben erst vor kurzem beschlossen, dass noch einmal das Essen reduziert wird, alle Kinder in Grazer Schulen, und wer es sich nicht leisten kann, kann auch eine Förderung bekommen, bekommen ein ordentliches Mittagessen in Schulen, wo es auch möglich ist. Die einzige Gruppe von Kindern, die nicht erfasst sind, das ist ein Problem tatsächlich, da könnten wir einmal drüber nachdenken, ob man nicht an die Bundesregierung herantreten, dass auch Kinder schulpflichtig sind, die jetzt von Erntearbeitern, Zeitarbeitern beziehungsweise auch theoretisch auch von Bettlern mitgenommen werden, sodass wir eventuell auch diese Gruppe erfassen können, weil das ist die einzige Gruppe, die wir in Graz nicht erfassen. Das heißt, ich würde wirklich ersuchen, wenn wir so einen Antrag diskutieren, dann nicht aufgrund einer, jetzt sage ich es einmal etwas salopp, einer „Kaszahl“ vom Grazer, die hinten und vorne nicht stimmt, der trotz besseren Wissens das schreibt, wo der Harald Schmidt ihm peinlich war, dass der Name der Caritas in so einem Artikel vorkommt. Wir können immer gerne über Armut und können auch über dass Tun reden, aber nicht mit einem dringlichen Antrag in der Form und dann, muss ich Ihnen auch noch dazusagen und dann noch formuliert in Richtung, na ja, jetzt haben wir festgestellt, dass es da arme Leute gibt, wer könnte zuständig sein, dann geben wir es einmal zur Schule hin, weil ich meine, trotz allem im Land und in der Stadt haben wir Verantwortlichkeiten, die heißen Schrittwieser und Schröck. Also bitteschön, das ist hinten und vorne wirklich nicht gut überlegt und ich habe es gestern telefonisch gemacht, ich habe es heute auch noch einmal gesagt, auf dem Niveau einen Antrag zu schreiben, das ist eher nicht angebracht (Applaus ÖVP). GR. Grosz: Hoher Gemeinderat! Kollege Rajakovics, so einfach kann man es sich auch nicht machen. Einen Hungernden in Graz als „Kaszahl“ zu bezeichnen, jetzt unabhängig ob diese Ziffer 797 stimmt oder nicht, oder wie du richtigerweise vielleicht sogar vermutest, eine heruntergerechnete Ziffer ist. Aber ich sage dir eines, ein Hungernder ist einer zuviel… Zwischenruf GR. Rajakovics: Das brauchst du mir nicht zu erzählen. GR. Grosz: Offenbar schon, weil deine Wortmeldung grenzt für mich an menschenverachtenden Zynismus. Hier heraußen von „Kas“ im Zusammenhang von Menschen, die unter der Armutsgrenze leben müssen, vor allem Kindern, nicht anderen, die sich wehren können, sondern Kinder (Der Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), das ist menschenverachtender Zynismus. Der Antrag von der Kollegin Meißlitzer zumindest in dem Beschlusstext ist komplett gerechtfertigt und auch zu unterstützen. Weil der Antrag sagt, dass die zuständigen Abteilungen überprüfen sollen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit besteht, ab September 2012 Essen für von Armut betroffenen jungen Menschen in Grazer Schulen zur Verfügung zu stellen. Er spricht nicht von 797… Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic unverständlich. GR. Grosz: Ja kann man einmal diese Faschingssitzung beenden, ich meine, ich habe gerade das Wort, noch dazu zu so einem Thema. Sehr geehrte Damen und Herren, wo sind den eure christlich sozialen Wurzeln, sehr geehrte Damen und Herren von der ÖVP? Eine Gemeinderätin… Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: Jedes Kind bekommt ein Essen. GR. Grosz: …dieses Hauses stellt einen berechtigten dringlichen Antrag, auch aufgrund der Medienberichterstattung und sagt, jawohl, es gibt offenkundig ein Problem und will, dass dieses Problem geprüft wird und will, dass dieses Problem behoben wird und da kommt ein Mandatar eurer Fraktion heraus, spricht von „Kaszetteln“… Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: „Kaszahlen“. GR. Grosz: „Kaszahl“, noch besser, also die Ziffer der jungen armutsbetroffenen Menschen ist eine „Kaszahl“, gratuliere zu diesem sozialen Gewissen. Und wünscht nichts anderes und wird dann begegnet, dann hättest halt einen einfachen Antrag eingebracht, dann kann man drüber reden. Ich meine, wo sind wir? Wir unterstützen den Antrag, weil es richtig ist, weil es sinnvoll ist, wir sehen darüber hinweg über eine mathematische Unschärfe aufgrund dieser Studie, die heruntergebrochen ist, aber das kann uns doch nicht davon abhalten zu sehen, dass es ein Problem gibt und über Ziffern zu streiten, anstatt dass wir darum ringen, eine Lösung für die jungen Menschen in diesem Gemeinderat zustande zu bringen, der definiert sich über Zahlen und andere definieren sich über Lösungskompetenz und dieser Graben in diesem Gemeinderat zu diesem Thema wird aufgrund der Abgehobenheit einiger immer größer. GR. Rajakovics: Zur tatsächlichen Berichtigung Gerald, ich habe nicht davon gesprochen, dass es eine „Kaszahl“ ist, sondern dass die Recherche ein, „Kas“ ist und aufgrund solcher Zahlen man nicht einen Text für den Gemeinderat vorlegen soll, sondern dass das ordentlich recherchiert gehört. Und es ist genau auf dieser Bank sitzen Leute, die Verantwortung haben, zum Glück kommst du nie in die Verlegenheit, weil wie viel Verantwortung du tragen würdest, weiß ich eh nicht und man kann über alles reden, das habe ich ausdrücklich betont, aber nicht aufgrund solcher Zahlen, die in einem Grazer veröffentlicht sind und so schlecht recherchiert sind (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Taberhofer: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als KPÖ werden wir dem vorliegenden Antrag zustimmen, weil wir auch der Ansicht sind, dass jedes Kind oder jeder Jugendliche die keine Mahlzeit pro Tag irgendwie haben, eine und einer zuviel sind. Jetzt zeigt mir aber die Debatte, dass im Prinzip bei uns Armut nicht erklärt wird, sondern gemessen und da können mittlerweile statistische Zahlen zielgruppenspezifisch erhoben werden, ich kann Zahlen nach unterschiedlichen Gesichtspunkten werten, beurteilen, was auch immer, deutlich wird nur, dass wir an Erscheinungsformen ansetzen. Was natürlich teilweise schon auch richtig ist oder auch Handeln auf dieser Ebene ein notwendiger Schritt ist, aber letztendlich nur eine kosmetische Korrektur, wenn ich nicht die Ursachen von Armut mitbedenke und in diese Richtung handle und da sehe ich ein ganz massives Problem, das sich vor allem also auf der Landesebene ganz drastisch widerspiegelt nämlich die Reformpartnerschaft von SPÖ und ÖVP haben mit ihren Sparmaßnahmen Verschärfungen in einem besonderen Maße auf verschiedensten Ebenen erzielt und umgesetzt, die noch weiter ein Ansteigen der Armut und eine Folgewirkung in einem massiven Ausmaß für mich irgendwie nach sich ziehen werden und für mich ist es nicht wichtig, wie viele Zahlen ich wo heranziehen kann, sondern für mich ist nur wichtig, dass ich auf der Ursachenebene Maßnahmen setze, politisch handle und da hoffe ich, dass auch die hier vertretenen Parteien auf die Landesregierung entsprechend einwirken, dass also geplante Vorhaben, die wir jetzt schon irgendwie mit nächsten Kürzungen und Schritten, das was man so vernimmt, nämlich auch in Bezug auf Jugendliche vor allen, weil nämlich Lern- und Sozialbetreuung auch gestrichen werden soll, also es gibt schon unterschiedliche Überlegungen, ein nächstes Sparpaket, einen nächsten drastischen Einschnitt mit Kürzungen umzusetzen und da erwarte ich mir, dass die Parteien hier ihren eigenen Kollegen und Kolleginnen der Landesregierung zumindest deutlich machen, dass das aufhören muss und dass man Maßnahmen setzen muss, die eben präventiv in Bezug auf Armut beziehungsweise auch Menschen aus der Armut herausholen bedeuten muss und da sehe ich für mich das wirkliche, das tatsächliche Problem, dass es anzupacken gilt (Applaus KPÖ). GR. Dr. Wohlfahrt: Selbstverständlich ist die Sache eine dringliche, aber schauen wir noch kurz zum Antrag. Im Antrag selber steht: Laut einer Zeitungsmeldung gibt es 797 junge Grazerinnen und Grazer. Das stimmt nicht, das kann man natürlich so nicht ermitteln, das ist völlig klar, wird im Antrag auch nicht suggeriert, ich würde aber auch nicht mit so exakten Zahlen arbeiten im Bereich, wo es Dunkelziffern gibt. Die Zahl ist natürlich nicht bekannt. Aber es ist völlig unerheblich, ob es ein paar mehr oder weniger sind. Also ich glaube, es gibt junge Grazerinnen und Grazer ohne richtige Mahlzeit, ohne warme Mahlzeit, das ist ein Punkt und deswegen ist die Sache dringlich, ganz ohne Frage, nur ich selber habe irgendwas nicht ganz verstanden, scheint so, weil ein bisschen kenne ich mich bei den Schulen auch aus, ich wüsste nicht, dass in den Schulen jedes Kind ein Essen kriegt. Die, die in Betreuung sind, ja, aber das sind nicht alle, es geht um alle Kinder, es gibt ja Kinder, die nicht in Betreuung sind und gerade auf die müssen wir schauen. Die in Ganztagsbetreuung sind, auf die haben wir eh schon mehr Einfluss, um die können wir uns eh schon mehr kümmern, aber nicht alle armen Kinder sind in Ganztagsbetreuung, liebe Kolleginnen und Kollegen, das dürfte Ihnen nicht neu sein oder sonst ist es eine Tragik. Um die wird es gehen und um das müssen wir schauen und in diesem Sinn volle Unterstützung für die Dringlichkeit (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit angenommen. StR.in Mag.a Grabner zum Antrag: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin oder auch alle werte Gemeinderäte, die zu diesem Thema gesprochen haben. Es ist unglaublich, dass nicht nur hier Zahlen oder Dinge in den Raum gestellt werden, wenn sie auch nicht überprüft werden. Es gibt in Graz keine Kinder, die in die Schule gehen und kein Essen bekommen, alle die angemeldet sind, bekommen selbstverständlich ein Essen. Darf ich daran erinnern auch noch, dass wir erst die Elternbeiträge gesenkt haben im letzten Gemeinderat und wer denn, wenn Sie sich noch erinnern, hat denn ein bisschen Steine in den Weg gelegt und ich musste dafür kämpfen, dass wir 30 % noch senken können, denn ein paar Fraktionen waren nicht so dafür zu Beginn. Was die Essensbeiträge an sich noch anbelangt, ist dass wir sogar abschreiben im Jahr rund jährlich 12.000 Euro für all jene, die es sich nicht leisten können und nicht leisten im Monat 13 Euro, auch das nehmen wir in Kauf, überhaupt kein Thema. Es hat niemand und wird niemand in Graz hungern, aber es ist wirklich ungeheuerlich, das auch zu sagen, dass jemand kein Essen kriegt. Es gibt die Lerncafés, auch dort wird von uns unterstützt. Wenn ich die Projekte der Bewusstseinsbildung hernehme, sind es allein im Jahr 60 Projekte. Ich wende von den Mitteln, und es ist kein Cent eingespart worden, nicht nur Budgetkürzungen, auch wo Einsparungsmaßnahmen links und rechts da sind. Im Schulbudget, wo wir eigentlich nur die Pflicht zu tun haben, investieren wir jährlich 600.000 Euro, um Bewusstseinsbildung für unsere Kinder zu schaffen und auch die Eltern zu unterstützen und dann heißt es, es ist nicht getan worden (Applaus ÖVP), ich meine, das ist unglaublich. Es wäre sehr fein, im Vorfeld sich auch nicht nur über Zeitungsartikeln zu erkundigen oder Themen zu stellen, sondern sich auch bei den Zuständigen, nicht nur Regierern, zu erfragen, was getan wird und was wir schon getan haben. Jedenfalls die Eltern, Kinder und auch die Schulen sind uns dankbar und flächendeckend machen wir Projekte, wie keine andere Stadt und investieren immer mehr. Ein Thema vielleicht noch anzusprechen, die Bildungslandesrätin hat uns nicht mehr, nicht einen Cent mehr gegeben für Schulsozialarbeit, auch das ist Bewusstseinsbildung. Aber wir die Stadt, wir haben noch mehr Geld in die Hand genommen, weil wir wissen, es ist ein dringendes Thema, ein Thema zu behandeln und es sind Dinge, die zu unterstützen sind. Und gegen Armut, da sind wir alle gefordert, da haben Sie vollkommen Recht, aber Dinge in den Raum zu stellen, die nicht der Tatsache entsprechen, denn bei uns muss kein Kind hungernd hinausgehen (Applaus ÖVP). StR. Eisel-Eiselsberg: Also Frau Gemeinderätin Meißlitzer, ich schätze dein soziales Engagement durchaus, aber ich nehme auch für mich durchaus in Anspruch, dass ich, wo immer ich solche Nöte erkennen sollte, auch Handlungen entsprechend setze. Und wenn wir jetzt davon ausgehen, dass zum Beispiel 98/99 % aller Drei- bis Sechsjährigen in Kindergärten bereits in Betreuung sind, dann haben sie dort ein Essen. Von welchen Zahlen reden wir überhaupt? Wenn du forderst, dass wir alle Kinder in den Schulen, also primär einmal schauen, dass alle Kinder in Grazer Schulen ein Essen bekommen, ja dann können wir aber eigentlich in erster Linie nur von den Grazer Pflichtschulen reden und in zweiter Linie nur von jenen Grazer Pflichtschulen, die eine ganztägige Schulform haben, sprich mit Mittagessen, und dann noch von den Kindern, die diese ganztägige Schulform überhaupt nutzen, weil sie sich anmelden. Weil an finanziellen Hindernissen kann es dort ja nicht scheitern, weil wir stützen es herunter auf gegen null und auch das Essen wird gestützt auf gegen null, weil es unser dringliches Anliegen ist, und da fühle ich mich persönlich betroffen, wenn jemand sagt, in Graz hungert ein Kind, weil uns das wichtig ist, dass jedes Kind ein Essen hat und dass jedes Kind eine Ausbildung hat (Applaus ÖVP). Und es ist überhaupt nicht angebracht, das überhaupt zu erwähnen, aber selbstverständlich wie ich seinerzeit noch Schulreferent war, da sind PädagogInnen auf mich zugekommen und haben gesagt, Sie, wir haben da ein oder zwei Kinder, ich weiß ganz genau, es wäre wichtig, dass das Kind in der Nachmittagsbetreuung ist, aber die Eltern trauen sich nicht, sie glauben, sie können sich es nicht leisten, können wir da nicht helfen? Ich habe persönlich aus meiner Tasche für zwei Kinder so was wie eine Patenschaft übernommen, weil es uns wichtig ist (Applaus ÖVP) und ich habe ja prinzipiell kein Problem damit, dass wir immer dorthin schauen und besonders aufmerksam sind, wo ein Kind, gerade ein Kind vielleicht nicht einmal ein Essen kriegt. Aber ich lasse mich nicht als Referent und nicht die Kollegin als Referentin und schon gar nicht die Stadt Graz hinstellen, dass wir nicht auf Kinder achten. Wo wir das erkennen, wo wir es sehen, werden wir jedem Kind ein Mittagessen zur Verfügung stellen unentgeltlich, das ist ja gar keine Frage und da nimmt man so eine Meldung von irgendeiner Zeitung auf, die ist irgendwie konstruiert und nichts anderes hat der Thomas Rajakovics gemeint. Das ist ein Bla Bla, Zahlen, die nicht Hand und nicht Fuß haben, Schall und Rauch. Da werden wir hingestellt als Stadt, als politische Vertretung dieser Stadt, die Kinder hungern lässt und mir wird schlecht, wenn ich in der selben Zeitung einige Wochen vorher oder nachher lese, in Graz sind 150 Kinder obdachlos, was versteht der Grazer und die Grazerin unter obdachlos, dass ein Kind unter der Brücke schläft oder wo auch immer, keine Bleibe hat, kein Dach über dem Kopf? Ja, die Zeitung macht es sich relativ einfach, wenn die Mutter, der Vater, die Familie in einem Übergangswohnheim untergebracht ist aus verschiedenen Umständen, die nicht erfreulich sind, aber die haben wenigstens eine Übergangswohnung, dann wird das Kind als obdachlos gezählt und wir alle sagen, nein, die Stadt ist furchtbar, wie asozial ist diese Stadt. Das kann es nicht sein und ich bitte wirklich, nicht in diesen Tenor einzustimmen, dass unsere Stadt nicht auf Kinder und Familien schaut. Wir schauen, wo wir können und die meisten, die es brauchen, zahlen einen Euro, fünf Euro, keinen Euro und wir ermöglichen das. Steigen wir da nicht mit ein in die Geschichte, sind wir alle hellhörig, die Pädagoginnen und Pädagogen sind es im Kindergarten, in der Kinderkrippe, im Hort, so wie auch du in den Schulen, wenn es Einzelfälle gibt und ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, sind Einzelfälle, dann finden wir die, lösen wir die, aber nicht nur mit Essen, sondern langfristig, dass diese Kinder eine gute Zukunft haben und hupfen wir nicht auf solche Artikeln in Zeitungen auf und machen unsere Stadt schlecht (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 18.20 Uhr den Vorsitz. GR. Dr. Wohlfahrt: Ich glaube, es steht zum Glück außer Zweifel, dass einiges für Kinder passiert, auch immer mehr für Kinder passiert und ich will da niemandem eine persönliche Betroffenheit absprechen, die zum Glück bei den meisten von uns ausgelöst wird, wenn man so etwas mitbekommt. Aber es geht auch, dass es jenseits von persönlicher Betroffenheit geholfen wird und mir kommt schon vor, die eine Gruppe der Kinder ist jetzt völlig nicht vorgekommen in der Diskussion, eben jene Kinder, die nicht zur Betreuung angemeldet sind. Selbstverständlich, die Kinder, die zur Betreuung angemeldet sind, sind so quasi unter der Obhut der Stadt im weitesten Sinn, hier wird natürlich geschaut, das Problem ist, dass natürlich unterste soziale Schichten auf das oft nicht zugreifen und da müssen wir einfach auch schauen, dass es auch dort was gibt und in diesem Sinne verstehe ich den Antrag, dass es hier noch einen Bereich gibt, wo man noch einmal hinschauen kann, wo vielleicht noch Verbesserungen möglich sind und ich glaube, das Thema ist so wichtig, dass es uns das wert sein sollte. Im Sinne dieser Konkretisierung möchte ich einen kleinen Abänderungsantrag stellen, inhaltlich überhaupt nicht, aber im Antragstext heißt es, die zuständigen Abteilungen und ich glaube, wir sollten auch schauen, wer das ist, meines Erachtens ist das Sozialamt und das Schulamt, die zusammenarbeiten sollten und ich denke, die zwei Abteilungen sollten das gemeinsam anschauen und in diesem Sinne die Konkretisierung, der Abänderungsantrag: Die zuständigen Abteilungen, weil sonst ist es wieder im Haus unterwegs, sage ich einmal, wir haben es noch kurz vorher besprochen, das Sozialamt und das Schulamt, das wäre mein Abänderungsantrag dazu und ansonsten glaube ich, ist es ein wichtiger Antrag, der in jedem Fall zu unterstützen ist (Applaus Grüne). GR.in Meißlitzer: Ich freue mich einfach über die heftige Debatte, weil ich denke, es ist ja doch ein Thema, sonst hätten sich manche nicht so aufgeregt. Und emotional und aus der Betroffenheit und, Teddy, so wie du sagst, du kennst mich, ich weiß, du kennst mich lange genug, ich arbeite normalerweise sowieso nicht mit Zahlen, aber diese Zahlen und das, was ich seit Wochen tagtäglich erlebe und sehe und mitkriege, hat mich einfach dazu bewogen, das jetzt tatsächlich ganz massiv in Angriff zu nehmen. Denn wenn du tagtäglich erlebst, dass Mütter kommen und eine Nylontüte mitbringen und dort Gebäck hineinschlichten, weil sie sagen, sie haben die Kinder zu Hause und wenn ich dann weiß, dass sie die Kinder dann nur von Gebäck ernähren, dann weiß ich, dass das nicht in Ordnung ist und dann bin ich sehr betroffen und dann muss ich sagen, dann können wir nicht über die Schulkinder reden oder die Hortkinder oder die Kinder, die im Kindergarten sind, also alle diese Kinder, die offiziell in Betreuung angemeldet sind, von denen redet man gar nicht, die haben selbstverständlich das Essen, die sind gut versorgt, das weiß ich ja, ich rede von den Kindern, die nach der Schule heimgehen und wo viele Pädagogen und Pädagoginnen das sehr wohl wahrnehmen, aber wo sie halt noch keine richtige Möglichkeit haben, dass man diesen Kindern sagt, bleibt nach dem Unterricht da, ihr könnt mitessen und dann könnt ihr nach Hause gehen. Und einfach die Befindlichkeit von betroffenen Kindern und Eltern nicht wahrzunehmen, das ist, glaube ich, irgendwo eine Art, die ich nicht nachvollziehen kann und ich denke mir, dass der Herr Kollege Rajakovics sagt, jetzt haben wir festgestellt, dass es Arme gibt, wenn man das erst jetzt festgestellt hätten, dann wäre ich schon lange fehl am Platz und dann hätte ich mich schon lange, glaube ich, irgendwo anders engagiert, wie das, was ich jetzt tue, und jeder, der mich kennt, weiß, dass ich von dem, was ich rede, schon eine Ahnung habe und alle, die die Zustimmung geben, ich möchte mich bedanken. Ich bin der Meinung, jedes einzelne Kind, Erwachsene, jeder einzelne Mensch, der in der Stadt hungern muss, ist einer zu viel (Applaus SPÖ und Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Hoher Gemeinderat, zu dem Thema hätte ich zwei Anmerkungen zu machen, die mir da wichtig sind. Es wird nicht so einfach möglich sein, in der Schule zu einem Kind zu sagen, du bleibst jetzt einfach da und kannst mit uns noch mitessen, weil es gibt ganz, ganz klare Spielregeln, ab wann jemand die Verantwortung für ein Kind übernimmt und wann nicht, also das ist auf alle Fälle hier in diesem Antrag mithineinzuarbeiten oder mitzudenken. Ich sage, es ist ganz, ganz wichtig, weil du kannst nicht einfach sagen, Kind bleib da, der Lehrer müsste ja eine Verantwortung auch für dieses Kind übernehmen, auf welcher Grundlage beruht das? Und eine zweite Angelegenheit, die möchte ich auch noch sagen, ich finde es gut, Kinder zu fragen, ob sie ein Mittagessen haben oder nicht und wenn sie dableiben, nur sage ich dann auch gleich dazu, dann wollen wir von Amtswegen sofort auch wieder über den zuständigen Stadtrat die Verantwortung dieser Eltern aber wirklich einfordern. Auch auf die Gefahr hin, dass uns diese Eltern dann, nicht auf die Gefahr hin, auch klar darauf hinweisen, wenn die Eltern uns mitteilen können, dass sie nicht in der Lage sind, sich das zu leisten, aber ich sage es jetzt auch von mir aus und von meinem eigenen Verständnis aus, in dem Augenblick, wo ich ein Kind habe, ist es meine oberste Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das Kind in unserer Gesellschaft, in unserem Europa, in unserem Österreich auch satt werden kann. Das ist die oberste Aufgabe und wenn Eltern diese Aufgabe nicht erfüllen, dann haben wir auch behördlich wieder einzuschreiten und einmal zu schauen, aus welchen Gründen diese Kinder in der Form vernachlässigt werden. Wenn es eine Begründung dafür gibt, dass, wenn ich so sagen darf, eine solche Armut…muss man aber ernsthafte Schritte unternehmen und das gehört hier mitangedacht. Also auf der einen Seite ganz klar die Überlegungen, können Lehrerinnen und Lehrer das übernehmen oder Pädagoginnen und Pädagogen, und auf der anderen Seite aber dann auch einzuschreiten, wenn Eltern wirklich sich nicht um das Essen ihrer Kinder bemühen. Das ist mir wichtig (Applaus ÖVP). Der Abänderungsantrag von GR. Dr. Wohlfahrt wurde einstimmig angenommen. 6) Anerkennungszuwendung für Ehrenamtliche GR.in Haas-Wippel stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Haas-Wippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter „ehrenamtlicher Arbeit“ versteht man grundsätzlich eine Arbeitsleistung, die keinen monetären Gegenfluss hat, die freiwillig ist, die unbezahlt geleistet wird und deren Ergebnis Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes und der eigenen Familie zufließt. Die Bedeutung und der Stellenwert von Ehrenamtlichen in unserer Gesellschaft sind unbestritten, sie sind eine unschätzbar wertvolle und kostbare Ressource und müssen daher auch als solche behandelt werden. Ehrenamtliches Engagement verdient Anerkennung unter anderem auch von der Politik, soll weiter gefördert werden und darf nicht nur eine Herzensangelegenheit sein. Daher sollte die öffentliche Hand es als ihre Aufgabe sehen, die Leistung der ehrenamtlich tätigen Menschen weiterhin zu forcieren und den Dank dafür auch in Form von „Anerkennungszuwendungen“ zum Ausdruck bringen. In vielen Städten Europas ist es daher bereits üblich, dass ehrenamtliches Engagement auch belohnt wird, zum Beispiel durch verbilligte oder kostenfreie Eintritte in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, in Kinos, Museen, Sportveranstaltungen usw. Auch Vergünstigungen und Ermäßigungen oder Einkaufsgutscheine und die Gewährung von Rabatten in Geschäften, Restaurants, Bäckereien und Hotels können für Ehrenamtliche angedacht werden. Wichtig ist, dass dies ein kleines „Dankeschön“ ein Ausdruck der Anerkennung der gesellschaftlichen so wichtigen Arbeit sein sollte, einer Arbeit, die ohne die geringste Aufwandsentschädigung geleistet wird. Das ist ein Modell, das sicher auch in Graz zur Anwendung kommen könnte: Einerseits gibt es eine Reihe städtischer Einrichtungen, die für eine solche mit Vergünstigungen (Der Bürgermeister läutet mit der Ordnungsglocke) verbundene „Ehrenamtscard“, zumindest in einem ersten Schritt in Frage kämen; und ich bin überzeugt, dass auch andere öffentliche Einrichtungen und private Unternehmen in weiterer Folge sich diesem Beispiel anschließen würden. Mit einer solchen „Anerkennung“ könnte eine neue und attraktive Form der Auszeichnung für herausragendes Engagement angeboten werden und jenen etwas zurückgegeben werden, die sich in besonderer Weise für die Nächsten einsetzen, die unser Zusammenleben bereichern und die Solidarität in unserer Gesellschaft fördern. Ich stelle daher namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats sollen prüfen, in welchem Umfang und in welcher Form gemäß Motivenbericht ehrenamtlich Tätigen in Graz als Anerkennung für ihre engagierte Arbeit Vergünstigungen beziehungsweise Gratifikationen angeboten werden könnten (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR. Hohensinner zum Antrag: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Gemeinderat, liebe Frau Kollegin! Du hast es wirklich gut beschrieben, dass das freiwillige Engagement ein ganz wesentlicher Bestandteil in unserer Gesellschaft ist, der sicher nicht wegzudenken ist und wir haben auch im letzten Jahr, im Jahr der Ehrenamtlichkeit, das auch versucht, obwohl es schwer ist, auch aufzurechnen, welche Wertschöpfung in der Gesellschaft entsteht und da kommt eine unglaubliche Zahl raus, nämlich die Zahl von eineinhalb Milliarden Euro, wenn man die ehrenamtliche Tätigkeit in der gesamten Steiermark hernimmt und da ist es egal, ob das eine formelle ehrenamtliche Tätigkeit ist, wie zum Beispiel bei der Caritas oder bei der Vinzenzgemeinschaft oder bei der Lebenshilfe, oder ob das eine informelle Tätigkeit ist, wenn man einfach eine Nachbarschaftshilfe macht. Das haben Gott sei Dank alle Parteien in dem Haus erkannt früh genug, wir haben sogar schon vor dem letztjährigen Jahr der Ehrenamtlichkeit einen Arbeitskreis eingesetzt… Zwischenruf GR. Mag. Korschelt: Danke, Kurti. GR. Hohensinner: Naja, da haben wir alle zusammen diesen Arbeitskreis eingesetzt und dieser Arbeitskreis tagte nicht nur das letzte Jahr, sondern tagt auch heuer fast monatlich, die nächste Sitzung ist am 25. Juni. Dieser Arbeitskreis hat auch für uns ein Forderungspapier erstellt, ich möchte ganz kurz sagen, was wir gemeinsam hier im Gemeinderat schon abgearbeitet haben, das ist der jährliche Perspektiventag, der erste hat in der Pädak stattgefunden, der zweite in Haidegg. Die Stadt Graz lotet ihre Potentiale aus, ich möchte mich bei Sonja Grabner bedanken, die die Lesepatenschaften eingeführt hat, Präsenzmöglichkeiten für Vereine, es hat eine Sonder-BIG gegeben, es hat einen Tag des Ehrenamtes gegeben, Information und Beratung hat stattgefunden, wir haben einen Platz der Ehrenamtlichen benannt. Haftung, da kann ich nur sagen, die Ehrenamtsversicherung, die wir eingeführt haben, und eine Zeitdatenbank, da bedanke ich mich bei der Sozialstadträtin. Eine Sache möchte ich nur anführen, wir haben schon einmal einen ähnlichen Antrag eingebracht, einmal 2004, einmal 2008 mit dem Kollegen Sippel, Schröck und meiner Wenigkeit und es ist nur witzig, dass die SPÖ damals in Form von der Sozialstadträtin Tatjana Kaltenbeck-Michl einigermaßen skeptisch dieser Idee gegenübergestanden ist und in Aussicht gestellt hat, dass im Zuge der Sozialraumorientierung ein solches Projekt umgesetzt werden könnte. Leider, die Sozialraumorientierung wurde dann nur von Detlev Eiselsberg im Jugendbereich weitergeführt, da entstand dann auch ein Point for Actions, das ist eigentlich das, was dieser Antrag auch möchte in kleiner Form, das sollte auch ausgebaut werden, deswegen wir stimmen der Dringlichkeit und dem Inhalt zu, ist ein weiterer guter Baustein für die Stärkung des bürgerlichen Engagements. Danke (Applaus ÖVP). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei Punkte zu diesem Thema. Das Erste, wo man aufpassen muss, ist, dass man zwischen beruflicher, nebenberuflicher Tätigkeit und ehrenamtlichen Funktionen und ehrenamtlicher Mitarbeit nicht Regelungen einführt, die zunehmend zu einem Verschwimmen beider Bereiche führen. Wenn nachher, sage ich einmal, bei zunehmender Gratifikation, Honorierung von ehrenamtlicher Tätigkeit das dann de facto gleichgeschaltet ist mit einer schlecht bezahlten nebenberuflichen Arbeit, dann hört sich der Spaß auf und dann haben wir die ganze gesellschaftliche Honoration, Wertschätzung, die man jetzt versucht haben aufzubauen in den letzten Jahren und Monaten, im Grunde wieder völlig daneben gemacht. Die Leute sind ehrenamtlich tätig, nicht weil sie ein Geld kriegen oder irgendeinen Gutschein im Bad Eggenberg, sondern die sind deswegen tätig, weil sie für irgendeinen Bereich, ob das jetzt Lebenshilfe ist, Rotes Kreuz oder sonst irgendwas, eine Motivation haben, ein Bedürfnis haben, in diesem Bereich Menschen zu helfen. Egal ob das Behinderte, Kranke sind oder sonst eine Bevölkerungsgruppe. Da muss man wahnsinnig aufpassen. Das Zweite ist, und Kollege Schröck hat die Freiwillige Feuerwehr jetzt auch mit seinem Hinweis angeschnitten, ich beziehe mich da auf den Rechnungshofbericht, auch eine sogenannte ehrenamtliche Organisation, wenn Machenschaften wie die, die bei der Freiwilligen Feuerwehr stattgefunden haben, dann noch honoriert werden durch irgendwelche Maßnahmen der Stadt Graz, dann hört sich aber der Spaß wirklich auf, dann ist das eine Sauerei sondergleichen zum Quadrat dann. Da werden Malversationen und andere Dinge die da gemacht worden sind, auch noch honoriert mit Ehrennadel, Gutschein und Handshake des Bürgermeisters und das darf nicht passieren, den Antrag unterstütze ich aber unter dieser Nebenbemerkung. GR.in Haas-Wippel: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Also, lieber Kurt, mir ist nicht klar, was eine Anerkennungszuwendung mit der Sozialraumorientierung im Konnex zu tun hat, das verstehe ich nicht, aber danke für die Zustimmung, du hast alles aufgezählt und das passt, aber den Konnex zur Sozialraumorientierung habe ich nicht verstanden. Zwischenruf GR. Hohensinner: Da warst du noch nicht im Gemeinderat. GR.in Haas-Wippel: Nein, aber trotzdem, den sehe ich jetzt auch nicht, weil der soll wirklich allen Ehrenamtlichen zugute kommen, egal in welchem Sozialraum beziehungsweise Nichtsozialraum sie tätig sind. Zum Kollegen Mariacher, Gerhard, du hast gesagt, Einsatzkräfte beziehungsweise Freiwillige Feuerwehr sollte nicht honoriert werden mit zusätzlichen Gratifikationen, das ist auch nicht die ehrenamtliche Feuerwehr, sondern die Freiwillige Feuerwehr und da gibt es ja jetzt schon ein Zubrot, wie immer man das es auch nennen möchte, das ist die Brandsicherheitswache wird aufgrund einer Entgeltverordnung des Landesfeuerwehrverbandes berechnet, also da gibt es ja schon ein Geld. Zwischenruf GR. Schröck: Nein, nein. GR.in Haas-Wippel: Ja, habe ich gerade vernommen. Zwischenruf GR. Schröck: Vom Hohensinner. GR.in Haas-Wippel: Die Freiwillige Feuerwehr in Graz bekommt, wenn sie Wachdienst versieht, eine Brandwache, ein Entgelt bezahlt. Ich weiß nicht in welcher Höhe, aber sie bekommt etwas. Also Freiwillige Feuerwehr kriegt das nicht und du hast, Gerhard, du hast einmal gefordert, Einsatzkräfte sollen auch gratis mit der GVB mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, das ist auch dann eine Form einer Gratifikation, also da widersprichst du dich. Aber ich danke für die große Zustimmung. Danke (Applaus SPÖ). Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. 7) Schutz der Grazer Wanderwege GR. Schneider stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Schneider: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitarbeiter, hohe Stadtregierung! Ich habe einen entsprechenden Antrag schon vor ein paar Jahren eingebracht. Jetzt muss es ein Dringlicher sein, nachdem da wieder viel passiert ist in dem Gebiet. Wir haben in Graz ja zum Glück sehr viel Grünraum, auch Wald und Wiesen, und der wird auch entsprechend von den Grazerinnen und Grazern genutzt. Es gibt da ganz offizielle Wanderwege, die gekennzeichnet sind, die von verschiedenen Organisationen ja gepflegt werden, wo auch die Stadt natürlich ihren Anteil leistet, wenn eine größere Sanierung notwendig ist, wie beim Rettenbachklamm und es gibt viele Wanderwege, viele Trampelpfade und Ähnliches, die nicht offiziell gekennzeichnet sind, auch nicht gepflegt werden von den Organisationen, aber die dennoch Eigentum der Grazerinnen und Grazer sind, die das zum Teil seit Jahrzehnten nutzen, um ins Grüne zu kommen. Genau diese Wege sind immer wieder in Gefahr, abgesperrt zu werden von den GrundeigentümerInnen, das passiert wirklich, ich erfahre jedes Jahr ein Dutzend Fälle, wo so etwas passiert und zwar in verschiedener Form, sei es, dass er tatsächlich abgesperrt wird, also ein Zaun, ein Tor oder Ähnliches, also ein krasser Fall, wo überhaupt auch baulich eine Brücke weggerissen worden ist, dass man da nicht mehr gehen kann oder dass halt Schilder aufgestellt werden, die nicht rechtens dort stehen, aber potentielle Wanderer und Wanderinnen abhalten sollen, einen gewissen Weg zu benutzen. Es gibt auf alle Fälle, das ist im Privatrecht auch verankert, wenn man jahrzehntelang solche Wege benutzt, hat man auch ein Anrecht dazu, das weiter zu benutzen. Es geht ja auch nicht so sehr um Fälle, wo jetzt Grüngürtel, also Freiland, in Bauland verwandelt wird, diese Fälle gibt es natürlich grundsätzlich auch, da ist der Fall vielleicht etwas differenziert zu betrachten, wobei bei der Umwidmung beziehungsweise bei Baubewilligungen, wenn sie erteilt werden, darauf geschaut werden sollte, ob nicht da ein eben langer bestehender Wanderweg besteht und man das nicht vorschreiben soll, dass der trotz des Baus einer Siedlung oder so weiterhin dort besteht. Es geht eben auch um viele Fälle, wo eigentlich die Widmung gleich bleibt, das weiterhin Waldgebiet ist und trotzdem abgesperrt wird. Für einzelne Benutzerinnen und Benutzer ist es natürlich schwierig, hier erstens den Kampf zu führen, dass so etwas aufgemacht wird wieder, das kann soweit gehen, hoffentlich tut es das nicht in jedem Fall, vielleicht kann man da Lösungen finden, das kann soweit gehen, dass man (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke) einen Prozess führen muss gegen GrundeigentümerInnen, die hier das seit lange bestehende öffentliche Recht also abdrehen wollen. Da muss man womöglich auch den Klagsweg begehen, das ist natürlich für den einzelnen Bürger, die einzelne Bürgerin schwierig und auch risikoreich, auch teuer. Deswegen ist das eigentlich die Aufgabe von uns, den offiziellen Vertretern und Vertreterinnen der Grazerinnen und Grazer, hier was zu tun, mein Antrag geht in die Richtung, dass eben der Magistrat, die Stadt Graz, wir als Verantwortliche erstens so etwas wie eine Meldestelle einrichten, wo solche Wegabsperrungen gesammelt werden und wo in weiterer Folge auch hoffentlich, wenn es gut geht, über Gespräche mit den Grundeigentümern, wenn es hart auf hart kommt, aber durchaus durch die eine und andere Klage hier das öffentliche Recht am Begehen von solchen Wanderwegen wieder herstellen. Dankesehr (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit angenommen. GR. Dr. Piffl-Percevic zum Antrag: Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Uns allen hier im Gemeinderat ist die Erholung im Grünraum in und um Graz ein ganz wichtiges Anliegen. Zweifellos, um auf den Punkt zu kommen, hat es in der letzten Zeit durch das vermehrten Mountainbiken, und ich darf daher auch ein Geständnis ablegen, ich zähle auch mitunter dazu, hat es den Widerstand von manchen Landwirten, wo bisher markierte Wege anstandslos durch das Gehöft durchgegangen sind, im Bezirk Jakomini ist das scheint’s kein solches Problem… Zwischenruf GR. Eichberger: Aber in Mariatrost. GR. Dr. Piffl-Percevic: In Mariatrost, danke, dadurch hat sich zunehmend vereinzelt Widerstand gegen diese Wege an sich gebildet und wir wollen auch, dass das Eigentum selbstverständlich respektiert wird, das ist ein wichtiger Wert, auch die Bildung von Eigentum, infolgedessen sollen wir hier sehr sensibel sein. Dem Antrag vom Kollegen Schneider folgen wir deswegen auch vollinhaltlich, weil es hier darum geht, dass man nach den Regeln des Rechtsstaates mit diesem Phänomen auch umgeht. Wir haben daher einen Abänderungsantrag eingebracht, der auch mit dem Antragsteller abgeklärt ist, wonach auch der Österreichische Alpenverein und die Naturfreunde, die erstens sehr viele dieser Wanderwege pflegen, erhalten, auch mit den Grundbesitzern verhandeln, meistens jährlich, dass diese Institutionen eingebunden sind, erstens, weil sie wertvolle Konfliktlöser sind und weil sie auch nach dem Forstgesetz und nach dem ABGB mitunter, wenn es wirklich hart auf hart geht, ultima Ratio, so wäre eine Klage, auch antragslegitimiert sind. Sie können in Wirklichkeit dem Staat, und das tun sie heute schon, die allermeiste Arbeit abnehmen, ich möchte mich aus diesem Anlass bei diesen Institutionen und auch vielen anderen herzlich für diese wertvolle Arbeit im Sinne der GrazerInnen bedanken und wir werden das im Einvernehmen zwischen Baudirektion und diesen Institutionen machen (Applaus ÖVP). GR. Schneider: Es zeichnet sich eine große Zustimmung ab. Vielen Dank. Der Abänderungsantrag von der ÖVP verfeinert den Antrag noch einmal, vielen Dank dafür und wenn da eine Abteilung jetzt auch ganz konkret genannt ist, wo man sich melden kann, das ist natürlich umso besser und in dem Sinne hoffe ich, dass wir da bald auch ein gutes Zeichen setzen können, dass es wichtig ist, dass die Grazer und Grazerinnen wandern gehen können und auch einmal mit dem Mountenbike wo durchfahren, wo man entsprechend dafür sorgt und eine Mountenbikestrecke auch definiert. Danke sehr (Applaus Grüne). Der Abänderungsantrag wurde einstimmig angenommen. 8) Ausführliche Informationen für die GrazerInnen noch vor dem Start der BürgerInnenbefragung zum Ankauf der Reininghausgründe am 29. Juni 2012 GR. Dreisiebner stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Dreisiebner: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Die Stadtregierung hat am Montag dieser Woche bekanntlich mit Mehrheit die BürgerInnenbefragung über zwei Themen beschlossen. Neben der Umweltzone sollen die GrazerInnen auch befragt werden, ob die Stadt die Reininghaus-Gesellschaft übernehmen soll. Die nun mit dem Stadtsenatsbeschluss veröffentlichten Pro- und Contra-Argumente können aus unserer Sicht nur eine erste und sehr allgemein gehaltene Information für jene Menschen sein, nämlich die Bürgerinnen und Bürger, die die Entscheidung treffen sollen. Hier fehlt im Bereich von Reininghaus für uns jede klare Aussage zu den Entwicklungszielen und Visionen der Stadt Graz und es fehlt auch jede Aussage zu den beabsichtigten Ergebnis- oder Prozessqualitäten. Diese Informationen braucht es aber aus unserer Sicht, damit die Menschen, die entscheiden sollen, eine fundierte Grundlage für die Entscheidung, ob sie für den Erwerb der Reininghausgründe oder gegen den Erwerb der Reininghausgründe abstimmen sollen. Das Einzige, was im Argumentarium im Moment angeführt ist, ist die Aussage, dass die Stadt als Eigentümerin ihre Vorstellungen von einem ökologischen, lebenswerten und verkehrstechnisch ideal erschlossenen Vorzeigestadtteil optimal umsetzen kann, soferne das mitabgestimmt wird. Es ist aber, wie ich gesagt habe, für uns nicht die Möglichkeit gegeben, hier eine punktierte Information und eine Sicherheit für diejenigen zu haben, die befragt werden. Aus unserer Sicht ist es notwendig, dass Rahmenbedingungen, Ziele, die Ergebnis- und Prozessqualitäten, die der Entwicklung des Reininghausareals zugrundeliegen sollen, in einem Konzept formuliert werden, das noch vor Beginn des Befragungszeitraumes über die Sonder-BIG usw. den Grazerinnen und Grazern zur Verfügung gestellt werden kann. Dieses Konzept kann und soll unseres Erachtens auch die Grundlage für das Gemeinderatsstück sein, das im Herbst bei positivem Ausgang der BürgerInnenbefragung die Grundlage darstellen soll. Für die Ergebnisqualitäten sind aus unserer Sicht, und die Unterlage ist euch ja allen zugegangen, eine Menge an Punkten sehr wichtig, ich werde jetzt ein paar wenige erwähnen. Für uns ist es wichtig, dass man eine Sicherstellung haben hinsichtlich der Nutzungsvielfalt für die einzelnen Funktionen, also Wohnen, Gewerbe, Kultur, Freizeit usw. inklusive einer ungefähren Quantifizierung von bisher geplanten Mindestanteilen der jeweiligen Nutzung, die ich vorher genannt habe. Es braucht eine genaue Darstellung der geplanten öffentlichen Räume, der Freiräume, der Grünräume für den Zentral-Park, für Urban Gardening, für Gemeinschaftsgärten und Kleingärten, für Grillplätze sowie für diverse Sportflächen und es braucht auch hier Mindestfreiflächen-Anteilsfestlegungen, so wie es im Rahmenplan erfolgt ist. Weiters ist für uns wichtig, dass man sich zur Autofreiheit beziehungsweise Autoarmut des Stadtteils Reininghaus festlegt und einen Zielwert im Bereich des Modal Splits dementsprechend der Bevölkerung zur Verfügung stellt beziehungsweise sich darauf einigt. Ein engmaschiges Fuß- und Radwegenetz ist wichtig, die Bekenntnis, dass man Sammelgaragen statt der herkömmlichen Tiefgaragen oder sonstigen Garagierung zum Ziel hat und auch Bekenntnis eines Kfz-Zielwertes im Bereich Kfz-Schlüssel pro Einwohner, der unseres Erachtens, wenn man Freiburg und ähnliche Modelle anschaut, bei 0,2 Kfz pro Wohneinheit liegen sollte. Bei Prozessqualitäten ähnliche Vorgaben, und ich komme jetzt zur Formulierung des dringlichen Antrages. Im Namen des grünen Gemeinderatsklubs stelle ich folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : 1. Um der zur Teilnahme an der BürgerInnenbefragung aufgerufenen Grazer Bevölkerung eine optimale Entscheidungsgrundlage für ihr Abstimmungsverhalten zu geben, soll seitens der zuständigen Abteilungen rechtzeitig vor Beginn der Befragung ein Konzept erarbeitet werden, das möglichst genaue Quantitäten und Zielvorgaben - wie oben im Motivenbericht beschrieben - für die von der Stadt beabsichtigte Entwicklung des neuen Stadtteiles in Reininghaus enthält. 2. Diese Unterlagen sollen rechtzeitig vor Beginn des Befragungszeitraumes am 29. Juni 2012 sowohl auf der Homepage der Stadt Graz als auch in der zur BürgerInnen-Umfrage geplanten Sonder-BIG veröffentlicht werden. GR.in Bergmann zur Dringlichkeit: Lieber Kollege Dreisiebner! Wir haben im Vorhinein schon gesprochen, unsere Fraktion wird der Dringlichkeit dieses Antrages zwar zustimmen, aber nicht dem Inhalt und zwar ganz einfach, die Dringlichkeit deswegen, weil es für uns ganz wichtig ist, dass, egal bei der Bevölkerungsumfrage, aber auch bei einer Bevölkerungsbefragung nach dem Volksrechtegesetz ist Information für die Bevölkerung das Um und Auf, damit diese überhaupt sich ein Urteil machen kann. In diesem Fall ist es aber so, dass es, glaube ich, nichts bringt, jetzt innerhalb von einer Woche ein Buch zu schreiben und das eigentlich der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen, also das halten wir ehrlich gesagt nicht für sinnvoll. Viel sinnvoller würden wir halten, wenn man mindestens drei Monate Zeit hat, wo sich die Bevölkerung informieren kann, wo aber auch über die Bezirksräte, Bezirksversammlungen stattfinden, wo es Möglichkeiten gibt, mit den zuständigen Stadtsenatsmitgliedern direkt in Kontakt zu treten, um hier Fragen zu stellen, wo man hier Antworten bekommen, wo ein Diskussionsprozess stattfinden kann und das ist natürlich in diesem Antrag hier auch nicht gegeben. Danke (Applaus KPÖ). GR. Mayr: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Karl! Wir diskutieren das gesamte Thema Reininghaus ja jetzt mittlerweile schon viele Jahre und daraus hat sich auch einiges entwickelt, auch einige Beschlüsse hier im Haus herinnen, die mit breiter Mehrheit oder einstimmig getragen worden sind, das ist zum Beispiel der Rahmenplan und viele andere Details, die du jetzt auch in deinen Formulierungen im Motivenbericht aufgeführt hast, die wir breit diskutiert haben und die natürlich schon öffentlich bekannt sind oder im Prinzip öffentlich sind, die man noch bekannt macht und das ist ja auch das Ziel der Stadtregierung, des Beschlusses jetzt aus dem Stadtsenat für die Zeit bis zum Beginn der Befragung. Wir haben die BIG, so wie du sie auch in deinem Antrag drinnen hast, wir haben die Informationen auf der Homepage etc. Eines, lieber Karl, und die Kollegin Klubobfrau Bergmann hat es ja vorhin auch angeführt, eines wird natürlich nicht gehen, ich kann nicht die Entwicklung der kommenden 20 Jahre bis ins Detail vorgeben und das jetzt in einem breiten Buch und in einer Homepage, die ich wahrscheinlich, wo ich einen Monitor brauche, wo kein Hochhaus in Graz groß genug wäre, um den unterzubringen, damit ich nicht zuviel scrollen muss, unterzubringen, das ist etwas, das erschlägt auch viele, das würde wahrscheinlich auch keiner durchlesen. Wir kennen das aus der Diskussion mit dem externen Berater für die Frageformulierung, du musst ein sinnvolles Maß zwischen zuviel und zuwenig Information finden. Trotzdem musst du natürlich die Möglichkeit bieten, alles an Informationen irgendwo abrufbar zu machen. Aber du kannst jetzt nicht im Vorfeld einer Befragung, wo es um eine Grundsatzentscheidung geht, alle Details der nächsten 20 Jahren schon vordefinieren. Wenn man das macht, dann brauchen wir 20 Jahre und dann stimmen wir erst in 20 Jahren ab und das sollte ja nicht das Ziel der Sache sein. Ich meine, einen Vergleich, den muss man schon wirklich bringen, angenommen du bist auf der Suche nach einer Partnerin oder einem Partner und du bist aber nicht ganz sicher und du überlegst dir jetzt, soll ich mich entscheiden, soll ich diese Beziehung eingehen, ja oder nein, wenn du dann fragst, aber könnte es sein, dass deine Cousine dritten Grades in 20 Jahren einmal krank wird… Zwischenruf GR. Schröck: Aber für Wischiwaschi bist du Spezialist. GR. Mayr: …und wir da jetzt einen bestimmten Betreuungsaufwand haben, dann wird sich die Sache relativ schnell beenden und so ist es auch in der Befragung mit den Grazerinnen und Grazern, wir machen eine Grundsatzentscheidung, aber wir können nicht schon jetzt alle Details für die nächsten 10/15/20 Jahre hier vordefinieren (Applaus ÖVP). GR. Herper: Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen! Karl, ich habe dich wertschätzen gelernt jetzt in den kurzen letzten Wochen als Vorsitzender des Bau- und Raumordnungsausschusses, ich schätze auch deine Fragen immer sehr, was mich nur wundert bei der grünen Fraktion ist insgesamt, ich habe den Eindruck, als seid ihr neu angelobt worden. Weil ihr hättet jetzt drei Jahre Zeit gehabt, nämlich dieses Konzept zu basteln, zu erarbeiten und die Forderungen einzubringen, Rahmenbedingungen, Ziele, Ergebnisse und Prozessqualitäten zur Entwicklung des Reininghausareals in der Partnerschaft mit der ÖVP. Und ich habe mich gewundert, vor eineinhalb Jahren standet ihr 14 Tage vor der Entscheidung, gemeinsam es zu beschließen, bevor der Don Fernando gekommen ist. Was habt ihr da an Konzept gehabt, was habt ihr da an Informationen erhalten, was habt ihr da an Vorschlägen gehabt? Die waren weder transparent noch vermittelbar noch kommuniziert. Und deswegen wundert mich, dass ihr heute mit einer solchen Forderung kommt. Wir haben, wie Peter Mayr gesagt hat, wir haben das STEK 4.0, wir haben den Rahmenplan beschlossen gemeinsam, wir haben die Umweltprüfung heute beschlossen für die Reininghausgründe, wir haben zugesagt, und das war die Forderung von Martina Schröck von unserer Seite aus in den Gesprächen mit der ÖVP, und das ist vereinbart worden, es gibt eine vertiefende verbreiterte Information in der BIG, auf der Homepage der Stadt Graz und es ist klarerweise das Dafür und Dagegen wird verbreitert und vertieft. Es ist jetzt müßig zu fordern, lieber Karl, wie du sagst in einem Beispiel, das Bekenntnis zu einem Zielwert für den Kfz-Schlüssel in etwa 0,2 Kfz pro Wohneinheit, das ist schon ein bisschen eine Täuschung, wenn man nur von Bekenntnis redet, bekennen kann man sich viel, Bekenntnisse muss man nicht umsetzen. Das ist ungefähr so, wie das Blaue vom Himmel zu suggerieren oder heiße Eislutscher zu empfehlen, dass man sie nimmt. Also wir haben genügend Basis und wir sorgen auch für eine ausgewogene und gute BürgerInneninformation bis zum Beginn der BürgerInnenbefragung am 29. Juni. Wir arbeiten daran. Für uns ist es schwieriger, ihr hattet den Vorteil, drei Jahre euch vertiefend und inhaltlich damit zu beschäftigen. Wir mussten das in wenigen Tagen, Stunden, nämlich diese Zusatzinformationen… Zwischenruf GR. Grosz: Und du wirst nicht einmal rot dabei? GR. Herper:. Die Basis der Klubobleutekonferenz waren unsere 21 Punkte zu Reininghaus und das Versprechen von der Martina Schröck ist auch eingelöst auf www.mehrfürgraz.at, ist abrufbar, nämlich die Transparenz, nämlich die Fragen und die Antworten und die Kommentare von unserer Seite. Wir werden dem dringlichen Antrag die Zustimmung nicht geben können (Applaus SPÖ). GR. Grosz: Weihrauch von dieser getragenen Rede des Klubobmannes Herper, ich wollte mich ja wirklich nicht zu Wort melden, die Türe ist Gott sei Dank offen, damit diese viele heiße Luft wieder hinausgeht. Aber ich wollte mich wirklich nicht melden, aber wenn der Herr Klubobmann Herper hier herausgeht und die heldenhafte Rolle der Sozialdemokratie beschwärt, indem er sagt, wir mussten in wenigen Stunden und Tagen das retten, was die Grünen mit der ÖVP nicht zusammengebracht haben, also Kollege Herper, wenn du dich selbst und deine Fraktion nicht ernst nimmst, dann ist das deine Sache, kein Problem, aber wenn du die restlichen Mitglieder des Gemeinderates nicht ernst nimmst, dann müssen wir uns wirklich zur Wehr setzen. Dieses Schmierentheater der letzten drei Wochen, um noch einmal die geschichtliche Faktenlage ins rechte Licht zu rücken, wo diese Koalition aufgekündigt worden ist und dann plötzlich über Nacht der arme Kollege Herper verhandeln musste, in wenigen Stunden die Stadt retten, musste vor dem Abgrund, dann eingesprungen ist in der staatspolitischen Verantwortung der SPÖ, um diese Stadt vor den bösen Grünen zu retten und nur leider es ist ein Fehler in der Regie passiert. In dieser grandiosen Machiavelli-für-Arme-Strategie für Armenstrategie ein kleiner Fehler ist passiert und das war dieses eine Zeitungsinterview, und das möchte ich gerne noch einmal in Erinnerung rufen, mein lieber Genosse Klubobmann: „Unser Preis ist hoch“ Anführungszeichen, Gänsefüßchen oben, so Klubobmann Herper von der SPÖ. Was wiederum zur Äußerung der großen Parteivorsitzenden, die natürlich von der Käuflichkeit der Sozialdemokratie nicht eingeweiht war und dann im Gemeinderat hier zu sagen, sie distanziert sich auf das Schärfste von ihrem eigenen Klubobmann, die unwissende Parteivorsitzende. Also, lieber Klubobmann Herper, ein wenig mehr Wahrhaftigkeit, nicht Ernsthaftigkeit, ernsthaft bin ich auch nicht, aber Wahrhaftigkeit und ein bisschen mehr Demut und ein bisschen mehr Ruhe würde der Sozialdemokratie nicht schaden, denn eure Butter schmilzt auch auf eurem Kopf, wenn es auch nicht so heiß ist wie heute. GR. Dreisiebner: Ich nehme zur Kenntnis, dass es hier seitens der Sozialdemokratie und seitens der Volkspartei zwar Kraftanstrengungen gab und gibt, die, wie Karl-Heinz Herper sagt, unmenschlicher Art beinahe schon sind. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich Dextroenergen mitgebracht und gestern im Ausschuss auch schon. Aber ich danke dir trotzdem für dein Lob und ich möchte es auch zurückgeben, du bist in der Ausschussarbeit und in sonstigen Gesprächen ein sehr kompetenter und auch sehr verlässlicher Ansprechpartner. Was ich da alles daraus mitnehme, was ich hier von Peter Mayr und von der Ina Bergmann gehört habe, irgendwann hat es einmal geheißen, die Steuererklärung muss so einfach sein, dass sie auf einen Bierdeckel passt. Die Information, die Menschen bekommen, erhalten sollen, damit sie eine Entscheidung treffen können, die muss wahrscheinlich noch viel kleiner sein, so wie eine Briefmarke oder ein paar schön hergestellte Renderings mit genauso schönen Worten, man sieht es ja da in den einzelnen Gratiszeitungen noch von einer Partei und wahrscheinlich dann auch in der Sonder-BIG und auf der Homepage. Auf jeden Fall ist für uns eines klar, wir wollten kein Buch schreiben, sondern es ging um ein paar Punkte, die man außer Streit stellen kann, auch wenn man sie unter Umständen im Verlauf der Zeit, und 20 Jahre, wie Peter Mayr sagt, sind eine lange Zeit, zehn Jahre auch, vielleicht etwas nachjustieren muss, vielleicht noch strenger oder etwas weniger streng anschrauben muss. Wir haben ja gerade heute STEK beschlossen, das ist ja auch etwas, was über lange Zeit geht, da steht auch viel drinnen, das kann man wohl, zu Reininghaus kann man das nicht tun. Es ist ja heute nicht der erste Versuch mit unserem ehemaligen Koalitionspartner, aber natürlich auch mit den anderen Fraktionen ein bisschen eine Zuspitzung, ein bisschen eine Quantifizierung, ein bisschen einen Tatbestand aufsetzend auf den Rahmenplan herzustellen, nicht nur hier in diesem Saal, sondern auch bei anderen Gelegenheiten und bei Verhandlungen. Das alles ist nicht gelungen, es soll kein Buch sein, ja, es soll so sein wie bei der PartnerInnenwahl, die GrazerInnen sollen sich verlieben in die Idee, ein großes Grundstück um 75 Millionen zu kaufen und dann entwickeln wir wahrscheinlich konventionell. Vielen Dank (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Behindertenermäßigung im Verkehrsverbund auch bei Zeitkarten GR.in Schloffer stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Schloffer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Also dieses Problem, das beschäftigt mich wirklich schon länger und jetzt habe ich gedacht, jetzt gehen wir das einmal an auf der Seite von Graz: Behindertenermäßigung im Verkehrsverbund auch bei Zeitkarten. Die Behindertenermäßigung des Verkehrsverbundes Steiermark erstreckt sich nur auf die Stundenkarte und die 24-Stundenkarte. Bei Wochen-, Monats- und Jahreskarten gibt es keine zusätzliche Ermäßigung für Menschen mit Behinderung. Das widerspricht der geltenden Gesetzeslage in Österreich, in dem Bundesgesetzblatt aus dem Juni 1990 gibt es das schon. In diesem Gesetz wird eine Fahrpreisermäßigung für Menschen mit Behinderung ab 70% vorgesehen. Unter Berufung auf diese gesetzliche Bestimmung haben Behindertenvertreter in Vorarlberg erreicht, dass es im dortigen Verkehrsverbund auch bei Zeitkarten für Behinderte eine Ermäßigung von 30 % gibt. Das ist ein gutes Beispiel für Graz und für die Steiermark, wobei ich wieder sagen könnte, es könnten 50 % oder überhaupt gratis sein. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz ersucht die VertreterInnen der Stadt Graz, in der Holding Graz die Verantwortlichen der Graz Linien über diese Faktenlage zu informieren. Das heißt jetzt für mich, die Graz Linien zu informieren, dass es so ein buntes Gesetz überhaupt gibt, welches noch nicht umgesetzt ist und noch umgesetzt werden muss. Das heißt, dieses Gesetz ist bei den Grazer Linien raschest umzusetzen, denn diese wissen anscheinend noch nicht, dass es dieses Gesetz seit 1990 gibt. Also ich will sie informieren über dieses Gesetz und nicht prüfen lassen. Danke (Applaus KPÖ). GR. Hohensinner zur Dringlichkeit: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Gemeinderat! Die Frau Kollegin Schloffer spricht ein wichtiges Problem an. Ich meine, es gibt einige Sachen, einige Vergünstigungen, also es ist nicht so, dass es nichts gibt, es gibt die Mobilitätskarte, die bekommen aber nur all jene, die ein gewisses Einkommen haben, es gibt die Vorteilskarte, diese Diskussion haben wir da schon einmal im Gemeinderat geführt, dass man hier die Vorteilskarte für Menschen mit Behinderung bei der ÖBB lösen muss, um dann die Einzelfahrscheine vergünstigt zu bekommen, aber es ist absolut richtig, dass auf jeden Fall Wochen-, Monats-, Halbjahres- und Jahreskarten abgehen, stimme ich voll zu. Ich würde jetzt einmal sagen, ich weiß nicht, liebe Gerti, ob du das erwähnt hast, da gibt es einen Herrn Holzer, der klappert alle Gemeinderatsklubs ab, das ist ein Mensch, der selbst eine Behinderung hat, ich finde es großartig, dass dieser Herr nicht irgendwie groß aufschreit, sondern der setzt Initiative, geht zu allen Klubobleuten und fordert eine solche Karte ein. Er war, glaube ich, einmal beim Gerald Grosz, der Gerald Grosz hat in der vorletzten Gemeinderatssitzung einen ähnlichen Antrag eingebracht und deswegen werden wir diese Initiative, ich glaube, diese Initiative baut auf das Anliegen von Herrn Holzer auf, werden wir dieser Initiative die Zustimmung geben, wir präzisieren das Ganze aber in einem Abänderungsantrag, weil es ist nicht zielführend, jetzt nur die Holding über den Missstand zu informieren, sondern es ist zielführend dem Verbund diesen Missstand mitzuteilen und vom Verbund her einzufordern, dass geprüft wird, ob es möglich ist, ob für Menschen mit Behinderung auch eine Wochen-, Monats-, Halbjahres- und Jahreskarte mit einer Vergünstigung aufgelegt werden können. Ich bitte somit um Zustimmung, darf jetzt gleich den Abänderungsantrag einbringen. Der Abänderungsantrag wird von allen Fraktionen unterstützt. Der Gemeinderat möge an den Verkehrsverbund Steiermark mit folgendem Anliegen herantreten: Der Tarifausschuss des Verbundes wird aufgrund der im Motivenbericht beschriebenen Situation aufgefordert, die Möglichkeiten von Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung auch bei Wochen-, Monats- und Halbjahres- sowie Jahreskarten zu prüfen. Bitte um Zustimmung. GR. Grosz: Naja, nachfolgend zur Wortmeldung des Kollegen Hohensinner danke ich für die Initiative. Der Kollege Hohensinner hat richtigerweise gesagt, dass wir vor zwei Gemeinderatssitzungen einen exakt ausformulierten Antrag eingebracht haben. Jetzt will ich ja die Stimmung nicht vergiften, was ich auch nicht kann und nicht will und ich kann mich aber erinnern an die Situation, wir bringen den Antrag ein und die Worte des Kurt Hohensinner, der mir gegenüber dann gesagt hat, das stimmt alles nicht, weil das gibt es ja alles schon. Und es gibt dazwischen auch die mediale Berichterstattung. Tatsächlich, wir haben damals in dieser Gemeinderatssitzung am Rande dieser Gemeinderatssitzung diskutiert, ich habe gesagt, es gibt für behinderte Menschen nicht die Möglichkeit, diese Halbjahreskarte, Jahreskarte in Anspruch zu nehmen und du hast gesagt, das gibt es eigentlich eh schon alles und das ist falsch, was ich wieder mache. Mir geht es ja auch nicht darum, mir geht es wirklich darum, dass wir jetzt eine Lösung haben, jawohl, der Herr Holzer ist der Ursprung dieser Aktion seit drei Gemeinderatssitzungen, um auf dieses Problem endlich aufmerksam zu machen. Der historischen Wahrheit Genüge zu tun, er ist Mitglied der Grünen noch dazu und hat mit großartiger Beharrlichkeit nicht nur der Kleinen Zeitung, heute in der Sitzung schon viel gescholtenen Grazer, mehrmals versucht, das auch zu thematisieren und jetzt haben wir Gott sei Dank das auch in Form eines dringlichen Antrages, einer Trägerrakete möchte ich sagen, Kollegin Schloffer startet quasi eine Trägerrakete, der Abänderungsantrag ist auch hervorragend, der passt nämlich wunderbar dazu, so gibt das ein Bild und das gibt endlich die Durchsetzung der Wünsche von behinderten Menschen dieser Stadt, die diese Möglichkeiten nicht haben. Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit auf etwas anderes aufmerksam machen und das hier noch einmal thematisieren. Nämlich die Tarifbestimmungen, wenn es darum geht, Pensionistinnen und Pensionisten, die noch immer nicht darauf Rücksicht nehmen, dass es Menschen gibt, die aufgrund von Invalidität mit 59 Jahren schon in Pension sind und wir gehen immer nach den Lebensjahren in den Tarifbestimmungen und nicht nach dem sozialen Standard und das ist auch ein Irrsinn, der endlich korrigiert gehört, weil wir wissen, dass Menschen aufgrund von Erkrankungen etc. frühzeitig in Pension gehen müssen und die können dann warten, bis sie ein gewisses Lebensjahr erreicht haben, dass sie dann auch als Pensionisten, als SeniorInnen von der Holding Graz, vom Verbund endlich anerkannt werden. Wenn wir uns endlich dazu durchringen und ich weiß, dieses Problem gibt es ja in ganz Österreich, aber wenn wir uns endlich dazu durchringen können in diesem Tarifdschungel, der Lebensrealität gerecht zu werden und die Tarife so zu spiegeln, wie die Menschen in dieser Stadt tatsächlich leben, dann wären wir einen Schritt weiter. GR. Hohensinner: Ich meine, lieber Gerald, was du da heute von dir gibst, das zieht sich durch die gesamte Gemeinderatssitzung, das sind einfach Unwahrheiten und das ist einfach für mich nicht in Ordnung, wenn du dich da herstellt, sagst, du hast diesen Antrag eingebracht und in dieser Diskussion hier im Grazer Gemeinderat hätte ich gesagt, es gibt das Ganze schon. Lieber Gerald, du erinnerst dich, das war kein dringlicher Antrag, der Antrag ist nie diskutiert worden, sondern du hast mich da draußen angesprochen, ich habe gesagt, aha, das weiß ich nicht, wenn das so ist, dann unterstützen wir das Ganze, lieber Gerald. Und ich glaube, dass du oft das Kabarett über die Sache stellst und das ist nicht in Ordnung, das ist einfach so (Applaus ÖVP) und da würde ich dich bitten, bevor du irgendwie einen Schmäh daraus machst, denke drüber nach und sage dann was. GR. Grosz: Lieber Kollege, ja freilich zur Dringlichkeit, weil das sehr dringlich ist das Thema und auch offenbar die Geschichtsaufarbeitung für den Kollegen Hohensinner sehr dringlich ist. Erstens, kein Kabarett zu diesem Thema, zweitens Ernsthaftigkeit, drittens Antrag eingebracht, viertens sage ich in meiner Rede am Rande dieser Antragstellung vor zwei Gemeinderatssitzungen, wo ich den Antrag eingebracht habe und du mit dem Zettel zu mir gekommen bist. Im Übrigen war es nicht da draußen, sondern da hinten, Herr Kollege. Vieles kann man mir unterstellen, nur mit meinen 35 noch keinen klassischen Alzheimer und auch keinen politischen Alzheimer und was sehr wichtig ist, ich nutze nicht ständig eine Gruppe, um mich persönlich politisch zu profilieren, das tue ich nicht und das solltest du dir bei dieser Geschichte auch einmal zu Herzen nehmen. Es gibt auch in der Politik, gerade wenn es um Behindertenpolitik geht, soll es den Wettbewerb der guten Ideen geben und nicht den Wettbewerb der Haxl-Beißerei, wer hat das als Erster eingebracht oder wer hat jetzt da Recht oder wer hat Unrecht oder nein, nur das, was ich in diesem Bereich sage, ist richtig und was die anderen sagen, ist Schwachsinn. Wir erleben das gerade von dir in der Behindertenpolitik und zwar alle Fraktionen, bis vielleicht auf deine eigene… Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat, meine Bitte ist, zur Dringlichkeit kann man sich einmal melden. GR. Grosz: Das war eine tatsächliche Berichtigung, gut. Du hast zu mir gesagt, das gibt es schon alles und im Übrigen muss das über den Verbund geklärt werden, weil das können wir nicht einmal machen. GR.in Schloffer: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für mich jetzt, wenn mein Antrag weitergegangen wäre, wäre es selbstverständlich gewesen, dass die Graz Linien sowieso zum Verbund gehen, weil ohne den geht sowieso nichts, dass die mit dem Verbund verhandeln. Da brauche ich ihnen nicht irgendwas vorlegen von prüfen lassen oder sonst was, es ist einfach dem Verbund klarzumachen, da gibt es ein Gesetz, das müssen wir durchführen. Meine Herrschaften, liebe KollegInnen, das machen wir miteinander, wie machen wir das und wenn es geht, so rasch als möglich. Das war meine Intention. Ich habe mich leider nicht erkundigt und habe durchgelesen auf einem Spiegel, welche Fraktionen in den vorangegangenen Gemeinderatssitzungen eine Initiative diesbezüglich eingebracht hat, tut mir leid, ich habe es nicht gewusst. Weil nachmachen tue ich sicher nichts, habe ich noch nie gemacht in den letzten 15 Jahren. Also das wäre für mich der Weg gewesen. Kurt, hättest du zum Beispiel deinen Antrag, deinen Abänderungsantrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, ihr unterstützt ja alle den Kurtl sein und nicht meinen. Hättet ihr alle seinen Antrag uns vorgelegt und gesagt, bitte, liebe KPÖ, seid ihr bereit, könnt ihr das unterstützen, hätte ich einen Abänderungsantrag gemacht, da kannst du sicher sein, weil meines wäre schneller gegangen wie deines. Es geht um die rasche Erledigung der Sachen im Sinne der Menschen, die es betrifft. Weil zum Verbund müssen wir sowieso, was willst den prüfen lassen, du musst sagen, so meine Herrschaften, macht das jetzt so rasch als möglich. Danke für die Unterstützung und natürlich deinen unterstützen wir, kannst dir vorstellen (Applaus KPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Der Abänderungsantrag von GR. Hohensinner wurde einstimmig angenommen. 10) Petition – Pflegeregress wieder abschaffen GR.in Mag.a Taberhofer stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Taberhofer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahresbeginn 2012 wird von den Angehörigen pflegebedürftiger Menschen in der Steiermark wieder ein Pflegeregress eingehoben, der für Kinder bis zu 10 Prozent des Jahresnettoeinkommens, für Eltern aber bis zu 15 % ausmacht. Das ist für viele Familien eine sehr große Belastung. Die KPÖ hat auf Landes- und Stadtebene vor dieser Entwicklung gewarnt. Die finanziellen Einnahmen für die öffentliche Hand stehen dabei in keinem Verhältnis zu den Problemen, die für die Betroffenen dadurch entstehen. Schließlich gibt es auf allen Ebenen viele Belastungen, die das Haushaltsbudget schmälern. Dass die Geschäftemacherei privater Heimbetreiber eine der Hauptursachen der Kostenexplosion im Pflegesektor ist, wird von der Landesregierung aus der Debatte ausgeblendet. Stattdessen wird die Wiedereinführung des Regresses mit Grundsätzen der christlichen Soziallehre begründet. Dabei wird vergessen, dass die Angehörigen ihren Eltern oft etwas zurückgeben wollen, dies aber nicht mehr können. Wir erinnern daran, dass auch die Gewerkschaft Vida, Caritas und Volkshilfe, andere Einrichtungen und auch die Grazer Sozialstadträtin den Pflegeregress kritisieren. Ein Jahr nach dem Beschluss dieser unsozialen Maßnahme durch SPÖ und ÖVP auf Landesebene ist es durchaus Zeit, Bilanz zu ziehen. Der Gemeinderat der Stadt Graz ist aufgerufen, hier seine Stimme zu erheben. Als Sofortmaßnahme treten wir dafür ein, die geltende Grenze von 1.500,- Euro Jahresnettoeinkommen, ab welcher der Pflegeregress eingehoben wird, jährlich entsprechend der Inflationsrate zu valorisieren. Namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs stelle ich deshalb folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Grazer Gemeinderat fordert den Landtag Steiermark und die Landesregierung in Form einer Petition auf, den geltenden Pflegeregress wieder abzuschaffen und durch eine soziale Form der Pflegefinanzierung zu ersetzen. Als Sofortmaßnahme wird die Landesregierung aufgefordert, den in den §§ 5 und 6 der Steiermärkischen Sozialhilfegesetz-Durchführungsverordnung festgelegten Grenzwert für die Regresspflicht, derzeit 1.500 Euro, einer automatischen, an die Teuerungsrate angepassten, Valorisierung zuzuführen. Ich hoffe um Unterstützung (Applaus KPÖ). Bgm. Mag. Nagl zur Dringlichkeit: Frau Gemeinderätin, ein Punkt ist mir wichtig, nachdem ich ja auch Gelegenheit habe, fast Woche für Woche in die Einrichtungen, sowohl die öffentlichen als auch die privaten zu kommen, um dort Persönlichkeiten zum Geburtstag zu gratulieren und damit auch mir anzusehen in den letzten 15 Jahren, was denn vielleicht auch im Land Steiermark ein wirklicher Kostentreiber geworden ist. Wir haben in der Landesgesetzgebung in den letzten Jahren sehr viele Entscheidungen gehabt, die qualitative Verbesserungen in diesen Einrichtungen bewirkt haben, vor allem, wenn es um bauliche Maßnahmen geht, wir haben heute Heime geschaffen, wir diskutieren selbst darüber, ob ein Gebäude im Rosenhain das, wenn ich so sagen darf, bis zum heutigen Tag durchaus auch genutzt werden kann, halt jetzt nicht mehr genutzt werden kann und deswegen haben sowohl die öffentliche Hand als auch die Privaten sehr, sehr viel Geld in die Hand nehmen müssen und das ist einer der Hauptkostentreiber. Des Weiteren hat man auch durchaus versucht, im Bereich der Pflege neue Qualitätsstandards zu schaffen, die auch dazu geführt haben, das heißt, wenn man sich das anschaut, was in den letzten 15/20 Jahren hier im Betreuungsbereich geschehen ist und noch dazunimmt, wie viele Personen heute betreut werden gegenüber dem Aufwand von anno dazumal, sollte man es nicht so vereinfachen, wie Sie es in Ihrer Rede getan haben und das auch nur auf das Gewinnstreben von manchen Privaten dann zurückführen. Also ich glaube, da sollte man schon dabei sein, dass man ehrlich sagt, da hat es einen Qualitätsschub gegeben, da gibt auch quantitativ viel mehr Betten, als wir das jemals hatten und das hat schon auch mitbewirkt, dass wir heute bei der Finanzierung sehr, sehr große Schwierigkeiten haben, in erster Linie das Land Steiermark, aber mitgehangen, mitgefangen mit dem Kostenschlüssel natürlich auch die Kommunen. StR.in Mag.a Dr.in Schröck: Ja, liebe Uli Taberhofer, wir haben das Thema ja nicht zum ersten Mal im Gemeinderat und du hast mich sehr, sehr richtig zitiert, ich bin eine Gegnerin des Regresses, also die sozialdemokratische Fraktion wird daher auch im Großen und Ganzen diesem Antrag zustimmen. Mit kommt der Regress so ein bisschen vor wie eine blutende Wunder und zwar eine blutende Wunde, die insbesondere denjenigen wehtut, die Regress zahlen müssen beziehungsweise die ihre Angehörigen bitten müssen, Regress zu zahlen und auf der anderen Seite ist das auch eine Wunde, an der man erkennen kann, dass die Pflege eigentlich ein Bereich ist in Österreich, der nicht zufriedenstellend politisch geregelt ist, das möchte ich hier in aller Deutlichkeit sagen und mir kommt vor, die Politik akzeptiert schon seit vielen Jahren ein System, das dringend reformiert werden müsste und da nehme ich auch meine eigene Bundespartei wirklich sehr in die Pflicht, die das schon seit Jahren erledigen sollte. Wir haben hier ein Stückwerk, wir haben ein Flickwerk und eigentlich müsste es schon lange so sein, dass die Pflege aus der Sozialhilfe herausgelöst werden müsste. Wir haben geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen und einige in dem Raum werden es jetzt vielleicht nicht gerne hören, aber ich glaube, dass wir langfristig in die Richtung gehen müssen, dass wir eine Pflegeversicherung haben, dass wir vom Pflegegeld wegkommen, dass Menschen, die pflegebedürftig werden, zu einer Clearingstelle gehen, wo dann festgestellt wird, welche spezielle Leistung brauchen sie und diese Leistung bekommen sie dann zur Verfügung gestellt. Weil die Großfamilien, wo Töchter, Schwiegertöchter und das sind meistens Frauen, die Älteren pflegen, die gibt es bald nicht mehr, das müssen wir auch ganz klar sehen und damit hätte sich das Pflegegeld aus meiner Sicht auf lange Sicht überholt. Wir werden diesem Antrag grundsätzlich zustimmen, wir werden einen Abänderungsantrag einbringen, um einfach ein bisschen das zu schärfen, weil in Wirklichkeit muss diese Problematik auf Bundesebene gelöst werden und nicht auf Landesebene. Es ist eigentlich Sache des Bundes, hier einheitliche Regeln zu schaffen, ein einheitliches Gesetz zu schaffen und eine nachhaltige Finanzierung zu schaffen, das wäre der Bund den Ländern und den Gemeinden eigentlich schuldig und zum zweiten Teil des Antrages möchte ich sagen, dass wir, wenn wir die Richtsätze angreifen, was ich für gut finde und dass wir die valorisieren, dann müssen wir aber alle Richtsätze angreifen und nicht nur sozusagen die unteren. Kurz zusammengefasst, ja zu diesem wichtigen Thema, ich glaube, man kann über das Thema Pflege gar nicht oft genug sprechen und ich hoffe wirklich, dass wir bald nicht mehr in diesem Gemeinderat sitzen und den Appell an den Bund richten, hier endlich aktiv zu werden (Applaus SPÖ). GR. Hötzl: Ganz kurz auch die Stellungnahme der FPÖ dazu, auch wir sind für die Abschaffung des Pflegeregresses, allerdings auch ähnlich wie die SPÖ zugunsten einer erhöhten Eigenverantwortung aller Bürger. Eine verpflichtende Pflegeversicherung würde hier langfristig zumindest das Problem der Finanzierung wirklich lösen. Mit dem vorliegenden Antrag von der KPÖ gehen wir mit sowohl in der Dringlichkeit als auch im Inhalt (Applaus FPÖ). GR.in Gesek: Werte Frau Stadträtin, ich muss Ihnen widerspreche, wenn Sie sagen, der Großteil der Pflegebedürftigen wird in Heimen gepflegt. 80 % bitte werden in den Familien gepflegt, die Bundesregierung, wie wir alle wissen, hat einen Betrag ausgeschüttet, wo für drei Jahre die Pflege gesichert ist und soviel mir bekannt ist, ja das stimmt, der Betrag war über 700 Millionen. Ich weiß den Betrag ganz genau, Frau Stadträtin und die Bundesregierung, soviel mir bekannt ist, arbeitet bereits an einem neuen Gesetz und wir wissen noch nicht, wird es Pflegeversicherung, Pflegefonds oder wie immer heißen, aber die Bundesregierung arbeitet bereits und ich muss sagen, wir haben in diesem Haus in dieser Richtung schon so viele Anträge gestellt, dass ich schon sage, ich weiß nicht, was wir eigentlich damit bezwecken wollen. Ich glaube, dass es wirklich schon wieder ein Vorwahlgeplänkel ist, denn an der Pflege wird gearbeitet, dass wir ein bundeseinheitliches Gesetz brauchen, wissen wir alle und dass wir die Pflege finanzieren müssen, das wissen wir auch alle und dass die Bundesregierung bereits daran arbeitet, wissen wir auch (Applaus ÖVP). GR. Grosz: Ich habe es genauso dringend, Herr Bürgermeister, wie die Frau Kollegin Gesek zur Dringlichkeit. Frau Kollegin Gesek, dass die Bundesregierung an der Pflege arbeitet, das tut sie seit, warte, wann war der Pflegenotstand? 2005, Gusenbauer- Wahlkampf 2005/2006. Können Sie sich noch erinnern, die Mutter Schüssels, das war der Aufhänger für die Pflegediskussion in Österreich. Können Sie sich erinnern? Wissen Sie, was wir jetzt für ein Jahr haben? 2012, sind sieben Jahre vergangen, die Pflege ist nicht gesichert. Wir haben in der Steiermark eine Situation, wir haben in der Steiermark eine Situation, und Graz gehört auch zur Steiermark, Frau Kollegin Gesek, wir sind exterritoriales Freistaatsgebiet, wir haben in Graz eine Situation und in der Steiermark eine Situation, wo das Land Steiermark anschafft, aber sich an Verträge nicht hält und nicht zahlt, das im Bereich der Pflegeheimbetreiber. Also die Leistung wird zwar bestellt, aber ihre eigene Landesrätin Edlinger-Ploder, kann das sein, vormals für die Landestankstellen zuständig, jetzt für die Pflegebetten, genau die bestellt, aber zahlt nicht, das nennt sich Zechprellerei, Kollegin Gesek. Und im Bereich der Pflege, nämlich jener, die die Kollegin Taberhofer hier anspricht, im Pflegeregress ist es ja das Unsozialste gewesen in der Steiermark, einen Pflegeregress wieder einzuführen, das hat Ihre Frau Edlinger-Ploder gemacht, Kollegin Gesek, nur damit wir uns einmal verstehen, was da passiert ist. Zwischenruf GR.in Gesek: Das war sie nicht allein, das war ein einstimmiger Beschluss. GR. Grosz: Daher unterstützen wir, dass der Pflegeregress auch wieder abgeschafft wird. Man muss natürlich dazusagen, wie will man sonst das Pflegesystem finanzieren, das stimmt, dass wir ein hohes Problem… Zwischenruf GR. Hohensinner: Was hast du als Pressesprecher vom Haupt gemacht? GR. Grosz: Und von dir lasse ich mir das überhaupt nicht sagen. Nämlich nach dem Jolly Heson war der Herbert Haupt der erste Sozialminister, der das Pflegegeld in der Republik wieder erhöht hat. Acht Jahre, nachdem das Pflegegeld eingeführt worden ist, von dir lasse ich mir das sicher nicht sagen und das wird auch die Kollegin Potzinger auch bestätigen, was dieser Sozialminister Haupt geleistet hat in diesem Bereich für Pflege. Das hat aber nichts mit dem Pflegeregress zu tun, wie finanziert man die Pflege, jawohl, indem man endlich hergeht und Rücklagen im Sozialversicherungsbereich dazu verwendet, eine dritte große Säule, nämlich die sogenannte Pflegeversicherung, endlich zu begründen. Wir haben in unserer österreichischen Gesellschaft jetzt mittlerweile im Altwerden mehrere Phasen des Menschen, die Jugend, das aktive Leben, das Seniorenalter, das Pensionistenalter und jetzt die Pflege, das bringt die Medizin, das bringt der Fortschritt mit sich und daher ist auch diese Pflege als eigenständiger Lebensabschnitt endlich auch versicherungstechnisch zu bewerten im Rahmen einer solidarischen Versicherung und da spricht nichts gegen eine Pflegeversicherung und es spricht nichts, dass wir die Pflegeversicherung teilweise dotieren, indem wir bei der Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger hergehen und endlich die Rücklagen, nämlich drei Milliarden Euro laut Dr. Josef Moser, Rechnungshofpräsident, gell Herr Kollege Windhaber, diese Gelder endlich lukrieren und damit endlich einen Kranken- und Unfallversicherungsbereich machen, einen Pensionsversicherungsbereich und endlich eine Pflegeversicherung. Das hat auch der Herbert Haupt schon längst vorgeschlagen, zu deiner Information, lieber Kollege Hohensinner. Wir unterstützen das, ich halte den Regress in der Steiermark, ich halte das wirklich für eine Schweinerei, wäre ja vom Ordnungsruf umfasst, ich halte das wirklich für unsozial und selbst der Sozialminister Hundstorfer hat gesagt, das was die Steiermark gemacht hat, ich kann mich erinnern an das, was die Frau Edlinger-Ploder mit dem Herrn Schrittwieser, dem Herrn Voves und dem Herrn Schützenhöfer gemacht hat, das würde er niemals mittragen. Wir unterstützen die Petition zur Abschaffung des Regresses (Applaus BZÖ). GR.in Mag.a Taberhofer: Der Herr Bürgermeister geht davon aus, dass es eine Mehrheit geben wird. Ich hoffe natürlich auch, würde dann aber schon gerne mein Schlusswort quasi so ansetzen, dass ich auf den Abänderungsantrag der SPÖ gleich zu sprechen komme. Wir haben im Prinzip unseren Antrag…gut, dann mache ich inzwischen Stopp und wünsche mir eine Mehrheit für die Dringlichkeit und spreche dann weiter. Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR.in Haas-Wippel zum Antrag: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Uli! Die Pflegebedürftigkeit ist ein Lebensrisiko, dessen finanzielle Konsequenzen Menschen wirklich sehr oft überfordern. Die Situation in Österreich ist so, dass es zwar seit kurzem einen Pflegefonds gibt, aber das ist wirklich die sprichwörtliche homöopathische Dosis. Wir haben für das Jahr 2011 als Stadt Graz nicht einmal zwei Millionen aus diesem Fonds bekommen, aus diesem Pflegefonds, also von einer Pflegesicherung durch diesen Fonds kann überhaupt keine Rede sein, weil vom Sozialbudget gehen 52 % nur in die stationäre Betreuung und Pflege. Also diese zwei Millionen, nicht einmal ganz zwei Millionen, sind wirklich nur der Tropfen auf dem heißen Stein. Und dass die Sozialhilfe, die jetzt diese Kosten abdeckt, nur wirklich ein untaugliches Mittel ist, das ist allen klar, deshalb sehen auch wir es ganz wesentlich, dass eine Pflegesicherung angestrebt wird und wir sind auch dafür, dass der Pflegeregress abgeschafft wird, das hat unsere Sozialstadträtin schon ausgeführt. Betreffend Valorisierung, das ist der zweite Punkt beim Abänderungsantrag, ein klares Ja und zwar nicht bei der Stufe 1.500 Euro, sondern quer durch alle Richtsätze. In diesem Sinne stelle ich meinen Abänderungsantrag: Der Grazer Gemeinderat ersucht den Steiermärkischen Landtag, die Steiermärkische Landesregierung, den Städtebund, den Gemeindebund, in einer gemeinsamen Petition an den Bund dringend ein bundesweites Pflegegesetz und eine Pflegesicherung einzufordern, um damit in weiterer Folge den Pflegeregress abschaffen zu können. Und der zweite Punkt: Als Sofortmaßnahmen wird die Landesregierung aufgefordert, alle in den §§ 5 und 6 der Steiermärkischen Sozialhilfegesetz-Durchführungsverordnung festgelegten Richtsätze für die Regresspflicht, derzeit ab 1.500 Euro und dann aufsteigend, einer automatischen an die Teuerungsrate angepassten Valorisierung zuzuführen (Applaus SPÖ). GR.in Potzinger: Geschätzter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Mitglieder der Regierung des Gemeinderates, geschätzte Damen und Herren! Die ÖVP-Fraktion wird dem Abänderungsantrag der SozialdemokratInnen zustimmen. Selbstverständlich wollen wir auch die bundesweit einheitliche Regelung, wie Frau Kollegin Gesek schon ausgeführt hat, wird auf Bundesebene auch daran gearbeitet. Uns ist es wichtig, dass es nicht für jedes Bundesland andere Regelungen gibt, sondern dass wir da endlich eine einheitliche Regelung haben, dass es selbstverständlich die Valorisierung bei allen Stufen gibt und ich habe heute auch einen einfachen Antrag angebracht zu diesem Thema, uns ist auch wichtig, dass beim derzeitigen Pflegeregress Unterhaltsverpflichtungen stärker berücksichtigt werden. Vor allem bei Familien, die auf Ehe gegründet sind, werden derzeit die Unterhaltsverpflichtungen für nichterwerbstätige Ehepartner und für die Kinder nur auf schwierigem Wege über das Gericht berücksichtigt und hier könnte man sich einfachere Regelungen vorstellen, zum Beispiel dass automatisch das Existenzminimum für jedes im Haushalt lebende Familienmitglied eingerechnet wird als Unterhaltsverpflichtung beim Pflegeregress. Wie gesagt, das Ziel muss sein, möglichst rasch die Absicherung der Pflege auf Bundesebene einheitlich zu erreichen. Deshalb Zustimmung zum Abänderungsantrag (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Taberhofer: Die zwei Punkte, die im SPÖ-Abänderungsantrag stehen, stimmen im Prinzip von der Vorgangsweise auch bei unserem Dringlichen mit dem überein, also wir haben auch die Zweiteilung und in diesem Zusammenhang ist es so, dass wir im ersten Teil bei unserem Antragstext bleiben, also dem Abänderungsantrag im Punkt 1 nicht zustimmen können, weil wir für die Abschaffung des Regresses sofort sind und nicht quasi die Folgewirkung, wie es also im SPÖ-Antrag erst später, wenn alles andere diskutiert und geklärt ist, kann der Regress abgeschafft werden und der zweite Punkt, der ist fast ident, der einzige Punkt, der beim SPÖ-Abänderungsantrag etwas mehr präzisiert ist, auf alle festgelegten Richtsätze sich beziehen soll. In diesem zweiten Punkt würden wir dem Abänderungsantrag des SPÖ-Antrages zustimmen. Also Punkt 1 bleibt, in der Form stimmen wir zu, und Punkt 2 vom Abänderungsantrag der SPÖ. Wichtig ist für mich noch irgendwie dazuzusagen, wir haben ganz besonders nicht die Formen der Finanzierung der Pflegesicherung miteinbezogen, weil es da ganz sicher, ganz unterschiedliche Vorstellungen gibt. So sind wir zum Beispiel als KPÖ nicht für eine Pflegeversicherung, die als zusätzliche Belastung für die Menschen zu zählen ist, sondern es muss andere Formen der Finanzierung geben. Ich weiß, der Pflegefonds, der eingerichtet ist und mit 685 Millionen gespeist ist, wird 2014 ablaufen. Aber in dieser Zeit dazwischen werden wir auf verschiedenen Ebenen und eben nicht nur, dass wir das Thema an den Bund abschieben, wie das teilweise so ein bisschen durchklingt, sondern wir müssen auf allen Ebenen überlegen, welche Form der Finanzierung ist zur Sicherung der Pflege auf Perspektive vorstellbar, machbar, die nicht zulasten der Leute geht und eine zusätzliche Belastung auf einem andere Weg irgendwie wieder verdeutlicht. Deshalb hoffe ich, dass der Pflegeregress abgeschafft wird und das möglichst schnell. Danke (Applaus KPÖ). Der Punkt 1 des Abänderungsantrages der SPÖ wurde mit Mehrheit angenommen. Der Punkt 2 des Abänderungsantrages der SPÖ wurde einstimmig angenommen. 11) Sicherheit für Kindergarten-Kinder GR. Schröck stellt namens von ÖVP, SPÖ und BZÖ folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Schröck: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich komme nun zu meinem dringlichen Antrag, der auch von den Klubs der ÖVP und der SPÖ unterstützt wird und ich möchte mich im Vorfeld beim heutigen Jubilar und Stadtrat Detlev Eisel-Eiselsberg bedanken, der mit seinem Büro hier wertvolle Unterstützung und Recherche geliefert hat. Meine Damen und Herren! Vor vielen Schulen und Kinderbetreuungsstätten finden sich notwendigerweise Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder, welche die Autofahrer darauf hinweisen, dass sie in diesem Gebiet einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zu folgen haben. Durch diese Maßnahme wird die Aufmerksamkeit erhöht, während man das Risiko für die Kinder und Heranwachsenden möglichst minimiert. Viele dieser Schilder sind mit einer Zusatztafel mit der Aufschrift „an Schultagen von 07h – 19h“ versehen, was impliziert, dass an schulfreien Tagen und den Ferien diese Geschwindigkeitsbegrenzung keine Wirksamkeit mehr hat. Trotzdem werden zahlreiche Kinderbetreuungsstätten aber gerade auch während der schulfreien Zeit genutzt, was die oben angeführten Zusatzschilder obsolet macht, da die Beschränkung natürlich auch an jenen schulfreien Ferientagen einzuhalten ist. Dies ist heuer an rund zehn Kinderbetreuungsstellen und Horten der Fall, die ich im Antrag auch aufgelistet habe. Aber da die Standorte jedes Jahr wechseln, muss es natürlich so sein, dass diese für nächstes Jahr erneut auszuarbeiten sind. Die Sicherheit der Kinder muss daher auch an den schulfreien Tagen gewährleistet werden, was ein Entfernen beziehungsweise das Unwirksammachen dieser Zusatzschilder voraussetzt. Daher stelle ich folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen: Frau Bürgermeister-Stellvertreterin Lisa Rücker veranlasst die zuständigen Stellen, die rechtlichen Grundlagen zu prüfen, um die Zusatztafeln mit der Aufschrift „an Schultagen von 07h – 19h“ an den Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern an den im Motivenbericht genannten Stellen von Montag bis Freitag unwirksam zu machen, damit die Sicherheit der Kinder auch in Zukunft gewährleistet werden kann. Da diese Maßnahme schon die kommenden Ferientage betreffen soll, ist dem Gemeinderat bis zur nächsten Sitzung am 5. 7. 2012 über die erfolgten Schritte Bericht zu erstatten (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke). Ich bitte um breite Annahme. Bgm. Mag. Nagl: Nachdem dieser dringliche Antrag von Seiten der ÖVP und der SPÖ unterstützt ist, ist die Dringlichkeit gegeben und wir können jetzt gleich zu Wortmeldungen zum Stück selbst kommen. GR. Dreisiebner zum Antrag: Lieber Kollege Schröck! Dein Antrag ist der Intention in der Stoßrichtung von unserer Seite als sehr wichtig und sehr gut eingeschätzt worden. Wir werden daher dem Antrag und der Dringlichkeit zustimmen. Das Anliegen wurde schon an das Büro von der Lisa Rücker weitergegeben seitens des Stadtrates Eisel-Eiselsberg, den du erwähnt hast und seitens des Büros Rücker wird eine straßenrechtliche Prüfung oder wurde die straßenrechtliche Prüfung bereits veranlasst. Wir werden zwar nicht von null bis 19.00 Uhr, das war dein kurzer Versprecher, 7.00 bis 19.00 Uhr, du hast dich selbst korrigiert, ich weiß die Kinderbetreuungszeiten werden immer weiter ausgedehnt, aber soweit wollen wir es nicht haben. Also von 7.00 bis 19.00 Uhr, das lässt sich sicher machen, wird geprüft bereits und was dazuzusagen ist, das ist nur bei Schulen möglich durchzuführen, da hier die 30er-Zone gilt. Bei Kindergärten haben wir ein bisschen eine andere Situation. Dort darf man aus rechtlichen Gründen die Kinder nicht unbeaufsichtigt auf die Straße lassen, also vom Kindergarten weg oder zum Kindergarten hin und daher ist dort auch keine 30er-Beschränkung möglich. Aber wie gesagt, wir stimmen sehr gerne der Dringlichkeit beziehungsweise dem Inhalt zu (Applaus Grüne). GR.in Potzinger: Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren! Selbstverständlich unterstützt die ÖVP-Fraktion diesen dringlichen Antrag. Wir haben uns auch schon mehrfach zu dem Thema gemeldet. Vor allem was die Sicherheit der Kindergartenkinder betrifft. Es gilt eben nicht das Argument, dass nur vor Schulen, wo die Kinder selbständig, ohne Begleitung Erwachsener die Straße überqueren, diese Sicherheitsmaßnahme notwendig ist, sondern auch vor Kindergärten, weil oft Mütter mit zwei oder drei Kindern unterwegs sind und es einfach ein Sicherheitsfaktor ist, dass es diese Geschwindigkeitsbeschränkung vor allen Kindergärten gibt. Deshalb selbstverständlich Zustimmung. GR. Schröck: Ich möchte mich nur für die breite Zustimmung für diese gute Sache bedanken. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 12) Grundlagen beischaffen für Erörterung der Budgets und allfälliger Disparitäten von Kulturförderung und Sport im Gemeinderat GR. Mag. Mariacher stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch kurze Aufmerksamkeit zu meinem dringlichen Antrag. Es geht hier zum Betreff Grundlagen beischaffen für Erörterung der Budgets und allfälliger Disparitäten von Kulturförderungen und Sport im Gemeinderat. Es ist Budget vor dem Sommer, wird schon eifrig an den Budgets gearbeitet und ich glaube, es ist sehr wichtig, hier auch einmal grundlegende Überlegungen anzustellen, wie die Verhältnismäßigkeit der einzelnen Ressortbudgets untereinander und zueinander auch wirklich aussieht. Mir ist aufgefallen, dass bei Kennzahlvergleichen zwischen sozusagen Abgangsdeckung von Personen, die etwa das Kunsthaus besuchen, wo wir eine Abgangsabdeckung haben pro Besucher, die in den dreistelligen Eurobereich gehen und wenn man dem gegenüber vergleicht den sportlichen Bereich, Besucher, die wirklich auch aktiv tätigen, die zum Beispiel in die Union-Halle gehen sozusagen im Cent-Bereich oder unter dem Euro angesiedelt sind. Das ist meines Erachtens eine Disparität die absolut gegeben ist und wo hier man sich wirklich Gedanken machen muss, welche Ziele werden mit den einzelnen Ausgaben im Kultur- und Sportbereich wirklich erzielt, was ist wirklich absolut notwendig in der Stadt und ob es hier nicht, , ohne weitere Verschuldung anzustreben, es hier eine Umschichtung zwischen den Ressorts geben kann. Um das genauer zu überprüfen und zu überarbeiten, muss man natürlich in Fachgespräche eintauchen und hier wirklich einmal diese Dinge wirklich auf einen Tisch bringen, um hier die diesbezüglichen Gedanken anzustellen. Wichtig ist, dass man einfach auf das absolut Unverzichtbare und vertraglich beziehungsweise gesetzlich Gebundene schaut, konkret und transparent die Zahlen darlegt und dass man im Gemeinderat wirklich über das Fakultative, über das Mögliche berät, was wir beeinflussen können, um anknüpfend gemeinsam kluge und nützliche Lösungen zu finden. Ich stelle daher den d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz möge die zuständigen Stadtsenatsreferenten ersuchen ➢ dem Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung am 20.9.2012 betreff der beiden Ressorts Sport und Kunst über die jeweils gesetzlich wie auch über die vertraglich gebundenen Volumina und deren Zweckzuordnung sowie über die disponierbaren Volumina und deren dato gegebene sowie beabsichtigte Wirksamkeit zu berichten. Ich glaube, das wäre eine wesentliche Grundlage für das kommende Budget. Dankesehr. Bitte um Zustimmung. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Bgm. Mag. Nagl: Damit haben wir alle dringlichen Anträge abgearbeitet. Ich darf der Ordnung halber auch wieder ankündigen, dass heute in Summe 50 Initiativen eingebracht wurden, jeweils 21 Anfragen, 21 Anträge und die 8 dringlichen Anträge. Diese gelten auch, wie wir vereinbart haben, als eingebracht. A N F R A G E N an den Bürgermeister 1) Leichter-Lesen-Standard auf Anfrage im Behindertenreferat GR. Mag. Kowald stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Das vorliegende Thema habe ich bereits in der März-Gemeinderatssitzung ausführlich dargelegt, sodass auf die diesbezüglichen Ausführungen verweisen möchte. In deiner Fragebeantwortung hast du ausgeführt, dass auf Verlangen Schriftstücke mit Rechtskraft für den angesprochenen Personenkreis in Kopie auch in leichter Sprache ausgegeben werden können. Die Rechtskraft wird nicht berührt, weil lediglich eine zusätzliche Version in leichter Sprache ausgehändigt wird. Es ist in einem ersten Schritt notwendig, das Behindertenreferat des Sozialamtes mit diesem Standard auszustatten. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e: Bist du bereit, im Rahmen deiner ressortmäßigen Zuständigkeit eine diesbezügliche Veranlassung zu treffen, dass Schriftstücke mit Rechtskraft vom Behindertenreferat in Zukunft auf Verlangen zusätzlich in leichter Sprache ausgegeben werden können? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Beteiligung der Stadt Graz an Gedenkfeierlichkeiten für ruthenische Deportierte GR.in Mag.a Grabe stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: in den Jahren 1914 bis 1917 gab es - wie jetzt auch im Historischen Jahrbuch der Stadt Graz aufgearbeitet worden ist, der breiten Öffentlichkeit aber leider wenig bekannt - ein Internierungslager für ruthenische Deportierte in der näheren Umgebung des Grazer Flughafens. Nach langjähriger kaum vorhandener oder sogar inhaltlich (ob bewusst oder unbewusst) verharmlosender Darstellung (etwa als "Auffanglager") des Geschehenen und nach langjähriger geringer Würdigung der dort verstorbenen und im Ossarium des Feldkirchner Friedhofs bestatteten 1.767 Opfer (Frauen, Männer, Kinder) gab es am 23. Juni 1937 immerhin die Einweihung der Grabstätte durch das damalige Bundesheer und im Dezember 2010 die Übergabe einer Gedenktafel am Flughafen Graz-Thalerhof. Doch eine namentliche Würdigung der Opfer und damit auch ihre Individualisierung als Menschen und nicht als Zahl war immer noch lange ausständig, bis jetzt eine Initiative von Gedenkkultur-AktivistInnen und der Gemeinde dafür Sorge getragen hat, dass im Innenbereich des Ossariums 20 Tafeln mit den Namen der Opfer angebracht werden können. Aufgrund der heuer und im kommenden Jahr anstehenden runden Gedenkjahre dieser Ereignisse und auch im Namen der Gedenk-AktivistInnen möchte ich daher die folgende A n f r a g e an Sie stellen: Wird sich die Stadt sowohl bei der Einweihung der neuen Tafeln am 23. Juni 2012 mit Kranz-Niederlegung und Präsenz der Stadtregierung als auch bei dem Hundert-Jahre-Gedenken 2014 an den Gedenkfeierlichkeiten offiziell beteiligen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Europäische Koalition der Städte gegen Rassismus – Umsetzung Commitment 4, Punkt 3 GR.in Binder stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: 2006 trat die Stadt Graz der Europäischen Koalition der Städte gegen Rassismus (ECCAR) bei. Mit diesem Beitritt ist die Verpflichtung zur Erstellung eines 10-Punkte- Programms und dessen Umsetzung verbunden. Das zweite 10-Punkte-Programm wurde am 25.10.2009 vom Gemeinderat beschlossen. Im Commitment 4, „Bessere Information der Bürger/innen über ihre Rechte und Pflichten, über Schutzmaßnahmen, rechtliche Möglichkeiten und Sanktionen für rassistisches Verhalten“ wird im Punkt 3 festgehalten, dass Sie in Ihrer Funktion als Bürgermeister zumindest jährlich im Gemeinderat über diesbezüglich ergriffene Maßnahmen, deren Auswirkungen und Vorhaben Bericht erstatten. Dies ist meines Wissens nicht erfolgt. Daher stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Wann werden Sie den Gemeinderat im Sinne des Commitments 4, Punkt 3 informieren?  Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Bezirk Gösting wird vernachlässig GR. Sikora stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Sehr viel wurde in den letzten Monaten vom „gesunden Bezirk Gösting“ gesprochen. Das sollte eigentlich für die AnwohnerInnen des Bezirks eine erfreuliche Entwicklung sein, die den BewohnerInnen mit ihren Familien und Kindern wieder Hoffnung auf mehr Lebensqualität geben soll. Eine Bürgerinitiative zeigt nun jedoch die traurige Realität auf, auch dass der Bezirk Gösting weiterhin von den Grazer Stadtverantwortlichen regelrecht stiefmütterlich vernachlässigt wird.   Von fehlenden Zebrastreifen und extremen Gefahrenstellen entlang der Thalstraße ist die Rede, immer wieder gefordert, aber nie realisiert wurden die Verlängerung und Lückenschließung des Radweges zum Thalersee zwischen Gösting Schloßplatz und Ortsende Graz Thalstraße, die Installierung einer durchgehenden 30er-Zone im Kerngebiet Gösting genauso wie eine vermehrte Tempoüberwachung in der Durchzugsstraße, der Bau einer Unterführung Weixelbaumstraße, die Errichtung eines geeigneten Bezirkssportplatzes oder die Installierung eines funktionellen Bezirkszentrums.   Die Forderungen nach mehr Lebensqualität und nach mehr Sicherheit für die BürgerInnen des Bezirks Gösting sind durchaus berechtigt. Zahlreiche im Grazer Gemeinderat eingebrachte Initiativen gingen an den Ohren der verantwortlichen Stadtpolitiker sang- und klanglos vorbei. Es muss anscheinend erst was passieren, bis etwas unternommen wird. Auch die KPÖ hat in den letzten Jahren zahlreiche Initiativen in Punkto Verkehrssicherheit und -beruhigung im Grazer Gemeinderat eingebracht. So etwa die fehlende Lückenschließung des Radweges zwischen Gösting Schlossplatz bis zum Ortsende Graz in der Thalstraße oder die fehlende Verlängerung bis zum Thalersee. Eingefordert wurden der Bau der Unterführung Weixelbaumstraße, die Errichtung fehlender Gehsteige in der Plabutscher- und Göstinger Straße sowie die Schaffung von Zebrastreifen an besonders gefährlichen und exponierten Stellen. Auch zum Thema der Wanderwege rund um den Plabutsch wurde die KPÖ Graz mehrmals aktiv, um einige Punkte aufzuzählen.   Nun wird es vonseiten der Stadtverantwortlichen Zeit, die Ärmel für den Bezirk Gösting aufzukrempeln und in Punkto Sicherheit und mehr Lebensqualität für die BürgerInnen des Bezirkes rasche und effektive Maßnahmen zu setzen.   Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n f r a g e : Sind Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, dazu bereit, sich für die BürgerInnen des Bezirkes Gösting einzusetzen, um den Ruf nach mehr Sicherheit und Lebensqualität in ihrem Bezirk gerecht zu werden sowie auch die zahlreichen Initiativen des Grazer Gemeinderates für den Bezirk Gösting zusammen mit den Verantwortlichen des Magistrates zu evaluieren und umzusetzen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Bezirkssportplätze mit WC-Anlagen ausstatten GR.in Mag.a Taberhofer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Bei einer Besichtigung der beiden Bezirkssportplätze (Schutzengelkirche, St. Vinzenz) im Bezirk Eggenberg konnte ich mich davon überzeugen, dass sie von vielen Jugendlichen der Umgebung sehr gut genutzt werden. Freude an der Bewegung, Spiel und Spaß waren offensichtlich. Leider musste ich jedoch feststellen, dass beide Bezirkssportplätze keine WC-Anlagen haben. Die sollten aber insbesondere bei den Bezirkssportplätzen in unserem Stadtgebiet Standard sein. Deshalb stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, die verantwortlichen Stellen zu kontaktieren, um prüfen zu lassen, wie viele Bezirkssportplätze in unserer Stadt keine WC-Anlage haben und sich dafür einzusetzen, dass dieser Zustand sukzessive verändert wird? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Lukrierung von Einnahmen aus der Hundeabgabe in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 GR. Grosz stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: In den vergangenen Jahren mussten die Bürger der Stadt Graz zur Kenntnis nehmen, dass in ihrer Stadt die höchste Gebühren- und Abgabenbelastung Österreichs herrscht. Dies wird auch durch einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu den Finanzierungsinstrumenten der Stadt Graz bestätigt. Mehr als die Hälfte aller Gebühren und Abgaben, die an die Stadt zu entrichten sind, wurden erhöht. Besagte Erhöhung ist ein Faktum, kann belegt werden und sollte nicht mit rührigen Geschichten abgetan werden, wie dies bei der letzten Initiative zu diesem Thema der Fall war, als die BZÖ-Fraktion eine Anfrage zu diesem finanziellen Klotz am Bein der Grazerinnen und Grazer gestellt hat. Die einzelnen Maßnahmen mögen den Menschen, die in dieser Stadt leben, nicht auffallen, was nicht verwundert, da alle zu verschiedenen Zeitpunkten beschlossen werden. Doch betrachtet man das Maßnahmen-Konvolut einmal als großes Ganzes, wird dem interessierten Bürger gewahr, dass er auf hohem Niveau abgezockt wird. Lebensqualität wird vermindert, Freiheiten sollen eingebüßt werden und das sieht die Regierung dieser Stadt offensichtlich als Service am Bürger, den sie sich teuer bezahlen lässt. In Anbetracht der Tatsache, dass wir uns in wirtschaftlich schwierigen Zeiten befinden und sich die Lebenshaltungskosten ohnehin ständig erhöhen, haben die Menschen genug für Leistungen gezahlt, die längst nicht mehr der Abgaben- und Gebührenhöhe entsprechen. Daher richten die unterzeichnenden Gemeinderäte an den Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Siegfried Nagl nachstehende A n f r a g e : Wie viel Geld lukrierte die Stadt Graz in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 aus der Einhebung der Hundeabgabe? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Lukrierung von Einnahmen aus der Kanalbenützungsgebühr in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011. GR. Grosz stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: In den vergangenen Jahren mussten die Bürger der Stadt Graz zur Kenntnis nehmen, dass in ihrer Stadt die höchste Gebühren- und Abgabenbelastung Österreichs herrscht. Dies wird auch durch einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu den Finanzierungsinstrumenten der Stadt Graz bestätigt. Mehr als die Hälfte aller Gebühren und Abgaben, die an die Stadt zu entrichten sind, wurden erhöht. Besagte Erhöhung ist ein Faktum, kann belegt werden und sollte nicht mit rührigen Geschichten abgetan werden, wie dies bei der letzten Initiative zu diesem Thema der Fall war, als die BZÖ-Fraktion eine Anfrage zu diesem finanziellen Klotz am Bein der Grazerinnen und Grazer gestellt hat. Die einzelnen Maßnahmen mögen den Menschen, die in dieser Stadt leben, nicht auffallen, was nicht verwundert, da alle zu verschiedenen Zeitpunkten beschlossen werden. Doch betrachtet man das Maßnahmen-Konvolut einmal als großes Ganzes, wird dem interessierten Bürger gewahr, dass er auf hohem Niveau abgezockt wird. Lebensqualität wird vermindert, Freiheiten sollen eingebüßt werden und das sieht die Regierung dieser Stadt offensichtlich als Service am Bürger, den sie sich teuer bezahlen lässt. In Anbetracht der Tatsache, dass wir uns in wirtschaftlich schwierigen Zeiten befinden und sich die Lebenshaltungskosten ohnehin ständig erhöhen, haben die Menschen genug für Leistungen gezahlt, die längst nicht mehr der Abgaben- und Gebührenhöhe entsprechen. Daher richten die unterzeichnenden Gemeinderäte an den Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Siegfried Nagl nachstehende A n f r a g e : Wie viel Geld lukrierte die Stadt Graz in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 aus der Einhebung der Kanalbenützungsgebühr? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Lukrierung von Einnahmen aus dem Kanalisationsbeitrag in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 GR. Grosz stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: In den vergangenen Jahren mussten die Bürger der Stadt Graz zur Kenntnis nehmen, dass in ihrer Stadt die höchste Gebühren- und Abgabenbelastung Österreichs herrscht. Dies wird auch durch einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu den Finanzierungsinstrumenten der Stadt Graz bestätigt. Mehr als die Hälfte aller Gebühren und Abgaben, die an die Stadt zu entrichten sind, wurden erhöht. Besagte Erhöhung ist ein Faktum, kann belegt werden und sollte nicht mit rührigen Geschichten abgetan werden, wie dies bei der letzten Initiative zu diesem Thema der Fall war, als die BZÖ-Fraktion eine Anfrage zu diesem finanziellen Klotz am Bein der Grazerinnen und Grazer gestellt hat. Die einzelnen Maßnahmen mögen den Menschen, die in dieser Stadt leben, nicht auffallen, was nicht verwundert, da alle zu verschiedenen Zeitpunkten beschlossen werden. Doch betrachtet man das Maßnahmen-Konvolut einmal als großes Ganzes, wird dem interessierten Bürger gewahr, dass er auf hohem Niveau abgezockt wird. Lebensqualität wird vermindert, Freiheiten sollen eingebüßt werden und das sieht die Regierung dieser Stadt offensichtlich als Service am Bürger, den sie sich teuer bezahlen lässt. In Anbetracht der Tatsache, dass wir uns in wirtschaftlich schwierigen Zeiten befinden und sich die Lebenshaltungskosten ohnehin ständig erhöhen, haben die Menschen genug für Leistungen gezahlt, die längst nicht mehr der Abgaben- und Gebührenhöhe entsprechen. Daher richten die unterzeichnenden Gemeinderäte an den Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Siegfried Nagl nachstehende A n f r a g e : Wie viel Geld lukrierte die Stadt Graz in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 aus der Einhebung des Kanalisationsbeitrages? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Lukrierung von Einnahmen aus der Kommunalsteuer in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 GR. Grosz stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: In den vergangenen Jahren mussten die Bürger der Stadt Graz zur Kenntnis nehmen, dass in ihrer Stadt die höchste Gebühren- und Abgabenbelastung Österreichs herrscht. Dies wird auch durch einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu den Finanzierungsinstrumenten der Stadt Graz bestätigt. Mehr als die Hälfte aller Gebühren und Abgaben, die an die Stadt zu entrichten sind, wurden erhöht. Besagte Erhöhung ist ein Faktum, kann belegt werden und sollte nicht mit rührigen Geschichten abgetan werden, wie dies bei der letzten Initiative zu diesem Thema der Fall war, als die BZÖ-Fraktion eine Anfrage zu diesem finanziellen Klotz am Bein der Grazerinnen und Grazer gestellt hat. Die einzelnen Maßnahmen mögen den Menschen, die in dieser Stadt leben, nicht auffallen, was nicht verwundert, da alle zu verschiedenen Zeitpunkten beschlossen werden. Doch betrachtet man das Maßnahmen-Konvolut einmal als großes Ganzes, wird dem interessierten Bürger gewahr, dass er auf hohem Niveau abgezockt wird. Lebensqualität wird vermindert, Freiheiten sollen eingebüßt werden und das sieht die Regierung dieser Stadt offensichtlich als Service am Bürger, den sie sich teuer bezahlen lässt. In Anbetracht der Tatsache, dass wir uns in wirtschaftlich schwierigen Zeiten befinden und sich die Lebenshaltungskosten ohnehin ständig erhöhen, haben die Menschen genug für Leistungen gezahlt, die längst nicht mehr der Abgaben- und Gebührenhöhe entsprechen. Daher richten die unterzeichnenden Gemeinderäte an den Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Siegfried Nagl nachstehende A n f r a g e : Wie viel Geld lukrierte die Stadt Graz in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 aus der Einhebung der Kommunalsteuer? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Lukrierung von Einnahmen aus der Lustbarkeitsabgabe in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 GR. Grosz stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: In den vergangenen Jahren mussten die Bürger der Stadt Graz zur Kenntnis nehmen, dass in ihrer Stadt die höchste Gebühren- und Abgabenbelastung Österreichs herrscht. Dies wird auch durch einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu den Finanzierungsinstrumenten der Stadt Graz bestätigt. Mehr als die Hälfte aller Gebühren und Abgaben, die an die Stadt zu entrichten sind, wurden erhöht. Besagte Erhöhung ist ein Faktum, kann belegt werden und sollte nicht mit rührigen Geschichten abgetan werden, wie dies bei der letzten Initiative zu diesem Thema der Fall war, als die BZÖ-Fraktion eine Anfrage zu diesem finanziellen Klotz am Bein der Grazerinnen und Grazer gestellt hat. Die einzelnen Maßnahmen mögen den Menschen, die in dieser Stadt leben, nicht auffallen, was nicht verwundert, da alle zu verschiedenen Zeitpunkten beschlossen werden. Doch betrachtet man das Maßnahmen-Konvolut einmal als großes Ganzes, wird dem interessierten Bürger gewahr, dass er auf hohem Niveau abgezockt wird. Lebensqualität wird vermindert, Freiheiten sollen eingebüßt werden und das sieht die Regierung dieser Stadt offensichtlich als Service am Bürger, den sie sich teuer bezahlen lässt. In Anbetracht der Tatsache, dass wir uns in wirtschaftlich schwierigen Zeiten befinden und sich die Lebenshaltungskosten ohnehin ständig erhöhen, haben die Menschen genug für Leistungen gezahlt, die längst nicht mehr der Abgaben- und Gebührenhöhe entsprechen. Daher richten die unterzeichnenden Gemeinderäte an den Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Siegfried Nagl nachstehende A n f r a g e : Wie viel Geld lukrierte die Stadt Graz in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 aus der Einhebung der Lustbarkeitsabgabe? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Lukrierung von Einnahmen aus der Müllabfuhrgebühr in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 GR. Grosz stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: In den vergangenen Jahren mussten die Bürger der Stadt Graz zur Kenntnis nehmen, dass in ihrer Stadt die höchste Gebühren- und Abgabenbelastung Österreichs herrscht. Dies wird auch durch einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu den Finanzierungsinstrumenten der Stadt Graz bestätigt. Mehr als die Hälfte aller Gebühren und Abgaben, die an die Stadt zu entrichten sind, wurden erhöht. Besagte Erhöhung ist ein Faktum, kann belegt werden und sollte nicht mit rührigen Geschichten abgetan werden, wie dies bei der letzten Initiative zu diesem Thema der Fall war, als die BZÖ-Fraktion eine Anfrage zu diesem finanziellen Klotz am Bein der Grazerinnen und Grazer gestellt hat. Die einzelnen Maßnahmen mögen den Menschen, die in dieser Stadt leben, nicht auffallen, was nicht verwundert, da alle zu verschiedenen Zeitpunkten beschlossen werden. Doch betrachtet man das Maßnahmen-Konvolut einmal als großes Ganzes, wird dem interessierten Bürger gewahr, dass er auf hohem Niveau abgezockt wird. Lebensqualität wird vermindert, Freiheiten sollen eingebüßt werden und das sieht die Regierung dieser Stadt offensichtlich als Service am Bürger, den sie sich teuer bezahlen lässt. In Anbetracht der Tatsache, dass wir uns in wirtschaftlich schwierigen Zeiten befinden und sich die Lebenshaltungskosten ohnehin ständig erhöhen, haben die Menschen genug für Leistungen gezahlt, die längst nicht mehr der Abgaben- und Gebührenhöhe entsprechen. Daher richten die unterzeichnenden Gemeinderäte an den Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Siegfried Nagl nachstehende A n f r a g e : Wie viel Geld lukrierte die Stadt Graz in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 aus der Einhebung der Müllabfuhrgebühr? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Lukrierung von Einnahmen aus den Parkgebühren in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 GR. Grosz stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: In den vergangenen Jahren mussten die Bürger der Stadt Graz zur Kenntnis nehmen, dass in ihrer Stadt die höchste Gebühren- und Abgabenbelastung Österreichs herrscht. Dies wird auch durch einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu den Finanzierungsinstrumenten der Stadt Graz bestätigt. Mehr als die Hälfte aller Gebühren und Abgaben, die an die Stadt zu entrichten sind, wurden erhöht. Besagte Erhöhung ist ein Faktum, kann belegt werden und sollte nicht mit rührigen Geschichten abgetan werden, wie dies bei der letzten Initiative zu diesem Thema der Fall war, als die BZÖ-Fraktion eine Anfrage zu diesem finanziellen Klotz am Bein der Grazerinnen und Grazer gestellt hat. Die einzelnen Maßnahmen mögen den Menschen, die in dieser Stadt leben, nicht auffallen, was nicht verwundert, da alle zu verschiedenen Zeitpunkten beschlossen werden. Doch betrachtet man das Maßnahmen-Konvolut einmal als großes Ganzes, wird dem interessierten Bürger gewahr, dass er auf hohem Niveau abgezockt wird. Lebensqualität wird vermindert, Freiheiten sollen eingebüßt werden und das sieht die Regierung dieser Stadt offensichtlich als Service am Bürger, den sie sich teuer bezahlen lässt. In Anbetracht der Tatsache, dass wir uns in wirtschaftlich schwierigen Zeiten befinden und sich die Lebenshaltungskosten ohnehin ständig erhöhen, haben die Menschen genug für Leistungen gezahlt, die längst nicht mehr der Abgaben- und Gebührenhöhe entsprechen. Daher richten die unterzeichnenden Gemeinderäte an den Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Siegfried Nagl nachstehende A n f r a g e : Wie viel Geld lukrierte die Stadt Graz in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 aus der Einhebung der Parkgebühren? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Lukrierung von einnahmen aus der Tourismusabgabe in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 GR. Grosz stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: In den vergangenen Jahren mussten die Bürger der Stadt Graz zur Kenntnis nehmen, dass in ihrer Stadt die höchste Gebühren- und Abgabenbelastung Österreichs herrscht. Dies wird auch durch einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu den Finanzierungsinstrumenten der Stadt Graz bestätigt. Mehr als die Hälfte aller Gebühren und Abgaben, die an die Stadt zu entrichten sind, wurden erhöht. Besagte Erhöhung ist ein Faktum, kann belegt werden und sollte nicht mit rührigen Geschichten abgetan werden, wie dies bei der letzten Initiative zu diesem Thema der Fall war, als die BZÖ-Fraktion eine Anfrage zu diesem finanziellen Klotz am Bein der Grazerinnen und Grazer gestellt hat. Die einzelnen Maßnahmen mögen den Menschen, die in dieser Stadt leben, nicht auffallen, was nicht verwundert, da alle zu verschiedenen Zeitpunkten beschlossen werden. Doch betrachtet man das Maßnahmen-Konvolut einmal als großes Ganzes, wird dem interessierten Bürger gewahr, dass er auf hohem Niveau abgezockt wird. Lebensqualität wird vermindert, Freiheiten sollen eingebüßt werden und das sieht die Regierung dieser Stadt offensichtlich als Service am Bürger, den sie sich teuer bezahlen lässt. In Anbetracht der Tatsache, dass wir uns in wirtschaftlich schwierigen Zeiten befinden und sich die Lebenshaltungskosten ohnehin ständig erhöhen, haben die Menschen genug für Leistungen gezahlt, die längst nicht mehr der Abgaben- und Gebührenhöhe entsprechen. Daher richten die unterzeichnenden Gemeinderäte an den Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Siegfried Nagl nachstehende A n f r a g e : Wie viel Geld lukrierte die Stadt Graz in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 aus der Einhebung der Tourismusabgabe? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 14) Reisekosten für die Mitglieder der Stadtregierung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros in den Jahren 2010 und 2011 GR. Grosz stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Die Reisekosten für Inlands- und Auslandsdienstreisen der Mitglieder der Stadtregierung samt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind dem Gemeinderat gänzlich unbekannt. Dennoch ist zu vermuten, dass auch die Grazer Stadtregierung bei Inlands- und Auslandsdienstreisen nicht sparsam war. Daher richten die unterzeichnenden Gemeinderäte an den Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Siegfried Nagl nachstehende A n f r a g e : 1. Welche Auslandsdienstreisen haben Sie bzw. die Mitglieder der Grazer Stadtregierung vom 1.1.2010 bis zum 01.06.2012 absolviert und wie viele Tage nahmen diese in Anspruch? 2. Welchen Zweck haben diese unter Frage 1 genannten Auslandsdienstreisen erfüllt? 3. Wie viele Mitglieder Ihres Büros/der Büros der Stadtregierungsmitglieder haben an diesen unter Punkt 1 genannten Reisen jeweils teilgenommen? 4. Welche Gesamtkosten (inkl. Reisemittel, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, verrechnete Reisespesen und Reisediäten) sind der Stadt Graz durch diese unter Frage 1 genannten Auslandsaufenthalte entstanden? 5. Welche Inlandsdienstreisen haben Sie bzw. die Mitglieder der Grazer Stadtregierung vom 1.1.2010 bis zum 01.06.2012 absolviert und wie viele Tage nahmen diese in Anspruch? 6. Welchen Zweck haben diese unter Frage 5 genannten Inlandsdienstreisen erfüllt? 7. Wie viele Mitglieder Ihres Büros/der Büros der Stadtregierungsmitglieder haben an diesen unter Punkt 5 genannten Reisen jeweils teilgenommen? 8. Welche Gesamtkosten (inkl. Reisemittel, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, verrechnete Reisespesen und Reisediäten) sind der Stadt Graz durch diese unter Frage 5 genannten Inlandsaufenthalte entstanden? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Repräsentationskosten der Grazer Stadtregierung in den Jahren 2010 und 2011 GR. Grosz stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Während mehr als 30.000 Grazerinnen und Grazer akut armutsgefährdet sind, geben die Mitglieder der Stadtregierung Unsummen an Steuergeld für Bewirtung, Empfänge und Repräsentationen aus. Daher richten die unterzeichnenden Gemeinderäte an den Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Siegfried Nagl nachstehende A n f r a g e : 1. Wie hoch war der Voranschlagssatz für Repräsentationsausgaben Ihres Ressortbudgets bzw. der jeweiligen Ressortbudget der Mitglieder der Stadtregierung im Jahr 2010 und 2011 (nach dem jeweiligen Mitglied der Stadtregierung aufgeschlüsselt)? 2. Wie hoch waren die tatsächlichen abgerechneten Gesamtkosten für Repräsentationen der Stadt Graz im Jahr 2010 und 2011. a) in Summe? b) aufgegliedert nach dem jeweiligen Repräsentationszweck? c) für Repräsentationen des Bürgermeisters bzw. ein Mitglied der Stadtregierung? d) für allfällige Repräsentationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgermeisteramtes, der Präsidialabteilung, der Magistratsdirektion und der Büros der Stadtregierungsmitglieder? 3. Auf wie viel belaufen sich die Gesamtkosten der Stadt Graz für Ankäufe von Nahrungsmitteln und Getränken im Jahr 2010 und 2011? 4. Wie hoch war die tatsächlich ausbezahlte Amtspauschale für Sie bzw. die Mitglieder der Stadtregierung im Jahr 2010 und 2011 (Aufschlüsselung nach Stadtregierungsmitglied)? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 16) Telefonkosten der Stadt Graz in den Jahren 2010, 2011 bis 1.6.2012 GR. Grosz stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Dienstreisen, horrende Kosten für Büroinfrastruktur, Repräsentationskosten, Buffets, Kosten für die Dienstwägen. Auf dem Rücken des Steuerzahlers ist der Stadtregierung nichts zu teuer. Daher richten die unterzeichnenden Gemeinderäte an den Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Siegfried Nagl nachstehende A n f r a g e : 1.) Wie hoch waren die Gesamtkosten für Telefonie (Festnetz, Handys, Fax etc.) der Büros aller Stadtregierungsmitglieder, des Bürgermeisteramtes, der Präsidialabteilung und der Magistratsdirektion im Zeitraum vom 1. Jänner 2010 bis einschließlich 01. Juni 2012? 2.) Wie viele Mobilfunkgeräte bzw. Handys wurden im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2010 und 1. Juni 2012 für die Büros aller Stadtregierungsmitglieder, des Bürgermeisteramtes, der Präsidialabteilung und der Magistratsdirektion angeschafft und wie hoch waren die Anschaffungskosten dafür (Aufgliederung nach den einzelnen Büros)? 3.) Wie hoch waren die durch die Nutzung aller Diensthandys entstandenen Gesamtkosten der Büros aller Stadtregierungsmitglieder, des Bürgermeisteramtes, der Präsidialabteilung und der Magistratsdirektion zwischen 1. Jänner 2010 bis einschließlich 1. Juni 2012? 4.) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Büros aller Stadtregierungsmitglieder, des Bürgermeisteramtes, der Präsidialabteilung und der Magistratsdirektion sind in Besitz eines von der Stadt Graz zur Verfügung gestellten Diensthandys zum Stichtag 1. Juni 2012? 5.) Wie hoch waren die Kosten für die Nutzung der Diensthandys der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Stadtregierungsbüros, des Bürgermeisteramtes, der Präsidialabteilung und der Magistratsdirektion im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2010 bis einschließlich 1. Juni 2012? 6.) Wie können Sie ausschließen, dass von der Stadt Graz zur Verfügung gestellte Diensthandys privat genutzt werden? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 17) Unfallzahlen am neuen Shared space – Sonnenfelsplatz GR. Grosz stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Seit 11.10.2011 ist der Sonnenfelsplatz ein Shared Space-Bereich. Der Kreisverkehr, sowie sämtliche Verkehrszeichen oder Bodenmarkierungen existieren nicht mehr. Es gilt die Straßenverkehrsordnung – den Rest müssen sich die Verkehrsteilnehmer selbst ausmachen, wobei hier meistens das Recht des Stärkeren zur Anwendung kommt. Es ist dies ein Experiment, das auf Kosten der Sicherheit aller Fußgänger, Rad-, PKW- und LKW-Fahrer durchgeführt wurde, welche an einem neuralgischen Punkt wie diesem, wo sich fünf Straßen treffen, zuhauf verkehren. Es drängt sich unwillkürlich die Frage auf, ob das Bestreben, aus Graz eine „hippe“ Stadt zu machen über dem Bestreben, den Bürgern ein größtmögliches Maß an Sicherheit bieten zu können, stehen darf. Denn in Wahrheit hatten sich die Verantwortlichen dieses Projektes nur diese eine Frage zu stellen. Und sie haben sich entschieden. Dies zu bewerten, obliegt in letzter Instanz natürlich den Bürgern selbst, doch ist es Aufgabe der gewählten Volksvertreter, dafür zu sorgen, dass das Miteinander in einer so großen Kommune möglichst funktioniert. In weiterer Folge versteht es sich nahezu von selbst, dass es für ein friktionsfreies Zusammenleben von knapp 270.000 Menschen auch Regeln erfordert, deren Einhaltung dieses erst ermöglicht. Im theoretischen Ansatz ist dieses Projekt also gescheitert. Selbstverständlich sind es aber praktische Indikatoren, die ein Scheitern dieses irrwitzigen Projektes augenscheinlich machen und die verantwortlichen Akteure unter Zugzwang bringen. Der wichtigste Indikator ist in diesem Fall die Unfallstatistik. Sind die Zahlen die gleichen oder haben sich gar verschlechtert, muss man davon ausgehen, dass die Prämisse eines theoretischen Ansatzes des unausweichlichen Scheiterns auch ihre praktische Schlussfolgerung gefunden hat. Daher richten die unterzeichnenden Gemeinderäte an den Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Siegfried Nagl nachstehende A n f r a g e : Wie viele Unfälle am Sonnenfelsplatz gab es seit Eröffnung des Platzes als Shared Space-Bereich am 11.10.2011 mit • Fußgängern (Verletzte/Beteiligte/Verursacher) • Radfahrern (Verletzte/Beteiligte/Verursacher) • Pkws (Verletzte/Beteiligte/Verursacher) • Lkws (Verletzte/Beteiligte/Verursacher) • öffentlichen Verkehrsmitteln (Verletzte/Beteiligte/Verursacher)? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 18) Vollständige Beantwortung der Anfrage bezüglich Kosten der Dienstwägen der Stadtregierungsmitglieder GR. Grosz stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Am 12.12.2011 hat die BZÖ-Gemeinderatsfraktion eine Anfrage betreffend die Kosten des Fuhrparks der Grazer Stadtregierung gestellt: Anfrage gemäß § 16 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Abg. Gerald Grosz an den Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Siegfried Nagl betreffend „die Dienstwägen der Stadtregierungsmitglieder“. Mit dem Jahr 2014 wird der Schuldenstand der Stadt Graz mehr als 1,4 Milliarden Euro betragen. Gleichzeitig steigen jährlich die von der Stadt eingehobenen Gebühren und Abgaben. Statt im „eigenen Bereich“ den Sparstift anzusetzen. hat die Stadtregierung linear die Grazerinnen und Grazer in unverantwortlicher Weise belastet, aber dafür ihre Pfründe beschützt. Dabei gäbe es gerade im politischen Bereich genügend Einsparungsvolumen. Daher richten die unterzeichnenden Gemeinderäte an den Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Siegfried Nagl nachstehende Anfrage: 1. Wie viele und welche (Automarke) Fahrzeuge wurden für den Fuhrpark der Stadtregierungsmitglieder bzw. des Präsidialamtes bzw. der Magistratsdirektion seit dem 1. Jänner 2008 bis zum Einlangen dieser Frage angeschafft und aus wie vielen bzw. welchen (Automarke) Fahrzeugen besteht mit Stand 1. Dezember 2011 der Fuhrpark? 2. Wann wurden diese unter Frage 1 genannten Fahrzeuge jeweils angeschafft? 3. Wie hoch waren die ursprünglichen tatsächlichen Anschaffungskosten für die unter Frage 1 genannten Fahrzeuge? 4. Wurde für den Ankauf der unter Frage 1 genannten Fahrzeuge jeweils eine Ausschreibung durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 5. Besitzen die unter Frage 1 genannten Fahrzeuge eine Sonderausstattung (jeweilige Angabe mit Art und Kosten der Sonderausstattung)? 6. Welche Begründung lag für die Anschaffung der unter Frage 1 genannten Fahrzeuge jeweils vor? 7. Welcher Personenkreis ist für die Benützung dieser unter Frage 1 genannten Fahrzeuge jeweils autorisiert? 8. Welche Dienstkraftwägen (Marke) stehen aktuell den Mitglieder der Stadtregierung zur Verfügung? 9. Wie viele und welche (Automarke) Fahrzeuge wurden für seitens der Stadt Graz für die Benutzung der Stadtregierungsmitglieder seit dem 30. Jänner 2008 bis zum Einlangen dieser Frage angeschafft? 10. Wie hoch waren die Anschaffungskosten der unter Frage 9 genannten Dienstkraftwägen? 11. Wie viele Kraftfahrer hält die Stadt Graz für die Dienstwägen der Stadtregierungsmitglieder im Personalstand und wie hoch sind die jährlichen Gesamt-Personalkosten dieser? 12. Sind diese unter Frage 9 genannten Dienstkraftwägen versichert, bei welchem Versicherungsunternehmen sind diese versichert und wie hoch ist die jährliche durch die Stadt Graz zu tragende Versicherungssumme? 13. Stehen diese unter Frage 9 genannten Dienstkraftwägen für die private Nutzung der Stadtregierungsmitglieder auch zur Verfügung? 14. Welche Dienstfahrten (In- und Ausland) haben die Stadtregierungsmitglieder jeweils mit einem Dienstkraftwagen der Stadt zwischen 1. Jänner 2008 und dem Einlangen dieser Anfrage absolviert (genaue Angabe des jeweiligen Amtsinhabers, genaue Angabe des Reiseziels, der Dauer der Beanspruchung)? 15. Welche Privatfahrten (In- und Ausland) haben die Stadtregierungsmitglieder jeweils mit einem Dienstkraftwagen der Stadt zwischen 1. Jänner 2008 und dem Einlangen dieser Anfrage absolviert (genaue Angabe des jeweiligen Amtsinhabers, Reiseziels, der Dauer der Beanspruchung)? 16. Haben die jeweiligen Stadtregierungsmitglieder diese unter Frage 15 genannten Fahrten auch einen Kraftwagenfahrer der Stadt in Anspruch genommen? Wenn ja, durch welchen Amtsinhaber, wann, für welche Reise und für welchen Zeitraum? 17. Gibt es innerhalb der Stadt Graz Regeln für die private Nutzung von Dienstkraftwägen? Wenn ja, welche exakt und für welchen Personenkreis? 18. Wie viele Kilometer wurden die unter der Frage 9 genannten Dienstkraftwägen im Jahr 2008 jeweils gefahren? 19. Wie viele Kilometer wurden die unter der Frage 9 genannten Dienstkraftwägen im Jahr 2009 jeweils gefahren? 20. Wie viele Kilometer wurden die unter der Frage 9 genannten Dienstkraftwägen im Jahr 2010 jeweils gefahren? 21. Wie viele Kilometer wurden die unter der Frage 9 genannten Dienstkraftwägen im Jahr 2011 jeweils gefahren? 22. Wie hoch waren die Treibstoffkosten für die unter der Frage 1 genannten Dienstkraftwägen in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 jeweils? 23. Wie hoch waren die Treibstoffkosten für die unter der Frage 9 genannten Dienstkraftwägen in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 jeweils? 24. Plant die Stadt Graz weitere Fahrzeugankäufe? Wenn ja, welche Fahrzeuge zu welchem Preis, wann und mit welcher Begründung? 25. Wie hoch waren die jährigen Erhaltungskosten für die unter der Frage 1 genannten Dienstkraftwägen in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 jeweils? 26. Wie hoch waren die jährigen Erhaltungskosten für die unter der Frage 9 genannten Dienstkraftwägen in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 jeweils? 27. Waren die unter Frage 1 und Frage 9 genannten Fahrzeugen in den Jahren 2008, 2009, 2010 oder 2011 in Unfälle verwickelt? Wenn ja, wann und mit welchem Schaden und wie hoch waren die Kosten dieser Schadensfälle? 28. Hat die Stadt Graz in den Jahren 2008, 2009, 2010 oder 2011 Kosten für allfällige Strafmandate (Verstöße gegen die StVO, Parkraumstrafen etc.) zu tragen gehabt? Wenn ja, aus welchem Anlassfall, wie hoch waren diese jeweils und mit welcher Begründung wurden diese durch die Stadt Graz bezahlt? Diese Anfrage wurde unzureichend und lückenhaft beantwortet. Zu den Fragen unter den Punkten 2, 3, 4, 6, 9, 10, 11, 12, 14, 22, 24, 27 wurde in keinster Weise Stellung genommen, die Punkte 18, 19, 20 und 21 verlangen nach einer genauen Auflistung, die man nicht anführen konnte oder wollte. Daher richtet der unterzeichnende Gemeinderat an den Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Siegfried Nagl nachstehende A n f r a g e : 1. Wie viele und welche (Automarke) Fahrzeuge wurden für den Fuhrpark der Stadtregierungsmitglieder bzw. des Präsidialamtes bzw. der Magistratsdirektion seit dem 1. Jänner 2008 bis zum Einlangen dieser Frage angeschafft und aus wie vielen bzw. welchen (Automarke) Fahrzeugen besteht mit Stand 1. Dezember 2011 der Fuhrpark? 2. Wann wurden diese unter Frage 1 genannten Fahrzeuge jeweils angeschafft? 3. Wie hoch waren die ursprünglichen tatsächlichen Anschaffungskosten für die unter Frage 1 genannten Fahrzeuge? 4. Wurde für den Ankauf der unter Frage 1 genannten Fahrzeuge jeweils eine Ausschreibung durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 5. Besitzen die unter Frage 1 genannten Fahrzeuge eine Sonderausstattung (jeweilige Angabe mit Art und Kosten der Sonderausstattung)? 6. Welche Begründung lag für die Anschaffung der unter Frage 1 genannten Fahrzeuge jeweils vor? 7. Welcher Personenkreis ist für die Benützung dieser unter Frage 1 genannten Fahrzeuge jeweils autorisiert? 8. Welche Dienstkraftwägen (Marke) stehen aktuell den Mitglieder der Stadtregierung zur Verfügung? 9. Wie viele und welche (Automarke) Fahrzeuge wurden für seitens der Stadt Graz für die Benutzung der Stadtregierungsmitglieder seit dem 30. Jänner 2008 bis zum Einlangen dieser Frage angeschafft? 10. Wie hoch waren die Anschaffungskosten der unter Frage 9 genannten Dienstkraftwägen? 11. Wie viele Kraftfahrer hält die Stadt Graz für die Dienstwägen der Stadtregierungsmitglieder im Personalstand und wie hoch sind die jährlichen Gesamt-Personalkosten dieser? 12. Sind diese unter Frage 9 genannten Dienstkraftwägen versichert, bei welchem Versicherungsunternehmen sind diese versichert und wie hoch ist die jährliche durch die Stadt Graz zu tragende Versicherungssumme? 13. Stehen diese unter Frage 9 genannten Dienstkraftwägen für die private Nutzung der Stadtregierungsmitglieder auch zur Verfügung? 14. Welche Dienstfahren (In- und Ausland) haben die Stadtregierungsmitglieder jeweils mit einem Dienstkraftwagen der Stadt zwischen 1. Jänner 2008 und dem Einlangen dieser Anfrage absolviert (genaue Angabe des jeweiligen Amtsinhabers, genaue Angabe des Reiseziels, der Dauer der Beanspruchung)? 15. Welche Privatfahrten (In- und Ausland) haben die Stadtregierungsmitglieder jeweils mit einem Dienstkraftwagen der Stadt zwischen 1. Jänner 2008 und dem Einlangen dieser Anfrage absolviert (genaue Angabe des jeweiligen Amtsinhabers, Reiseziels, der Dauer der Beanspruchung)? 16. Haben die jeweiligen Stadtregierungsmitglieder diese unter Frage 15 genannten Fahrten auch einen Kraftwagenfahrer der Stadt in Anspruch genommen? Wenn ja, durch welchen Amtsinhaber, wann, für welche Reise und für welchen Zeitraum? 17. Gibt es innerhalb der Stadt Graz Regeln für die private Nutzung von Dienstkraftwägen? Wenn ja, welche exakt und für welchen Personenkreis? 18. Wie viele Kilometer wurden die unter der Frage 9 genannten Dienstkraftwägen im Jahr 2008 jeweils gefahren? 19. Wie viele Kilometer wurden die unter der Frage 9 genannten Dienstkraftwägen im Jahr 2009 jeweils gefahren? 20. Wie viele Kilometer wurden die unter der Frage 9 genannten Dienstkraftwägen im Jahr 2010 jeweils gefahren? 21. Wie viele Kilometer wurden die unter der Frage 9 genannten Dienstkraftwägen im Jahr 2011 jeweils gefahren? 22. Wie hoch waren die Treibstoffkosten für die unter der Frage 1 genannten Dienstkraftwägen in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 jeweils? 23. Wie hoch waren die Treibstoffkosten für die unter der Frage 9 genannten Dienstkraftwägen in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 jeweils? 24. Plant die Stadt Graz weitere Fahrzeugankäufe? Wenn ja, welche Fahrzeuge zu welchem Preis, wann und mit welcher Begründung? 25. Wie hoch waren die jährigen Erhaltungskosten für die unter der Frage 1 genannten Dienstkraftwägen in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 jeweils? 26. Wie hoch waren die jährigen Erhaltungskosten für die unter der Frage 9 genannten Dienstkraftwägen in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 jeweils? 27. Waren die unter Frage 1 und Frage 9 genannten Fahrzeugen in den Jahren 2008, 2009, 2010 oder 2011 in Unfälle verwickelt? Wenn ja, wann und mit welchem Schaden und wie hoch waren die Kosten dieser Schadensfälle? 28. Hat die Stadt Graz in den Jahren 2008, 2009, 2010 oder 2011 Kosten für allfällige Strafmandate (Verstöße gegen die StVO, Parkraumstrafen etc.) zu tragen gehabt? Wenn ja, aus welchem Anlassfall, wie hoch waren diese jeweils und mit welcher Begründung wurden diese durch die Stadt Graz bezahlt? Wir bitten um eine genaue und vollständige Beantwortung der Fragen und im Speziellen der Punkte 2, 3, 4, 6, 9, 10, 11, 12, 14, 18, 19, 20, 21, 22, 24 und 27. Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 19) Belebung des neu geschaffenen Joanneumviertels GR. Schröck stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Im Herzen von Graz liegt das neu geschaffene Joanneumsviertel. Dem ältesten öffentlich zugänglichen Museum Österreichs und größten Universalmuseum Europas wurde ein neuer Anstrich verpasst. Eine gelungene Mischung aus moderner Architektur, neuen Ausstellungsräumen und einem Vorplatz als Begegnungsort für Kulturinteressierte geben der gesamten Umgebung und der Altstadt einen neuen Impuls. Diesen gilt es zu nutzen, um vor allem junge Menschen mit Kunst in all ihren Erscheinungsformen zu konfrontieren und sie dafür zu sensibilisieren. Zurzeit gleicht das viel gepriesene Viertel eher einem Museumsfriedhof als einer pulsierenden Kunstmeile. Ein Blick über die Bundesländergrenzen nach Wien ins Museumsquartier genügt, um zu der Überzeugung zu gelangen, dass sich hier mannigfaltige Möglichkeiten auftun, diesem ältesten Museum Österreichs Leben einzuhauchen und Menschen in höherem Maße für Kunst zu interessieren. Der Urbanität könnte im Sinne einer durchwegs positiven Entwicklung ein neuer Aspekt verliehen werden, der allen Bewohnern dieser Stadt zugute kommt. Frei nach Gotthold Ephraim Lessing: „Der Endzweck der Wissenschaft ist Wahrheit, der Endzweck der Künste hingegen ist Vergnügen.“ Daher richten die unterzeichnenden Gemeinderäte an den Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Siegfried Nagl nachstehende A n f r a g e : Was hat die Stadt Graz bisher getan, beziehungsweise was wird die Stadt Graz in Zukunft tun, um das neu geschaffene Joanneumsviertel für Kunstinteressierte und vor allem junge Menschen attraktiver und zu einem Ort der Begegnung zu machen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 20) Auskunft zur Unterlassung der Ausschreibung der Finanzierung des geplanten Reininghaus-Deals GR. Mag. Mariacher stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: „EU-Recht und Bundesvergabegesetz dienen auch dazu, Finanzierungen in Kommunen bestmöglich und günstig abzuwickeln. Bei unnötigen bzw. gar fremdartigen Spekulationen, wie z.B. bei Reininghaus, – siehe Skylink und Co. –, ist das Risiko von Schaden sehr groß. Durch bessere Konditionen eines Bestbieters können bei der vorgesehenen langen Laufzeit viele Mio. EUR an Zins- und Zinseszins-Zahlungen den Grazer BürgerInnen erspart werden. Besonders hellhörig wurde ich, als Stadtrat Rüsch uns Gemeinderäten berichtete, dass die derzeit für Asset-One konsortialführende Bank, die Stmk. Bank, nur eine Besicherungsquote von 50 Mio. der Stadt Graz im Rahmen des „Reininghaus-Deals“ anbietet. Bei vergleichbaren Geschäften werden stattdessen von anderen Banken – auch in der Steiermark – Besicherungsquoten von 75 bis 80% dem Kunden gewährt. Aus diesen Vergleichswerten ergäbe sich aber rückgerechnet nur ein realer Reininghaus-Wert von 60 bis 65 Mio. EUR für das gesamte Reininghaus-Investment, wohl nicht unbedenklich. Auch hinsichtlich der zu treffenden Zinsvereinbarungen, allfälliger Gleitklauseln, bis hin zu erforderlichen EXIT-Strategien aus diesem Jahrzehnte dann gültigen Vertragswerk müssen unterschiedliche Angebote analysiert und abgewogen werden, um den Bestbieter ermitteln zu können. Das kann aber erst passieren, wenn die Angebote alle auf einem Tisch liegen und zuvor eine offene und transparente EU-weite Ausschreibung durchgeführt worden ist. Die Steiermärkische Bank wäre selbstverständlich herzlich eingeladen, sich an dieser Ausschreibung zu beteiligen und sie wird sich sicher nicht scheuen, als ein im Markt gut präsentes und kompetentes Unternehmen an diesem Wettbewerb teilzunehmen, denke ich. In diesem Zusammenhang ersuche ich um Beantwortung nachfolgender A n f r a g e : ➢ Warum sehen Sie, Herr Bürgermeister, für die Finanzierung des von Ihnen geplanten „Reininghaus-Deals“ keine transparente bzw. öffentliche EU-weite Ausschreibung der Finanzierung - bzw. zumindest nach dem Bundesvergabegesetz - vor, noch dazu, wo das Volumen und die Laufzeit der geplanten Kreditfinanzierung über zumindest die 50 Mio. EUR die Stadt Graz jahrzehntelang binden und bis weit in eine Zeit hinein reichen wird, wo sowohl ich als auch Sie, Herr Bürgermeister, ihre politische Karriere schon längst abgeschlossen haben werden? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N T R Ä G E 1) Infoprojekt über Angebote zur Raucherentwöhnung GR. Hohensinner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Eine Umfrage unter SchülerInnen und Schüler, durchgeführt von Stadtschulsprecher Erwin Schager, hat zum Thema “Rauchen” folgende Ergebnisse und daraus resultierende Handlungserfordernisse für uns Stadtpolitikerinnen und Politiker aufgeworfen: 271 SchülerInnen wurden befragt. Davon gaben 66 an, regelmäßig zu rauchen. 15 SchülerInnen geben dafür 5 Euro pro Woche, 24 Befragte bis zu 10 Euro, 9 SchülerInnen bis zu 20 Euro und 18 mehr als 20 Euro in der Woche aus. 18 SchülerInnen würden das konkrete Angebot eines kostenlosen Entwöhnungsseminars gerne annehmen. Da die Bereitschaft – mit dem Glimmstängel zu brechen - unbedingt gefördert werden sollte, ist es notwendig, dass bereits bestehende kostenlose Angebote an Entwöhnungsseminaren bestmöglichst an junge Menschen herangeführt werden. www.rauchfrei-dabei.at/de/let_it_be/therapie_und_kontakte/vereine_organisationen/ Daher stelle ich namens des ÖVP – Gemeinderatsclubs den A n t r a g, der Gemeinderat möge Folgendes beschließen: Der Gesundheitsstadtrat Michael Grossmann wird ersucht, gemeinsam mit der Schülervertretung ein Informationsprojekt für Grazer Schulen zu entwickeln, um niederschwellig über das bestehende Raucher-Entwöhnungsangebot zu informieren. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Verbund Jugendnetzkarte nach dem Beispiel der Bundesländer Wien/Niederösterreich/Burgenland GR. Hohensinner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Vergangene Woche wurde im Osten Österreichs eine neue sehr zweckmäßige Jugendnetzkarte präsentiert. Das neue Top-Jugend-Ticket berechtigt die 500.000 Schüler und Lehrlinge der Ostregion - und somit 40 Prozent aller österreichischen Schüler und Lehrlinge - ab September für nur 60 Euro pro Jahr alle öffentlichen Verkehrsmittel ohne Aufzahlung für einzelne Strecken zu benützen. Auch an den Wochenenden und in den Ferien und unabhängig von der Länge des Weges zwischen Wohn- und Ausbildungsort sowie Häufigkeit der Fahrten. Das bisherige Jugend-Ticket mit dem Selbstbehalt von 19,60 Euro für ein Schuljahr, das aber nur für die Fahrt zwischen Wohnung und Schule oder Ausbildungsstelle verwendet werden kann, bleibt bestehen. Genau diese Neuerung sensibilisiert Jugendliche im frühen Alter den öffentlichen Verkehr regelmäßig in Anspruch zu nehmen und schließt zudem Versorgungslücken, wie beispielsweise die Ferienversorgung. Die neu Strukturierung wird nach Berechnungen des Familienministeriums keine Mehrkosten verursachen. www.noe.gv.at/Presse/Pressedienst/Pressearchiv/101674_jahresnetzkarte.html Daher stelle ich namens des ÖVP – Gemeinderatsclubs den A n t r a g, der Gemeinderat möge folgende Petition verabschieden: Die zuständigen Stellen, der Verkehrsverbund Steiermark und der für Verkehr verantwortliche Landesrat Kurzmann, werden aufgefordert, ehestmöglich mit dem Familienministerium in Verhandlungen einzutreten, um auch steirischen Jugendlichen das Top-Jugend-Ticket zu ermöglichen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) OCR-Scannen auf Anfrage für Menschen mit Blindheit GR. Mag. Kowald stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der technische Fortschritt der letzten 25 Jahre öffnet der gesamten Berufswelt von Menschen mit Blindheit viele Möglichkeiten. Alles was in der Form von Texten am Computer existiert, ist für Menschen mit Blindheit technisch in Sprache oder Braille transformierbar. Grafiken und Bilder sind nicht möglich. Wenn man eine Seite scannt, wird diese primär in einem grafischem Format gespeichert. Auch die Extension PDF soll nicht täuschen, denn PDF kann Text oder Grafik sein. Es ist erforderlich, die zu scannenden Seiten durch eine OCR-Software einzulesen. Die Standard-Ausstattung aller im Magistrat verwendeten Computer bietet eine solche Software nicht an. Aus eigener Erfahrung und von anderen KollegInnen mit Blindheit weiß ich, dass eine erforderliche Software-Lösung nicht angeboten wird. Gemäß der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung müssen uns die Arbeitsunterlagen zugänglich gemacht werden. Bisher war es notwendig, die gescannten Seiten in Form einer Datei noch einmal durch eine Software zu scannen. Wenn man eine solche Software anbietet, muss man nicht ständig doppelt arbeiten. Namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich daher folgenden A n t r a g: Unser Herr Bürgermeister wird ersucht, an unser Tochterunternehmen ITG mit dem Auftrag heranzutreten, dass eine diesbezügliche Software-Lösung auf Verlangen von Menschen mit Blindheit angeschafft und zur Verfügung gestellt wird. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Ersuchen um verwaltungsbehördliche Maßnahmen der zuständigen Abteilung des Magistrates Graz, damit das „Rasen“ der Kfz-Lenker/-innen im Bereich der Straße Banngrabenweg in Graz-Liebenau in Hinkunft nicht mehr möglich ist GR. Mag. Kvas stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In Graz-Liebenau führt zwischen der Liebenauer Hauptstraße und der Messendorferstraße eine Straße mit dem Namen Banngrabenweg. Der Banngrabenweg wird nur durch die Messendorfer-Straße unterbrochen und verläuft dann wieder weiter. Der Banngrabenweg ist – da er keine Vorrangstraße ist – aufgrund einer einfachgesetzlichen Norm (Straßenverkehrsordnung) bzw. aufgrund einer diesbezüglichen Verordnung mit einer 30-km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung versehen. Wiederkehrend beklagen sich die Anrainer entlang des Banngrabenweges zwischen der Liebenauer Hauptstraße und der Messendorfer-Straße, dass die dort fahrenden Kraftfahrzeuglenker/-innen die 30-km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung nicht einhalten und partiell mit weit überhöhter Geschwindigkeit dieses Straßenstück befahren. Damit diese Geschwindigkeitsüberschreitungen im vorhin erwähnten Bereich in Hinkunft nicht mehr möglich sind, ersuchen zahlreiche Anrainer dieses Straßenstückes die Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat Graz – Straßenamt), partiell eine oder zwei natürliche oder künstliche Straßenverengungen einzubauen oder sonstige verwaltungsbehördliche Maßnahmen zu setzen, damit das Befahren dieses Straßenstückes mit motorisierten Kraftfahrzeugen mit überhöhter Geschwindigkeit in Hinkunft nicht mehr möglich ist. Ich stelle daher im Namen des ÖVP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g: Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle die zuständige Magistratsabteilung (Straßenamt) beauftragen, im Bezirk Liebenau, in der Straße Banngrabenweg zwischen der Liebenauer Hauptstraße und der Messendorfer-Straße partiell eine oder zwei natürliche oder künstliche Straßenverengungen einzubauen oder sonstige verwaltungsbehördliche Maßnahmen zu setzen, damit das Befahren dieses Straßenstückes mit motorisierten Kraftfahrzeugen mit überhöhter Geschwindigkeit in Zukunft nicht mehr möglich ist. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Sanierung des asphaltierten Radweges entlang des Liebenauer Gürtels zwischen der Kreuzung Liebenauer Gürtel/Autobahnabfahrt Graz Ost/Raaba Ortsschild Graz bzw. Liebenauer Gürtel/Neufeldweg GR. Mag. Kvas stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Ein Radweg zwischen den Grazer Bezirken St. Peter und Liebenau verläuft entlang des Liebenauer Gürtels. Im Bereich der Kreuzung Liebenauer Gürtel/Autobahnabfahrt Graz Ost/Raaba, Ortstafel Graz, bzw. Liebenauer Gürtel/Neufeldweg verläuft dieser Radweg beidseitig parallel entlang der Hauptverkehrsstraße in Richtung Liebenauer Hauptstraße bzw. in Richtung St.-Peter-Hauptstraße. Der bestehende Asphalt des Radweges ist beginnend von der vorhin erwähnten Kreuzung in Richtung Liebenauer Hauptstraße teilweise beidseitig, großteils jedoch auf der rechten Seite- Straßenkilometer D11,8 – D 12,2 bis kurz vor D 12,4 – exorbitant holprig, von Frostaufbrüchen beschädigt sowie von Schlaglöchern übersät, sodass zwischendurch sogar das Gras zwischen den Asphaltflächen wächst. Aufgrund des desolaten Zustandes des Asphaltes entlang des Radweges am Liebenauer Gürtel besteht für Benützer dieses Radweges eine hohe Sturzgefahr und somit eine mögliche gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Gefahr für Leib und Leben. Ich stelle daher im Namen des ÖVP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g: Aufgrund des im Motivenberichtes aufgezeigten desolaten Fahrbahnbelages des Radweges am Liebenauer Gürtel wolle der Gemeinderat der Stadt Graz die zuständige Magistratsabteilung (Straßenamt) beauftragen, den Straßenbelag am Radweg entlang des Liebenauer Gürtels zwischen den Bezirken St. Peter und Liebenau ehestens sanieren zu lassen, damit in Hinkunft ein unfallfreies Befahren dieses Radweges möglich ist. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) 30-Minuten-Kurzparkzone am Kaiser-Josef-Platz, Montag bis Samstag 9.00 bis 13.00 Uhr GR.in Potzinger stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Graz hat erfreulicherweise ein reiches Angebot von Bauernmärkten. Der größte Direktvermarktermarkt am Kaiser-Josef-Platz leidet aber in besonderem Maße an Parkplatzmangel, worüber sich in letzter Zeit häufig BeschickerInnen und KundInnen beklagten. Mehrfach gab es die Anregung, im Bereich der Heilandskirche die Kurzparkzonenplätze während der Marktzeiten auf 30 Minuten Parkdauer festzulegen. Deshalb stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs  folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen werden ersucht, die Umwandlung der 1 ½ stündigen Kurzparkzonenplätze während der Marktzeiten (Montag bis Samstag 9-13 Uhr) im Bereich der Heilandskirche am Kaiser-Josef-Platz in 30-Minuten-Parkplätze umzusetzen, um einer größeren KundInnenzahl den Einkauf am Markt zu erleichtern. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Stärkere Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen beim Pflegeregress GR.in Potzinger stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Mit Jahresbeginn 2012 wurde zur Mitfinanzierung pflegebedürftiger Personen der Pflegeregress wieder eingeführt. Leibliche Kinder und Eltern der Pflegebedürftigen sollen ihren Beitrag aber nur unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Möglichkeiten leisten. Bei der derzeitigen Regelung wird auf familiäre Unterhaltsverpflichtungen aus unserer Sicht unzureichend Rücksicht genommen. Unterhaltsverpflichtungen bestehen für leibliche und adoptierte Kinder unabhängig von der Familienform – innerhalb der auf Ehe gegründeten Familie ebenso wie in nicht ehelichen Lebensgemeinschaften und in Alleinerzieherfamilien. Hinweisen möchte ich auch auf den § 94 im ABGB, wo der Unterhalt für Ehegatten geregelt ist. Um Familien im Regressfall nicht über Gebühr zu belasten, stelle in den A n t r a g : Das Land Steiermark auf dem Petitionswege aufzufordern, Unterhaltspflichten beim Pflegeregress künftig stärker zu berücksichtigen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Lückenschluss der Beleuchtung Sternäckerweg und Gehsteig-Verlängerung GR. Martiner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Das Siedlungsgebiet Johann-Weitzer-Weg wird vorwiegend von Familien bewohnt. Entsprechend ist der Sternäckerweg für viele Kinder dieses Einzugsgebiets der Schulweg - einerseits für die Waldorfschule selbst, andererseits auch, um zu den öffentlichen Verkehrsmitteln zu gelangen. Von der St.-Peter-Hauptstraße gesehen, endet allerdings die Straßenbeleuchtung ungefähr in der  Mitte des Sturm-Trainingszentrums Richtung Westen. Darüber hinaus fehlt ein gesicherter Gehweg (Gehsteig) ab dem letzten Drittel des Sturm-Trainingszentrums Richtung Westen. Dass es hier - insbesondere auch in den Herbst- und Wintermonaten, wo in den Morgenstunden wie auch am Nachmittag schlechte Sichtverhältnisse herrschen - zu gefährlichen Situationen in der Begegnung zwischen FußgängerInnen, insbesondere Schulkindern, und dem Straßenverkehr kommt, liegt auf der Hand. Parkende PKW auf der linken Straßenseite in Richtung Westen gesehen erschweren sowohl die Sicht als auch den Bewegungsspielraum der FußgängerInnen zusätzlich. Es herrscht dringender Handlungsbedarf, um zumindest ab dem kommenden Schuljahr 2012/2013 diese Gefahrensituation zu entschärfen. Ich stelle daher namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion den A n t r a g , gemäß Motivenbericht die fehlende Straßenbeleuchtung im Bereich Sternäckerweg zu ergänzen und einen Gehsteig entlang des Sturm-Trainingszentrums und weiter Richtung Westen zu errichten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Video Walls – stundenweise Abschaltung in der Nacht GR.in Bergmann stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Zahlreiche Beleuchtungskörper, von der normalen Straßenbeleuchtung über beleuchtete Geschäftslokale bis hin zu riesigen Bildschirmen, den sogenannten Video Walls, sorgen des Nachts für hell erleuchtete Straßenzüge in unserer Stadt. Einige der genannten Lichtquellen, wie z. B. die Straßenbeleuchtung, sind für unsere Sicherheit und Orientierung gedacht, andere wiederum dienen Werbezwecken. Natürlich ist Leuchtreklame ein nicht mehr wegzudenkender Faktor in einer modernen Stadt. Doch ergeben sich aus diesem massiven Werbeeinsatz in der Nacht auch Probleme. Vor allem Video Walls stoßen bei vielen BewohnerInnen zunehmend auf berechtigte Kritik. Die riesigen bewegten Bilder machen die Nacht zum Tag und rauben immer mehr Grazerinnen und Grazern den Schlaf. Hinzu kommt, dass der Stromverbrauch von Video Walls beachtlich ist, während der Werbeeffekt des Nachts doch eher gering ist. Gerade in einer Stadt wie Graz, wo auf Energieeffizienz und Umweltbewusstsein großer Wert gelegt wird, sollte dem Faktor Stromverbrauch entsprechende Beachtung geschenkt werden. Im Interesse von Umwelt, Klima sowie des Gemeinwohls ist es anzustreben, mögliche Energiesparpotentiale zu nutzen. Eine Abschaltung der Videowalls zwischen 0 und 5 Uhr würde den Stromverbrauch insgesamt reduzieren, die Nachtruhe der AnwohnerInnen gewährleisten und damit gleich mehrere positive Effekte erzielen. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht, die im Motivenbericht angeführten Gründe zu prüfen und entsprechende Initiativen zu setzen, damit die Video Walls auf Grazer Stadtgebiet in der Nacht zwischen 0 und 5 Uhr deaktiviert werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Grazer Museum des Wohnens GR. Eber stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Freilichtmuseen sind seit dem späten 19. Jahrhundert existierende wissenschaftliche Einrichtungen, die der Öffentlichkeit die Wohn- und Lebensumstände meist vor- oder frühindustrieller Epochen und in der Regel mit Schwerpunkt auf ländlichen Regionen zugänglich machen und diese zu erforschen und zu erhalten bemüht sind. Historische Gebäude werden entweder an Ort und Stelle präsentiert, umgesetzt oder auf dem Museumsgelände rekonstruiert. Mit dem Österreichischen Freilichtmuseum in Stübing verfügt unser Bundesland in unmittelbarer Nähe zu Graz über eine Einrichtung von internationalem Rang, die vor allem Wohn- und Wirtschaftsgebäude aus dem bäuerlichen Umfeld aus verschiedenen Regionen Österreichs darstellt. In den vergangenen Jahrzehnten wurde die ursprüngliche Konzeption der Freilichtmuseen, die sich zuerst auf die Präsentation besonders prachtvoller Bauernhäuser beschränkten, dahingehend modifiziert, dass den Lebensbedingungen und dem Wohnumfeld möglichst breiter Bevölkerungsgruppen im ländlichen Raum Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Was in der Darstellung jedoch nicht realisiert ist, ist eine Darstellung des Wohnens in einem städtischen Umfeld. Hier könnte die Stadt Graz in Zusammenarbeit mit fachlich kompetenten Stellen, etwa im Stadtmuseum oder im Bereich des Landes Steiermark, die Verfügbarkeit von geeigneten Räumlichkeiten und Ausstattungsgegenständen vorausgesetzt, aktiv werden und in Anlehnung an das Freilichtmuseum in Stübing, natürlich entsprechend geringer dimensioniert, ein Museum des Wohnens in Graz konzipieren und entsprechend den gegebenen Möglichkeiten realisieren. Deshalb stelle ich im Namen der KPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz möge mit den Abteilungen für Kultur bzw. Volkskultur des Landes Steiermark Gespräche führen, deren Ziel die Einrichtung eines Museums in Graz ist, das für unsere Region typische städtische Wohnformen über jenen Zeitraum dokumentiert und darstellt, für den dies auf Basis wissenschaftlich gesicherter Informationen, baulicher Gegebenheiten sowie der allfälligen Verfügbarkeit geeigneter Ausstattung durchführbar ist. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Erhaltung der letzten Grazer Buchdruckerei GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Druckwerkstatt "Druck Zeug", die letzte Grazer Buchdruckerei (mit Standort in der Bürgerspitalstiftung, Annenstraße 19) steht vor ihrer endgültigen Schließung. Mit der technologischen Beschleunigung des Offsetdrucks in den 1980er- und 90er- Jahren konnte auch dieser Betrieb nicht mithalten. Heute ist die Aufrechterhaltung einer Druckerei nur in beschränktem Umfang möglich, weil unwirtschaftlich. Zugleich aber muss die Mechanik von Druckmaschinen laufend genutzt und gewartet werden, um funktionstüchtig zu bleiben. Aus stadt- und kulturhistorischen Gründen sollte diese Druckerei lebendig erhalten und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Workshops für Schulen, Experimentierfeld für KünstlerInnen, Schulungen von TypographInnen, LayouterInnen uvm. sind Bereiche, die mit dieser einmaligen historischen Arbeitsstätte abgedeckt werden können. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz (Kulturressort und Stadtbaudirektion-Stadtteilmanagement Annenviertel) unterstützt gemeinsam mit anderen Partnern das Projekt "DruckZeug" zur Erhaltung der letzten Grazer Buchdruckerei. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Errichtung eines Wartehäuschens an der Bushaltestelle Annenstraße/Volksgartenstraße GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Bushaltestelle Annenstraße/Volksgartenstraße (vor dem ehemaligen Bezirksamt) weist durch die beiden Buslinien 40 und 67 eine enorme Passagierfrequenz auf, darunter sehr viele Mütter mit Kleinkindern. Leider fehlt an dieser Haltestelle jeglicher Schutz vor Unwetter oder stechender Sonne. Eine größere Überdachung wäre daher äußerst sinnvoll. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz möge mit den betreffenden Stellen ein der Passagierfrequenz entsprechendes Wartehäuschen an der Bushaltestelle Annenstraße/Volksgartenstraße (vor dem ehemaligen Bezirksamt Lend) errichten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Wiedereinführung des 10-Minuten-Intervalls der Straßenbahnlinie 4 GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Straßenbahnlinie 4 hat nicht nur durch die Endstation Murpark und den Ostbahnhof, sondern v. a. durch das Schulzentrum in der Monsbergergasse (BORG/HAK/Hasch - bis zu 1400 Personen), gewaltige Passagiermengen zu bewältigen. Gerade zu Spitzenzeiten (Unterrichtsschluss) sind in der Straßenbahn kaum Stehplätze zu bekommen. Daher ist die vor kurzem durchgeführte Abkehr vom 10-Minuten-Intervall ein absoluter Rückschritt, der zu mehr Wartezeit und zu völlig überlasteten Straßenbahnen führt.   Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz mögen an die verantwortlichen Stellen bei den Graz Linien herantreten, um zu erwirken, dass die Straßenbahnlinie Nr. 4 zwischen 8 Uhr und 18 Uhr wieder im 10-Minuten-Intervall geführt wird. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 14) Reisepässe und Dokumente – behördliche Mitteilung bei Ablauf der Gültigkeit der Dokumente GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Immer wieder vor der Hauptreisezeit kommt es - vermehrt bei älteren Personen, aber auch bei Familien mit mehreren Kindern - zum großen Problem: Kurz vor Antritt einer Auslandsreise müssen sie feststellen, dass ihr Reisepass abgelaufen ist und daher für die bevorstehende Reise keine Gültigkeit mehr besitzt. „Einmal hingehen und alles auf einmal erledigen. Das ist die Zukunft – und in Graz hat sie bereits begonnen. Das Service Center der Stadt Graz bietet zahlreiche Serviceleistungen“ – so steht es auf der Stadt Graz Homepage des Service Centers des Magistrates. Nun gibt es in Deutschland bereits das Service für die BürgerInnen, dass sie bei eigener Anmeldung mittels einer E-Mail vor Ablauf der Gültigkeit ihrer Dokumente eine elektronische Benachrichtigung von der zuständigen Behörde erhalten und somit rechtzeitig darüber informiert werden, wann ihre Dokumente ablaufen. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die dafür zuständige Stelle des Magistrats wird ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe zu prüfen, ob die Service-Center-Stelle des Magistrats als Service an die Grazer BürgerInnen eine elektronische Benachrichtigung bei Ablauf der Gültigkeit ihrer Reisedokumente einrichten kann. So würde vielen BürgerInnen mit ihren Familien viel Ärger erspart bleiben und das Service-Center Graz dem Anspruch an ein umfassendes Service gerecht werden, damit es tatsächlich - wie auf der Homepage versprochen - heißt: „Einmal hingehen und alles auf einmal erledigen, das ist die Zukunft – und in Graz hat sie bereits begonnen.“. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Tariferhöhung im Verkehrsverbund mit 1. Juli 2012 – Sofortige Rücknahme der Tariferhöhung GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Genau vor einem Jahr, bei der Gemeinderatssitzung am 14.4.2011, wurde von mir namens der KPÖ Graz ein Dringlichkeitsantrag mehrheitlich beschlossen, der sich gegen die jährliche Tariferhöhung im steirischen Verkehrsbund aussprach. Und trotzdem steht nun den GrazerInnen auch für das heurige Jahr wieder, wie jedes Jahr auch, mit 1.Juli 2012 eine gewaltige Tariferhöhung von +5,5% ins Haus. Die mit 1. Juli bevorstehende Tariferhöhung beim Verkehrsverbund Steiermark und damit auch bei den Graz Linien (vormals GVB) hat zu Recht scharfe Kritik hervorgerufen. Von einem Vorrang für den öffentlichen Personennahverkehr kann keine Rede sein, wenn die Fahrkarten Jahr für Jahr teurer werden und zwar über die offizielle Inflationsrate hinaus. Auch im Kampf gegen den Grazer Feinstaub ist eine Erhöhung der Öffi-Tarife nicht gerade förderlich. Am 1. Juli 2012 werden darüber hinaus auch die Zeitkarten, Jahres- und Halbjahreskarten empfindlich verteuert. Das bedeutet, bildlich gesprochen, eine Bestrafung der treuen Kundinnen und Kunden und im Besonderen der Pendlerinnen und Pendler. Die zuständige Vizebürgermeisterin Lisa Rücker hat den Preisschub in einer Stellungnahme bei der Gemeinderatssitzung im vorigen Jahr, in welcher der Dringlichkeitsantrag der KPÖ Graz ja mehrheitlich beschlossen wurde, selbst als ´schmerzhaft´ bezeichnet. Die Vizebürgermeisterin verwies in ihrer Stellungnahme darauf, dass die Tariferhöhung keine politische, sondern eine betriebswirtschaftliche Entscheidung aller im Verbund vereinten Unternehmen ist und auf einer vertraglichen Grundlage basiert, die schon vor ihrer Zeit vereinbart wurde. Tatsächlich wurde dem Verkehrsverbund vertraglich das Recht zugesprochen, seine Tarife jedes Jahr zu erhöhen, und zwar um bis zu 50 Prozent mehr, als die Inflationsrate ausmacht, ohne dass politisch entschieden werden müsste. Wir von der KPÖ Graz finden, dass diese Bestimmung in Zeiten des Sozialabbaus, der Belastungen für große Teile der Bevölkerung und eines faktischen Feinstaubnotstandes im Großraum Graz nicht mehr haltbar ist. Der von uns eingebrachte und im Grazer Gemeinderat mehrheitlich beschlossene Dringlichkeitsantrag würde diese Entscheidungen wieder in die Hände der Politik legen. Die KPÖ Graz will daher die vertragliche Grundlage des Verkehrsverbundes noch vor dem 1. Juli 2012, also noch vor der bevorstehenden Tariferhöhung bei den Grazer Öffis, geändert wissen. Dabei geht es vor allem um die Bestimmung, dass die Tarife für den Personenverkehr jährlich um die Inflationsrate plus 50 % angehoben werden können. Die Entscheidung über die Tarifgestaltung des ÖPNV ist nach unserer Auffassung eine politische und keine rein betriebswirtschaftliche Frage. Die Erhöhungen sind eine gewaltige Ohrfeige und ein Anschlag auf die ohnehin schon schlechte finanzielle Situation für Menschen und Familien mit geringen Einkommen, die auf die Öffis angewiesen sind. Die für diese Teuerung Verantwortlichen sagen, dass die Erhöhung nur „ein paar Euro“ ausmachen würde. Nach den Jubelmeldungen über eine erfreuliche Holding-Bilanz verschweigen die Verantwortlichen jedoch, dass die Menschen derzeit mit Preissteigerungen, Tarif- und Gebührenerhöhungen sowie mit Einschnitten im Sozialbereich auf allen Ebenen konfrontiert werden und weitere Erhöhungen zu Lasten der Menschen in allen Lebensbereichen geht. Tariferhöhung unter Lisa Rücker im Vergleich der jetzigen Legislaturperiode: 2008 2011 2012 Differenz seit 2008 plus 1 Stundenkarte 1,80 1,90 2,00 0,20 10 Fahrtenkarte 15,70 17,60 18,70 3,00 Monatskarte 34,- 38,20 40,20 6,20 Halbjahreskarte 175,- 195,- 202,- 27,- Jahreskarte 316,- 352,- 365,- 49,- Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die dafür zuständige Stelle des Magistrats und die Verkehrsreferentin werden ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe an die Graz Holding Linien heranzutreten, um die geplante Tariferhöhung im Verkehrsverbund mit 1. Juli 2012 sofort zu stoppen und in gemeinsame Verhandlung zu treten, damit der Gemeinderatsbeschluss vom 14.4.2011 umgesetzt wird. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 16) Bautafeln verdecken Verkehrsschild GR. Mag. Korschelt stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In der St.-Peter-Hauptstraße auf der Höhe des Hauses 185 befindet sich auf der rechten Fahrbahn in Richtung Stadtmitte ein Schild mit einer 30-km/h-Beschränkung, da sich in unmittelbarer Nähe eine Bushaltestelle und eine Schule befinden. Durch große Tafeln von Baufirmen ist diese Geschwindigkeitsbeschränkung jedoch verdeckt und nur sehr schwer zu erkennen. Sicherheit, vor allem für Kinder, geht sicherlich vor die Werbung für Straßenbaufirmen. Ersuchen von Bürgern, diese Werbetafeln zu entfernen, haben bis jetzt keine Wirkung gezeigt. Daher stelle ich im Namen des freiheitlichen Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen im Magistrat der Landeshauptstadt Graz werden ersucht, möglichst bald die notwendigen Schritte einzuleiten, um diese Bautafeln zu entfernen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 17) Hamerlinggasse: Parkfalle GR. Mag. Korschelt stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Vorausgeschickt sei, dass die Verordnungstafeln in der Hamerlinggasse sicherlich rechtlich einwandfrei angebracht sind. Leider kommt es immer wieder zu Einfahrten und Beparkungen von nicht berechtigten Kfz-Lenkern in oben genannter Straße. Gerade Personen, die nicht in Graz ansässig sind, tappen oft in diese „Parkfalle“. Daher stelle ich im Namen des freiheitlichen Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen im Magistrat werden ersucht, nochmals die Parksituation in der Hamerlinggasse zu überdenken und gegebenenfalls auf die besondere Situation aufmerksam zu machen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 18) Prüfung der Geschäftsordnung des Stadtrechnungshofes auf mögliche Änderung zur Präzisierung der Ladungsbeschlüsse des Kontrollausschusses GR. Grosz stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der Kontrollausschuss der Stadt Graz hat in seiner Sitzung am 2.5.2012 mehrheitlich den Beschluss gefasst, zur Anhörung über den Bericht des Stadtrechnungshofes betreffend die Prüfung „UNESCO – City of Design“ die ressortzuständigen Mitglieder der Stadtregierung Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl, Stadtrat Univ. Prof. Dr. Gerhard Rüsch und Stadträtin Mag. Sonja Grabner einzuladen. Grundlage dafür ist die auf dem § 67 Statut der Landeshauptstadt Graz jahrzehntelang basierende Gepflogenheit, mündliche Auskünfte von betroffenen Stadtsenatsmitgliedern zu Prüfungsgegenständen in Form von Anhörungen im Kontrollausschuss einzuholen. Diesbezüglich darf auf das Statut der Stadt Graz verwiesen werden: § 67a (14) Wirkungskreis des Kontrollausschusses: (1) Dem Kontrollausschuss obliegt die Vorberatung und Antragstellung über die ihm vom Stadtrechnungshof zugeleiteten Prüfungsberichte und in allen sonstigen dem Gemeinderat vorbehaltenen Angelegenheiten, soweit sie mit dem Wirkungskreis des Stadtrechnungshofes in sachlichem Zusammenhang stehen. Er hat außerdem das Recht, die Durchführung einer Gebarungskontrolle zu beantragen (§ 98 Abs. 5). Für die Beschlussfassung über einen solchen Antrag gilt § 37a Abs. 8. (2) Der Leiter des Stadtrechnungshofes sowie dessen Stellvertreter sind verpflichtet, an den Sitzungen des Kontrollausschusses teilzunehmen. Beide können als Auskunftspersonen gehört werden. Sie haben das Recht, in den Sitzungen des Kontrollausschusses das Wort zu ergreifen. Der Magistratsdirektor ist berechtigt, an allen Sitzungen des Kontrollausschusses mit beratender Stimme teilzunehmen. (3) Bei Behandlung der vom Stadtrechnungshof vorgelegten Prüfungsberichte kann der Kontrollausschuss die Vornahme zusätzlicher Erhebungen anordnen. Außerdem ist er berechtigt, vom Bürgermeister und von den vom Prüfungsgegenstand betroffenen Stadtsenatsmitgliedern Auskünfte einzuholen. (4) Der Kontrollausschuss hat dem Bürgermeister und den von einem Prüfungsgegenstand betroffenen Mitgliedern des Stadtsenates die Berichte des Stadtrechnungshofes vor der Befassung des Gemeinderates zur Kenntnis zu bringen und diesen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. (5) Die Prüfungsergebnisse des Stadtrechnungshofes sind mit der Stellungnahme der zuständigen Stadtsenatsreferenten und des Kontrollausschusses dem Gemeinderat zuzuleiten und von diesem, unbeschadet des Abs. 6, in öffentlicher Sitzung zu behandeln. (6) In einem Bericht dürfen personenbezogene Daten, an deren Geheimhaltung ein schutzwürdiges Interesse besteht, insbesondere Angaben über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Überprüften, nur insoweit aufgenommen werden, als die Kenntnis dieser Daten eine unerlässliche Voraussetzung für die Ausübung der Kontrollbefugnisse des Gemeinderates ist. Berichte, die derartige Daten enthalten, sind vom Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln. Eine Behandlung in öffentlicher Sitzung ist nur dann zulässig, wenn Gründe dafür vorliegen, dass der Gemeinderat seinen Kontrollaufgaben nur dann nachkommen kann, wenn der Bericht in öffentlicher Sitzung behandelt wird. (7) Der Kontrollausschuss hat jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit an den Gemeinderat zu erstatten. Aus dem Statut der Stadt Graz ergibt sich eindeutig die PFLICHT der Stadtsenatsmitglieder, dem Kontrollausschuss Auskünfte zu Prüfungsgegenständen zu erteilen. Dem Kontrollausschuss wird das RECHT eingeräumt, diese Einkünfte einzuholen. Es obliegt somit dem Kontrollausschuss, über die Form der Auskunftseinholung zu entscheiden. Demgegenüber wird in der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Graz den Stadtsenatsmitgliedern auch das RECHT eingeräumt, an Sitzungen des Kontrollausschusses teilzunehmen. § 39 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz: (3 a) Die Mitglieder des Stadtsenates sind berechtigt, an den Sitzungen des Kontrollausschusses, in denen Angelegenheiten ihrer Geschäftsgruppe behandelt werden, mit beratender Stimme teilzunehmen. (3 b) Der Leiter des Stadtrechnungshofes sowie dessen Stellvertreter sind verpflichtet, an den Sitzungen des Kontrollausschusses teilzunehmen. Beide können als Auskunftspersonen gehört werden. Sie haben das Recht, in den Sitzungen des Kontrollausschusses das Wort zu ergreifen. Der Magistratsdirektor ist berechtigt, an allen Sitzungen des Kontrollausschusses mit beratender Stimme teilzunehmen. Frau Stadträtin Mag. Grabner verwies in ihrer erstmaligen mündlichen Befragung vom 2. Mai 2012 selbst darauf hin, dass dieser Prüfbericht nicht in ihre alleinige Verantwortung fällt sondern für die gesamtheitliche Beantwortung der Fragen des Kontrollausschusses der Bürgermeister und der Beteiligungsreferent (Anm. Nagl und Rüsch) zu befragen seien. Für die Befragung der zuständigen Stadtregierungsmitglieder war der 21.5.2012 vorgesehen. Die auf Basis eines Beschlusses erfolgte Einladung an die betroffenen Auskunftspersonen erging zeitgerecht. Am 16.5.2012 langte beim Direktor des Grazer Stadtrechnungshofes ein Schreiben der Präsidialabteilung der Stadt Graz ein. Die zuständige Bearbeiterin Mag. Dr. Ursula Hammerl präsentierte darin eine eigenwillige Interpretation des Statutes der Stadt Graz im offenkundigen Auftrag des Bürgermeisters der Stadt Graz. Über die Form der Befragung des Kontrollausschusses auf Basis des § 67 des Statutes der Stadt Graz entscheiden hinkünftig die Mitglieder der Stadtregierung selbst. Auf Basis dieser Interpretation entschlugen sich die Mitglieder der Stadtregierung einer Auskunftserteilung, die eingeladenen Mitglieder des Stadtsenats blieben der Sitzung des Kontrollausschusses unentschuldigt fern. Auch bei der letzten Sitzung des Ausschusses am 04.06.2012, zu der der Bürgermeister eingeladen war, glänzte er durch Abwesenheit. Die Vorgangsweise des Bürgermeisters und der Stadtsenatsmitglieder Rüsch und Grabner stellen somit einen Bruch des Statutes der Stadt Graz und der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Graz dar. Aus Sicht des Antragstellers sollte das Recht der Auskunftseinholung des Kontrollausschusses präzisiert werden. Die zuständigen Dienststellen werden ersucht, die Möglichkeit zur Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrechnungshofes und allfällig anderer Vorschriften zu prüfen und dem Gemeinderat darüber bis zur nächsten Sitzung Bericht zu erstatten. Daher stellen die unterfertigten Gemeinderäte folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen: Die zuständigen Stellen des Magistrats werden beauftragt, eine mögliche Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrechnungshofes und anderer damit verbundener Vorschriften zur Präzisierung der Auskunftseinholung des Kontrollausschusses zu prüfen und dem Gemeinderat bis zur nächsten Sitzung Bericht zu erstatten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 19) Unterstützung für das Freilichtmuseum Stübing GR. Grosz stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Das Österreichische Freilichtmuseum im steirischen Stübing ist wohl die beeindruckendste Heerschau österreichischer Volkskultur und auch die ländliche Geschichte unserer Heimat in sozialer, kultureller und gesellschaftlicher Hinsicht wird darin mittels historischer Denkmäler anschaulich dargestellt. Es ist faszinierend und zugleich auch rührend, seine eigene Geschichte so lebensnah und auf so großer Fläche betrachten zu können. In Stübing werden das damalige Leben, die Arbeitsverhältnisse, die Bauweise und das Miteinander mit der Natur so hautnah und „zum Angreifen“ präsentiert. Das Freilichtmuseum zeigt die ländliche Entwicklung und das Brauchtum seit dem 13. Jahrhundert mit 97 originalen bäuerlichen Bauten auf und berücksichtigt sämtliche Bundesländer. Stübing zählt zu den 10 großen und zentralen Freilichtmuseen Europas. Zudem erbringt Stübing mehr als 50 Prozent der Kosten durch Eigenleistung, eine Seltenheit in der österreichischen Museumslandschaft. Die Bundesregierung hat sich aus der Stiftung verabschiedet. Die jährlich geschätzte Subvention von ca. 300.000,- Euro hat sich zu einem lächerlichen Streitpunkt zwischen Kulturministerin Dr. Claudia Schmied und dem Museum entwickelt. Nunmehr wurde das Museum vollends vom Land Steiermark übernommen. Neben anderen Maßnahmen, wie die jährlich sichergestellte Förderung durch die im Kuratorium vertretenen Länder, die Festschreibung eines verpflichtenden Lehrbesuchs des Freilichtmuseum Stübing in den österreichischen Lehrplänen für den Pflichtschulbereich und die Erhöhung der Bundesländeranteile aller anderen Bundesländer am Jahresbudget, wäre dem Museum auch eine Unterstützung durch die Stadt Graz sehr dienlich. Veranschaulicht es doch die baugeschichtliche Entwicklung des Landes, die wiederum untrennbar mit der Landeshauptstadt verbunden ist. Daher stellen die unterfertigten Gemeinderäte folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen: Der zuständige Finanzstadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch wird aufgefordert, eine Förderung in angemessener Höhe zu prüfen, um den Weiterbestand des einzigartigen Freilichtmuseums Stübing zu gewährleisten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 20) Anbringung von QR-Codes an Sehenswürdigkeiten, Museen und Ausflugszielen der Stadt Graz GR. Schröck stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Graz ist seit vielen Jahren eine Tourismus-Stadt und unternimmt in vielerlei Hinsicht Anstrengungen, um sich für nationale und internationale Städtetouristen attraktiver zu machen. Ein breites Kulturangebot, kombiniert mit einer von der UNESCO als Weltkulturerbe klassifizierten Altstadt, welche mit zeitgenössischer Architektur ein interessantes Spannungsfeld erzeugt, machen unsere Stadt einzigartig und sehenswert für Besucher aus aller Welt. Vor allem junge Menschen strömen in die Murmetropole und nehmen das vielfältige Angebot, das ihnen die Stadt bietet in Anspruch. Als Universitätsstandort zieht es auch jährlich tausende ausländische StudentInnen nach Graz, die im Rahmen des ERASMUS-Programms zu uns kommen. Auch an diese Zielgruppe wenden sich etliche Initiativen und Projekte im Kulturbereich, um den Menschen unvergessliche Erfahrungen und Wissen über unsere großartige Stadt zu vermitteln, denn gerade auch jugendliche, gebürtige GrazerInnen wissen leider immer weniger über ihren Wohnort, den sie mit Sicherheit gerne wiederbeziehungsweise neu entdecken würden. In diesem Sinne ist es natürlich auch erstrebenswert, Informationen über Sehenswürdigkeiten, Museen und Ausflugsziele mit Hilfe der „neuen Medien“ interaktiv zu vernetzen, um sie rund um die Uhr zugänglich und nutzbar zu machen. Diese Möglichkeit bietet der sogenannte QR-Code, eine quadratische Matrix aus schwarzen und weißen Punkten, in der Informationen binär enkodiert sind. Wird das Quadrat mit einem Smartphone, das heutzutage beinahe jeder besitzt, fotografiert, stellt eine entsprechende Anwendung die Verbindung zu einer Internetseite her. Der Code findet international bereits breite Anwendung und ist auch bei uns auf nahezu jedem Werbeplakat zu finden. Die Anbringung eines solchen Codes ist absolut unproblematisch und kostengünstig, nicht zuletzt deswegen, weil die Verwendung lizenz- und kostenfrei ist. Es ist möglich, ihn auf jedem beliebigen Untergrund aufzutragen und kann selbst dann noch dekodiert werden, wenn 30 Prozent der Abbildung unlesbar sind. Damit wäre sogar ein entsprechender Code auf der Eiskrippe möglich, so lange der Kontrast zwischen schwarzen und weißen Punkten gewährleistet ist. Hier bietet sich die Möglichkeit, mit denkbar wenig Kosten einen optimalen Nutzen zu erschließen und den BesucherInnen unserer Stadt ein höchstes Maß an Information zu jeder Tages- und Nachtzeit zugänglich zu machen. Daher stellen die unterfertigten Gemeinderäte folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen: Die für Tourismusentwicklung zuständige Stadträtin Mag.a (FH) Sonja Grabner veranlasst die zuständigen Stellen der Stadt Graz, an touristischen Attraktionen und Sehenswürdigkeiten QR-Codes anzubringen, die den Betrachter auf die entsprechende, informative Internetseite zugreifen lassen. Des Weiteren setze sie sich auch bei Bund und Land für eine entsprechende Maßnahme, bei Kulturstätten und Denkmälern in deren Kompetenzbereich ein. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 21) Transparenz über die Bearbeitung in dieser Funktionsperiode im Grazer Gemeinderat eingebrachter und dato unabgeschlossener Initiativen GR. Mag. Mariacher stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der Grazer Gemeinderat ist das oberste Organ der Stadt Graz; von ihm wird insbesondere der Bürgermeister gewählt und das Budget beschlossen. Eine dementsprechende Bedeutung ist auch den „Initiativen“, wie insbesondere den „Dringlichen Anträgen“, den „(normalen) Anträgen“ sowie den „Anfragen im Rahmen der Fragestunde“ und den „Bürgermeisteranfragen“ beizumessen. Es ist festzustellen, dass es aus dieser Funktionsperiode zahlreiche Initiativen mehrerer Fraktionen gibt, die bis dato leider unerledigt geblieben sind. Ich erinnere hierzu beispielhaft an den von mir eingebrachten „dringlichen Antrag“ vom 17.2. 2011 zum Thema „direkte und unmittelbare Bürgerinformation durch Live-Übertragung der Gemeinderatssitzungen via Internet zu unseren Bürgerinnen und Bürgern“, der bekanntlich einstimmig vom Grazer Gemeinderat angenommen wurde und bis dato hierzu noch kein einziger erkennbarer Schritt zur Umsetzung erkennbar ist. Auch andere sind über den „Schubladen-Verbleib“ ihrer Initiativen mehr als nur irritiert. Auch hinsichtlich übergeordneter Regelwerke, wie jener der auch für die Stadt Graz geltenden und hier anzuwendenden Gemeindeordnung und anderes mehr, sind besonders die dort normierten Bearbeitungsfristen für die Initiativen der Grazer Gemeinderäte einzuhalten und scheinen wohl multipel ignoriert zu werden. In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Gemeinderat folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen: Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird beauftragt spätestens in der ersten Sitzung nach der Sommerpause 2012 dafür Sorge zu tragen, dass: • allen Mitgliedern des Grazer Gemeinderates eine Unterlage zur Verfügung steht, aus der ersichtlich ist, wie der Stand der Erledigung der bis dato eingebrachten Initiativen aus dem Grazer Gemeinderat ist, insbesondere was bisher gemacht wurde und was hierzu und bis konkret wann vorgesehen ist. • Dies gilt insbesondere für bis dato komplett unerledigten Initiativen und besonders für die nicht umgesetzten mit Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates versehenen „dringlichen Anträge. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l schließt die Sitzung des Gemeinderates um 19.58 Uhr. Die Vorsitzenden: Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl Bürgermeisterstellvertreterin Lisa Rücker Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch Der Schriftführer: Der Schriftprüfer: Wolfgang Polz GR. Stefan Schneider Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb 1 Sitzung des Gemeinderates vom 14. Juni 2012